Werkstudentin und Werkstudenten Definition
Eine Werkstudentin oder ein Werkstudent ist ein in einer Universität oder Hochschule ordentlich eingeschriebener Student oder eine ordentlich eingeschriebene Studentin, der oder die neben dem Studium zusätzlich bei einem Unternehmen eingestellt ist. Dabei darf während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche für das Unternehmen gearbeitet werden.
Die Aufgaben müssen dabei nicht zwangsläufig etwas mit den Studieninhalten zu tun haben. Dieses Arbeitsmodell hat sehr viele Vorteile für Studierende, aber auch Unternehmen profitieren durch z.B. geringere Abgaben bei der Sozialversicherung.
Werkstudentin und Werkstudent Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen du und auch dein potenzieller neuer Job für eine Werkstudententätigkeit erfüllen müssen, zeigt dir die untenstehende Tabelle:
Deine Voraussetzungen | Werkstudentenjob Voraussetzungen |
Immatrikulation an einer Hochschule oder Universität | In der Vorlesungszeit 20 Wochenstunden |
Vollzeitstudium | In der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Wochenstunden |
Immatrikulation liegt unter 25 Semestern | Jährliche Beschäftigungsdauer maximal 26 Wochen |
Gesamtergebnis deiner Abschlussprüfung liegt noch nicht vor | Werkstudentenvertrag |
Werkstudentin und Werkstudent Vorteile
Ein Werkstudentenjob bietet dir eine Vielzahl an Vorteilen, da du über einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen tätig bist. Du profitierst auch finanziell, da du ein regelmäßiges Einkommen hast. Darüber hinaus sprechen auch noch viele weitere Gründe für einen Werkstudentenjob:
- neue Praxiserfahrungen, berufliches Know-How
- Kontakte zu potenziellen Arbeitergebern
- neue Hard- & Soft-Skills
- Erweiterung deiner Qualifikationen
- im Durchschnitt mehr Gehalt als Mindestlohn
- geringere Sozialversicherungsabgaben
- Flexible Arbeitszeiten
- Anrechnung als Pflichtpraktikum
- Vollzeitjob in den Semesterferien
- Aufbau eines Netzwerks
- Übernahmechancen ins Unternehmen
- Bachelor- oder Masterthesis im Unternehmen
Werkstudentin und Werkstudent Gehalt
Als Werkstudent oder Werkstudentin steht dir auf jeden Fall der Mindestlohn zu. Dieser beträgt seit Januar 2024 12,41 Euro die Stunde. So verdienst du bei 20 Stunden die Woche etwa 992,8 Euro im Monat. Nicht schlecht oder?
Im Durchschnitt verdienen die meisten Werkstudenten oder Werkstudentinnen aber deutlich mehr als „nur“ den Mindestlohn. Da sie über einen längeren Zeitraum, regelmäßig im Unternehmen arbeiten und komplexe Aufgaben übernehmen, beträgt der Lohn pro Stunde bei vielen Unternehmen 12-15 Euro. Das ist aber sehr unterschiedlich und hängt vom Unternehmen ab, wieviel diesem deine Arbeit wert ist.
Abhängig von deinem Gehalt musst du teilweise Lohnsteuer bezahlen. Der Betrag, den du jährlich lohnsteuerfrei verdienen kannst, nennt sich Grundfreibetrag und liegt 2024 bei 11.604 Euro. So kannst du grundsätzlich 967 Euro im Monat verdienen.
Wichtig ! Studierende, die ihr Studium mit BAföG finanzieren, sollten stets prüfen, ob sich eine Tätigkeit als Werkstudent oder Werkstudentin lohnt, da das jährliche Gehalt die BaföG-Freibeträge vermutlich überschreitet.
Werkstudentin und Werkstudent Vertrag
Deine Werkstudententätigkeit wird in einem Werkstudentenvertrag geregelt – eine spezielle Art des Arbeitsvertrages. Hierin werden alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Werkstudenten oder der Werkstudentin geregelt. Dieser Vertrag kommt dann zum Einsatz, wenn ein Studierender nicht mehr als Minijobber oder in einer geringfügigen Beschäftigung arbeitet, sondern durch die Beschäftigung mehr verdient. Bevor dieser Werkstudentenvertrag erstellt bzw. ausgehändigt werden kann, muss dem Unternehmen zwingend eine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen.
Was sind meine Aufgaben als Werkstudent oder Werkstudentin?
Die Aufgaben in einem Werkstudentenjob können sehr vielfältig sein. Zum einen gibt es fachspezifische Werkstudentenjobs in Bereichen wie:
- Marketing und Vertrieb
- Betriebswirtschaft
- IT
- Chemie und Biologie
- Ingenieurswissenschaften
- Geisteswissenschaften
Oder aber Werkstudentenjob die sich möglicherweise gar nicht auf dein Studienfach beziehen, sondern einfach das Werkstudenten- bzw. 20-Stunden-Modell anbieten:
- Produktionshelfer oder Produktionshelferin
- Gastronomie
- Einzelhandel
- Universitätsjobs
Werkstudentin und Werkstudent Steuern
Wenn dein Einkommen über dem jährlichen Steuerfreibetrag von 9.984 Euro liegt, musst du auch als Werkstudentin oder Werkstudent Steuern zahlen. Denn so giltst du als normale Arbeitnehmerin oder normaler Arbeitnehmer und bist daher auch steuerpflichtig. Je nachdem welche Steuerklasse du hast, musst du als auch in einem Werkstudentenjob mindestens 14 % Abgaben plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zahlen. Es gilt also: Je höher dein Einkommen, desto höher ist auch dein Steuerbetrag. Die Zuordnung zu den verschiedenen Steuerklassen erfolgt anhand deines Familienstandes:
Steuerklasse 1 | Ledig, kinderlos |
Steuerklasse 2 | Alleinerziehend |
Steuerklasse 3 | Verheiratet: Klasse 3 + 5 |
Steuerklasse 4 | Verheiratet: gleiche Klasse |
Steuerklasse 5 | Verheiratet: Klasse 3 + 5 |
Steuerklasse 6 | Bei Nebenjob |
Von deinem Gehalt als Werkstudent oder Werkstudentin werden noch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.200 Euro in Steuerklasse I), der Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben (36 Euro) und eine Vorsorge-Pauschale abgezogen. Erst wenn du nach diesen Abzügen noch bei über 9.984 Euro jährlich liegst, musst du Steuern zahlen. Du kannst also bis zu 935 Euro pro Monat verdienen, ohne dabei die Grenze zu überschreiten!
Eine Steuererklärung kann dir ab einem gewissen Betrag helfen, deine Abzüge zu senken. Und auch sonst kann sich eine Steuererklärung für dich lohnen, deinen Laptop für die Uni, sowie Fahrt- und Materialkosten kannst du relativ simpel von der Steuer absetzen! In diesem Artikel erfährst du alles rund um das Thema Steuererklärung und kannst dir hier einige Steuerspartipps holen!
Werkstudentin und Werkstudent Krankenversicherung
Solange du unter 25 Jahre alt bist, bleibst du auch als Studentin oder Student familienversichert – allerdings nur solange du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst. Bist du älter als 25 Jahre oder dein Gehalt liegt über den monatlichen 450 Euro, dann musst du eine studentische Krankenversicherung abschließen. Diese kostet dich rund 110 Euro im Monat.
Werkstudentin und Werkstudent Sozialversicherung
Als Werkstudent oder Werkstudentin bist du von den meisten Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Von deinem Gehalt geht keine Arbeitslosenversicherung oder Pflegeversicherung ab. Nur ein kleiner Teil deines Gehalts wird für die Rentenversicherung abgeführt – dieser ist abhängig von der Höhe deines monatlichen Verdienstes.
Werkstudentin und Werkstudent nach der Bachelorarbeit
Nachdem du deine Bachelorarbeit fertig geschrieben hast, folgt noch die Verteidigung deiner Arbeit, das sogenannte Kolloquium und anschließend bist du mit deinem Studium fertig. Wie du bereits in den Voraussetzung des Artikels zu einer Beschäftigung als Werkstudent oder als Werkstudentin gelernt hast, ist es zwingend notwenig, dass du immatrikulierter Student oder immatrikulierte Studentin bist.
Folgt auf deinen Bachelor also kein Masterstudium, bist du nicht mehr offiziell Student oder Studentin und kannst somit auch keinen Werkstudentenvertrag eingehen. Während du deine Bachelorarbeit schreibst und dein Kolloquium vorbereitest kannst du selbstverständlich als Werkstudentin oder Werkstudent arbeiten!
Als Werkstudentin oder Werkstudent im Home Office arbeiten
Viele Firmen bieten dir spätestens seit der Corona-Pandemie auch die Möglichkeit remote oder im Home Office zu arbeiten. Das hat den großen Vorteil, dass du wesentlich flexibler zwischen Job und Studium bist. Wir bei StudySmarter bieten dir beispielsweise die Möglichkeit komplett von zu Hause zu arbeiten. Viele andere Unternehmen tun das auch. Bei vielen Stellenbörsen kannst du online auch nach Werkstudentenjobs im Home Office filtern und die für dich passende Stelle finden!
Fazit
Wie du sicherlich bereits im Artikel bemerkt hast, bietet dir ein Werkstudentenjob viele Vorteile. Im durchschnitt verdienst du mehr als den gesetzlichen Mindestlohn und du musst keine hohen Steuern zahlen. Wenn du einen Werkstudentenjob annimmst, musst du darauf achten, nicht mehr als 20 Stunden die Woche bzw. 80 Stunden im Monat zu arbeiten. Ein Werkstudentenjob ist eine tolle Möglichkeit bereits vor deinem Bachelor ins Berufsleben einzusteigen, Berufserfahrung zu sammeln und persönlich über dich hinaus zu wachsen – viel Erfolg!