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In dieser Erklärung erhältst Du einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Berufsausbildung, den Ausbildungsvertrag und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung.
Gesetzliche und rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
Es gibt viele verschiedene gesetzliche Grundlagen, in denen die Berufsausbildung geregelt ist.
Gesetzliche Grundlagen der Berufsausbildung sind die Regelungen, die in Gesetzen, also Rechtsnormen, festgehalten sind. Es sind die gesetzlichen Regelungen, die den Ablauf, das Ziel, die Verpflichtungen und die Organisation von der Berufsbildung festlegen.
Des Weiteren sind Vorschriften zur Berufsausbildung in Rechtsverordnungen, Satzungen und sonstigen Rechtsquellen geregelt.
Für das Recht der Berufsausbildung sind einige grundrechtlich geschützte Regelungen von Bedeutung:
Art. 1 Abs. 1 GG – das Recht auf Achtung der Menschenwürde
Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 1 GG – das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Art. 12 GG – das Recht auf Berufsfreiheit
zu der Berufsfreiheit gehören sechs einzelne Grundrechte:
das Grundrecht der freien Berufswahl,
Arbeitsplatzwahl
und Ausbildungsstättenwahl, Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG,
das Grundrecht der freien Berufsausübung, Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG,
das Verbot des Zwangs zu einer bestimmten Arbeit, Art. 12 Abs. 2 GG, und
das Verbot zur Zwangsarbeit, Art. 12 Abs. 3 GG.
In Art. 12 GG ist das Recht auf Berufsfreiheit geregelt. Jeder Mensch kann in Deutschland frei entscheiden, welchen Beruf er oder sie an welchem Ort ergreifen, erlernen und ausüben möchte. Durch Art. 12 GG wird festgelegt, dass sich der Staat nicht in die Berufswahl des*der Einzelnen einmischen oder bestimmen darf, wer welchen Beruf ausübt. Geschützt ist durch dieses Grundrecht nicht nur die freie Wahl des Berufs und des Arbeitsplatzes, sondern auch die Ausbildungsstättenwahl. Du hast also das grundrechtlich geschützte Recht frei zu entscheiden, welche Berufsausbildung Du wo machen möchtest.
Die wichtigsten Gesetze sind:
- das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- das Bundeserziehungsgeldgesetz
- das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- das Mutterschutzgesetz (MuschG)
- das Tarifvertragsgesetz (TVG)
Der Großteil dieser Gesetze gilt auch für die Berufsausübung, nachdem die jeweilige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
Spezifische Regelungen für die Berufsbildung enthält das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Für die Ausbildung in handwerklichen Berufen gilt zusätzlich zu diesen Gesetzen das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, kurz: die Handwerksordnung (HwO).
Die Handwerksordnung regelt die Berufe des Handwerks und die dazugehörigen Ausbildungen. Des Weiteren wird die Ausübung des Handwerks, das Fortbildungs- und Prüfungswesen festgelegt.
Es gibt über 130 handwerkliche Berufe, für die die speziellen Regelungen der Handwerksordnung gelten.
Neben diesen Vorschriften, gibt es verschiedene Rechtsverordnungen, in denen die Berufsausbildung näher geregelt ist. Dies sind unter anderem:
- die Ausbildungsverordnungen gem. § 4 BBiG,
- die Erprobungsverordnungen gem. § 6 BBiG,
- die Ausbildereignungsverordnungen gem. § 30 Abs. 5 BBiG
- und die Rechtsverordnungen für Fortbildungsprüfungen gem. § 53 BBiG.
Rechtsverordnungen sind Regelungen, die festlegen, wie bestimmte Gesetze umgesetzt werden sollen. Sie werden nicht vom Parlament, sondern durch die Verwaltung erlassen.
Weiterhin gibt es Satzungen, wie die Prüfungsordnungen gem. § 47 BBiG.
Sonstige Rechtsquellen, die für die rechtliche Gestaltung der Berufsausbildung wichtig sein können, aber nicht direkt gesetzlich geregelt sind, sind zum Beispiel:
- der Berufsausbildungsvertrag,
- die Betriebsvereinbarungen,
- das Direktionsrecht,
- der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz,
- und die Tarifverträge.
Aus diesen Rechtsquellen ergeben sich die Regelungen, die für Deine Ausbildungszeit wichtig sein können.
Anton und Cindy machen beide eine Ausbildung zum*r Bäcker*in im ersten Ausbildungsjahr. Bei einem Gespräch zwischen ihnen stellt sich heraus, dass Cindy im Monat 60 € weniger bekommt als Anton. Darf der*die Ausbildende den Auszubildenden unterschiedlich viel Gehalt zahlen?
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem*der Ausbildenden ohne sachlichen Grund bestimmten Auszubildenden mehr oder weniger Gehalt zu zahlen. Anton und Cindy machen die gleiche Ausbildung und sind beide im ersten Ausbildungsjahr, sodass sie gleich viel verdienen müssten. Es liegt kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor und der*die Auszubildende muss Anton und Cindy für die gleiche Arbeit gleich viel Vergütung zahlen.
Berufsbildungsgesetz BBiG
Eine der wichtigsten gesetzlichen Regelungen für die Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das Gesetz enthält wichtige Informationen für Dich, unter anderem über den Ablauf der Ausbildung und die Rechte und Pflichten der*des Ausbildenden und des*der Auszubildenden. Außerdem beschreibt das Gesetz, welche Ziele die Berufsausbildung verfolgen soll. Das Berufsbildungsgesetz beinhaltet unter anderem Regelungen bezüglich:
allgemeinen Vorschriften
Anerkennung von Ausbildungsberufen
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
beruflichen Fort- und Weiterbildung
Pflichten des*der Auszubildenden und des*der Ausbildenden
- Prüfungen
Vergütung des*der Auszubildenden
Im Berufsbildungsgesetz findest Du also die wichtigsten und grundlegendsten Regelungen zu Deiner Berufsausbildung.
Gesetzliche Vorschriften Ausbildungsvertrag
Bevor Du die Ausbildung beginnst, wirst Du, als Auszubildende*r, mit dem*der Ausbildenden einen Ausbildungsvertrag schließen. Vor dem tatsächlichen Unterschreiben des Vertrages wird es in den meisten Fällen ein Bewerbungsgespräch geben. Danach kann das Ausbildungsverhältnis durch den Vertragsschluss begründet werden. Bei der Berufsausbildung ist ein Abschluss des Ausbildungsvertrags gem. § 10 Abs. 1 BBiG verpflichtend. Der Ausbildungsvertrag wird durch eine Einigung, also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, geschlossen.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, also in den meisten Fällen der Eltern, notwendig (§ 107 BGB).
§ 11 Abs. 1 BBiG bestimmt, dass der Ausbildungsvertrag schriftlich festzuhalten ist und dass der Vertrag bestimmte Inhalte enthalten muss.
Der Ausbildungsvertrag kann zwar formfrei, also mündlich, geschlossen werden. Er muss aber dem*der Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn zur Unterschrift schriftlich zugestellt werden.
Im Ausbildungsvertrag muss folgendes enthalten sein:
- die Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ziel der Berufsausbildung,
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung,
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen zu Kündigung des Berufsausbildungsvertrags,
- ein Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, und
- die Form des Ausbildungsnachweises
In Deinem Ausbildungsvertrag sollte also mindestens zu all diesen Punkten etwas festgehalten worden sein. Es können auch noch weitere wesentliche Punkte dazukommen, über die Du Dich mit dem*der Ausbildenden geeinigt hast.
Was die einzelnen Regelungen für den Vertragsabschluss sind, kannst Du in der dazugehörigen Erklärung nachlesen.
Lena möchte eine Ausbildung als Kfz-Mechatronikerin machen. Sie hat sich bereits bei einer Autowerkstatt beworben und wurde zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Dort haben Lena und ihr Ausbildender bereits über den Vertrag gesprochen. In dem Vertrag, den sie wenige Tage später per Post erhält, ist geregelt,
- dass der Vertrag zur Ausbildung als Kfz-Mechatronikerin mit Lena geschlossen wird,
- dass die Ausbildung drei Jahre beträgt und wann sie endet und beginnt,
- dass die Berufsausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung endet, die einmal wiederholt werden kann,
- dass die Ausbildung am Betriebssitz der Autowerkstatt und in der Berufsschule stattfindet,
- dass die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr 800 € beträgt, im zweiten Ausbildungsjahr 950 € und im dritten Jahr 1.000 €,
- dass die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt wird,
- dass die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit 8 Stunden pro Tag beträgt,
- wie viele Urlaubstage die Auszubildende pro Jahr nehmen kann,
- unter welchen Voraussetzungen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- wie viele Monate die Auszubildende in der Probezeit ist,
- welche Pflichten der Ausbildende und die Auszubildende trifft,
- dass die Auszubildende zur Verschwiegenheit verpflichtet ist
- und es wird auf die Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen hingewiesen.
In dem Vertrag sind neben den gesetzlich verpflichtenden Punkten (§ 11 Abs. 1 BBiG) einige weitere Vereinbarungen aufgenommen worden. Wenn sich Lena und der Auszubildende einig sind, dass sie den Ausbildungsvertrag zu diesen Bedingungen schließen möchten, kann Lenas Ausbildung beginnen.
Rechtliche Rahmenbedingungen – Ausbildung
Bei der Berufsausbildung müssen einige Rahmenbedingungen, wie die Ziele der Ausbildung, die Rechte und Pflichten während der Ausbildung und der Ablauf der Ausbildung, beachtet werden. Diese grundlegenden Themen sind im Berufsbildungsgesetz festgehalten.
Ziele und rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung verfolgt die unterschiedlichsten Ziele, die grundsätzlich dazu führen sollen, dass Du nach der Ausbildung den jeweiligen Beruf selbstständig und mit den nötigen fachlichen Kenntnissen ausführen kannst.
Die Berufsausbildung soll gem. § 1 BBiG unter anderem:
- mit einem organisierten Plan durchgeführt werden,
- eine umfassende Grundbildung vermitteln,
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die für die Berufsausübung erforderlich sind,
- den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglichen,
- und die Ausprägung charakterlicher und persönlicher Werte fördern.
Aus diesen grundsätzlichen Zielen folgen einige Rechte und Pflichten des*der Ausbildenden und des*der Auszubildenden.
Rechte und Pflichten während der Ausbildung
Es gibt unterschiedliche Pflichten, die Du als Auszubildende*r während Deiner Ausbildungszeit beachten musst. Aber auch der*die Ausbildende muss bestimmte Pflichten befolgen. Die Pflichten des*der Ausbildenden sind gleichzeitig Deine Rechte.
Der*die Ausbildende hat gem. § 17 Abs. 1 BBiG die Pflicht, dem*der Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Diese Pflicht des*der Ausbildenden bedeutet für den*die Auszubildende*n, dass er oder sie das Recht auf eine angemessene Vergütung hat.
Pflichten des*der Auszubildenden
Wenn Du als Auszubildende*r in einem Betrieb arbeitest, hast Du sowohl Rechte als auch Pflichten, die Du beachten musst.
Die Pflichten des*der Auszubildenden sind in § 13 BBiG festgehalten. Der*die Auszubildende muss sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Er oder sie hat insbesondere diese Aufgaben:
- die aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
- an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen,
- den Weisungen zu folgen, die erteilt werden,
- die geltende Ordnung der Ausbildungsstätte zu beachten,
- Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen mit Sorgfalt zu behandeln,
- über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht zu reden,
- einen Ausbildungsnachweis zu führen.
In dem Gesetz finden sich die grundlegendsten Dinge, die Du befolgen musst. Was genau Deine Aufgaben sind und an welche Pflichten Du Dich halten musst, steht in Deinem Ausbildungsvertrag und wird Dir bei Beginn der Ausbildung noch erklärt.
Pflichten des*der Ausbildenden
Welche Pflichten Ausbildende haben, ist in § 14 BBiG geregelt. Sie haben:
- dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist,
- selbst auszubilden oder eine*n Ausbilder*in damit zu beauftragen,
- Auszubildende kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind,
- Auszubildende zum Besuch der Berufsschule aufzufordern,
- dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert und nicht gefährdet werden,
- Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese zu kontrollieren,
- und Auszubildenden nur solche Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungsziel dienen und ihren körperlichen Kräften entsprechen.
Wie Du merkst, haben auch die Ausbildenden einige Pflichten, die sie befolgen müssen. Dabei müssen sie darauf achten, dass sie die Auszubildenden individuell fördern und sie so das Ausbildungsziel erreichen können.
Rechtliche Grundlagen der Dualen Berufsausbildung
Um den Ablauf der Ausbildung zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Berufsausbildung an zwei verschiedenen Orten stattfindet - zum einen im jeweiligen Betrieb und zum anderen in der Berufsschule. Diese Lernorte sind auch in § 2 BBiG gesetzlich festgehalten.
Im Ausbildungsbetrieb lernst Du die praktischen Inhalte deiner Ausbildung, die auf das jeweilige Unternehmen bezogen sind. Die Berufsschule besuchst Du parallel dazu, um die theoretischen Inhalte zu lernen. Während Deiner Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis ab.
Das Ziel der Berufsschule ist es, Dir das theoretische Wissen für Deinen Beruf beizubringen. Daneben wirst Du je nach Ausbildung auch Praktisches lernen, beispielsweise wie Du technische Zeichnungen erstellst. Neben diesem berufsspezifischen Unterricht hast Du auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Mathematik oder Englisch. Während der Zeit, in der Du in der Berufsschule bist, wirst Du von Deinem Betrieb freigestellt.
Je nachdem, wo Du Deine Ausbildung machst, kann es unterschiedlich sein, wann Du in der Berufsschule und wann im Betrieb lernst. Bei einigen Ausbildungen bist Du einige Tage in der Woche im Betrieb und einige Tage pro Woche in der Berufsschule. Bei anderen Berufsausbildungen lernst Du mehrere Wochen ausschließlich im Ausbildungsbetrieb und dann einige Wochen nur in der Berufsschule (Blockunterricht).
Die betriebliche Berufsbildung wird im Berufsbildungsgesetz und der schulische Teil in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.
Ausbildungsordnung § 5 BBiG
Die Ausbildungsordnung regelt, wie die Berufsausbildung in einem bestimmten Beruf grundsätzlich organisiert ist. Dein Ausbildungsbetrieb muss also einen Plan erstellen, wie er Dir welche Inhalte vermitteln will. In der Ausbildungsordnung müssen gem. § 5 Abs. 1 BBiG verschiedene Punkte festgelegt werden:
Bezeichnung des Ausbildungsberufes
Ausbildungsdauer
Ausbildungsberufsbild (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten)
Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung)
Prüfungsanforderungen
Die Berufsbezeichnung ist der Beruf, den die*der Auszubildende nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung trägt. Durch diese Bezeichnung wird deutlich, welchen Beruf genau Du in Deiner Ausbildung erlernt hast.
Du kannst etwa Bäcker*in, Fotograf*in oder Zahntechniker*in werden.
Auch die Dauer der Ausbildung wird in der Ausbildungsordnung festgelegt. Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG soll die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen. Unter bestimmten Bedingungen kann von der Regelausbildungsdauer auch abgewichen werden.
Ausbildungsrahmenplan und Rahmenplanlehre
Dadurch, dass die Berufsausbildung auf zwei Lernorte aufgeteilt ist, müssen sich die Inhalte der Berufsschule und des Betriebes aufeinander abstimmen. Im Ausbildungsrahmenplan sind die Inhalte geregelt, die durch den Ausbildungsbetrieb erlernt werden sollen.
Im Ausbildungsrahmenplan ist das grobe Lernziel der Berufsausbildung festgelegt. Der Ausbildungsrahmenplan ist eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).
Der Rahmenlehrplan regelt die Inhalte, die durch die Berufsschule vermittelt werden. Demnach ist der Rahmenlehrplan, also der eigene Lehrplan für den Berufsschulunterricht.
In den meisten Ausbildungen sind der Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan der Berufsschule aufeinander abgestimmt. Dadurch lernst Du etwa die theoretischen Inhalte in der Berufsschule und kannst sie danach in der Praxis im Betrieb umsetzen.
Rechtliche Grundlagen der Betriebsausbildung – Das Wichtigste
- Grundrechte, die die Berufsausbildung schützen, sind, insbesondere
- Recht auf Menschenwürde Art. 1 Abs. 1 GG
- Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 1 GG
- Recht auf Berufsfreiheit Art. 12 GG
- Neben dem grundgesetzlichen Schutz gibt es verschiedene Gesetze und weitere Rechtsquellen, die die Berufsausbildung regeln.
- Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält wichtige Regelungen über den Ablauf der Ausbildung, die Rechte und Pflichten der*des Ausbildenden und der*des Auszubildenden und über die Ziele der Ausbildung.
- Der Ausbildungsvertrag kommt zwischen dem*der Auszubildenden und dem*der Ausbildenden durch eine Einigung zustande und muss die Rahmenbedingungen der Ausbildung beinhalten.
- Ziele der Ausbildung sind gem. § 1 BBiG unter anderem, dass eine Grundbildung vermittelt wird mit Kenntnissen und Fertigkeiten, die für die Berufstätigkeit erforderlich sind, dass Berufserfahrung erworben werden kann und dass charakterliche und persönliche Werte positiv gefördert werden.
Nachweise
- Waltermann, Raimund (2021). Arbeitsrecht. Verlag Franz Vahlen. 20. Auflage.
- Brox, Hans/Rüthers, Bernd/Henssler, Martin (2020). Arbeitsrecht. Kohlhammer Verlag. 20. Auflage.
- Dütz, Wilhelm/Thüsing, Gregor (2021). Arbeitsrecht. Verlag C.H. Beck oHG. 26. Auflage.
- Junker, Abbo (2022). Grundkurs Arbeitsrecht. Verlag C.H. Beck oHG. 21. Auflage.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
Welches Gesetz ist die Grundlage der Berufsausbildung?
Die gesetzliche Grundlage der Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es enthält wichtige Regelungen über den Ablauf der Ausbildung, die Rechte und Pflichten der*des Ausbildenden und der*des Auszubildenden und über die Ziele der Ausbildung. Neben dem Berufsbildungsgesetz gibt es allerdings noch viele Gesetze, die die einzelnen Teile der Berufsausbildung regeln.
Welche Gesetze regeln die Berufsausbildung in Deutschland?
Es gibt viele unterschiedliche Gesetze, die die Berufsausbildung in Deutschland regeln. Die wichtigsten Gesetze sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG). Die einzelnen Gesetze gelten teilweise auch für die Berufe nach abgeschlossener Berufsausbildung.
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen der Berufsausbildung im Handwerk?
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Berufsausbildung im Handwerk stimmen größtenteils mit denen der anderen Berufsausbildungen überein. Zusätzlich zu dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, die Handwerksordnung (HwO).
Die Handwerksordnung regelt die Berufe des Handwerks und die speziellen Bestimmungen der zugehörigen Ausbildungen.
Welche Inhalte müssen in einem Ausbildungsvertrag enthalten sein?
Der Ausbildungsvertrag wird durch eine Einigung zwischen dem*der Ausbildenden und dem*der Auszubildenden geschlossen, sodass sich grundsätzlich darauf geeinigt werden kann, was in dem Ausbildungsvertrag steht.
Einige Inhalte müssen allerdings gem. § 11 Abs. 1 BBiG mindestens Bestandteil des Ausbildungsvertrags sein. Es müssen
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung und das Ziel der Berufsausbildung,
- Beginn und Dauer der Ausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der täglichen Ausbildungszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung,
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen zur Kündigung,
- Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen,
- und die Form des Ausbildungsnachweises
im Ausbildungsvertrag enthalten sein.
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