Wann sich eine Steuererklärung als Student lohnt
Eine Steuererklärung einreichen als Student*in? Ja, das ist möglich! Wenn du neben dem Studium arbeitest und dein Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aktuell liegt der Grundfreibetrag bei 9.984 € im Jahr (Stand 2022).
Berufliche Tätigkeiten auf Minijob-Basis oder bezahlte Praktika, bei welchen du monatlich nicht über die Verdienstgrenze von 450 € kommst, sind steuerfrei. Beziehst du BAföG oder absolvierst ein Stipendium wird auch dieses Geld nicht versteuert, da diese Mittel ja nicht Teil deines Arbeitseinkommens sind.
Steuererklärung für Student im Erst- und Zweitstudium
Wenn du dich gerade im Master befindest, empfehlen wir dir die Abgabe einer Steuererklärung auf jeden Fall. Denn während der Zweitausbildung kannst du sämtliche Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, in der Steuererklärung als Werbungskosten aufführen. Darunter fallen alle Zahlungsaufwendungen
…die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit
…oder mit deinem Studium stehen.
Im Erststudium oder in der ersten Ausbildung sieht das etwas anders aus. Hier kannst du deine Studienkosten nur als Sonderausgaben angeben. Dazu wurde ein Höchstbetrag von 6.000 € pro Jahr festgesetzt.
Wenn du eine Ausbildung absolviert hast und anschließend einen Bachelor machst, gilt dieser als Zweitausbildung und du kannst deine Studienausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Als duale*r Student*in kannst du allerdings von Beginn an die für die Uni aufgewendeten Finanzen als Werbungskosten aufführen.
Steuererklärung Student – Tipps & Pauschalen
Alles was mit dem Studium zu tun hat, kann von der Steuer abgesetzt werden. Wir erklären dir im Detail, wo du konkret Steuern sparen kannst und welche Pauschalen es gibt.
Steuern sparen Tipps: Arbeitsmaterial
Neben deinem Semesterbeitrag solltest du alles angeben, was du täglich für die Uni verwendest. Ein Beispiel hierfür ist der Schreibtisch, an dem du arbeitest. Außerdem entstehen Kosten für Arbeitsmaterial wie:
- Taschenrechner
- Kugelschreiber
- Ordner oder Blöcke.
Für Anschaffungen dieser Art kannst du pro Jahr eine der vielen Pauschalen vom Finanzamt verlangen. Bei der Kategorie Arbeitsmaterial liegt der Pauschalbetrag zum Beispiel bei 110 Euro.
Du nutzt wahrscheinlich auch einen PC oder ein Tablet, während du in der Uni bist oder dich auf Klausuren vorbereitest. Beachte in diesem Zusammenhang, dass der Kauf eines neuen Laptops oder ähnlicher Geräte nicht vollständig steuerlich geltend gemacht werden kann, denn es wird davon ausgegangen, dass du diese auch im privaten Bereich verwendest.
Steuern sparen Tipps: Fahrtkosten
Auch Fahrtkosten zur Uni oder zu anderen für das Studium relevanten Orten, wie zum Beispiel der Bibliothek oder der Weg zum Nebenjob, kannst du in der Steuererklärung geltend machen. Du kannst hier entweder das Semesterticket angeben oder es kommt die Pendlerpauschale zum Einsatz. Hierbei werden 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer berechnet.
Steuern sparen Tipps: Kontoführungsgebühren
Da du sicherlich ein eigenes Konto hast, solltest du auch dieses unbedingt in deiner Steuererklärung aufführen. Um die dafür anfallenden Gebühren wieder auszugleichen, entlastet dich das Finanzamt hier mit einer Pauschale von 16 Euro.
Steuern sparen Tipps: Kosten rund um den Umzug
Auch bei einem Umzug entstehende Kosten kannst du von der Steuer absetzen. Dazu zählen unter anderem:
- Transportkosten
- Kosten für ein Umzugsunternehmen
- doppelte Mietzahlungen
Ebenfalls steuerrechtlich relevant ist die doppelte Haushaltsführung. Diese Situation liegt dann vor, wenn du für dein Studium weggezogen bist, aber teils trotzdem noch bei deinen Eltern wohnst. Du musst aber zwingend einen separaten Wohnbereich bei ihnen haben. Das Kinderzimmer anzugeben reicht nicht aus. Du solltest dich auch an der Miete beteiligen. Unterstützen können dich deine Eltern jedoch trotzdem: Wenn sie dir zum Beispiel zu Beginn des Monats einen bestimmten Betrag überweisen und du Mitte des Monats deinen Mietanteil bezahlst, kann es auch hier für dich zu einer Steuererstattung kommen. Wenn deine Eltern dich finanziell unterstützen, können sie dies in ihrer eigenen Steuererklärung als Ausbildungsfreibetrag angeben. Hierfür ist jedoch der Faktor entscheidend, dass du nicht mehr zu Hause wohnst. Nur dann lassen sich die entstehenden Kosten steuerlich absetzen.
Steuern sparen Tipps: Auslandsaufenthalt
Wenn du im Rahmen deines Studiums ins Ausland gehst, kann dir auch in diesem Fall die Miete für dein dortiges Zimmer von der Steuer erstattet werden. Das gilt auch für Reise- und Fahrtkosten. Zudem kann eine der Verpflegungspauschalen greifen. Wie hoch die betreffende Pauschale ist hängt davon ab, wo im Ausland du dein Semester oder dein Studium verbringst.
Tipps für Studenten und Studentinnen: Belege anfügen
Falls das Finanzamt einen Nachweis über deine finanziellen Aufwendungen bezüglich des Studiums oder der Ausbildung fordert, solltest du die:
- Quittungen
- Rechnungsbelege und
- entsprechende Kontoauszüge
beilegen können. Hebe also unbedingt Dokumente auf, die deine Zahlungen beweisen und gib sie – falls möglich – am besten gleich samt deiner Steuererklärung ab, um die Bearbeitungszeit zu reduzieren.
Steuererklärung Student – Wichtige Formulare
Um die Steuererklärung letztendlich zu erstellen stehen dir drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Du kannst die Steuererklärung auf Papier ausfüllen. Die benötigten Formulare kannst du vor Ort bei deinem Finanzamt abholen.
- Du kannst die Steuererklärung auch mithilfe einer Software (z.B. WISO Steuer*) erstellen. Dafür gibt es verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Steuerprogrammen. Ein Vorteil ist hier die bessere Verständlichkeit. Denn oft ist der Prozess wie eine Umfrage gestaltet. Nach Beendigung des Vorgangs kann die Steuererklärung dann elektronisch direkt ans Finanzamt übermittelt werden.
- Eine weitere Möglichkeit ist es zu einem*r Steuerberater*in zu gehen. Dieser übernimmt bei Bedarf auch die Kommunikation mit dem Finanzamt. Jedoch ist diese Dienstleistung mit hohen Kosten verbunden. Das dürfte als Student*in ohne Einkommen also eher schwierig werden.
Steuererklärung Student – Fristen & rückwirkend einreichen
Bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, so muss dies bis spätestens 31. Juli des Folgejahres geschehen. Die Sonderausgaben, die im Rahmen der Erstausbildung anfallen, können nur im gleichen Jahr geltend gemacht werden. Auch hier gilt der 31. Juli als spätester Abgabetermin. Wenn du deine Steuererklärung freiwillig abgibst und dich in der Zweitausbildung befindest, hast du vier Jahre Zeit, deine Steuererklärung rückwirkend abzugeben. Wenn du dich in der Zweitausbildung befindest und noch nicht über ein Einkommen verfügst, welches über dem Steuerfreibetrag liegt, so kannst du dem Finanzamt in der Steuererklärung per Verlustvortrag deine Studienkosten mitteilen. Sobald du das erste mal Steuern zahlst, werden die vorgetragenen Verluste wieder aufgegriffen und du kannst rückwirkend mit einer Steuerrückzahlung rechnen.
Generell gilt jedoch: Je schneller man die Steuererklärung einreicht, desto schneller bekommt man sein Geld zurück. Die Bearbeitungszeit liegt im Durchschnitt bei sechs bis acht Wochen. Anschließend schickt dir das Finanzamt dann deinen Steuerbescheid zu.
Steuererklärung Student – Zusammenfassung
- Pflicht zur Abgabe
-
- Jahreseinkommen höher als 9.984 €
- BAföG und Stipendien werden nicht versteuert
- Studienkosten richtig angeben
-
- Erstausbildung: Sonderausgaben (Höchstgrenze 6.000 €)
- Zweitausbildung: Werbungskosten (keine Höchstgrenze)
- duales Studium: Werbungskosten (keine Höchstgrenze)
- Steuer-Rückerstattung für…
-
- Arbeitsmaterial
- Fahrtkosten
- Kontoführungsgebühren
- Umzugskosten
- Kosten fürs Auslandsstudium
- Steuererklärung erstellen…
-
- in Papierform
- per Steuerprogramm, z.B. App
- mit einem Steuerberater
- Abgabefristen
-
- Steuerpflichtige: 31. Juli des Folgejahres
- Bachelor: 31. Juli des Folgejahres
- Master: vier bzw. sieben Jahre rückwirkend (Verlustvortrag)
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