Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Ein politisch, wirtschaftlich und sozial geeintes Europa – das war die Vision der europäischen Integration. Um diese Vision zu verwirklichen, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg verschiedenste Institutionen und Organisation in Europa gegründet. Eine von diesen Institutionen war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europa wirtschaftlich näher zusammenschweißen sollte. 

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    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Definition

    Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" wurde 1957 gegründet und war ein Zusammenschluss europäischer Staaten, mit dem Ziel, die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten voranzutreiben.

    Unter "Europäischer Integration" versteht man einen immer enger werden Zusammenhalt / eine immer engere Zusammenarbeit der einzelnen europäischen Länder in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Weitere Informationen dazu findest Du übrigens in der Erklärung "Europäische Integration" hier auf StudySmarter!

    Europäische Gemeinschaften

    Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft war eine von insgesamt drei Institutionen der sogenannten "Europäischen Gemeinschaften", die die europäische Integration fördern sollten:

    1. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
    2. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
    3. Europäische Atomgemeinschaft

    Abkürzung Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

    Übrigens: Die geläufige Abkürzung für die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" lautet "EWG".

    Und auch die anderen beiden Institutionen der Europäischen Gemeinschaften besitzen Abkürzungen. Die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" wird auch als EGKS oder Montanunion bezeichnet. Und die "Europäische Atomgemeinschaft" kannst Du kurz auch EAG oder EURATOM nennen.

    Genaueres zu den Themen "EURATOM" und "Montanunion (EGKS)" findest Du in den jeweiligen Erklärungen hier auf StudySmarter!

    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Vorgeschichte

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam in Europa (besonders unter den Weststaaten) zunehmend die Idee auf, dass eine engere Zusammenarbeit und ein Zusammenschluss der einzelnen europäischen Länder (etwa in einem übernationalen Staatenbund) lohnens- und erstrebenswert wären.

    Die Befürworter der europäischen Integration erhofften sich durch so einen Zusammenschluss:

    1. zukünftige Kriege zwischen den europäischen Ländern zu verhindert und die Möglichkeiten solcher Kriege zu verringern,
    2. und die (wirtschaftliche) Konkurrenzfähigkeit mit Großmächten wie den USA und der Sowjetunion zu gewährleisten.

    Und tatsächlich wurde im Jahr 1951 mit dem sogenannten "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)", kurz "Vertrag von Paris" die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS") gegründet.

    Die EGKS war die erste supranationale Europäische Gemeinschaft und wurde zwischen sechs europäischen Ländern (Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg) gegründet. Der Vertrag und damit auch die EGKS traten dann 1952 in Kraft.

    Ein weiterer Schritt in Richtung europäische Integration sollte dann die "Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)" werden, die eine gemeinsame europäische Armee vorsah. Diese scheiterte jedoch im Jahr 1954 an Frankreich, denn das französische Parlament lehnte die Gründung der EVG ab.

    Trotz dieses Rückschlages trieben einige Politiker die Idee der europäischen Integration weiter voran – darunter der französische Politiker Jean Monnet, der niederländische Außenminister Wilhelm Beyen und der belgische Außenminister Paul-Henri Spaak.

    Da eine übernational-europäische Zusammenarbeit politisch und militärisch nicht funktioniert hatte (die EVG war gescheitert), sahen diese Politiker nun das größte Potenzial einer Kooperation in der Wirtschaft.

    Konferenz von Messina

    Im Juni 1955 fand die Konferenz von Messina statt, eine Versammlung der Außenminister der EGKS-Mitgliedstaaten. Auf dieser Konferenz wurde unter anderem die Idee einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Länder diskutiert. Und tatsächlich erklärten die Außenminister am Ende der Konferenz ihre Absicht, einen europäischen Binnenmarkt (freier Markt ohne Zollschranken) zwischen den Staaten unter Aufsicht einer zentralen Behörde zu ermöglichen.

    Um die auf der Konferenz von Messina gefassten Pläne möglichst schnell zu konkretisieren, wurde Paul-Henri Spaak mit dem Vorsitz eines Regierungsausschusses betraut ("Spaak-Kommission"), der sich mit diesem Thema befassen sollte. Die Kommission sollte die Grundlagen und die bestehenden Möglichkeiten eines solchen wirtschaftlichen Zusammenschlusses der europäischen Länder ausarbeiten.

    1956 legte die Kommission den EGKS-Staaten den sogenannten "Spaak-Bericht" vor, der konkrete Vorschläge zur Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Marktes und einer Zollunion beinhaltete. Der Bericht stieß auf große Zustimmung und nur ein Jahr später wurden die darin geäußerten Vorschläge mit den "Römischen Verträgen" und der Gründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" in die Tat umgesetzt.

    Schon bei der Konferenz von Messina war nicht nur eine wirtschaftliche Kooperation Gesprächsthema, sondern auch eine mögliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Bereich der Kernenergie. So legte die Spaak-Kommission ebenfalls einen Vorschlag für eine europäische Atomgemeinschaft vor. Auch diese wurde in den Römischen Verträgen umgesetzt und so entstand nicht nur die EWG, sondern auch die "Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)".

    1957 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Gründung

    Die Gründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" wurde am 25. März 1957 in Rom mit der Unterzeichnung des "Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" beschlossen.

    Dieser Gründungsvertrag war einer von zwei "Römischen Verträgen", zusammen mit dem "Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft".

    Unterzeichner des EWG-Vertrags waren die sechs europäischen Staaten, die auch schon die EGKS gegründet hatten:

    Der Vertrag trat am 01. Januar 1958 offiziell in Kraft.

    Wenn Du mehr über die "Römischen Verträge" wissen möchtest, dann wirf gerne einen Blick in die dazugehörige Erklärung hier auf StudySmarter!

    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Aufgaben

    Im EWG-Vertrag wurden zahlreiche Ziele beziehungsweise Aufgaben benannt, für deren Erfüllung sich die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" einsetzten sollte.

    Die EWG:

    • sollte einen engeren Zusammenschluss der einzelnen europäischen Länder und Völker vorantreiben.
    • sollte gemeinsamen wirtschaftlichen Fortschritt durch vereintes Handeln der Länder und eine gemeinsame Handelspolitik ermöglichen.
    • sollte (wirtschaftliche) Schranken zwischen den Mitgliedstaaten beseitigen, um ein Wirtschaftswachstum zu ermöglichen.
    • sollte die Schaffung von besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Völker zum Ziel haben und wirtschaftlich nicht so gut aufgestellte Mitgliedstaaten unterstützen (Angleichung und Annäherung der Volkswirtschaften).
    • sollte Beziehungen zu Ländern in Übersee stärken.

    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Errungenschaften

    Die Hauptaufgabe / das Hauptziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war es also zusammenfassend, den europäischen Markt zu vereinheitlichen und eine vollständige wirtschaftliche Integration der einzelnen Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

    Um dies zu erreichen, sollte:

    1. ein gemeinsamer Wirtschaftsraum geschaffen werden,
    2. eine gemeinsame Zollunion errichtet werden,
    3. und eine gemeinsame (Wirtschafts-)Politik erarbeitet und verfolgt werden.

    Im Folgenden wirst Du erfahren, wie genau diese drei Punkte in der Realität von der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" umgesetzt wurden.

    Gemeinsamer Wirtschaftsraum

    Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wollte die einzelnen und isolierten Märkte ihrer Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt zusammenführen – zu einem freien Wirtschaftsraum ohne Beschränkungen.

    Dazu wurden von der EWG die "Vier Freiheiten" des europäischen Binnenmarktes eingeführt:

    1. Der freie Verkehr von Waren: Nun war freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten möglich und das ohne Zölle und Beschränkungen (dazu gleich noch mehr).
    2. Der freie Verkehr von Personen: Nun herrschte Niederlassungsfreiheit für Personen, das bedeutete, sie durften sich frei in den Mitgliedstaaten aufhalten und dort auch einer Tätigkeit nachgehen. Auch Unternehmen durften sich nun in einem Land ihrer Wahl niederlassen.
    3. Der freie Verkehr von Dienstleistungen: Dienstleistungen durften nun grenzüberschreitend angeboten und ausgeübt werden.
    4. Der freie Verkehr von Kapital: Einschränkungen beim übernationalen Zahlungsverkehr wurden aufgehoben.

    Diese "Vier Freiheiten" sollten den gemeinsamen europäischen Markt und einen freien Wettbewerb ermöglichen und so zu wirtschaftlichem Wachstum beitragen. Übergreifend dazu verfolgten die EWG-Mitglieder eine stetige Annäherung ihrer Sozial- und Wirtschaftspolitik, um die Mitgliedstaaten enger zusammenzuführen (Integration) und so auch die Arbeits- und Lebensbedingungen in den einzelnen Ländern zunehmend zu verbessern und einander anzugleichen.

    Zollunion

    Freier Warenverkehr ohne Beschränkungen auf dem gemeinsamen Markt, so, wie er in den Vier Freiheiten vorgesehen war, wäre ohne ein gemeinsames Zollgebiet nicht möglich gewesen. So schlossen sich die EWG-Mitgliedstaaten 1968 offiziell zu einer Zollunion zusammen, um einen freien Binnenmarkt in ihrem Einflussgebiet zu ermöglichen.

    • Zölle an den Binnengrenzen (Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten) wurden aufgehoben.
    • Die sogenannte "Kontingentierung", also eine Mengenbeschränkung von Waren bei Ein- und Ausfuhr, im Binnenhandel wurde abgeschafft.
    • Ein gemeinsamer Außenzoll (Zoll an den Außengrenzen der EWG-Staaten) bei Einfuhr von Waren aus Drittstaaten wurde eingeführt.

    Die Abschaffung der Zölle hatte enorme Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft. Ein Beispiel: Allein in den Jahren von 1958 bis 1970 versechsfachte sich der Handel zwischen den Mitgliedstaaten.

    Gemeinsame Politik

    Um eine europäische Integration im Bereich der Wirtschaft zu erreichen, war es dringend notwendig, dass sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Politik in diesem Bereich verständigten. Hierfür sollte eine schrittweise Annäherung der einzelnen Landespolitiken erfolgen, um eine fundierte Zusammenarbeit der Staaten zu ermöglichen.

    Und wie bereits angesprochen gelang dies in vielen Bereichen auch:

    • Durch eine gemeinsame Wirtschafts- und Sozialpolitik der EWG wurde ein freier Binnenmarkt geschaffen, der nicht nur die Wirtschaft ankurbelte, sondern auch die Arbeits- und Lebensbedingungen in den einzelnen Ländern positiv beeinflusste und einander annäherte.
    • Durch eine gemeinsame Handelspolitik der EWG wurde die Zollunion ermöglicht und so sowohl der Binnen- als auch der internationale Handel gestärkt.
    • Und auch in weiteren Bereichen konnten sich die EWG-Mitglieder auf eine Annäherung ihrer Politiken einigen: so etwa in der Agrarpolitik, der Umweltpolitik und der Industriepolitik.

    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Mitglieder

    Bis zum Jahr 1973 waren nur die Gründungsmitglieder Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und die drei Beneluxstaaten Teil der "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft". Ab 1973 gab es dann insgesamt drei Erweiterungen:

    • 1973: Dänemark, Irland und Großbritannien traten der EWG bei.
    • 1981: Griechenland trat der EWG bei.
    • 1986: Portugal und Spanien traten der EWG bei.

    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Mitglieder StudySmarterAbb. 1 - Die Gründungsmitglieder der EWG (grün) und die später beigetretenen Mitglieder der EWG (blau).

    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Organe

    Nun hast Du bereits einiges über die Ziele, die Aufgaben und die Errungenschaften der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erfahren. Aber wie genau war die "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" als Institution eigentlich organisiert und von wem wurden die Beschlüsse getroffen?

    Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" hatte laut EWG-Vertrag fünf verschiedene Organe mit unterschiedlichen Befugnissen und Aufgaben: den Ministerrat, die Kommission, die parlamentarische Versammlung, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Gerichtshof.

    Die drei letztgenannten Organe teilte sich die EWG übrigens mit den anderen beiden Europäischen Gemeinschaften der EGKS und der EURATOM. Dies wurde bereits im "Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften" zusammen mit den "Römischen Verträgen" 1957 vereinbart.

    Organe der EWGFunktion innerhalb der EWG
    Ministerrat
    • setzte sich aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten zusammen.
    • hatte die Entscheidungsgewalt in der EWG.
    • die Beschlüsse/Gesetzesentwürfe, über die der Rat entschied, wurden meistens von der Kommission vorgelegt.
    Kommission
    • war regierungsunabhängig.
    • Mitglieder wurden aufgrund ihrer fachlichen Kompetenzen ernannt.
    • vertrat Interessen der Gemeinschaft und der europäischen Integrations-Vision.
    • hatte das Gesetzesinitiativrecht (Gesetzentwürfe einbringen).
    • hatte die Durchführungsbefugnis (Durchführung und Durchsetzung der vom Rat erlassenen Beschlüsse/Gesetze).
    Parlamentarische Versammlung
    • bestand aus Abgesandten der jeweiligen Länderparlamente.
    • hatte ein Beratungs- und Kontrollrecht.
    • konnte Stellungnahme zu Gesetz- und Beschlussentwürfen der Kommission oder des Rates abgeben.
    • konnte Änderungsvorschläge unterbreiten.
    • konnte ein Misstrauensvotum gegen die Kommission vorlegen.
    Wirtschafts- und Sozialausschuss
    • Mitglieder waren Vertreter der wirtschaftlichen und sozialen Gruppen, die durch die Entscheidungen und Beschlüsse der EWG betroffen waren (etwa Landwirte, Handwerker, Erzeuger etc.).
    • reine Beratungsfunktion für die Kommission.
    Gerichtshof
    • regelte sämtliche Rechtsfragen (etwa Auslegung des EWG-Vertrags, Rechtmäßigkeit der getroffenen Beschlüsse und der Durchführung, Verletzung des Vertrags etc.).

    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Fusionsvertrag und Europäische Gemeinschaft (EG)

    Bereits mit dem "Abkommen über gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften" 1957 wurde beschlossen, dass sich die EGKS und die neu gegründeten Institutionen der EWG und der EURATOM einige ihrer Organe teilen sollten (die parlamentarische Versammlung, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Gerichtshof).

    Dennoch besaßen die drei Gemeinschaften immer noch eigene Räte und Kommissionen.

    EG-Fusionsvertrag (1965/1967)

    Dies änderte sich dann im Jahr 1965, als die Mitgliedstaaten der drei "Europäischen Gemeinschaften" den sogenannten "EG-Fusionsvertrag" unterzeichneten.

    In diesem Vertrag wurde nämlich die Zusammenlegung der jeweiligen Räte und Kommissionen der drei Institutionen ab dem 01. Januar 1967 beschlossen. Dadurch wurden sämtliche Organe der EGKS, der EWG und der EURATOM endgültig miteinander verschmolzen.

    Dennoch existierten die drei Gemeinschaften separat weiter.

    Vertrag von Maastricht (1992/1993)

    Im "Vertrag von Maastricht" von 1992 wurde schließlich beschlossen, die EWG zur "Europäischen Gemeinschaft (EG)" weiterzuentwickeln – der Vertrag trat 1993 in Kraft. Diese "Umwandlung" der EWG in die EG war Ausdruck der qualitativen Veränderungen, die die Gemeinschaft durchlaufen hatte. Die EWG war schon seit Längerem nicht mehr nur mit wirtschaftlichen Themen beauftragt, sondern war zum Beispiel auch in den Bereichen der Sozial- und Umweltpolitik tätig. Dementsprechend wurden die Aufgabenbereiche der EWG neu definiert und aus der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" wurde die "Europäische Gemeinschaft".

    Trotz der Umgestaltung der EWG in die EG zählte die Institution zusammen mit EGKS und EURATOM noch immer zu den drei "Europäischen Gemeinschaften". Zeitgleich wurde 1993 auch die "Europäische Union (EU)" als Dachverband gegründet und die "Europäischen Gemeinschaften" wurden zu einem von drei integralen Bestandteil dieses Dachverbandes.

    Mit dem "Vertrag von Maastricht" endete die Geschichte der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" und die der "Europäischen Gemeinschaft" begann. Wenn Du jetzt wissen möchtest, wie es mit der EG weiterging, dann schau gerne bei der dazugehörigen Erklärung "Europäische Gemeinschaft" vorbei.

    ACHTUNG – Verwechslungsgefahr

    Die ganzen Namen und Abkürzungen der verschiedenen europäischen Institutionen können manchmal ziemlich verwirrend sein. Vor allem solltest Du aber darauf achten, dass Du die "Europäischen GemeinschafteN (EG)" nicht mit der "Europäischen GemeinschafT (auch EG)" verwechselst.

    Der Begriff "Europäischen GemeinschafteN" ist ein Sammelbegriff für die drei Institutionen EGKS, EWG und EURATOM.

    Als "Europäische GemeinschafT" hingegen bezeichnet man die EWG nach ihrer Umbenennung im Jahr 1993.

    Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - Das Wichtigste

    • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Definition: Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)" war ein Zusammenschluss europäischer Staaten mit dem Ziel, die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten voranzutreiben.
    • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Gründung: Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" wurde am 25. März 1957 durch die Unterzeichnung der "Römischen Verträge" gegründet.
    • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Mitglieder: Die Gründungsmitglieder der EWG 1957 waren Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland (BRD), Belgien, Niederlande und Luxemburg. Später kamen dann noch Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal und Spanien hinzu.
    • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Aufgaben: Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" schuf in ihrem Wirkungsbereich einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt durch die Einführung der "Vier Freiheiten" (Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit) und der Errichtung einer Zollunion.
    • Aufgrund erweiterter Kompetenzen (neben Wirtschafts- später auch Sozial- und Umweltpolitik) wurde die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" 1992 im "Vertrag von Maastricht" zur "Europäischen Gemeinschaft (EG)" umgewandelt.

    Nachweise

    1. Küsters, Hanns Jürgen (1982). Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nomos-Verl.-Ges.
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

    Was versteht man unter der EWG?

    Die EWG, also die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, war ein Zusammenschluss europäischer Staaten mit dem Ziel, die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten voranzutreiben.

    In welchem Land wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft beschlossen?

    Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde in Italien beschlossen, nämlich im Jahr 1957 mit der Unterzeichnung der "Römischen Verträge" in der Stadt Rom. 

    Wie lauten die Gründungsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft?

    Die Gründungsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft waren:

    • Frankreich
    • Italien
    • Bundesrepublik Deutschland (BRD)
    • Belgien
    • Niederlande
    • Luxemburg

    Was war das Ziel der EWG?

    Das Hauptziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war es, den europäischen Markt zu vereinheitlichen und eine vollständige wirtschaftliche Integration der einzelnen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. 

    Dazu sollte ein gemeinsamer Wirtschaftsraum geschaffen werden, eine Zollunion errichtet werden und eine gemeinsame (Wirtschafts-)Politik erarbeitet und verfolgt werden.

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    Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zählte zusammen mit der EGKS und der EURATOM zu _____.

    Sind die Europäische Gemeinschaft und die Europäischen Gemeinschaften das gleiche? 

    Welche europäische Institution wurde zeitgleich mit der EWG im Jahr 1957 gegründet? 

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