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In dieser Erklärung lernst Du jetzt genaueres zur Reichsverfassung von 1871, also der ersten Verfassung des Deutschen Kaiserreiches. Aber was genau ist denn nun eigentlich eine Verfassung?
Eine Verfassung bezeichnet ein zentrales Rechtsdokument eines Staates, welches die Pflichten und Rechte seiner Bürger sowie die Staatsform und seine Grundsätze festhält.
Das bedeutet, in einer Verfassung wird festgelegt,
- wer im Staat was machen darf,
- wer im Staat welche Aufgaben hat,
- welche Rechte die Menschen im Staat / dem Staat gegenüber haben (Grundrechte) und
- was der Staat sowie Staatsangestellte nicht dürfen.
Reichsverfassung 1871 – Vorgeschichte
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es noch keinen geeinten deutschen Staat. Auf dem Wiener Kongress 1815 wurde eine deutsche Reichsgründung von den Fürsten und alten Dynastien verhindert, indem der Deutsche Bund, ein loses Staatenbündnis, gegründet wurde. Durch diesen Bund wurde die Souveränität (Eigenständigkeit) und die Sicherheit der einzelnen Staaten sichergestellt. Sie hatten jedoch keine einheitliche Reichsverfassung.
In eigenen Erklärungen zum Wiener Kongress und dem Deutschen Bund findest Du hier auf StudySmarter noch viele weitere spannende Infos zu den Themen!
Im Jahr 1848 kam es dann zu einem erneuten Versuch, einen deutschen Nationalstaat zu gründen – angefacht durch die Revolution im selben Jahr. Von 1848 bis 1849 wurde die Paulskirchenverfassung ausgehandelt, welche allerdings nie realisiert wurde. In ihr wurden jedoch bereits die ersten Grund- und Freiheitsrechte festgelegt, die später in die Verfassungen von 1919 und 1949 übernommen werden sollten.
Lies Dir die Erklärungen "Revolution 1848" und/oder "Paulskirchenverfassung" durch, wenn Du Genaueres erfahren möchtest.
Deutsche Reichsgründung 1871
Nach dem ganzen Hin und Her fragst Du Dich jetzt vielleicht, wie es dann schließlich doch zur Gründung des Deutschen Reiches kam. Entscheidend dafür waren die sogenannten Einigungskriege in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zuerst fand der Deutsch-Dänische Krieg (1864) statt, gefolgt vom Preußisch-Österreichischen Krieg / Deutschen Krieg (1866). Zuletzt kam es, nach der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867, zum Deutsch-Französischen Krieg (1870).
Nach den ersten Einigungskriegen wurde 1866 der Norddeutsche Bund gegründet. Dadurch wurde der Deutsche Bund in seiner bisherigen Form aufgelöst. Anfangs diente der Norddeutsche Bund lediglich als ein Militärbündnis. Später entwickelte er sich zu einem föderalen Bundesstaat unter preußischer Führung.
Die 22 Mitgliedsstaaten des Norddeutschen Bundes (Herzogtümer/Großherzogtümer/Fürstentümer/Freie Städte/Königreiche) zogen sich von der westlichen Rheinprovinz bis nach Ostpreußen und von Thüringen bis hoch in den Norden nach Schleswig-Holstein.
Nach dem Deutsch-Französischen Krieg folgte die "Reichsgründung von oben“. Das heißt, der deutsche Nationalstaat wurde nun also nicht durch eine Revolution des Bürgertums, sondern durch die Eliten verwirklicht. Mit der Kaiserproklamation am 18. Januar 1871 in Versailles wurde der preußische König Wilhelm I. zum Kaiser gekrönt und ein deutscher Nationalstaat gegründet.
Eine Proklamation ist eine öffentliche, amtliche, feierliche Ernennung/Verkündung.
Zu den verschiedenen Einigungskriegen und der Reichsgründung findest Du natürlich auch jeweils eigene Erklärungen, hier auf StudySmarter, mit denen Du alles lernen kannst, was Du darüber wissen musst.
Politisches System im Deutschen Kaiserreich
Beim Deutschen Kaiserreich handelte es sich, zumindest in der Theorie, um eine sogenannte konstitutionelle Monarchie.
Bei einer konstitutionellen Monarchie wird die Gewalt des Monarchen / der Monarchin durch eine Verfassung geregelt und eingeschränkt.
Allerdings war die Macht im Kaiserreich so ungleich verteilt, dass der Bergriff der "konstitutionellen Monarchie" in diesem Kontext mit Vorsicht verwendet werden sollte. Denn das Volk hatte nur sehr wenig Mitspracherecht und im Prinzip lag die gesamte Macht bei Kaiser und Kanzler. Beide unterlagen keiner parlamentarischen Kontrolle.
Es gab zudem keine wirkliche Gewaltenteilung, sondern viel mehr eine Gewaltenverschränkung. Die exekutive Gewalt lag ebenfalls einzig beim Kaiser und Reichskanzler. Das Reich war somit besonders abhängig von einer fähigen Regierung dieser beiden Personen.
Die exekutive Gewalt bezeichnet die ausführende / vollziehende Gewalt. Sie umfasst die öffentliche Verwaltung sowie Regierung – ist also primär für die Ausführung der Gesetze zuständig.
In der klassischen Gewaltenteilung gibt es daneben noch die judikative Gewalt (rechtsprechende Gewalt, die bei Richtern/Richterinnen liegt) und die legislative Gewalt (gesetzgebende Gewalt, steht dem Parlament zu, hat die Aufgaben die Bundesregierung zu kontrollieren und Gesetze zu vergeben).
Reichsverfassung 1871 – Zusammenfassung
Seit Mitte Januar 1871 gab es jetzt also das Deutsche Kaiserreich, das im Grunde ein Bund souveräner Fürsten mit preußischer Prägung war. Hierzu zählten insgesamt 25 Bundesstaaten. Dem frisch gebackenem Reich fehlte aber noch eine passende Verfassung.
Reichsverfassung 1871 – Verfasser
Im Wesentlichen kann Otto von Bismarck als der Verfasser der Reichsverfassung 1871 gesehen werden. Denn unter seiner Ministerpräsidentschaft wurde 1866/1867 der Entwurf für die Verfassung des Norddeutschen Bundes ausgearbeitet, welche wiederum als Vorlage für die Reichsverfassung 1871 genutzt wurde. Bismarck legte dabei großen Wert darauf, dass die einzelnen Staaten des Reiches so viele Rechte wie möglich bei sich behielten.
Die überarbeitete Version der Verfassung wurde dann dem Reichstag vorgelegt und am 14. April 1871 von ihm verabschiedet. Damit die Verfassung auch tatsächlich rechtskräftig wurde, musste sie jedoch noch vom Kaiser abgesegnet werden. Dies geschah zwei Tage später, am 16. April 1871. Die Reichsverfassung des Deutschen Kaiserreiches war nun offiziell in Kraft getreten.
Die Reichsverfassung wird aufgrund Bismarcks starken Einflusses auch "Bismarcksche Reichsverfassung" genannt!
Reichsverfassung 1871 – Inhalt
Nachdem jetzt geklärt ist, wie es überhaupt zur Entstehung eines einheitlichen deutschen Staates mit eigener Verfassung kam und wie sein politisches System aussah, bleibt noch eine zentrale Frage offen: Was war der Inhalt der Reichsverfassung?
Insgesamt war die Verfassung in vierzehn Abschnitte gegliedert, die verschiedene Angelegenheiten regelten:
- Abschnitt 1: Zusammensetzung des Bundesgebietes
- Abschnitte 2 – 5 und 14: staatliche Zuständigkeiten und Organe
- Abschnitte 6 – 13: Gesetzgebung und Verwaltung in besonderen Sachgebieten
Die Bundesstaaten
Die deutschen Bundesstaaten behielten ihre eigene politische Ordnung und Länderverfassungen.
Die Einzelstaaten waren meist konstitutionell geprägt und hatten zwei Kammern, wobei eine aus einem gewählten Abgeordnetenhaus bestand und die andere aus berufenen Mitgliedern.
Zudem verfügten die Einzelstaaten über die Polizei, Justiz, das Schul- und Gesundheitswesen sowie die Finanzverwaltung in ihrem Gebiet. Bayern und Württemberg wurden des Weiteren Privilegien in Verwaltungsfragen und Befugnis über die Armee eingeräumt.
Wahlrecht
Das Wahlrecht war nach wie vor beschränkt und ungleich, wie beim vorherigen Dreiklassenwahlrecht, das die Stimmengewichtung stark vom Einkommen der Wähler abhängig machte. Auch waren politische Parteien im preußischen Staatssystem nicht vorgesehen.
Während seit der Reichsgründung 1871 die Wahlen des Bundestages im Deutschen Reich nach dem allgemeinen, geheimen und gleichen Wahlrecht abgehalten wurden, hielt Preußen am Dreiklassenwahlrecht fest.
Dieses teilte die wahlberechtigte Bevölkerung in drei Klassen ein, die abhängig von ihrem Steueraufkommen waren. Dies sorgte dafür, dass die dritte Klasse (rund 82 % der Wähler) genau so viele Wahlleute stellte, wie die erste Klasse, die lediglich vier Prozent der Wählerschaft ausmachte.
Politische Instanzen
Im Folgenden werden Dir die einzelnen Instanzen des politischen Systems und ihre Rolle in der konstitutionellen Monarchie genauer erklärt.
Der Deutsche Kaiser fungierte als Staatsoberhaupt und besetzte somit die stärkste Position im Deutschen Reich. Diese Position war zu Beginn des Deutschen Kaiserreiches dem preußischen König Wilhelm I. zugeteilt worden, nachdem dieser in der Kaiserproklamation zum Kaiser der Deutschen ernannt wurde.
Das Amt des Kaisers beinhaltete folgende Aufgabenbereiche:
- die außenpolitische Vertretung des Reiches
- den Oberbefehl über Heer und Marine
- die Erklärung von Krieg und Frieden
- die Ernennung des Reichsgerichts
- die Auflösung des Bundesrats und Reichstags
- die Schließung von Bündnissen und Verträgen mit anderen Staaten
Hierbei konnte der Deutsche Kaiser andere Verfassungsorgane umgehen und sich über sie hinwegsetzen.
Was im Norddeutschen Bund noch Bundeskanzler hieß, wurde im Kaiserreich nun als Reichskanzler bezeichnet. Dieser war dem Deutschen Kaiser direkt unterstellt und konnte nur von diesem ernannt oder entlassen werden. Alle Entscheidungen des Kaisers mussten vom Kanzler gegengezeichnet werden – es handelte sich also um ein sehr einflussreiches Amt.
Außerdem hatte er den Vorsitz im Bundesrat und konnte Gesetzesvorschläge blockieren sowie neue Vorschläge erbringen. Darum kann man den Reichskanzler auch als Bindeglied der weiteren Instanzen sehen. Zudem gab es neben dem Reichskanzler keine Minister, mit denen er sich die Macht geteilt hätte – er verkörperte die Regierung sozusagen allein in seiner Person. Die Position des Reichskanzlers hatte Bismarck passend auf sich zugeschnitten, da er sich selbst eine hohe Machtposition zuschrieb.
Otto von Bismarck blieb bis 1890 im Amt, was ihn zum längsten amtierenden Kanzler Deutschlands macht!
Der Bundesrat wurde vom Deutschen Kaiserreich einberufen und setzte sich aus den 58 Vertretern der 25 Bundesstaaten zusammen. Ein Staat hatte jedoch einen besonders hohen Einfluss – 17 der insgesamt 58 Stimmen fielen allein Preußen zu. Mithilfe dieser vergleichsweise großen Repräsentation Preußens im Bundesrat, war es den preußischen Vertretern möglich Verfassungsänderungen zu verhindern.
Gemeinsam mit dem Reichstag war der Bundesrat für die Gesetzgebung verantwortlich. Der Reichstag wurde von der deutschen Bevölkerung gewählt und von 397 Abgeordneten bezogen. Der Reichstag wurde zunächst auf drei Jahre, später durch eine Gesetzesänderung im Jahr 1890, auf fünf Jahre gewählt.
Bismarck organisierte den Staat so, dass es zu jedem Verfassungsorgan ein Gegengewicht gab. Somit hatte jedes der vier Verfassungsorgane (Kaiser, Bundesrat, Reichskanzler und Reichstag) ein Gegengewicht in Form eines anderen Verfassungsorgans, welches es in seinen politischen Möglichkeiten einschränken konnte.
Dieses Gegenwirken der vier Verfassungsorgane kannst Du in der oben stehenden Abbildung gut erkennen.
Reichsverfassung 1871 – Grundrechte
Allgemein waren Grundrechte in der Reichsverfassung von 1871 nicht vorgesehen. Der Grundrechtsteil der preußischen Verfassungsurkunde wurde bei der Reichsverfassung 1871 schlichtweg ausgelassen. Das bedeutete jedoch nicht, dass die Menschen keine Grundrechte hatte. Diese waren lediglich in den jeweiligen Verfassungen der einzelnen Bundesstaaten des Deutschen Reiches festgeschrieben und nicht auf Reichsebene.
Allerdings war die Bevölkerung vor dem deutschen Gesetz nicht gleich, was sich etwa im Dreiklassenwahlrecht widerspiegelte. Daher ist das Deutsche Kaiserreich als ein wenig demokratischer Staat zu verstehen, in dem Preußen die Obrigkeit besaß.
Verfassung 1871 – Vorteile / Nachteile
Die Verfassung von 1871, auch als Deutsches Reichsverfassung bekannt, hatte sowohl Vorteile als auch Nachteile.(Achtung (!) immer, wenn es um Vor- und Nachteile geht, geht es um eine subjektive Bewertung der Fakten. Wer aus welchen Tatsachen Vorteile oder Nachteile zieht, ist stark abhängig von der Perspektive und dem Kontext)
Zu den Vorteilen gehören:
- Sie schuf eine zentralistische Regierungsstruktur, die die Einheit des Deutschen Reichs stärkte.
- Sie gab dem Reichstag, dem gewählten Parlament, mehr Macht, insbesondere im Bereich der Finanzen.
- Sie ermöglichte es, dass alle (männlichen) Bürger des Reichs, unabhängig von ihrer sozialen Stellung, wählen durften.
Zu den Nachteilen gehören:
- Sie hatte eine starke Präsidialregierung, die die Macht des Kaisers und der Regierung verstärkte, was zu einer eingeschränkten politischen Teilhabe der Bürger führte.
- Sie hatte eine starke Proportionalitätsklausel, die es kleinen Parteien schwer machte, im Reichstag repräsentiert zu sein.
- Sie hatte keine ausreichende Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte, was zu einer mangelnden Kontrolle der Regierung führte.
Vergleich Reichsverfassung 1871 und 1849
Abschließend kannst Du Dir im Folgenden ansehen, wie sich die Paulskirchenverfassung von 1849 und die Reichsverfassung von 1871 unterschieden oder glichen.
Zuallererst muss auf die unterschiedliche Ausarbeitung der jeweiligen Verfassung hingewiesen werden. Bei der Paulskirchenverfassung von 1848 handelte es sich um ein Erzeugnis der 1848er-Revolution, welche von der national-liberalen Bewegung des Volkes vorangetrieben wurde. Die Reichsverfassung wurde 1871 nicht vom Volk, sondern "von oben" und somit von den Eliten des Landes ausgearbeitet und beschlossen.
Auf inhaltlicher Basis gibt es bei den beiden Verfassungen Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Dennoch ist zu bedenken, dass die Aspekte, welche sich hier gleichen, unterschiedlich stark in den einzelnen Verfassungen ausgeprägt waren.
Paulskirchenverfassung 1849 | Reichsverfassung 1871 | |
Staatsform | konstitutionelle Monarchie, Erbmonarchie | konstitutionelle Monarchie, Erbmonarchie |
Staatsoberhaupt | Kaiser der Deutschen =König von Preußen, Friedrich Wilhelm IV.Machtbefugnisse:
| Deutscher Kaiser = König von Preußen, Wilhelm I.Machtbefugnisse:
|
Ländervertretung | Einheitsstaat(Beteiligung Länder in Landtagen, Staatenhaus, Volkshaus bzw. Reichstag) | 25 Bundesstaaten (entsenden Vertreter in Bundesrat, Bundesrat = zentrales Entscheidungsorgan, mit Kanzler als Vorsitzenden) |
Volksvertretung | Reichstag(Staatenhaus + Volkshaus) | Reichstag(397 Abgeordnete) |
Wahlrecht | wahlberechtigte Männer ab 25 Jahren(bei Landtagswahlen unterschiedliche Landeswahlrechte, bspw. Dreiklassenwahlrecht in Preußen) | männliche Staatsbürger ab 25 Jahren,Wahl des Reichstags durch allgemeines, gleiches und geheimes Mehrheitswahlrecht (Preußen weiterhin Dreiklassenwahlrecht) |
Grundrechte | in Verfassung festgeschrieben | Grundrechte nicht in Verfassung festgeschrieben |
Hauptstadt | Frankfurt am Main | Berlin (Hauptstadt Preußens) |
Reichsverfassung 1871 - Das Wichtigste
- Die Reichsverfassung von 1871 war die erste Verfassung des Deutschen Reiches, nach seiner Gründung am 18. Januar 1871.
- Die Reichsverfassung trat am 16. April 1871 in Kraft.
- Die Verfassung des Norddeutschen Bundes diente als Vorlage der Reichsverfassung von 1871 – es wurden nur wenige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.
- Otto von Bismarck gilt als primärer Verfasser der Reichsverfassung, weshalb sie auch als "Bismarcksche Reichsverfassung" bezeichnet wird.
Nachweise
- dhm.de: Die Verfassung des Deutschen Reiches. (05.09.2022)
- planet-wissen.de: Verfassung in Deutschland. (05.09.2022)
- bpb.de: Verfassung. (05.09.2022)
- Abb. 2: Licensed under public domain (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bismarck_am_Schreibtisch2.jpg).
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Reichsverfassung 1871
Welche Rechte hatte das Volk 1871?
In der Reichsverfassung waren keine bürgerlichen Grundrechte vorgesehen. Diese bestanden nur, weil Grundrechte in den einzelnen Länderverfassungen verankert waren. Dennoch war die Bevölkerung vor dem deutschen Gesetz nicht gleich, was sich auch im Dreiklassenwahlrecht widerspiegelt.
Ist die Verfassung von 1871 noch gültig?
Nein, die Verfassung von 1871 ist heute nicht mehr gültig. Dies ist begründet durch die Auflösung des Deutschen Kaiserreichs nach dem Ersten Weltkrieg. Denn nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Weimarer Republik ausgerufen. Auch deren Verfassung existiert heute nicht mehr. Stattdessen ist heute das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Was ist die Reichsverfassung?
Als „Reichsverfassung“ betitelt man die Verfassung des Deutschen Kaiserreiches, welche am 16. April 1871 in Kraft trat.
Wer verfasste die Reichsverfassung von 1871?
Im Wesentlichen war Otto von Bismarck der Verfasser der Reichsverfassung von 1871, denn unter seiner Ministerpräsidentschaft wurde 1866/1867 der Entwurf für die Verfassung des Norddeutschen Bundes ausgearbeitet. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes galt als Vorlage für die Verfassung von 1871.
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