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Dublin Verfahren: Eine Einführung
Das Dublin-Verfahren ist Teil des Asylsystems innerhalb der Europäischen Union (EU). Es legt fest, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Der zentrale Gedanke dieser Vorschriften ist die Vermeidung von „Asyl-Hopping“ und sogenannten „Doppelanträgen“, also dass eine Person Asylanträge in mehreren Ländern gleichzeitig oder nacheinander stellt.
Das Dublin-Verfahren ist also eine Verordnung, die bestimmt, welches Land verantwortlich ist, einen Asylantrag zu prüfen, wenn ein Antragsteller in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, Asyl beantragt.
Das Verfahren wurde zum ersten Mal in der Dublin-Konvention von 1990 vereinbart, die 1997 in Kraft trat. Seitdem wurde es mehrmals überarbeitet und erweitert, zuletzt durch die Dublin-III-Verordnung von 2013. Der Name ist irreführend, da es sich dabei nicht um ein in Dublin beschlossenes Verfahren handelt, sondern die erste Konvention in Dublin unterzeichnet wurde.
Dublin Verfahren einfach erklärt
Die wichtigste Regel des Dublin-Verfahrens besagt, dass der Staat, in dem ein Asylbewerber zuerst europäischen Boden betritt, für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. In der Praxis bedeutet dies oft, dass Länder an den Außengrenzen der EU, wie Griechenland und Italien, einer besonders hohen Zahl von Asylanträgen ausgesetzt sind.
Zum Beispiel, wenn eine Person aus Syrien über die Türkei nach Griechenland kommt und dort ihre Fingerabdrücke hinterlässt, wird diese Person nach den Dublin-Regeln in die Asylverfahrens-Datenbank EURODAC aufgenommen. Wenn diese Person später nach Deutschland reist und dort Asyl beantragt, wird Deutschland dann prüfen, ob die Person bereits in einem anderen EU-Land registriert ist. Ist dies der Fall, wie im gegebenen Beispiel in Griechenland, kann Deutschland die Person an Griechenland zurücküberstellen.
Definition Dublin Verfahren
Im Dublin-Verfahren wird also bestimmt, welcher Staat verantwortlich ist für die Prüfung eines Asylantrags innerhalb der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Es soll Doppelanträge verhindern und festlegen, welches Land die Verantwortung für einen Asylantrag übernimmt.
Ablauf Dublin Verfahren
Nachdem ein Asylbewerber seinen Antrag gestellt hat, werden seine Fingerabdrücke genommen und in der EURODAC-Datenbank gespeichert. Dann wird geprüft, ob der Antragsteller schon in einem anderen Dublin-Staat einen Antrag gestellt oder das Land auf illegale Weise betreten hat. Wenn dieser Fall eintritt, kann das Land, in dem der Asylbewerber seinen Antrag gestellt hat, ein Übernahmeersuchen an den Staat stellen, in dem der Asylbewerber zuerst registriert wurde.
Asylantrag wird gestellt |
Fingerabdrücke werden genommen und in EURODAC gespeichert |
Prüfung, ob Asylbewerber schon anderweitig registriert wurde |
Wenn ja, Übernahmeersuchen an diesen Staat |
Sollte der andere Staat dem Übernahmeersuchen zustimmen, wird der Asylbewerber dorthin überstellt. Wenn der jeweilige Staat dem Übernahmeersuchen nicht zustimmt, muss das Land, in dem der Antrag gestellt wurde, das Asylverfahren durchführen.
Ein Asylbewerber reist über Libyen nach Italien und stellt dort einen Antrag. Seine Fingerabdrücke werden genommen und in der EURODAC-Datenbank gespeichert. Dann reist der Asylbewerber weiter nach Schweden und stellt dort einen weiteren Antrag. Schweden kann jetzt feststellen, dass der Asylbewerber bereits in Italien einen Antrag gestellt hat und kann ein Übernahmeersuchen an Italien stellen. Wenn Italien zustimmt, wird der Asylbewerber zurück nach Italien geschickt.
Asyl und das Dublin Verfahren
Der Begriff Asyl stammt vom griechischen „asylos“ und bedeutet „unverletzlich“. Es bezeichnet den Schutz, den ein Staat Menschen gewährt, die in ihrem eigenen Heimatland verfolgt werden. Im Kontext der Europäischen Union spielt beim Asylverfahren das sogenannte Dublin-Verfahren eine wichtige Rolle. Laut diesem Verfahren ist das erste EU-Land, in dem ein Asylsuchender ankommt, für dessen Asylverfahren verantwortlich.
Das Dublin-Verfahren wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Asylsuchende in mehreren Ländern gleichzeitig Anträge stellen oder von einem Land in ein anderes weitergereicht werden. Es garantiert somit, dass jeder Asylantrag zügig bearbeitet wird.
Asyl Dublin Verfahren im Detail
Im Detail sieht das Asyl Dublin Verfahren folgende Schritte vor: Zunächst wird von jedem neu ankommenden Asylsuchenden die Identität festgestellt und seine Fingerabdrücke werden genommen. Diese werden in der so genannten EURODAC-Datenbank gespeichert.
- Identitätsfeststellung und Fingerabdrucknahme
- Speicherung der Daten in EURODAC
- Prüfung, ob ein Asylantrag in einem anderen Dublin-Staat gestellt wurde
- Wenn ja, erfolgt ein Übernahmeersuchen an diesen Staat
- Der betreffende Staat kann dem Ersuchen zustimmen oder ablehnen
Im Falle einer Zustimmung wird der Asylsuchende an den Staat überstellt, in dem der Antrag gestellt wurde. Lehnt der Staat das Übernahmeersuchen ab, bleibt der Asylsuchende in dem Land, in dem er seinen Antrag gestellt hat.
Dublin Verfahren ausgesetzt: Wann und warum?
Das Dublin-Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn ein Land nicht in der Lage ist, die Bedingungen des Verfahrens einzuhalten. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist Griechenland, das aufgrund der hohen Zahl an ankommenden Flüchtlingen überfordert war. Im Jahr 2011 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Asylsuchende nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen, weil die dortigen Bedingungen gegen Grundrechte verstießen. Daraufhin wurde das Dublin-Verfahren für Griechenland vorübergehend ausgesetzt.
Ein Beispiel für das Aussetzen des Dublin-Verfahrens war die Situation in Griechenland in den Jahren 2011 bis 2017. Aufgrund der hohen Zahl an Flüchtlingen, die in dieser Zeit nach Griechenland kamen, gelang es dem Land nicht, die EU-Standards für das Asylverfahren und die Unterbringung der Asylsuchenden einzuhalten. Infolgedessen entschied der Europäische Gerichtshof, dass Asylsuchende nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen.
Dublin-Verfahren Probleme und Herausforderungen
Das Dublin-Verfahren steht vor verschiedenen Herausforderungen. Zunächst einmal belastet es die Länder an den Europäischen Außengrenzen überproportional. Da diese Länder oft die ersten sind, die Asylsuchende erreichen, sind sie nach dem Dublin-Verfahren für die Asylverfahren verantwortlich. Dies kann dazu führen, dass diese Länder mit der Zahl der Asylanträge überfordert sind.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Dublin-Verfahren die Wünsche der Asylbewerber nicht beachtet. Asylbewerber haben keine Möglichkeit, ihren Asylprozess in einem Land ihrer Wahl durchzuführen, was oft dazu führt, dass sie in ein Land zurückgeschickt werden, in dem sie keine sozialen Bindungen oder Aussichten auf Integration haben.
Es gibt außerdem das Problem des "Abschiebepingpongs", bei dem Asylsuchende zwischen Ländern hin- und hergeschickt werden, weil keines die Verantwortung übernehmen will. Dadurch kann es passieren, dass Asylverfahren unnötig verzögert werden und Asylsuchende in Ungewissheit und unsicheren Bedingungen leben müssen.
Die Entwicklung des Dublin Verfahrens
Die Entwicklung des Dublin-Verfahrens ist eng mit der Geschichte der europäischen Asylpolitik verknüpft. Ursprünglich zur Koordinierung von Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union eingeführt, hat das Dublin-Verfahren eine Reihe von Veränderungen und Anpassungen durchlaufen, die auf verschiedene Herausforderungen und Kritikpunkte reagieren.
Geschichte des Dublin Verfahrens
Die Geschichte des Dublin-Verfahrens beginnt mit der Dublin-Konvention, die 1990 in der irischen Hauptstadt Dublin unterzeichnet wurde und 1997 in Kraft trat. Ziel der Konvention war es, festzulegen, welches Land innerhalb der EU für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Das ursprüngliche Abkommen betraf nur die EU-Mitgliedstaaten.
Die Dublin-Konvention stellte die Grundlage für das spätere Dublin-Verfahren dar. Sie legte fest, dass der Staat, in den ein Asylbewerber zuerst einreist, für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist.
Im Jahr 2000 wurde die Dublin-II-Verordnung verabschiedet, die die Grundlagen der Dublin-Konvention in EU-Recht umsetzte und zusätzliche Kriterien für die Zuständigkeitsbestimmung einführte, etwa die Familienzusammenführung. In ihrer aktuellen Form, der Dublin-III-Verordnung von 2013, enthält das Verfahren noch weitere Bestimmungen, beispielsweise zum Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen.
Hintergrund des Dublin Verfahrens: Ursprünge und Ziele
Der Hintergrund für das Dublin-Verfahren war der Wunsch nach einer koordinierten, gerechten und effektiven Asylpolitik innerhalb der EU. Die Dublin-Konvention und die daraus folgenden Dublin-Verordnungen sollten "Asyl-Hopping", also die mehrfache Stellung von Asylanträgen in verschiedenen Ländern, verhindern und sicherstellen, dass jeder Antrag bearbeitet wird.
Asyl-Hopping bezeichnet das Phänomen, dass Asylbewerber in mehreren Ländern Anträge stellen. Dies kann dazu führen, dass personenbezogene Daten mehrfach und in verschiedenen Systemen erfasst werden, was zu Unklarheiten und Inkonsistenzen führen kann.
Ein Asylseeker betritt das EU-Gebiet in Italien, stellt jedoch keinen dort keinen Antrag und reist weiter nach Deutschland. Dort stellt er einen Asylantrag, bevor er nach Schweden weitergeht und dort ebenfalls einen Antrag stellt. Dies wäre ein typisches Beispiel für Asyl-Hopping, welches durch das Dublin-Verfahren verhindert werden soll.
Dublin Verfahren EU: Die Rolle der Europäischen Integration
Das Dublin-Verfahren spielt eine zentrale Rolle in der europäischen Integration. Es ist ein wesentliches Element des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), dessen Ziel es ist, einen gleichmäßigen Standard für Asylverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Darüber hinaus reflektiert das Dublin-Verfahren die Idee der solidarischen Teilung von Verantwortung innerhalb der EU, obwohl in der Praxis oft die Länder an den EU-Außengrenzen die größte Last tragen.
Ein Asylbewerber kommt in Griechenland an, einem Land an der Außengrenze der EU. Nach dem Dublin-Verfahren ist Griechenland für die Bearbeitung des Asylantrags verantwortlich. In Zeiten hoher Flüchtlingszahlen kann dies jedoch dazu führen, dass Griechenland überlastet ist und die Standards des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nicht einhalten kann. Das verdeutlicht die Herausforderungen, die mit dem Dublin-Verfahren in Zusammenhang stehen und die Notwendigkeit von Reformen.
Die Idee einer solidarischen Lastenteilung innerhalb der EU, die dem Dublin-Verfahren zugrunde liegt, ist umstritten und hat zu heftigen Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten geführt. Insbesondere die Länder an den EU-Außengrenzen fordern eine gerechtere Verteilung der Verantwortung.
Dublin Verfahren - Das Wichtigste
- Dublin Verfahren ist eine rechtliche Regelung im Bereich Asyl und Migration innerhalb der Europäischen Union, die festlegt, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
- Das Verfahren soll das sogenannte "Asyl-Hopping" verhindern, also dass eine Person Asylanträge in mehreren Ländern gleichzeitig oder nacheinander stellt.
- Das Verfahren wurde zum ersten Mal in der Dublin-Konvention von 1990 vereinbart und seitdem mehrmals überarbeitet und erweitert.
- Die wichtigste Regel des Dublin-Verfahrens besagt, dass der Staat, in dem ein Asylbewerber zuerst europäischen Boden betritt, für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist.
- Ein Problem des Dublin-Verfahrens ist, dass es die Länder an den Europäischen Außengrenzen überproportional belastet und die Wünsche der Asylbewerber nicht beachtet.
- Die Entwicklung des Dublin-Verfahrens ist eng mit der Geschichte der europäischen Asylpolitik verknüpft und spielt eine zentrale Rolle in der europäischen Integration.
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