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Flüchtlingskrise EU – Zusammenfassung
Der Begriff Europäische Flüchtlingskrise meint den hohen Anstieg der Anzahl der Asylbewerber in den EU-Mitgliedsstaaten in den Jahren 2015 und 2016. Diese Fluchtbewegung verursachte einen länger anhaltenden Migrationsdruck auf Europa und hatte gesamtgesellschaftliche Auswirkungen.
Generell hat die EU eine rechtliche und moralische Verpflichtung, Flüchtlingen zu helfen. Dieser internationale Schutz gilt besonders für Menschen, welche aus ihrer Heimat geflohen sind, aber aus Angst vor Verfolgung nicht zurückkehren können. Die europäischen Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, Asylanträge zu prüfen und zu entscheiden, wer Schutz erhält. Wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird, werden Flüchtlinge von den Regierungen der europäischen Mitgliedsstaaten in ihr Heimatland oder in ein anderes sicheres Land zurückgeschickt.
Im Jahr 2015 verdoppelte sich die Anzahl eingereister Asylbewerber in Europa auf über 1,3 Mio. Die Verteilung der Flüchtlinge und das generelle Umgehen mit der Krise führte zu vielen Streitigkeiten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Die EU-Flüchtlingskrise offenbarte Mängel des europäischen Asylsystems und stellte die innereuropäische Solidarität in Frage.
Flüchtlingskrise EU – Arten von Flüchtlingen
Allgemein ist der Begriff Flüchtling weit gefasst. Menschen, welche freiwillig oder unfreiwillig ihre Heimat verlassen, werden unterteilt in:
- Wirtschaftsflüchtlinge: Wirtschaftsflüchtlinge sind Menschen, die ihre Heimatstädte auf der Suche nach einem besseren Lebensstandard verlassen.
- Binnenvertriebene / Binnenflüchtlinge: Binnenflüchtlinge suchen innerhalb ihres Heimatlandes Zuflucht. Beispielsweise flüchten sie in eine andere Gegend ihres Landes.
- Umwelt- und Klimaflüchtlinge: Umweltflüchtlinge verlassen aufgrund von Umweltveränderungen oder Naturkatastrophen, wie Überflutungen, Wirbelstürme oder Dürrekatastrophen ihre Heimat. Klimaflüchtlinge fliehen wegen der Folgen des Klimawandels. Zum Beispiel wenn der steigende Meeresspiegel ganze Dörfer zu überschwemmen droht.
Flüchtlingskrise EU – Migrationspolitik
Seit den 1990er Jahren hat die Europäische Kommission zahlreiche Leitlinien zur Harmonisierung bisheriger nationaler Regelungen im Bereich Asyl und Einwanderung erlassen.
Schengen-Vertrag
Die Unterzeichnung des Schengen-Vertrages im Jahr 1985 ermöglichte die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union. Zunächst unterschrieben Deutschland, Frankreich und die drei Benelux-Staaten diesen Vertrag. Dadurch einigten sie sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise in der Migrations-, Asyl- und Visapolitik. Am Schengen-Abkommen sind heute die meisten EU-Staaten beteiligt, aber auch Staaten, welche keine Mitglieder in der EU sind, beispielsweise Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten arbeiten auf diesem Gebiet sehr eng zusammen.
EU-Bürger können sich im Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen frei bewegen. Aufgrund der
EU-Flüchtlingskrise haben einige europäische Mitgliedstaaten an ihren Grenzen zu anderen
EU-Ländern wieder Kontrollen eingeführt. Beispielsweise führte Deutschland am 13. September 2015 an der Grenze zu Österreich befristete Personenkontrollen ein, um schon bei der Einreise Flüchtlinge zu registrieren. Darauf entschieden die Niederlande, Österreich, und die Slowakei auch vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen.
Das Dubliner Übereinkommen
Das Dubliner Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, welcher am 1. September 1997 in Kraft trat und ein weiterer Schritt in der gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik war. Inzwischen wurde das Übereinkommen in das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS) integriert. Das Übereinkommen legt fest welches europäische Land für die Bearbeitung von in der EU gestellten Asylanträgen zuständig ist.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass für ein Asylverfahren immer nur ein EU-Staat verantwortlich ist und nicht gleichzeitig oder nacheinander Asylanträge in mehreren EU-Staaten gestellt werden können. Außerdem können sich Flüchtlinge dadurch nicht ihr Zielland aussuchen. In der Regel prüft derjenige EU-Mitgliedstaat den Asylantrag, in dem der Asylbewerber als erstes eingereist ist.
Frontex
Die Schaffung der Grenzschutzbehörde Frontex und die Einrichtung des Asylunterstützungsbüros EASO sind weitere wichtige Instrumente. Frontex ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Sie arbeitet eng mit den europäischen Mitgliedsstaaten zusammen, um die
EU-Außengrenzen zu schützen. Ihre Aufgaben sind unter Anderem:
Risikoanalyse (Überwachung von Migrationsströmen)
Schwachstellenbeurteilung (Bewertung der Einsatzbereitschaft sowie der Kapazitäten der EU-Länder zur Bewältigung von Herausforderungen an den Außengrenzen)
Einsätze vor Ort, Soforteinsätze und Rückführungsaktionen
Flüchtlingskrise EU – Das Jahr 2015
2015 ist das Jahr, in welchem die meisten Asylanträge aller Zeiten in der Europäischen Union gestellt wurden. Bereits 2014 ist die Zahl der Asylbewerber in Europa auf über 600.000 gestiegen. 2015 verdoppelte sich diese Zahl auf rund 1,3 Millionen. Dieser Anstieg entspricht einer Steigerung von ca. 85 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
2015 kamen Flüchtlinge und Migranten hauptsächlich über drei Kanäle nach Europa:
- Afghanen, Syrer, Pakistaner und Afrikaner aus Subsahara-Afrika, kamen insbesondere aus der Türkei über die östliche Mittelmeerroute nach Griechenland.
- Viele Subsaharah-Afrikaner kamen über die zentrale Mittelmeerroute von Libyen auf Schlauchbooten nach Italien oder Malta.
- Flüchtlinge, welche über Marokko nach Spanien gelangen wollten, nutzen die westliche Mittelmeerroute.
Seit 2014 nutzen immer mehr Flüchtlinge die Türkei als Transitland, um nach Griechenland zu gelangen. Im Sommer 2015 wählten Zuwanderer häufiger die Balkanroute. Dadurch verstärkte sich der Flüchtlingsstrom extrem.
Die Balkanroute wird in zwei Routen unterteilt:
die Westbalkanroute: über den inneren Balkan, von Griechenland über Nordmazedonien und Serbien
die Ostbalkanroute: vom Bosporus (Türkei) über Bulgarien und Rumänien die Donau aufwärts nach Serbien
Daraufhin errichtete Ungarn einen Grenzzaun an der Grenze zu Serbien. Da die Flüchtlinge seither nicht mehr nach Ungarn einreisen konnten, wählten sie einen neuen Weg über Slowenien und Kroatien.
Dieser gravierende Anstieg an Flüchtlingen führte zu katastrophalen Szenen an den Außen- und Binnengrenzen der Schengen-Zone und auch in den Nicht-Schengen-Transitländern auf der Balkan-Route. Denn eine große Menge an Menschen mit Nahrung, Wasser und einer Unterkunft versorgen ist nicht einfach. Nicht jedes EU-Land hat die nötigen Ressourcen dafür. Besonders Griechenland, Italien, Zypern und Malta waren 2015 stark betroffen, denn die Mehrheit der Flüchtlinge kam über das Mittelmeer oder von der Türkei in diese Länder. Dadurch war die humanitäre Versorgung katastrophal.
Außerdem waren die Asylanträge sehr ungleich verteilt im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße der EU Länder. Im Jahr 2015 wurden 75 % aller Asylanträge für die fünf Mitgliedstaaten: Deutschland, Ungarn, Schweden, Österreich und Italien gestellt. Folglich war es nicht leicht eine Umverteilung und ein Modell der innereuropäischen Solidarität zu organisieren, mit welchem alle europäischen Mitgliedsstaaten einverstanden waren.
Flüchtlingskrise 2015 – Ursachen
Gründe für die enormen Flüchtlingsströme waren:
Der syrische Bürgerkrieg, der seit 2011 andauert. Dort führten Kriegsverbrechen und Luftangriffe der USA, Russlands und der Türkei viele Syrer zur Flucht in Nachbarländer. Viele Menschen sahen keine Chance mehr für ein baldiges Ende des Krieges.
Libyen und die Maghreb-Staaten waren durch den "Arabischen Frühling" politisch zerrüttet.
In Afghanistan und im Irak/Syrien bewegten Terrororganisationen wie die Taliban und der Islamische Staat (IS) die Menschen zur Flucht.
Die humanitären Versorgungskrisen im Irak, in Jordanien, im Libanon und in Subsahara-Afrika.
Der Krieg in Syrien war der Hauptgrund für den drastischen Anstieg an flüchtenden Personen. Deshalb kam die Mehrheit der Flüchtlinge aus Syrien oder Afghanistan in die EU. Laut des
UN-Flüchtlingshilfswerks führten generelle Versorgungsmängel, eine fehlende Zukunftsperspektive und Armut zu der Flüchtlingskrise.
Flüchtlingskrise EU – Folgen der Flüchtlingskrise
Die Beziehung der EU-Mitgliedsstaaten hat sich durch die Flüchtlingskrise verschlechtert, denn auf ein gemeinsames Vorgehen konnten sich die Länder nicht einigen. Somit gab es keine gemeinsame Lösung für die Flüchtlingskrise 2015. Außerdem sind rechtsnationale und konservative Parteien durch die Flüchtlingskrise erstarkt. Trotzdem möchte die Europäische Union die politischen Verhältnisse durch Verhandlungen und Verträge verbessern.
Maßnahmen
Die zentralen Akteure der Krise waren die EU-Kommission, der Europäischer Rat und die Regierungen der EU-Staaten. Zahlreiche Einzelmaßnahmen wurden im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zusammengefasst.
Die Europäische Kommission entwickelte im Mai 2015 eine Migrationsagenda mit Vorschlägen für die Verbesserung der europäischen Migrationspolitik. Diese Migrationsagenda war in der Flüchtlingskrise 2015 sehr wichtig. Die konkreten Vorschläge beinhalteten beispielsweise den Hotspot-Ansatz. Dieses Konzept basierte auf der Idee einer nach Quoten ausgerichteten Verteilung von Flüchtlingen auf alle EU-Staaten. Der Hotspot-Ansatz sollte besonders den Ländern helfen, welche die ankommenden Geflüchteten vor Ort registrieren und versorgen mussten.
Leisten von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe
2015 und 2016 hat die EU eine Summe von über 10 Mrd. Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitgestellt. Mit diesem Geld wurde die grundlegende Versorgung der Geflüchteten, wie sauberes Wasser, Nahrung und Unterkunft bezahlt.
Schutz der EU-Außengrenzen und Rettung von Menschenleben auf dem Meer
Die Kapazitäten für Such- und Rettungseinsätze im Mittelmeer wurden von der Europäischen Union ausgebaut. Dadurch konnten mehr als eine Viertelmillion Menschen 2015 gerettet werden. Außerdem war die Bekämpfung krimineller Netzwerke eine weitere wichtige Maßnahme. Beispielsweise eröffnete das Europäische Polizeiamt ein neues Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung. Eine sichere und legale Einreise für Asylbewerber zu schaffen ist der EU sehr wichtig.
Irreguläre Migranten
Alle Migranten, die auf illegalem Wege in die EU eingereist sind, werden als "Irreguläre Migranten" bezeichnet. Fast 90% aller irregulärer Flüchtlinge und Einwanderer nutzen dabei organisierte kriminelle Gruppen oder Menschenschmuggler um nationale Grenzen der EU zu überqueren.
Umverteilung, Neuansiedlung und Rückführung
Dank der Europäischen Kommission konnten sich die EU-Mitgliedstaaten einigen 160000 Asylbewerber bis September 2017 von Griechenland und Italien auf andere europäische Länder zu verteilen.
Vereinbarung mit der Türkei
Am 18. März 2016 haben die Europäische Union und die Türkei das EU-Flüchtlingsabkommen unterzeichnet um die Grenzübertritte nach Griechenland zu überwachen und besser zu regulieren. Das EU-Flüchtlingsabkommen wird auch als Flüchtlingspakt bezeichnet. Es sollte die illegale Migration von der Türkei nach Griechenland reduzieren. Im Gegenzug sicherte die EU der Türkei finanzielle Unterstützung und die Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge. Jedoch wurde das Abkommen im Februar 2020 von dem türkische Staatspräsident Erdoğan vorübergehend aufgehoben.
Reform der europäischen Asylregelungen
Obwohl die EU seit 1999 begonnen hat, eine gemeinsame Asylpolitik zu entwickeln, waren die Bestimmungen nicht ausreichend um einen großen Zustrom von Menschen in kurzer Zeit zu versorgen. Deshalb arbeitet die EU Kommission an neuen Vorschlägen. Das generelle Prinzip bleibt jedoch bestehen. Im ersten EU-Mitgliedsstaat, den Asylsuchende betreten, sollen sie ihren Antrag stellen. Außer sie haben Verwandte in einem anderen EU-Land. Wenn jedoch ein Mitgliedsstaat überlastet ist, ist eine gerechte Lastenteilung auf andere EU-Länder notwendig.
Flüchtlingskrise EU – Deutschland
Alle Personen, die politisch verfolgt werden, können Asyl in Deutschland beantragen. Dieser Grundsatz ist im Grundgesetz Artikel 16a festgelegt worden. Außerdem gibt es weitere Gesetze sowie internationale und europäische Standards, welche Deutschland zu der Aufnahme von schutzbedürftigen Personen verpflichtet. Dazu gehören die Gewährung von Flüchtlingsschutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Reaktion Deutschlands auf die Flüchtlingskrise 2015
Daher hat die Bundesregierung unter der Führung von Bundeskanzlerin Merkel am 5. September 2015 beschlossen, die Dublin-II-Verordnung vorübergehend auszusetzen. Seitdem sind mehr als eine Million Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Auch nach der Öffnung der deutschen Grenze im September 2015 hörte der Flüchtlingsstrom nicht auf. Erst nach Schließung der Balkanroute konnte die Anzahl an Flüchtlingen deutlich reduziert werden.
Flüchtlingskrise EU – Ziele der europäischen Migrationspolitik
Ein Hauptziel der europäischen Migrationspolitik ist es die generellen Flüchtlingsursachen zu bekämpfen. Als Beispiel unterstützt die Europäische Union Unternehmen finanziell, wenn sie Geld in Afrika und weitere europäische Nachbarstaaten investieren. Folglich werden Arbeitsplätze geschaffen, welche die wirtschaftliche Perspektive für die Bewohner verbessert. Solidarität ist ein zentrales Prinzip der Migrationspolitik. Durch die Flüchtlingskrise 2015 wurde die europäische Solidarität auf die Probe gestellt.
Im September 2020 hat die Europäische Kommission das „Einwanderungs- und Asylübereinkommen“ vorgeschlagen. Das Gesetzgebungsprogramm enthält zehn separate Maßnahmen. Es geht darum Länder, die eine Umverteilung von Flüchtlingen ablehnen, trotzdem in die gemeinsame europäische Migrationspolitik zu integrieren. Somit möchte sich die europäische Union besser auf zukünftige Flüchtlingskrisen vorbereiten.
Flüchtlingskrise EU - Das Wichtigste
- Migrationspolitik EU: Schengen-Vertrag, Das Dubliner Übereinkommen, Frontex.
- Flüchtlingskrise 2015: 2015 ist das Jahr, in welchem die meisten Asylanträge aller Zeiten in der EU gestellt wurden.
- Ursachen: Der syrische Bürgerkrieg, der Arabische Frühling, Terrororganisationen (Taliban & IS), humanitären Versorgungskrisen.
- Maßnahmen: Leisten von humanitärer Hilfe, Schutz der EU-Außengrenzen, Umverteilung, Neuansiedlung und Rückführung, das EU-Flüchtlingsabkommen.
- Ziele: Flüchtlingsursachen zu bekämpfen, Gesetzgebungsprogramm „Einwanderungs- und Asylübereinkommen“.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Flüchtlingskrise EU
Was macht die EU in der Flüchtlingskrise?
Die Europäische Union:
- überwacht und reguliert den Einwanderungsprozess
- bearbeitet Asylanträge
- leistet humanitäre Hilfe
- verteilt die Flüchtlinge auf die EU-Mitgliedsstaaten
Wer ist für die aktuelle Flüchtlingssituation verantwortlich?
- der syrische Bürgerkrieg
- Libyen und die Maghreb-Staaten waren durch den "Arabischen Frühling" politisch zerrüttet.
- Terrororganisationen und der Islamischer Staat (IS)
- die humanitären Versorgungskrisen
- schlechte Lebensbedingungen: Versorgungsmängel, eine fehlende Zukunftsperspektive und Armut
Was versteht man unter Wirtschaftsflüchtling?
Menschen, welche ihre Heimatstädte auf der Suche nach einem besseren Lebensstandard verlassen, werden Wirtschaftsflüchtlinge genannt.
Wie viele Flüchtlinge kamen 2015 in die EU?
Im Jahr 2015 wurden beim Bundesamt für Migration insgesamt 476.649 formelle Asylanträge gestellt.
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