OHG

Du stehst kurz vor der Gründung einer OHG oder möchtest einfach nur mehr über diesen Begriff aus der kaufmännischen Ausbildung lernen? Dieser Beitrag liefert dir detaillierte Informationen zur Definition, Bedeutung, Gründung, Geschäftsführung und vielem mehr rund um das Thema OHG. Es ist ein informativer Leitfaden, der dir die OHG als Unternehmensform aus verschiedenen Perspektiven näher bringt und auf deine Fragen fundierte Antworten liefert.

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    OHG Definition im Kontext der kaufmännischen Ausbildung

    Eine OHG, oder Offene Handelsgesellschaft, ist eine Form von Gesellschaft, die du in deiner kaufmännischen Ausbildung als einen der Grundbausteine des Wirtschafts- und Handelsrechts verstehen solltest.

    Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam Handel betreiben mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem privaten und seinem Geschäftsvermögen. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden oder Verlusten, die OHG selbst sowie jeder einzelne Gesellschafter haftbar gemacht werden kann.

    Dieser Aspekt hebt die OHG von anderen Gesellschaftsformen ab und ist wichtig zu beachten für jeden, der in der kaufmännischen Branche tätig ist oder plant, seine eigene OHG zu gründen.

    Die OHG im deutschen Handelsrecht

    Im deutschen Handelsrecht wird die OHG im HGB (Handelsgesetzbuch) unter §§ 105 - 160 geregelt. Einige der wichtigen Regeln, die du in deiner kaufmännischen Ausbildung lernen sollte, beinhalten:
    • Mindestanforderungen für die Gründung einer OHG
    • Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter
    • Die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
    • Die Voraussetzungen für die Auflösung und Liquidation der OHG

    Es ist erwähnenswert, dass die OHG keine rechtliche Identität getrennt von den Gesellschaftern hat. Im Gegensatz dazu sind bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, die Gesellschafter nur auf das von ihnen investierte Kapital haftbar, nicht mit ihrem privaten Vermögen.

    Als Beispiel könnte ein Kaufmann eine OHG gründen, um eine Geschäftsidee mit einem Partner umzusetzen und die Personengesellschaft wird die Rechtsform sein, die sie wählen, um den Gewinn zwischen ihnen zu teilen.

    Die Bedeutung der OHG in der Wirtschaft

    Die OHG spielt eine große Rolle in der Wirtschaft, sie bietet Einzelpersonen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben wollen, eine einfache und flexible Möglichkeit.
    Anzahl der GesellschafterKeine obere Begrenzung
    HaftungJeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen
    GewinnverteilungEntsprechend den Anteilen der Gesellschafter
    Der wesentliche Vorteil einer OHG ist die geteilte Verantwortung und das geteilte Risiko, das sie bietet. Sie ermöglicht es mehreren Personen, ihre Ressourcen zu bündeln und gemeinsam ein Geschäft zu führen.

    Das Bundeszentralregister für Steuern in Deutschland zählte im Jahr 2020 insgesamt 128.682 eingetragene OHGs. Dies unterstreicht die anhaltende Popularität dieser Gesellschaftsform bei Kaufleuten und Unternehmern.

    Das Verständnis der OHG und ihrer Rolle in der Wirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der kaufmännischen Ausbildung und eine Voraussetzung für den Erfolg in diesem Bereich.

    Gründungsprozess der OHG

    Der Prozess der Gründung einer OHG kann in verschiedene Phasen unterteilt werden. Zunächst muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden.

    Der Gesellschaftsvertrag ist ein schriftliches Abkommen zwischen den Gründungsgesellschaftern, das die Grundlagen der OHG regelt. Darin werden Aspekte wie die Beteiligungen der Gesellschafter, die Geschäftsordnung, die Gewinn- und Verlustverteilung und die Haftungsverhältnisse festgelegt.

    Es ist kein notarieller Vertrag erforderlich, allerdings ist eine schriftliche Niederlegung empfehlenswert. Das Firmenbuch kennt keine Formvorschriften. Im nächsten Schritt ist die OHG ins Handelsregister einzutragen. Bei der Handelsregisteranmeldung müssen bestimmte Angaben gemacht werden, wie zum Beispiel:
    • Name und Sitz der Gesellschaft
    • Namen der Gesellschafter
    • Angaben zur Geschäftsführung und Vertretung

    Beispiel: Wenn du und ein Partner eine OHG zur Eröffnung eines Cafés planen, sollten im Gesellschaftsvertrag die Höhe eurer jeweiligen Beteiligung, eure jeweiligen Verantwortungsbereiche und die Art und Weise, wie Gewinne und Verluste aufgeteilt werden, angegeben werden.

    Erfordernisse des Mindestkapitals bei der OHG

    Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften oder GmbHs ist für die Gründung einer OHG kein Mindestkapital vorgeschrieben. Dieser Punkt macht die OHG zu einer attraktiven Rechtsform für viele Unternehmer, insbesondere für kleinere Unternehmungen oder Start-ups.

    Dennoch sollte bedacht werden, dass trotz der fehlenden Vorschriften bezüglich eines Mindestkapitals, die OHG nach der Gründung ein ausreichendes Kapital für den Betrieb des Geschäfts benötigt. Dies wird als "Betriebskapital" bezeichnet.

    Obwohl kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital erforderlich ist, muss bei der Gründung der OHG in der Regel eine gewisse Anfangsinvestition getätigt werden. Die Höhe dieser Investition kann je nach Art des Geschäftsbetriebs und den spezifischen Anforderungen variieren.

    Auch wenn die OHG an sich kein Stammkapital voraussetzt, so sollte doch ein angemessenes Betriebskapital eingeplant werden. Für viele Unternehmer ist es eine Herausforderung, das erforderliche Startkapital richtig einzuschätzen. Hierfür kann es hilfreich sein, eine detaillierte Finanzplanung durchzuführen.

    Als Beispiel könnte ein Handwerksbetrieb, der eine OHG gründet, zum Betriebskapital unter anderem die Kosten für Werkzeuge, Materialien, Fahrzeuge und möglicherweise auch das Gehalt für Mitarbeiter zählen.

    Geschäftsführung und Vertretung in der OHG

    Die Aufgabenbereiche der Geschäftsführung und die Regeln der Vertretung sind zwei wichtige Strukturen, die in einer OHG festgelegt und geregelt werden müssen.

    Aufgabenbereiche der Geschäftsführung in der OHG

    Die Geschäftsführung in der OHG kann sowohl individuell als auch kollektiv ausgeübt werden. In den meisten Fällen übernehmen alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung beschließt über das operative Geschäft und ist in ihrem Aufgabenbereich weitgehend autonom. Die Geschäftsführung verfügt unter anderem über folgende Aufgabenbereiche:
    • Die strategische Planung und Zielsetzung für die OHG
    • Die Verwaltung der von den Gesellschaftern eingebrachten Vermögenswerte
    • Die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsaktivitäten der OHG

    Das Modell der Geschäftsführung in der OHG folgt dem Prinzip der Gesamthand. Dies bedeutet, dass alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung ausüben und als Einheit gegenüber Dritten auftreten.

    Bei Bedarf können externe Geschäftsführer eingesetzt werden, die nicht Gesellschafter der OHG sind. Beim Einsatz externer Geschäftsführer muss jedoch die Vertretungsmacht geregelt sein, die in der Regel im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird.

    Beispiel: Wenn in einer OHG drei Gesellschafter tätig sind, können sie alle gemeinsam die Geschäftsführung übernehmen und Unternehmensentscheidungen treffen. Sie können aber auch beschließen, dass nur einer von ihnen die Geschäftsführung übernimmt oder dass ein externer Geschäftsführer für die Leitung der Geschäfte eingesetzt wird.

    Regeln der Vertretung in der OHG

    Die Vertretung in der OHG ist ein entscheidender Aspekt der Gesellschaftsstruktur. Sie legt fest, wer die Gesellschaft nach außen vertritt und rechtsverbindliche Entscheidungen im Namen der Gesellschaft trifft. Ein wesentliches Merkmal der OHG ist, dass grundsätzlich jeder Gesellschafter die OHG vertreten kann. Dieses Vertretungsrecht kann in der Praxis jedoch eingeschränkt werden, insbesondere wenn externe Geschäftsführer eingesetzt werden.

    Die Vertretungsbefugnis wird durch das sogenannte "Außenverhältnis" geregelt. Hierbei handelt es sich um die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und Dritten (z. B. Kunden, Lieferanten, Kreditinstituten). Im Außenverhältnis sind alle Gesellschafter gemeinschaftlich befugt, die Gesellschaft zu vertreten.

    Diese Vertretungsbefugnis ist jedoch kein unbeschränktes Recht. Es kann durch Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetze eingeschränkt werden.
    Vertretung durch einen GesellschafterGesellschafter können die Gesellschaft einzeln vertreten, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wurde
    Vertretung durch mehrere GesellschafterBei mehreren Gesellschaftern kann eine gemeinschaftliche Vertretung erforderlich sein
    Vertretung durch externe GeschäftsführerExterne Geschäftsführer können die Gesellschaft vertreten, sofern dies im Gesellschaftsvertrag so bestimmt ist
    Ungeachtet der Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind bestimmte Geschäfte jedoch ausschließlich von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Diese beinhalten:
    • Änderungen am Gesellschaftsvertrag
    • Aufnahme neuer Gesellschafter
    • Beschlüsse über Gewinnverteilung und Verlustdeckung
    • Auflösung der Gesellschaft
    In der Praxis kann die Vertretung der OHG also recht komplex sein und stellt hohe Anforderungen an die Geschäftsführung und die Gesellschafter.

    Beispiel: Angenommen, es gibt eine OHG mit zwei Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass beide Gesellschafter gemeinsam die Gesellschaft vertreten. In diesem Fall kann keiner der beiden Gesellschafter alleine rechtsgültige Entscheidungen für die OHG treffen.

    Es ist daher ratsam, diese Punkte sorgfältig zu prüfen und notfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte oder Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

    Rechtsform OHG und ihre juristische Person

    In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Rechtsformen, aus denen du bei der Unternehmensgründung wählen kannst. Eine dieser Formen ist die Offene Handelsgesellschaft, abgekürzt OHG. Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie das Unternehmen geführt und verwaltet wird, sowie auf die rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen der Gesellschafter. Ebenso spielt auch die Frage der juristischen Person eine wichtige Rolle.

    Die OHG als Rechtsform in Deutschland

    Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für die Art und Weise, wie ein Unternehmen von Grund auf organisiert und strukturiert wird. Die OHG ist eine der möglichen Rechtsformen, die in Deutschland zur Verfügung stehen.

    Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaftsform, in der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Bei einer OHG haften all ihre Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten Privat- beziehungsweise Firmenvermögen.

    Die Hauptmerkmale der OHG sind:
    • Kein Mindestkapital erforderlich
    • Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
    • Gemeinschaftliche Geschäftsführung und Vertretung
    • Natürliche und juristische Personen können Gesellschafter sein
    Die Gründung einer OHG kann als eine gut geeignete Option für ein Unternehmen betrachtet werden, welches ein hohes Maß an Flexibilität erfordert und bei dem mehrere Partner eng zusammenarbeiten wollen.

    Aber trotz der vielen Vorteile sollten die Gesellschafter bedenken, dass sie sowohl gesamt- als auch einzeln unbeschränkt haften. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz sowohl das gemeinsame Vermögen der Gesellschaft, als auch das persönliche Vermögen jedes einzelnen Gesellschafters zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden kann.

    OHG als juristische Person: Ein Überblick

    Eine wesentliche Aspekt der OHG und ihrer Rechtsform betrifft ihre Eigenschaft als juristische Person.

    Eine juristische Person ist eine künstlich geschaffene Rechtseinheit, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann und vor dem Gesetz als eigenständiges Subjekt anerkannt ist. Die OHG gehört dabei zu den "Personengesellschaften", wird allerdings handelsrechtlich wie eine "juristische Person" behandelt.

    Die juristische Person der OHG weist einige Besonderheiten auf:
    • Die OHG wird mit ihrer Eintragung in das Handelsregister handlungsfähig und kann Rechte erwerben und Pflichten übernehmen.
    • Die OHG kann vor Gericht klagen und verklagt werden.
    • Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (wie AG oder GmbH) ist die Haftung bei der OHG nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
    Dies ist wichtig zu verstehen, da es beispielsweise bei Verträgen der OHG mit Dritten, Mietverträgen, Verträgen mit Arbeitnehmern und anderen rechtlichen Verpflichtungen eine tragende Rolle spielt.

    In der Praxis bedeutet dies, dass die OHG in gewisser Weise ein "Eigenleben" führt. Sie kann beispielsweise selbst Verträge abschließen oder vor Gericht stehen, unabhängig von den individuellen Interessen der Gesellschafter.

    Es ist wichtig zu beachten, dass, obwohl die OHG handelsrechtlich wie eine juristische Person behandelt wird, sie dennoch keine Kapitalgesellschaft ist. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen und dem Gesellschaftsvermögen. Dies unterscheidet die OHG von beispielsweise der GmbH oder der AG, bei denen die Haftung auf das Firmenkapital beschränkt ist.

    Grundsätze der Gewinnverteilung in der OHG

    In der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind die Grundsätze der Gewinnverteilung weitgehend flexibel gestaltet und können von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag selbst bestimmt werden. Grundsätzlich gilt, dass der Gewinn und Verlust in einer OHG nach Köpfen verteilt wird, sofern nichts anderes bestimmt:
    • Jeder Gesellschafter erhält einen gleich großen Anteil des Gewinns.
    • Fällt ein Verlust an, so wird dieser ebenfalls auf alle Gesellschafter gleich verteilt.
    Es kann jedoch auch eine andere Vereinbarung getroffen werden, zum Beispiel eine proportionale Verteilung des Gewinns und Verlusts nach den Kapitaleinlagen der Gesellschafter.

    Die Berechnung der Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt in der Regel durch Multiplikation des Gesamtgewinns oder Gesamtverlusts mit dem Anteil des jeweiligen Gesellschafters an der Gesamtkapitaleinlage.

    Beispiel: Eine OHG besteht aus zwei Gesellschaftern, die jeweils die Hälfte des Kapitals eingebracht haben. Der Jahresgewinn beträgt 50.000 Euro. Übertragen auf die Gesellschafter, würde dies bedeuten, dass jeder Gesellschafter einen Gewinnanteil von 50% des Jahresgewinns, also 25.000 Euro erhält.

    Die Haftung in der OHG

    Eine zentrale Besonderheit der OHG ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen, sowohl seinem Geschäfts- als auch seinem Privatvermögen, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei der Haftung muss zwischen der Haftung gegenüber Dritten und der internen Haftung unter den Gesellschaftern unterschieden werden.

    Haftung der OHG gegenüber Dritten

    Sieht sich die OHG mit finanziellen Forderungen konfrontiert, so haften die Gesellschafter im Außenverhältnis unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder Gesellschafter kann von einem Gläubiger in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

    Die gesamtschuldnerische Haftung ist ein juristischer Begriff, der besagt, dass mehrere Schuldner für eine gemeinsame Verbindlichkeit einstehen und jeder Schuldner gegenüber dem Gläubiger in voller Höhe haftet.

    Gleichzeitig haften die Gesellschafter auch mit ihrem persönlichen Vermögen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Haftungsregelungen in Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

    Interne Haftung innerhalb der OHG

    Im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern regelt der Gesellschaftsvertrag, wie die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verteilt ist. In der Regel gelten auch hier die Grundsätze der Kopf- und Kapitalbeteiligung. Die internen Haftungsregelungen sind bedeutend für die Aufteilung eventueller Verluste, die durch die Geschäftstätigkeit entstehen können. Sie sollen gewährleisten, dass kein Gesellschafter überproportional belastet wird und die finanziellen Risiken fair verteilt sind.

    Buchführungspflicht und ihre Bedeutung in der OHG

    Die OHG unterliegt in Deutschland der Buchführungspflicht. Dies bedeutet, dass sie verpflichtet ist, Bücher zu führen und in diesen alle Geschäftsvorfälle und die Lage der OHG vollständig und richtig darzustellen.

    Die Buchführungspflicht beinhaltet dabei sowohl die laufende Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle als auch die Erstellung des Jahresabschlusses. Letzterer besteht in der Regel aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

    Die Bedeutung der Buchführungspflicht in der OHG ergibt sich sowohl aus ihrer Relevanz für die interne Steuerung und Kontrolle der Gesellschaft als auch aus ihrer Bedeutung für externe Interessenten, wie Gläubiger, Kunden, Lieferanten und nicht zuletzt das Finanzamt. Die Bereitstellung vollständiger, verlässlicher und zeitnaher Informationen ermöglicht es allen Beteiligten, fundierte Entscheidungen zu treffen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Vertrauenswürdigkeit und Reputation der OHG im Geschäftsverkehr.Die Buchführungspflicht umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:
    • Die laufende Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle in einem Journal oder Hauptbuch
    • Die ordnungsgemäße und lückenlose Aufbewahrung aller Belege
    • Die Erstellung eines Inventars zu Beginn und Ende eines Geschäftsjahres
    • Die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
    Es ist klar, dass die Einhaltung der Buchführungspflicht für die OHG große Arbeit und Disziplin bedeutet. Gleichzeitig stellt sie eine unerlässliche Voraussetzung für die Erfüllung der kommerziellen und rechtlichen Anforderungen an ein Unternehmen dar.

    OHG - Das Wichtigste

    • Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Art der Gesellschaftsform, bei der mehrere Personen ihre Ressourcen bündeln, um ein gemeinsames Geschäft zu führen.
    • Für die Gründung einer OHG ist kein spezifisches Mindestkapital vorgeschrieben, jedoch müssen die Gründer genug Kapital ("Betriebskapital") zur Verfügung stellen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
    • Die Geschäftsführung in einer OHG kann sowohl individuell als auch kollektiv ausgeübt werden, wobei alle Gesellschafter in der Regel gemeinsam die Geschäftsführung übernehmen.
    • Jeder Gesellschafter einer OHG hat das Recht, die Gesellschaft nach außen zu vertreten und rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen.
    • Eine OHG wird rechtlich als eine "juristische Person" behandelt, was bedeutet, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sein kann und vor dem Gesetz als eigenständiges Subjekt anerkannt ist.
    • Die Gewinn- und Verlustverteilung innerhalb einer OHG kann flexibel gestaltet werden und wird grundsätzlich auf alle Gesellschafter gleich verteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    • Die Gesellschafter einer OHG haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema OHG
    Wer haftet bei der OHG?
    Bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften alle Gesellschafter unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
    Was versteht man unter einer OHG?
    Unter einer OHG versteht man eine Offene Handelsgesellschaft. Sie ist eine Personengesellschaft, in der zwei oder mehr Personen ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betreiben. Jeder Gesellschafter haftet dabei unbeschränkt mit seinem Privat- und Gesellschaftsvermögen.
    Wie wird eine OHG vertreten?
    Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) wird durch ihre persönlich haftenden Gesellschafter vertreten. Jeder Gesellschafter ist dabei grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis kann jedoch durch den Gesellschaftsvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
    Welche Vor- und Nachteile hat die OHG?
    Vorteile einer OHG sind unter anderem eine einfache Gründung, die doppelte Geschäftsführungskompetenz und die Flexibilität in der internen Organisation. Nachteile können ein höheres Haftungsrisiko sein, da alle Gesellschafter unbeschränkt haften, sowie Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, die die Geschäfte lähmen können.
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