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Deshalb wirst Du in dieser Erklärung erfahren, was unter einem Leasingvertrag zu verstehen ist, wie dieser von anderen Vertragsarten abzugrenzen ist, welche Pflichten die Beteiligten treffen und wie der Vertrag gekündigt werden kann.
Leasingvertrag Definition
Der Leasingvertrag ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, sondern ergibt sich aus der Vereinbarung der Beteiligten.
Eine Vertragsform, die im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, wird auch als Vertrag sui generis bezeichnet (sui generis (lat.) = eigener Art). Ein solcher, nicht im BGB geregelter Vertrag, ist aufgrund des Grundsatzes der Vertragsautonomie möglich.
Der Begriff Leasing leitet sich von dem englischen Verb to lease ab und bedeutet übersetzt "vermieten/verpachten". Diese englische Bezeichnung weißt bereits daraufhin, dass das Leasing in den USA entwickelt wurde.
Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, weil die Leasingsache für eine längere Zeit dem*der Leasingnehmer*in zum Gebrauch überlassen wird. Grundsätzlich sind die Vorschriften über den Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB), den Pachtvertrag (§§ 581 ff. BGB) und den Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) entsprechend auf den Leasingvertrag anwendbar.
Der hauptsächliche Zweck des Leasingvertrags ist die Gebrauchsüberlassung an einem Gegenstand.
Der Leasingvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der*die Leasinggeber*in gegenüber dem*der Leasingnehmer*in zur Beschaffung und Übergabe des Leasinggegenstandes verpflichtet. Im Gegenzug zahlt der*die Leasingnehmer*in ratenweise das vereinbarte Entgelt.
Der*die Leasingnehmer*in kann die Sache dabei benutzen, ohne sie kaufen zu müssen.
Jana plant im Sommer viele Jetski Fahrten auf dem Rhein zu unternehmen. Sie möchte sich jedoch keinen eigenen Jetski kaufen. Stattdessen einigt sie sich mit Martin, dass sie sein Jetski für vier Monate im Sommer zum Gebrauch nutzen kann und im Gegenzug 60 € pro Monat an Martin zahlt. Jana und Martin haben einen Leasingvertrag geschlossen, indem sie vereinbart haben, dass Jana den Jetski zum Gebrauch überlassen wird und sie dafür monatliche Raten zahlt.
Leasingvertrag BGB
Der Leasingvertrag ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) selbst geregelt und lässt sich auch in anderen Gesetzen nicht finden. Stattdessen handelt es sich um einen Vertrag sui generis.
Ähnlichkeiten hat der Leasingvertrag jedoch mit diesen Vertragsarten aus dem BGB:
Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB)
Pachtvertrag (§§ 581 ff. BGB)
Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB)
Die Vorschriften dieser Vertragsarten aus dem BGB können teilweise entsprechend auf den Leasingvertrag angewendet werden.
Vertragsparteien des Leasingvertrags
Wie bei jedem gegenseitigen Vertrag sind bei einem Leasingvertrag mehrere Personen beteiligt. Du kennst vielleicht schon Verträge, bei denen zwei Personen beteiligt sind, wie einen Kaufvertrag mit einem*r Käufer*in und einem*r Verkäufer*in. Bei einem Leasingvertrag sind häufig drei Personen beteiligt:
der*die Leasingnehmer*in schließt einen Leasingvertrag mit dem*der Leasinggeber*in
der*die Leasinggeber*in, der*die den Leasinggegenstand bei dem*der Lieferanten*in erwirbt
der*die Hersteller*in/Lieferant*in, von dem der*die Leasinggeber*in die geleaste Sache bezieht
Es handelt sich also bei einem Leasingvertrag oft um ein Dreipersonenverhältnis.
Es liegt kein Dreipersonenverhältnis vor, wenn der*die Leasinggeber*in gleichzeitig der*die Hersteller*in und Lieferant*in ist. In dem Fall liegt ein sogenanntes Herstellerleasing vor.
Leasingvertrag Beispiel
Damit Du Dir besser vorstellen kannst, welche Vertragsparteien an einem Leasingvertrag beteiligt sind, kannst Du Dir dieses Beispiel ansehen:
Ben möchte ein Fahrrad leasen. Dazu kontaktiert er den Leasinggeber Jan. Dieser ist nicht Hersteller oder Lieferant der Fahrräder, bietet aber Leasingverträge mit diesem Leasinggegenstand an. Jan schließt mit Tessa einen Kaufvertrag über das gewünschte Fahrrad. Tessa ist die Herstellerin der Fahrräder.
Es wurde also zwischen dem Leasinggeber Jan und der Herstellerin Tessa ein Kaufvertrag über das Fahrrad geschlossen. Zwischen dem Leasingnehmer Ben und dem Leasinggeber Jan wird der eigentliche Leasingvertrag vereinbart. Dieser hat zum Gegenstand, dass Ben das Fahrrad zum Gebrauch überlassen bekommt.
Gebrauchsüberlassung
Der*die Leasinggeber*in verpflichtet sich dem*der Leasingnehmer*in den Gebrauch an dem Leasinggegenstand zu überlassen. Was Du unter der Gebrauchsüberlassung bei einem Leasingvertrag verstehen kannst, entspricht der Bedeutung der Gebrauchsüberlassung bei einem Mietverhältnis.
Die Gebrauchsüberlassung erfordert die Überlassung des Besitzes an der Sache an den*die Leasingnehmer*in.
Das heißt, dass der*die Leasingnehmer*in zu dem*der Besitzer*in der Mietsache wird. Der*die Leasinggeber*in verliert den Besitz an der Sache. Allerdings bleibt er*sie während der Laufzeit des Leasingvertrags weiterhin Eigentümer*in des Leasinggegenstandes.
Zum besseren Verständnis der Gebrauchsüberlassung, des Besitzes und Eigentums, lohnt sich ein Blick in die Erklärung zum Mietvertrag.
Lena und Max haben einen Leasingvertrag über ein Auto abgeschlossen. Dass Max Lena den Gebrauch überlassen muss, bedeutet, dass sie Besitzerin des Autos werden muss. Sie kann während der Laufzeit des Leasingvertrags das Auto nutzen. Max bleibt jedoch weiterhin Eigentümer.
Laufzeit des Leasingvertrags
Der Leasingvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis und hat eine bestimmte Laufzeit. Der*die Leasinggeber*in und der*die Leasingnehmer*in einigen sich also über eine auf eine längere Dauer angelegte Gebrauchsüberlassung an dem Leasinggenstand. Wie lange genau die Laufzeit des Leasingvertrags sein soll, können sie vertraglich vereinbaren.
Die meisten Leasingverträge werden für mehrere volle Jahre abgeschlossen.
Leasingvertrag verlängern
Wenn beide Vertragsparteien einen bestehenden Leasingvertrag verlängern wollen, können sie einen Anschlussleasingvertrag vereinbaren. Je nachdem, was die Vertragsparteien vereinbaren, kann der Leasingvertrag mit denselben Bedingungen weitergeführt werden oder es können andere Vertragsbestandteile vereinbart werden.
Zur Verlängerung des bestehenden Leasingvertrag schließen der Leasingnehmer und der Leasinggeber einen erneuten Vertrag ab. Der Anschlussleasingvertrag ermöglicht die verlängerte Nutzung des Leasinggegenstandes für die vertraglich neu vereinbarte Zeit.
Leasingraten
Die Höhe der Leasingraten wird vertraglich von den Beteiligten vereinbart. Die vereinbarten Raten müssen von dem*der Leasingnehmer*in monatlich gezahlt werden. Wie hoch die Raten sind, hängt davon ab, welcher Gegenstand geleast wird und wie wertvoll dieser ist.
Ein Neuwagen kann beispielsweise für eine Rate von 250 € im Monat geleast werden. Dagegen kann ein Fahrrad für eine monatliche Rate von 25 € geleast werden.
Restwertgarantie
Neben der Vereinbarung der Leasingraten wird häufig eine Restwertgarantieklausel im Leasingvertrag vereinbart.
Bei einer Restwertgarantieklausel verpflichtet sich der*die Leasingnehmer*in unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Nachzahlung. Er*sie muss nachzahlen, wenn die Sache bei der Rückgabe einen niedrigeren Verkaufspreis (Restwert) hat, als der kalkulierte Restwert bei Vertragsbeginn.
Es ist daher der restliche Wert des Leasinggegenstandes bei der Rückgabe entscheidend. Wenn eine Restwertklausel vereinbart wird, wird der Restwert des Gegenstandes zu Beginn des Leasingvertrags berechnet. Wenn der tatsächliche Wert von dieser Kalkulation abweicht, muss der*die Leasingnehmer*in die Differenz an den*die Leasinggeber*in zahlen.
Antonia hat bei Timo ein Auto geleast. Sie haben vertraglich vereinbart, dass das Auto am Ende der Vertragslaufzeit von fünf Jahren einen Restwert von 15.000 € haben soll. Dieser Restwert ergibt sich aus dem Zustand des Autos, also etwaigen Beschädigungen, dem Kilometerstand und möglichen Unfallschäden. Wenn dieser Restwert nicht erfüllt wird, soll Antonia die Differenz zahlen.
Als Antonia das Auto nach den fünf Jahren zurückgibt, stellt sich heraus, dass der tatsächliche Restwert nur bei 13.000 € liegt. Die Differenz von dem tatsächlichen und dem kalkulierten Restwert liegt bei 2.000 €. Diese 2.000 € muss Antonia Timo aufgrund der Restwertgarantieklausel zahlen.
Abgrenzung des Leasingvertrags
Den Leasingvertrag kannst Du als Mischung zwischen einem Kaufvertrag und einem Mietvertrag ansehen. Dennoch gelten für den Leasingvertrag teilweise andere Regeln, als für den Kauf- oder Mietvertrag. Deswegen ist es notwendig, dass Du die Vertragsarten voneinander abgrenzen kannst.
Abgrenzung zum Mietvertrag
Der Leasing- und Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB) ähneln sich auf den ersten Blick stark. Es bestehen also mehrere Gemeinsamkeiten, zum Beispiel:
bei beiden Vertragsformen verpflichtet sich der*die Vermieter*in oder der*die Leasinggeber*in zur Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes an die Vertragspartei
der*die Mieter*in und der*die Leasingnehmer*in muss im Gegenzug die vereinbarte Miete oder die Leasingrate zahlen
eine Überlassung des Eigentums findet bei beiden Vertragsarten nicht statt, sondern lediglich eine Besitzüberlassung
bei beiden Vertragsformen handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis
Um die Verträge dennoch voneinander abgrenzen können, solltest Du die Unterschiede kennen. Diese sind unter anderem:
ein Mietverhältnis wird häufig unbefristet, also für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen, ein Leasingvertrag dagegen wird für einen bestimmten vertraglich festgelegten Zeitraum vereinbart
häufig enthält der Leasingvertrag eine Kaufoption nach Ablauf der Vertragslaufzeit, bei einem Mietvertrag ist dies nicht üblich
der*die Leasingnehmer*in hat ein umfassenderes Gebrauchsrecht als der*die Mieter*in
er*sie haftet für die Beschädigung oder Zerstörung des Leasinggegenstandes und muss die Reparaturen selbst ausführen
Damit Du Dir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede einfacher merken kannst, sind sie nachfolgend noch einmal vereinfacht dargestellt:
Gemeinsamkeiten | Unterschiede |
|
|
Wenn Du Dir nicht sicher bist, um welchen Vertrag es sich handelt, kannst Du die Frage stellen, ob der*die Beteiligte mit dem Gegenstand umgehen kann, als würde dieser ihr*ihm gehören. In dem Fall handelt es sich eher um einen Leasingvertrag. Wenn die Person die Sache lediglich benutzen darf und nicht für Reparaturen usw. aufkommen muss, liegt wahrscheinlich ein Mietvertrag vor.
Abgrenzung zum Kaufvertrag
Der Leasingvertrag ist auch vom Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) abzugrenzen. Diese Abgrenzung ist jedoch etwas einfacher als die Abgrenzung zum Mietverhältnis. Es handelt sich immer dann um einen Kaufvertrag, wenn die Sache auf Dauer in das Eigentum des*der Käufers*in übergehen soll. Dafür wird in den meisten Fällen ein einmaliger Kaufpreis vereinbart oder eine Ratenzahlung. Die Kaufsache soll aber nicht zurückgegeben werden und der Vertrag ist auch nicht auf eine bestimmte Laufzeit befristet.
Arten des Leasingvertrags
Bei einem Leasingvertrag sind verschiedene Vertragsformen voneinander zu unterscheiden. Für die einzelnen Arten des Leasingvertrags gelten ein paar Besonderheiten. Es gibt unter anderem:
das Operating-Leasing
das Finanzierungs-Leasing
Am häufigsten werden Operating-Leasingverträge und Finanzierungs-Leasingverträge geschlossen. Es ist wichtig, dass Du diese Vertragsarten voneinander abgrenzen kannst, weil unter anderem die Regeln über die Form und das Widerrufsrecht gem. § 506 Abs. 1, 2 BGB nur auf Finanzierungs-Leasingverträge anzuwenden sind.
Operating-Leasing
Bei Leasingverträgen, die nicht allzu lange andauern sollen, wird meistens ein Operating-Leasingvertrag geschlossen.
Ein Operating-Leasing ist ein Leasingvertrag mit einer kurzfristigen Laufzeit und Kündbarkeit.
Operating-Leasingverträge können für wenige Monate, Wochen, Tage oder Stunden geschlossen werden. Dabei wird meistens eine Möglichkeit zur kurzfristigen Kündigung vereinbart. Es steht die Nutzung des Gegenstandes im Vordergrund. Auf diese Form des Leasingvertrags werden die Vorschriften über Mietverträge angewendet, soweit nichts anderes vereinbart wird. Dabei trägt der*die Leasinggeber*in die Aufwendungen für eine Wartung oder Reparatur des Leasinggegenstandes.
Martin und Johanna vereinbaren einen Leasingvertrag mit dem Inhalt, dass Johanna von ihm eine Gartenmaschine für drei Monate zum Gebrauch überlassen bekommt. Dafür zahlt sie Martin entsprechende Raten. Vereinbart ist, dass Johanna die Gartenmaschine nach den drei Monaten behalten kann. Sie haben einen Operating-Leasingvertrag abgeschlossen, weil es sich um einen Leasingvertrag mit kurzfristiger Laufzeit handelt und Johanna der Gebrauch und die Nutzung der Gartenmaschine übertragen wurde.
Finanzierungs-Leasing
Der Finanzierungs-Leasingvertrag enthält vordergründig kaufrechtliche Elemente. Bei einem Finanzierungs-Leasingvertrag ist § 506 Abs. 2 BGB anzuwenden. Der Vertrag hat eine längere Laufzeit und die Finanzierung des Gegenstandes steht im Vordergrund. Außerdem ist er während einer vereinbarten Grundlaufzeit grundsätzlich nicht kündbar. Der Leasinggegenstand wird dabei von dem*der Leasingnehmer*in gekauft.
Für die Vertragszeit überlässt der*die Leasingnehmer*in den Leasinggegenstand dem*der Leasinggeber*in. Diese*r kann den Gegenstand dabei wirtschaftlich nutzen. Gleichzeitig trägt der *die Leasingnehmer*in auch die Gefahr der Beschädigung der Sache.
Adam und Jana schließen einen Leasingvertrag. Der Inhalt des Vertrags ist, dass Adam ein Auto für zwei Jahre bei Jana leasen kann. Er muss ihr dafür monatlich die vereinbarten Raten zahlen. Zudem trägt er die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung des Autos und muss die Kosten für eine Reparatur selbst bezahlen. Adam kann das Auto aber in den zwei Jahren benutzen, als wäre es sein eigenes.
Pflichten der Beteiligten des Leasingvertrags
Jede*r Beteiligte des Dreipersonenverhältnisses hat Pflichten, die er*sie beachten muss. Welchen Pflichten, wer nachkommen muss, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsverhältnissen. Außerdem musst Du den Vertrag zwischen dem*der Hersteller*in/Lieferant*in und Leasinggeber*in von dem zwischen Leasinggeber*in und Leasingnehmer*in getrennt voneinander betrachten
Pflichten aus dem Vertrag zwischen Leasinggeber*in und Leasingnehmer*in
Die einzelnen Pflichten werden zwischen den Beteiligten in dem Leasingvertrag vereinbart. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Gebrauchsüberlassung des Leasinggegenstandes gegen Ratenzahlung. Daher werden größtenteils mietrechtliche Vorschriften angewendet. Den*die Leasinggeber*in und den*die Leasingnehmer*in treffen dabei unterschiedliche Pflichten.
Die Pflicht des*der Leasinggebers*in ist:
die Gebrauchsüberlassung an den*die Leasingnehmer*in (tatsächliche Nutzungsmöglichkeit)
Pflichten des*der Leasingnehmers*in sind:
die Gebrauchserhaltungs- und Instandhaltungspflicht der Leasingsache
die Übernahme der Sach- und Preisgefahr
die Zahlung der vereinbarten Leasingraten
Ausschlaggebend ist, dass die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung der Sache auf den*die Leasingnehmer*in übergeht und der*die Leasinggeber*in diese Gefahr, anders als beim Mietvertrag, nicht trägt. Der*die Leasingnehmer*in trägt die Gefahr der Beschädigung und des Verlusts des Leasinggegenstandes. Des Weiteren muss sie die Sache instand halten.
Folgen einer Pflichtverletzung
Vielleicht stellst Du Dir die Frage, was die Folge davon ist, wenn der*die Leasinggeber*in oder der*die Leasingnehmer*in die Pflichten aus dem Leasingvertrag verletzt.
Eine Pflichtverletzung des*der Leasingnehmers*in liegt vor, wenn die er*sie die Leasingraten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zahlt oder eine Schutzpflicht verletzt.
Wenn der*die Leasinggeber*in den Gebrauch an dem Gegenstand nicht dem*der Leasinggeber*in überlässt, haftet er*sie nach den allgemeinen Regeln über Leistungsstörungen. Bei einem Rechtsmangel richten sich die Folgen nach § 536 Abs. 3 BGB. Bei einem Sachmangel gelten die mietrechtlichen Vorschriften gem. §§ 536 ff. BGB.
Wenn der*die Leasingnehmer*in die Leasingraten nicht zahlt, kann der*die Leasinggeber*in gem. § 543 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 3 BGB den Vertrag kündigen. Bei einer Verletzung einer Schutzpflicht kann der*die Leasinggeber*in gem. §§ 280 ff. BGB Schadensersatz verlangen.
Hanna hat bei Enes für zwei Jahre ein Auto geleast. Nach einigen Monaten zahlt Hanna die Leasingraten mehrere Monate hintereinander nicht. Da sie mit der Ratenzahlung in Rückstand geraten ist, kündigt Enes den Leasingvertrag. Er verlangt die Zahlung aller Raten, die Hanna bisher nicht gezahlt hat. Die Kündigung ist gem. § 543 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 3 BGB möglich. Enes kann daher die Zahlung der Leasingraten von Hanna verlangen.
Pflichten aus dem Vertrag zwischen Hersteller*in/Lieferant*in und Leasinggeber*in
Der Vertrag zwischen dem*der Hersteller*in/Lieferant*in und dem*der Leasinggeber*in ist ein Kaufvertrag. Daher gelten die Pflichten aus dem Kaufvertrag gem. §§ 433 ff. BGB. Der*die Hersteller*in/Lieferant*in muss dem*der Leasinggeber*in die Sache übergeben und das Eigentum an der Sache verschaffen, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Der*die Leasinggeber*in ist verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, § 433 Abs. 2 BGB. Auch die Rechtsfolgen bei einer Pflichtverletzung eines*r Beteiligten richten sich nach dem Kaufrecht.
Beendigung des Leasingvertrags
Bevor Du einen Leasingvertrag schließt, ist es wichtig, dass Du Dich darüber informierst, wie Du den Vertrag wieder beenden kannst. Der Leasingvertrag ist in den meisten Fällen auf eine bestimmte Laufzeit befristet. Nachdem diese Zeit abgelaufen ist, ist der Vertrag automatisch beendet und es muss nicht gekündigt werden.
Leasingvertrag kündigen
Der Leasingvertrag kann nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Gründe dafür sind, dass es sich bei dem Leasingvertrag gerade um einen verbindlichen Vertrag für eine bestimmte Zeit handelt. Der*die Leasinggeber*in hat in den meisten Fällen kein Interesse an einer frühzeitigen Kündigung. Er*sie hat sich aufgrund des Vertragsschlusses darauf verlassen, dass monatlich Raten für die Nutzung des Gegenstandes gezahlt werden und hat diese Zahlung möglicherweise fest eingeplant. Bei einer Kündigung kann der*die Leasinggeber*in daher in vielen Fällen Schadenersatz verlangen.
Das Kündigungsrecht kann zum einen vertraglich vereinbart worden sein. Zum anderen kommen wichtige Gründe in Betracht, weshalb es möglich ist, den Leasingvertrag zu kündigen. Ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht für befristete Verträge ist nicht vorgesehen, sodass grundsätzlich die außerordentliche Kündigung in Betracht kommt. Dabei richtet sich die Regelung über den wichtigen Grund der Kündigung nach § 543 BGB. Als wichtiger Grund kommen in Betracht:
die starke Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Leasinggegenstandes
der*die Leasingnehmer*in zahlt mindestens zwei Monate in Folge die Leasingraten nicht
der*die Leasingnehmer*in verstößt erheblich gegen die vertraglichen Vereinbarungen
der*die Leasingnehmer*in stirbt vor Vertragsende
Sonderkündigungsrecht Leasingvertrag
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Leasingvertrag außerordentlich, fristlos gekündigt werden. Diese außerordentliche fristlose Kündigung kann auch als Sonderkündigungsrecht bezeichnet werden.
Leasingvertrag vorzeitig beenden
Der Leasingvertrag kann auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden, bei dem sich die Beteiligten darauf einigen, dass der Vertrag frühzeitig enden soll.
Leasingvertrag übernehmen
Eine weitere Möglichkeit den Leasingvertrag zu beenden ist die Leasingübernahme durch eine dritte Person. Dabei führt eine dritte Person den Vertrag für den*die Leasingnehmer*in weiter. Zu einer Leasingübernahme muss jedoch auch der*die Leasinggeber*in zustimmen.
Leasingvertrag - Das Wichtigste
- Der Leasingvertrag ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, sondern ergibt sich aus der Vereinbarung der Beteiligten.
- Der Leasingvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der*die Leasinggeber*in gegenüber dem*der Leasingnehmer*in zur Beschaffung und Übergabe des Leasinggegenstandes verpflichtet. Im Gegenzug zahlt der*die Leasingnehmer*in ratenweise das vereinbarte Entgelt.
- Es muss der Gebrauch an der Leasingsache überlassen werden. Die Gebrauchsüberlassung erfordert die Überlassung des Besitzes an der Sache an den*die Leasingnehmer*in.
- Der Leasingvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis und wird mit einer bestimmten Laufzeit geschlossen.
- Es muss monatlich die Leasingrate gezahlt werden. Die Höhe wird von den Beteiligten vertraglich vereinbart.
- Bei einem Leasingvertrag sind häufig drei Personen beteiligt:
- der*die Leasingnehmer*in schließt einen Leasingvertrag mit dem*der Leasinggeber*in
- der*die Leasinggeber*in, der*die den Leasinggegenstand bei dem*der Lieferanten*in erwirbt
- der*die Hersteller*in/Lieferant*in, von dem der*die Leasinggeber*in die geleaste Sache bezieht
- Der wichtigste Unterscheidungspunkt zu einem Mietvertrag ist, dass der*die Leasingnehmer*in ein umfassenderes Gebrauchsrecht hat als der*die Mieter*in. Er*sie haftet jedoch auch für die Beschädigung oder Zerstörung des Leasinggegenstandes und muss die Reparaturen selbst ausführen.
- Ein Operating-Leasing ist ein Leasingvertrag mit einer kurzfristigen Laufzeit und Kündbarkeit.
- Ein Finanzierungs-Leasing ist ein Leasingvertrag mit einer längeren Laufzeit und die Finanzierung des Gegenstandes steht im Vordergrund. Dabei ist der Leasingvertrag während der Laufzeit nur unter besonderen Voraussetzungen kündbar.
- Die Pflicht des*der Leasinggebers*in ist die Gebrauchsüberlassung an den*die Leasingnehmer*in.
- Die Pflichten des*der Leasingnehmers*in sind die Gebrauchserhaltungs- und Instandhaltungspflicht, die Übernahme der Sach- und Preisgefahr und die Zahlung der vereinbarten Leasingraten.
- Ein Leasingvertrag kann nur unter engen Voraussetzungen gekündigt werden, da es sich um einen befristeten Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit handelt. Für eine außerordentliche Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es nicht zumutbar macht, am Vertrag festzuhalten.
- Der Leasingvertrag kann auch durch einen Aufhebungsvertrag oder die Leasingübernahme beendet werden.
Nachweise
- Ploetz, Hans-Friedrich von (2013). Der Leasing-Vertrag: Wesen und Inhalt von Leasing-Verträgen. Springer-Verlag.
- Looschelders, Dirk (2021). Schuldrecht Besonderer Teil. Verlag Franz Vahlen.
- Hirsch, Christoph (2020). Schuldrecht Besonderer Teil. Nomos Verlagsgesellschaft.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Leasingvertrag
Kann man aus einem Leasingvertrag aussteigen?
Ein Leasingvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden, es kann ein Aufhebungsvertrag oder eine Leasingübernahme vereinbart werden.
Was gehört zu einem Leasingvertrag?
Zu einem Leasingvertrag gehört, dass der*die Leasinggeber*in sich gegenüber dem*der Leasingnehmer*in zur Beschaffung und Übergabe des Leasinggegenstandes verpflichtet. Im Gegenzug zahlt der*die Leasingnehmer*in ratenweise das vereinbarte Entgelt.
Was gibt es für Leasingverträge?
Es gibt unter anderem den Operating-Leasingvertrag, den Finanzierungs-Leasingvertrag und den Hersteller-Leasingvertrag.
Wann ist ein Leasing sinnvoll?
Ein Leasingvertrag ist sinnvoll, wenn der*die Leasingnehmer*in ein umfassendes Gebrauchsrecht über einen Gegenstand haben möchte. Durch den Leasingvertrag kann flexibel vereinbart werden, wie hoch die Leasingrate sein soll und wie lange die Laufzeit sein soll. Außerdem kann man den Leasinggegenstand umfassend nutzen und trägt die Gefahr der Beschädigung, ohne dass der Gegenstand gekauft werden muss.
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