Unterschied freiwilliges Praktikum und Pflichtpraktikum
Es gibt verschiedene Praktikumsarten, die du je nach deiner Situation absolvieren kannst oder musst. Zum Pflichtpraktikum zählen:
- Vorpraktikum für Zulassung zum Studium
- Nachpraktikum für den Abschluss
- Famulatur bei Medizin- oder Pharmaziestudium
- Praxissemester
Das Gegenstück vom Pflichtpraktikum ist das freiwillige Praktikum. Ein freiwilliges Praktikum ist also alles, was nicht zum Pflichtpraktikum zählt. Ein freiwilliges Praktikum absolvierst du nicht, weil es deine Schule, Hochschule oder Universität verlangt, sondern weil du dich freiwillig dafür entscheidest.
Die Unterschiede zwischen einem freiwilligen Praktikum und einem Pflichtpraktikum sind folgende:
Freiwilliges Praktikum | Pflichtpraktikum |
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Freiwilliges Praktikum – Schüler
Während der Schulzeit musstest du vielleicht schon ein Pflichtpraktikum absolvieren. Das dauert in der Regel aber nur zwei bis drei Wochen.
Als Schüler oder Schülerin kannst du auch ein freiwilliges Praktikum absolvieren, um einen tieferen Einblick in den Arbeitsalltag zu bekommen. Am besten eignen sich dafür die Schulferien oder die Zeit nach dem Abitur, damit du dich trotzdem uneingeschränkt auf deine Schule konzentrieren kannst.
Stelle dir vorerst ein paar Fragen:
- Welche Schulfächer machen mir am meisten Spaß?
- Was mache ich gerne in meiner Freizeit?
- Welche Themengebiete interessieren mich?
- Was habe ich für Stärken und Fähigkeiten?
Freiwilliges Praktikum während Schulferien
Die sechswöchigen Sommerferien bieten sich gut an, um deinen Traumberuf oder deine Berufsrichtung durch ein freiwilliges Sommerpraktikum zu finden. Außerdem kannst du auch dein Taschengeld mit einem freiwilligen Praktikum aufbessern.
Einen Praktikumsplatz kannst du über das Internet finden. Beispiele für ein freiwilliges Praktikum sind bei:
- der Volksbank eG
- der Sparkasse
- Hansgrohe SE
Quelle: Google Jobs
Eine weitere Möglichkeit ist in Unternehmen in deiner Umgebung zu fragen, ob du dort ein freiwilliges Praktikum absolvieren kannst.
Freiwilliges Praktikum nach Abitur
Weißt du noch nicht so richtig, was du später machen möchtest? Das ist gar nicht schlimm! Vielleicht hilft dir ein freiwilliges Praktikum nach dem Abitur dabei, dich zu orientieren. Dafür benötigst du:
- Ein bestandenes Abitur
- Zeit
In der Zeit vom Abi bis zum Studium hast du in der Regel um die drei Monate Zeit. Du kannst die Zeit aber auch auf ein Jahr ausdehnen – das sogenannte Gap Year.
Den Zeitraum, die Branche, das Unternehmen und den Ort kannst du frei wählen. Suche dafür nach Stellenangeboten im Internet oder frag in deiner Umgebung nach, ob du ein freiwilliges Praktikum absolvieren kannst.
❗️Wenn du unternehmungslustig bist, bietet sich vielleicht auch ein freiwilliges Auslandspraktikum für dich an.
Freiwilliges Praktikum während Studium
Manche Studiengänge geben ein Pflichtpraktikum vor. Du kannst aber auch ein freiwilliges Praktikum während des Studiums absolvieren. Ein freiwilliges Praktikum ist eine der besten Möglichkeiten, dich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln.
Du lernst die theoretischen Dinge aus deinem Studium in der Praxis anzuwenden und kannst dich orientieren, wie dein weiteres Studium verlaufen soll.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Auslandspraktikum. Das macht sich auf deinem Lebenslauf gut und ist eine gute Möglichkeit, eine Fremdsprache zu erlernen.
Ein freiwilliges Praktikum während des Studiums kannst du über Stellenportale im Internet suchen, du schickst eine Initiativbewerbung ab oder du fragst in Unternehmen in deiner Umgebung nach.
❗️Mit einer Initiativbewerbung bewirbst du dich aus eigener Motivation heraus bei einer Firma, ohne dass eine bestimmte Stelle ausgeschrieben war.
Freiwilliges Praktikum – Vergütung
Die Vergütung eines freiwilligen Praktikums hängt von der Dauer des Praktikums ab:
Dauer des freiwilligen Praktikums | Vergütung |
< 3 Monate | geringe Aufwandsentschädigung oder keine Vergütung |
> 3 Monate | Unternehmen müssen den gesetzlichen Mindestlohn zahlen |
Freiwilliges Praktikum – Mindestlohn
Wenn dein freiwilliges Praktikum also länger als drei Monate dauert, greift das sogenannte Mindestlohngesetz (MiLoG). Der Mindestlohn wurde seit 2015 von 8,50 € pro Stunde nach und nach auf 12 € pro Stunde seit Oktober 2022 angehoben.
Januar 2021 | 9,50 € |
Juli 2021 | 9,60 € |
Januar 2022 | 9,82 € |
Juli 2022 | 10,45 € |
Oktober 2022 | 12,00 € |
Du verdienst dann also bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate dauert, 12 € pro Stunde.
❗️ Die meisten freiwilligen Praktika dauern drei Monate, da danach der Mindestlohnbetrag fällig wird.
Freiwilliges Praktikum – Steuern
Vielleicht hast du schon einmal etwas von Steuern gehört, die von der Vergütung abgezogen werden. Das passiert aber nur, wenn du mit deinem jährlichen Gehalt über den sogenannten Steuerfreibetrag kommst. Der Steuerfreibetrag, auch Grundfreibetrag genannt, bestimmt, bis zu welchem Betrag Einkünfte pro Jahr steuerfrei bleiben – also keine Steuern gezahlt werden müssen.
Den Grundfreibetrag musst du nicht beantragen, weil er automatisch berücksichtigt wird. Die Höhe des Steuerfreibetrags beträgt seit 2022:
- für ledige Personen 9.984 €
- für verheiratete Personen zusammen 19.968 €
Steuern – Steuerfreibetrag
Hier solltest du beachten, ob du im Jahr beziehungsweise vor deinem Praktikum schon Gehalt bekommen hast und wie hoch dieses war. Angenommen du hattest einen Minijob mit 450 € im Monat von Januar bis Juli. Dein freiwilliges Praktikum absolvierst du von August bis November.
Da das Praktikum länger als drei Monate geht, orientiert sich deine Vergütung am Mindestlohn. Wenn du 40 Stunden die Woche arbeiten gehst, sind das 1.920 € im Monat. Hier siehst du ein Beispiel, wie so eine Rechnung aussehen kann:
Freiwilliges Praktikum – Sozialversicherung
Zur Sozialversicherung zählen die:
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Unfallversicherung,
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung.
Ein freiwilliges Praktikum, das also nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig – mit wenigen Ausnahmen. Entscheidend ist deine Vergütung.
❗️Erhältst du keine Vergütung, dann musst du gar keine Beiträge für die Sozialversicherung zahlen. Das gilt beispielsweise auch für freiwillige Schülerpraktika.
Hier hast du einen Überblick, wann du welche Sozialbeiträge zahlen musst.
Wenn du dein freiwilliges Praktikum vor oder nach deinem Studium machst, gilt:
Vergütung | Rentenversicherung | Krankenversicherung | restliche Sozialbeiträge |
keine | kein Beitrag |
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kein Beitrag |
bis 520 € (Dauer von höchstens 3 Monaten) | kein Beitrag |
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kein Beitrag |
bis 520 € | 3,6 % deiner Vergütung (ohne Befreiung) |
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kein Beitrag |
520,01 € – 1.600 € | 9,3 % deiner Vergütung | eigene Krankenversicherung |
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ab 1.600 € | 9,3 % deiner Vergütung | eigene Krankenversicherung |
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Wenn du ein freiwilliges Praktikum während des Studiums absolvierst, gilt Folgendes:
Vergütung | Rentenversicherung | Krankenversicherung | restliche Sozialbeiträge |
keine | kein Beitrag |
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kein Beitrag |
bis 520 € (Dauer von höchstens 3 Monaten) | kein Beitrag |
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kein Beitrag |
bis 520 € | 3,6 % deiner Vergütung (ohne Befreiung) |
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kein Beitrag |
über 520 € | 9,3 % deiner Vergütung | eigene studentische Versicherung circa 120 € pro Monat |
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Rentenversicherung – Freiwilliges Praktikum
Die Rentenversicherung schützt dich im Falle einer Gefährdung oder Minderung der Erwerbstätigkeit im Alter. Wenn du in Rente gehst, zahlt die Rentenversicherung für dich die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung, sowie Leistungen für Rehabilitation und Zusatzleistungen.
Bei einer Vergütung unter 520 € kannst du dich von der Rentenversicherungsbeitragspflicht befreien lassen. Dafür reichst du einen schriftlichen Antrag bei deinem oder deiner Arbeitgebenden ein.
Krankenversicherung – Freiwilliges Praktikum
Wenn du Schüler oder Schülerin bist, brauchst du dir keine Sorgen machen, weil du über deine Eltern familienversichert bist. Sind deine Eltern privatversichert, gilt das nicht – allerdings solltest du im Normalfall schon über die Krankenversicherung deiner Eltern versichert sein.
Als Student oder Studentin kannst du bis zu deinem 25. Lebensjahr familienversichert bleiben, wenn du im Monat weniger als 520 € verdienst. Verdienst du in deinem Praktikum mehr als 520 € musst du dich selbst versichern, weil du eine sogenannte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübst. Die Beiträge werden dann entweder direkt von deinem Gehalt abgezogen oder du musst sie selbst an deine Krankenkasse überweisen.
❗️Anspruch auf eine studentische Krankenversicherung hast du, wenn du an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben bist und unter 30 Jahre alt bist. Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages hängt von deinem Einkommen und der jeweiligen Krankenkasse ab.
Freiwilliges Praktikum abbrechen
Bist du unzufrieden mit deinem freiwilligen Praktikum und möchtest es abbrechen? Das ist nicht schlimm! Gründe, dein Praktikum abzubrechen, können sein:
- Bereich/ Branche entspricht nicht deinen Erwartungen
- Aufgaben überfordern dich in deinen aktuellen Fähigkeiten
- Toxische Arbeitsatmosphäre und kein respektvoller Umgang
- Kein Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin
- Aufgaben haben nichts mit der Branche zu tun (zum Beispiel Kaffee kochen)
- Lohn kommt unpünktlich
- Zusage für dein Traumpraktikum
- Unternehmen passt nicht zu dir
❗️Die Entscheidung das Praktikum abzubrechen solltest du nicht direkt am ersten Tag treffen. Gib der Sache eine Chance und finde erst einmal in den Arbeitsalltag. Sollte sich dennoch nichts bessern, kannst du mit deinem Betrieb sprechen.
Du hast das Recht, dein freiwilliges Praktikum vorzeitig zu beenden. Dafür hast du drei Möglichkeiten:
Aufhebungsvertrag | Ordentliche Kündigung | Fristlose Kündigung |
Praktikant*in und Arbeitgeber*in beenden das Praktikum beidseitig | möglich nach Ende der Probezeit (meistens Kündigungsfrist von 4-6 Wochen) | bestimmte Kündigungsgründe (unpünktliche Entlohnung, sexuelle Belästigung oder Beleidigungen) |