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OHG Definition im Kontext der kaufmännischen Ausbildung
Eine OHG, oder Offene Handelsgesellschaft, ist eine Form von Gesellschaft, die du in deiner kaufmännischen Ausbildung als einen der Grundbausteine des Wirtschafts- und Handelsrechts verstehen solltest.Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam Handel betreiben mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem privaten und seinem Geschäftsvermögen. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden oder Verlusten, die OHG selbst sowie jeder einzelne Gesellschafter haftbar gemacht werden kann.
Die OHG im deutschen Handelsrecht
Im deutschen Handelsrecht wird die OHG im HGB (Handelsgesetzbuch) unter §§ 105 - 160 geregelt. Einige der wichtigen Regeln, die du in deiner kaufmännischen Ausbildung lernen sollte, beinhalten:- Mindestanforderungen für die Gründung einer OHG
- Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- Die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
- Die Voraussetzungen für die Auflösung und Liquidation der OHG
Es ist erwähnenswert, dass die OHG keine rechtliche Identität getrennt von den Gesellschaftern hat. Im Gegensatz dazu sind bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, die Gesellschafter nur auf das von ihnen investierte Kapital haftbar, nicht mit ihrem privaten Vermögen.
Als Beispiel könnte ein Kaufmann eine OHG gründen, um eine Geschäftsidee mit einem Partner umzusetzen und die Personengesellschaft wird die Rechtsform sein, die sie wählen, um den Gewinn zwischen ihnen zu teilen.
Die Bedeutung der OHG in der Wirtschaft
Die OHG spielt eine große Rolle in der Wirtschaft, sie bietet Einzelpersonen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben wollen, eine einfache und flexible Möglichkeit.Anzahl der Gesellschafter | Keine obere Begrenzung |
Haftung | Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen |
Gewinnverteilung | Entsprechend den Anteilen der Gesellschafter |
Das Bundeszentralregister für Steuern in Deutschland zählte im Jahr 2020 insgesamt 128.682 eingetragene OHGs. Dies unterstreicht die anhaltende Popularität dieser Gesellschaftsform bei Kaufleuten und Unternehmern.
Gründungsprozess der OHG
Der Prozess der Gründung einer OHG kann in verschiedene Phasen unterteilt werden. Zunächst muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden.Der Gesellschaftsvertrag ist ein schriftliches Abkommen zwischen den Gründungsgesellschaftern, das die Grundlagen der OHG regelt. Darin werden Aspekte wie die Beteiligungen der Gesellschafter, die Geschäftsordnung, die Gewinn- und Verlustverteilung und die Haftungsverhältnisse festgelegt.
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Namen der Gesellschafter
- Angaben zur Geschäftsführung und Vertretung
Beispiel: Wenn du und ein Partner eine OHG zur Eröffnung eines Cafés planen, sollten im Gesellschaftsvertrag die Höhe eurer jeweiligen Beteiligung, eure jeweiligen Verantwortungsbereiche und die Art und Weise, wie Gewinne und Verluste aufgeteilt werden, angegeben werden.
Erfordernisse des Mindestkapitals bei der OHG
Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften oder GmbHs ist für die Gründung einer OHG kein Mindestkapital vorgeschrieben. Dieser Punkt macht die OHG zu einer attraktiven Rechtsform für viele Unternehmer, insbesondere für kleinere Unternehmungen oder Start-ups.Dennoch sollte bedacht werden, dass trotz der fehlenden Vorschriften bezüglich eines Mindestkapitals, die OHG nach der Gründung ein ausreichendes Kapital für den Betrieb des Geschäfts benötigt. Dies wird als "Betriebskapital" bezeichnet.
Auch wenn die OHG an sich kein Stammkapital voraussetzt, so sollte doch ein angemessenes Betriebskapital eingeplant werden. Für viele Unternehmer ist es eine Herausforderung, das erforderliche Startkapital richtig einzuschätzen. Hierfür kann es hilfreich sein, eine detaillierte Finanzplanung durchzuführen.
Als Beispiel könnte ein Handwerksbetrieb, der eine OHG gründet, zum Betriebskapital unter anderem die Kosten für Werkzeuge, Materialien, Fahrzeuge und möglicherweise auch das Gehalt für Mitarbeiter zählen.
Geschäftsführung und Vertretung in der OHG
Die Aufgabenbereiche der Geschäftsführung und die Regeln der Vertretung sind zwei wichtige Strukturen, die in einer OHG festgelegt und geregelt werden müssen.Aufgabenbereiche der Geschäftsführung in der OHG
Die Geschäftsführung in der OHG kann sowohl individuell als auch kollektiv ausgeübt werden. In den meisten Fällen übernehmen alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung beschließt über das operative Geschäft und ist in ihrem Aufgabenbereich weitgehend autonom. Die Geschäftsführung verfügt unter anderem über folgende Aufgabenbereiche:- Die strategische Planung und Zielsetzung für die OHG
- Die Verwaltung der von den Gesellschaftern eingebrachten Vermögenswerte
- Die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsaktivitäten der OHG
Das Modell der Geschäftsführung in der OHG folgt dem Prinzip der Gesamthand. Dies bedeutet, dass alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung ausüben und als Einheit gegenüber Dritten auftreten.
Beispiel: Wenn in einer OHG drei Gesellschafter tätig sind, können sie alle gemeinsam die Geschäftsführung übernehmen und Unternehmensentscheidungen treffen. Sie können aber auch beschließen, dass nur einer von ihnen die Geschäftsführung übernimmt oder dass ein externer Geschäftsführer für die Leitung der Geschäfte eingesetzt wird.
Regeln der Vertretung in der OHG
Die Vertretung in der OHG ist ein entscheidender Aspekt der Gesellschaftsstruktur. Sie legt fest, wer die Gesellschaft nach außen vertritt und rechtsverbindliche Entscheidungen im Namen der Gesellschaft trifft. Ein wesentliches Merkmal der OHG ist, dass grundsätzlich jeder Gesellschafter die OHG vertreten kann. Dieses Vertretungsrecht kann in der Praxis jedoch eingeschränkt werden, insbesondere wenn externe Geschäftsführer eingesetzt werden.Die Vertretungsbefugnis wird durch das sogenannte "Außenverhältnis" geregelt. Hierbei handelt es sich um die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und Dritten (z. B. Kunden, Lieferanten, Kreditinstituten). Im Außenverhältnis sind alle Gesellschafter gemeinschaftlich befugt, die Gesellschaft zu vertreten.
Vertretung durch einen Gesellschafter | Gesellschafter können die Gesellschaft einzeln vertreten, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde |
Vertretung durch mehrere Gesellschafter | Bei mehreren Gesellschaftern kann eine gemeinschaftliche Vertretung erforderlich sein |
Vertretung durch externe Geschäftsführer | Externe Geschäftsführer können die Gesellschaft vertreten, sofern dies im Gesellschaftsvertrag so bestimmt ist |
- Änderungen am Gesellschaftsvertrag
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- Beschlüsse über Gewinnverteilung und Verlustdeckung
- Auflösung der Gesellschaft
Beispiel: Angenommen, es gibt eine OHG mit zwei Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass beide Gesellschafter gemeinsam die Gesellschaft vertreten. In diesem Fall kann keiner der beiden Gesellschafter alleine rechtsgültige Entscheidungen für die OHG treffen.
Rechtsform OHG und ihre juristische Person
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Rechtsformen, aus denen du bei der Unternehmensgründung wählen kannst. Eine dieser Formen ist die Offene Handelsgesellschaft, abgekürzt OHG. Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie das Unternehmen geführt und verwaltet wird, sowie auf die rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen der Gesellschafter. Ebenso spielt auch die Frage der juristischen Person eine wichtige Rolle.Die OHG als Rechtsform in Deutschland
Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für die Art und Weise, wie ein Unternehmen von Grund auf organisiert und strukturiert wird. Die OHG ist eine der möglichen Rechtsformen, die in Deutschland zur Verfügung stehen.Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaftsform, in der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Bei einer OHG haften all ihre Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten Privat- beziehungsweise Firmenvermögen.
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
- Gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung
- Natürliche und juristische Personen können Gesellschafter sein
Aber trotz der vielen Vorteile sollten die Gesellschafter bedenken, dass sie sowohl gesamt- als auch einzeln unbeschränkt haften. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz sowohl das gemeinsame Vermögen der Gesellschaft, als auch das persönliche Vermögen jedes einzelnen Gesellschafters zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden kann.
OHG als juristische Person: Ein Überblick
Eine wesentliche Aspekt der OHG und ihrer Rechtsform betrifft ihre Eigenschaft als juristische Person.Eine juristische Person ist eine künstlich geschaffene Rechtseinheit, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann und vor dem Gesetz als eigenständiges Subjekt anerkannt ist. Die OHG gehört dabei zu den "Personengesellschaften", wird allerdings handelsrechtlich wie eine "juristische Person" behandelt.
- Die OHG wird mit ihrer Eintragung in das Handelsregister handlungsfähig und kann Rechte erwerben und Pflichten übernehmen.
- Die OHG kann vor Gericht klagen und verklagt werden.
- Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (wie AG oder GmbH) ist die Haftung bei der OHG nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
In der Praxis bedeutet dies, dass die OHG in gewisser Weise ein "Eigenleben" führt. Sie kann beispielsweise selbst Verträge abschließen oder vor Gericht stehen, unabhängig von den individuellen Interessen der Gesellschafter.
Grundsätze der Gewinnverteilung in der OHG
In der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind die Grundsätze der Gewinnverteilung weitgehend flexibel gestaltet und können von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag selbst bestimmt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Gewinn und Verlust in einer OHG nach Köpfen verteilt wird, sofern nichts anderes bestimmt:- Jeder Gesellschafter erhält einen gleich großen Anteil des Gewinns.
- Fällt ein Verlust an, so wird dieser ebenfalls auf alle Gesellschafter gleich verteilt.
Die Berechnung der Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt in der Regel durch Multiplikation des Gesamtgewinns oder Gesamtverlusts mit dem Anteil des jeweiligen Gesellschafters an der Gesamtkapitaleinlage.
Beispiel: Eine OHG besteht aus zwei Gesellschaftern, die jeweils die Hälfte des Kapitals eingebracht haben. Der Jahresgewinn beträgt 50.000 Euro. Übertragen auf die Gesellschafter, würde dies bedeuten, dass jeder Gesellschafter einen Gewinnanteil von 50% des Jahresgewinns, also 25.000 Euro erhält.
Die Haftung in der OHG
Eine zentrale Besonderheit der OHG ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen, sowohl seinem Geschäfts- als auch seinem Privatvermögen, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei der Haftung muss zwischen der Haftung gegenüber Dritten und der internen Haftung unter den Gesellschaftern unterschieden werden.Haftung der OHG gegenüber Dritten
Sieht sich die OHG mit finanziellen Forderungen konfrontiert, so haften die Gesellschafter im Außenverhältnis unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder Gesellschafter kann von einem Gläubiger in voller Höhe in Anspruch genommen werden.Die gesamtschuldnerische Haftung ist ein juristischer Begriff, der besagt, dass mehrere Schuldner für eine gemeinsame Verbindlichkeit einstehen und jeder Schuldner gegenüber dem Gläubiger in voller Höhe haftet.
Interne Haftung innerhalb der OHG
Im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern regelt der Gesellschaftsvertrag, wie die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verteilt ist. In der Regel gelten auch hier die Grundsätze der Kopf- und Kapitalbeteiligung. Die internen Haftungsregelungen sind bedeutend für die Aufteilung eventueller Verluste, die durch die Geschäftstätigkeit entstehen können. Sie sollen gewährleisten, dass kein Gesellschafter überproportional belastet wird und die finanziellen Risiken fair verteilt sind.Buchführungspflicht und ihre Bedeutung in der OHG
Die OHG unterliegt in Deutschland der Buchführungspflicht. Dies bedeutet, dass sie verpflichtet ist, Bücher zu führen und in diesen alle Geschäftsvorfälle und die Lage der OHG vollständig und richtig darzustellen.Die Buchführungspflicht beinhaltet dabei sowohl die laufende Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle als auch die Erstellung des Jahresabschlusses. Letzterer besteht in der Regel aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
- Die laufende Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle in einem Journal oder Hauptbuch
- Die ordnungsgemäße und lückenlose Aufbewahrung aller Belege
- Die Erstellung eines Inventars zu Beginn und Ende eines Geschäftsjahres
- Die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
OHG - Das Wichtigste
- Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Art der Gesellschaftsform, bei der mehrere Personen ihre Ressourcen bündeln, um ein gemeinsames Geschäft zu führen.
- Für die Gründung einer OHG ist kein spezifisches Mindestkapital vorgeschrieben, jedoch müssen die Gründer genug Kapital ("Betriebskapital") zur Verfügung stellen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
- Die Geschäftsführung in einer OHG kann sowohl individuell als auch kollektiv ausgeübt werden, wobei alle Gesellschafter in der Regel gemeinsam die Geschäftsführung übernehmen.
- Jeder Gesellschafter einer OHG hat das Recht, die Gesellschaft nach außen zu vertreten und rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen.
- Eine OHG wird rechtlich als eine "juristische Person" behandelt, was bedeutet, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sein kann und vor dem Gesetz als eigenständiges Subjekt anerkannt ist.
- Die Gewinn- und Verlustverteilung innerhalb einer OHG kann flexibel gestaltet werden und wird grundsätzlich auf alle Gesellschafter gleich verteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Gesellschafter einer OHG haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
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