Zweitstudium Definition
Ein Zweitstudium ist ein zweites Studium, was auf ein erstes, abgeschlossenes Studium folgt. |
Das heißt, das Erststudium muss erfolgreich abgeschlossen sein. Ein zweites Studium ist daher nicht:
- Ein Wechsel in einen anderen Studiengang nachdem man das Erststudium abbricht (gilt dann wieder als Erststudium)
- Ein weiterführendes Studium (z. B. ein Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor Studium)
- Zwei parallel abgeschlossene Studiengänge
Zweitstudium Master
Bei einem Master gelten dieselben Regeln wie beim Bachelor. Als Zweitstudium im Master zählt:
- Ein zweiter Masterstudiengang, nachdem du deinen ersten Masterstudiengang erfolgreich abgeschlossen hast
- Ein weiterer Bachelorstudiengang, nachdem du deinen ersten Masterstudiengang erfolgreich abgeschlossen hast
BAföG & Kindergeld
Nachdem sich geklärt hat, ob dein Zweitstudium wirklich als solches zählt, gehen wir nun zu BAföG bzw. Kindergeld über.
BAföG Zweitstudium
Grundsätzlich werden nur Erstausbildungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziell gefördert. Das heißt, du kannst nur für dein Erststudium Bafög erhalten, nicht für dein Zweitstudium.
Es gibt in Einzelfällen aber Ausnahmen.
Kindergeld Zweitstudium
Studierende bekommen generell bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Dies gilt auch, wenn sie ein Zweitstudium anfangen. Die einzige Regel ist: sie müssen unter 20 Wochenstunden bleiben, wenn sie nebenbei arbeiten.
Gebühren & Kosten
Ein Zweitstudium kostet in den meisten Bundesländern nicht mehr als ein Erststudium. Ausnahmen davon sind: Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz, die eine Gebühr von bis zu 650 € erheben.
Außerdem können Semesterbeiträge an privaten Hochschulen oder Universitäten höher sein.
Zweitstudium finanzieren
Auch wenn du in einem Zweitstudium kein Bafög erhältst, gibt es ein paar Möglichkeiten, dein Studium zu finanzieren.
Zweitstudium von der Steuer absetzen
Im Gegensatz zum Erststudium, kannst du bei deinem hierbei Werbungskosten/ Fortbildungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Dazu zählen z. B. Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien. Wir haben bereits einen ausführlichen Betrag zu Steuererklärungen für Studierende, klicke dafür hier.
Wichtig: Kosten, die du von den Steuern absetzen möchtest, müssen immer von dir selbst bezahlt werden. Zahlen deine Eltern also z. B. deine Studiengebühren, müssen sie über deinen Namen laufen.
Stipendium
Du kannst auch mittels Stipendium dein zweites Studium finanzieren. Jedoch werden Stipendien an Studenten und Studentinnen mit einem Zweitstudium nicht oft vergeben.
Wichtig: Achte auf eine schlüssige Begründung und betone deine Motivation für das neue Studium. Es muss herausstechen, dass es unbedingt notwendig für deine Kompetenzen ist. Lese dazu auch unseren Beitrag zum Bewerben auf Stipendien.
Andere Einkünfte
Du kannst natürlich auch nebenbei als Werkstudent oder Werkstudentin arbeiten oder einen 450 €-Nebenjob anfangen. In unserer Kategorie Finanztipps für Studierende findest du außerdem viele weitere Beiträge zu Finanzierungsmöglichkeiten, wie „Online Geld verdienen als Studierende“ oder Geld investieren.
Fazit
Ein Zweitstudium kann dir neue Kompetenzen liefern und dich auf dem Arbeitsmarkt weiterbringen. Beachte jedoch, dass du kein BAföG mehr bekommst und deine Steuern absetzen kannst.