Vorranggebiete

Unter einem Vorranggebiet versteht man in der Raumplanung ein Gebiet, in welchen eine bestimmte Angelegenheit vorrangig erfüllt werden soll. Was ein Vorranggebiet ausmacht, ist im Raumordnungsgesetz definiert. 

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    Raumplanung – Definition

    Unter Raumplanung versteht man das gezielte Einwirken auf die räumlichen Entwicklungen der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt in einem Gebiet.

    Dabei zählt sowohl die natürliche, die gebaute sowie die soziale Umwelt dazu. Man kann also sagen, dass sich die Raumplanung mit dem gesamten Lebensraum der Menschen beschäftigt und dabei politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte einbezieht. Dabei wird versucht, sowohl den heutigen als auch zukünftigen Generationen ein Leben hoher Qualität zu ermöglichen.

    Du möchtest noch mehr zum Raumplanung erfahren? Dann sieh Dir unsere Erklärung zu diesem Thema an!

    Vorranggebiete – Gesetz

    Das Raumordnungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz. Häufig wird auch einfach die Abkürzung ROG verwendet. Das Raumordnungsgesetz legt bundes- und rahmenrechtliche Vorgaben für Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung fest.

    In Deutschland soll grundsätzlich eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur entwickelt werden. Diese soll

    • die Funktionsfähigkeit der Umwelt berücksichtigen,

    • eine Zersiedlung der Landschaft vermeiden,

    • eine effektive Infrastruktur bereitstellen,

    • ländliche Räume weiterentwickeln und

    • Erholungsgebiete fördern.

    Nach dem Raumordnungsgesetz erfolgt eine Unterscheidung zwischen Vorranggebiet, Vorbehaltsgebiet und Eignungsgebiet.

    Vorranggebiete – Definition

    Laut § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Raumordnungsgesetzes sind Vorranggebiete "Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind".

    Ein Vorranggebiet ist also für eine bestimmte raumbedeutsame Funktion oder Nutzung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesem Gebiet ausgeschlossen, wenn diese mit der vorrangigen Nutzung, Funktion, oder den Zielen der Raumordnung inkompatibel sind.

    Vorranggebiete können unterschiedlich genutzt werden. So gibt es etwa Vorranggebiete für Windenergie oder die Rohstoffsicherung. Auch gibt es Vorranggebiete für die Siedlungsentwicklung oder für Natur und Landschaft.

    Vorranggebiete – Ziele

    • Sicherung von funktional zusammenhängenden Flächen, die ökologisch bedeutsam sind und Wanderungsbewegungen über Ländergrenzen hinweg ermöglichen,

    • nachhaltige Sicherung von Räumen mit bedeutsamen Natur- und Landschaftspotenzial,

    • ökologisch wertvolle Ausgleichsflächen schützen,

    • Vielfalt der Kulturlandschaften erhalten.

    Vorranggebiete – Unterscheidungen

    Man unterscheidet zwischen Gebieten mit einfachem Vorrang, Gebieten mit Überlagerung von mehreren Vorrängen und Gebieten ohne Vorrang:

    Gebiete mit einfachem Vorrang

    • Diese sind nur für eine Nutzung besonders geeignet.

    Gebiete mit Überlagerung von mehreren Vorrängen

    • Hier muss die Rangfolge der Gebiete selbst bestimmt werden.

    Gebieten ohne Vorrang

    • Hier liegt keine besondere Eignung vor.

    Vorranggebiete – Vorbehaltsgebiet

    Vorbehaltsgebiete werden häufig auch Vorsorgegebiet genannt. Vorbehaltsgebiete gelten als Grundsätze der Raumordnung. Dabei handelt es sich um Festlegungen, die bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen verbindlich vorgeben.

    In Deutschland waren 2017 ungefähr 122.000 Quadratkilometer als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen. Das entspricht etwa einem Drittel der Landfläche in Deutschland.

    Ein Vorbehaltsgebiet und Vorranggebiet sind nicht so leicht voneinander abzugrenzen. Ein Vorbehaltsgebiet gibt, im Vergleich zum Vorranggebiet, nur einen Rahmen vor und die konkrete Ausgestaltung ist der nachfolgenden Planung überlassen. Dagegen ist die Nutzung und Gestaltung von Vorranggebieten bereits klar.

    Vorranggebiete – Eignungsgebiete

    Bei Eignungsgebieten werden wichtige Maßnahmen oder Nutzungen dadurch gesteuert, dass ein bestimmtes Gebiet in dieser Region als geeignet für die jeweilige Maßnahme oder Nutzung festgelegt wird. Dies ist auch im Raumordnungsgesetz geregelt.

    Der Gesetzgeber hat Eignungsgebiete beispielsweise dafür genutzt, um bestimmte Gebiete als geeigneten Standort für Windenergie zu kennzeichnen. Primäres Ziel von Eignungsgebieten ist also einfach herauszufinden, ob ein Gebiet für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder nicht.

    Vorranggebiete - Das Wichtigste

    • Das Raumordnungsgesetz legt bundes- und rahmenrechtliche Vorgaben für Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung fest.
    • Vorranggebiete sind für eine bestimmte raumbedeutsame Funktion oder Nutzung vorgesehen.
    • Man unterscheidet zwischen Gebieten mit einfachem Vorrang, Gebieten mit Überlagerung von mehreren Vorrängen und Gebieten ohne Vorrang.
    • Bei einem Vorbehaltsgebiet handelt es sich um Festlegungen, die bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen verbindlich vorgeben.
    • Primäres Ziel von Eignungsgebieten ist also herauszufinden, ob ein Gebiet für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder nicht.
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    Vorranggebiete
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Vorranggebiete

    Was sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete?

    Vorbehaltsgebieten sind Festlegungen, die bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen verbindlich vorgeben.

    Vorranggebiete sind für eine bestimmte raumbedeutsame Funktion oder Nutzung vorgesehen.

    Welche Vorranggebiete gibt es?

    Es gibt 3 Arten von Vorranggebieten. Man unterscheidet zwischen Gebieten mit einfachem Vorrang, Gebieten mit Überlagerung von mehreren Vorrängen und Gebieten ohne Vorrang.

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