Konvergenzkriterien

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Union 1992 offiziell gegründet. Im Zuge des Vertrages sollte auch eine Wirtschaft- und Währungsunion entstehen – mit dem Euro als Währung. Da jedoch jeder EU-Staat eine eigene Währung hatte, musste ein Weg gefunden werden, um die Staaten aneinander anzupassen. Dazu wurden die sogenannten Konvergenzkriterien beschlossen. 

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    Konvergenzkriterien – Definition

    Konvergenz beschreibt im Allgemeinen eine Annäherung. Die Konvergenzkriterien, auch Maastricht-Kriterien genannt, sind Vorgaben, ein EU-Land erreichen muss, um den Euro einführen zu dürfen.

    Konvergenzkriterien EU – Erklärung

    Um die Maastricht-Kriterien zu verstehen, stellt sich die Frage, warum die EU eine einheitliche Währung einführen wollte. Die EU erhoffte sich, durch die Eurozone eine wirtschaftliche Stabilität zu schaffen und die verschiedenen Staaten wirtschaftlich zu stärken.

    Die Eurozone bezeichnet die Gruppe der Staaten, die den Euro als offizielle Währung haben. Aber Vorsicht: nicht alle EU-Staaten gehören der Eurozone an.

    Warum brauchte die EU, beziehungsweise die Eurozone, dafür Konvergenzkriterien? Da die EU aus vielen verschiedenen Ländern besteht und diese alle wirtschaftlich unterschiedlich aufgestellt sind, konnte nicht einfach so eine Währung EU-weit eingeführt werden. Vor der Einführung des Euros in einem Land, muss(te) sichergestellt werden, dass das Land die anderen Staaten mit Euro wirtschaftlich nicht schwächt. Denn wenn mehrere Staaten eine gleiche Währung haben, sind deren Wirtschaften voneinander abhängig.

    EU Konvergenzkriterien

    Die Kriterien sind in den Artikeln 126 und 140 im AEU-Vertrag, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, festgelegt.

    Im Zuge dieses Vertrages wurde auch ein Stabilitäts- und Währungspakt beschlossen, um die Finanzpolitik der Euro-Staaten aufeinander abzustimmen. Dadurch gelten die Konvergenzkriterien teilweise auch noch, nachdem ein Staat den Euro eingeführt hat. Insbesondere die finanzielle Stabilität eines Landes gilt auch nach Einführung des Euros.

    Die Konvergenzkriterien lassen sich in wirtschaftliche und rechtliche Aspekte einteilen, die ein Land vor der Einführung des Euros erfüllen muss.

    Konvergenzkriterien – Wirtschaftliche Kriterien

    Zu den wirtschaftlichen Kriterien gehören:

    Kriterium Bedingung
    Schuldenstandmuss niedriger als 60 % des Bruttoinlandsproduktes des Landes sein
    Haushaltsdefizitdarf 3 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen
    Inflationsratedarf nicht höher als 1,5 % über den drei stabilsten Mitgliedsstaaten der Eurozone liegen, um Preisstabilität zu gewährleisten
    Zinssätzelangfristige Staatsanleihen des Landes dürfen nicht mehr als 2 % über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten betragen
    Wechselkursstabilitätzwischen der aktuellen Währung und dem Euro dürfen keine großen Wechselkursschwankungen stattfinden

    Um die Wechselkursstabiliät zu kontrollieren, soll der Staat zwei Jahre lang am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teilnehmen, bei dem die Landeswährung durch einen Leitkurs an den Euro gebunden. Die Landeswährung darf dabei nicht mehr als etwa 15 % vom Leitkurs abweichenDie Teilnahme am WKM II ist freiwillig, verpflichtet aber dazu, den Euro nach erfolgreicher Teilnahme einzuführen.

    Die Inflation ist definitionsgemäß die kontinuierliche Geldentwertung, welche in einer Abnahme der Kaufkraft mündet. Geld verliert also an Wert – sprich es können weniger Güter/Dienstleistungen mit einer Geldeinheit gekauft werden.

    Ein Haushaltsdefizit liegt vor, wenn ein die Ausgaben eines Haushaltes (Budget eines Staates) die Einnahmen übersteigen.

    Ein Zinssatz ist der Betrag, der für geliehenes Kapital zurückgezahlt werden muss.

    Konvergenzkriterien – Rechtliche Kriterien

    Die rechtlichen Kriterien sind:

    • Das nationale Gesetz muss mit dem Europäischen System der Zentralbanken, welches für die Kontrolle der Euro-Geldmenge zuständig ist, vereinbar sein.
    • Die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbank wird weiterhin durch die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken garantiert.

    Konvergenzkriterien – Folgen

    Die Konvergenzkriterien sorgte für die Schaffung der Eurozone, also dem Gebiet innerhalb der EU, dessen Staaten den Euro als offizielle Währung haben. Aktuell gehören 19 Staaten zur Eurozone. Diese Staaten sind:

    • Finnland
    • Estland
    • Belgien
    • Deutschland
    • Irland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Litauen
    • Lettland
    • Italien
    • Luxemburg
    • Malta
    • Österreich
    • Niederlande
    • Slowakei
    • Portugal
    • Zypern
    • Spanien
    • Slowenien

    Somit gibt es noch acht EU-Staaten (von den insgesamt 27 EU-Mitgliedsstaaten), die die Maastricht-Kriterien noch nicht erfüllt haben. Nach der Erfüllung der Konvergenzkriterien, sind diese acht Staaten dazu verpflichtet, ebenfalls den Euro einzuführen.

    Beispielsweise darf Kroatien ab dem 01. Januar 2023 den Euro einführen, da es die Kriterien erfüllt.

    Konvergenzkriterien EU – Bedeutung

    Allerdings gibt es auch Ausnahmeregelungen zur Einführung des Euros. Dänemark (und früher auch Großbritannien) hat das Recht, den Euro nicht einzuführen, obwohl es die Konvergenzkriterien erfüllt.

    Auch Schweden stellt einen Sonderfall dar. In Schweden wurde ein Referendum, also ein Volksentscheid abgehalten, bei dem sich die Bevölkerung gegen die Einführung des Euros entschied. Daraufhin verletzte Schweden das Kriterium der Wechselkursstabilität mit Absicht. Somit behielt Schweden die schwedische Krone als nationale Währung.

    Konvergenzkriterien – Kritik

    Die Kritik gegen die Konvergenzkriterien betrifft ihre Wirksamkeit. Es ist umstritten, inwiefern diese Kriterien wirklich eine wirtschaftliche Zusammenarbeit fördern. Auch wird von Wirtschaftswissenschaftlern und Wirtschaftswissenschaftlerinnen bemängelt, dass nicht auf den Handel zwischen den Euro-Staaten geachtet wird. Der Handel sei ebenfalls ausschlaggebend für eine angepasste Wirtschaft. Zudem ist ein Kritikpunkt, dass die Maastricht-Kriterien zwar eine Währungswertstabilität und eine Konvergenz anstreben, aber nicht auf einen gemeinsamen Wirtschaftsplan und somit ein Wirtschaftswachstum abzielen.

    Konvergenzkriterien - Das Wichtigste

    • Die Konvergenzkriterien sind finanzielle Bestimmungen, die ein Staat erfüllen muss, um den Euro als Währung einzuführen.
    • Die Konvergenzkriterien traten mit dem Vertrag von Maastricht am 07. Februar 1992 in Kraft.
    • Durch die Konvergenzkriterien soll gewährleistet werden, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen eines Landes für den Beitritt in die Eurozone erfüllt sind.
    • Die wirtschaftlichen Kriterien befassen sich mit der finanziellen Stabilität des Landes, wie Schuldenlast, Inflationsrate, Haushaltsdefizit und Wechselkursstabilität.

    Nachweise

    1. bundesregierung.de: Euro-Konvergenzkriterien. (10.11.2022)
    Konvergenzkriterien Konvergenzkriterien
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Konvergenzkriterien

    Welche Länder erfüllen die Konvergenzkriterien?

    Alle Länder, die in der Eurozone sind, also den Euro als offizielle Währung haben, erfüllen die Konvergenzkriterien. Aktuell sind das: 

    • Finnland
    • Estland
    • Belgien 
    • Deutschland
    • Irland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Litauen
    • Lettland
    • Italien
    • Luxemburg 
    • Malta
    • Österreich
    • Niederlande
    • Slowakei 
    • Portugal 
    • Zypern
    • Spanien
    • Slowenien


    Was versteht man unter dem Begriff "Konvergenzkriterien"?

    Konvergenz beschreibt eine Annäherung. "Konvergenzkriterien" sind somit Kriterien, die eine Annäherung ermöglichen. Im Falle des Euros sind die Konvergenzkriterien eine Reihe von finanzpolitischen Kriterien, die ein Staat erfüllen muss, damit er den Euro einführen kann.  

    Welches Land hat gegen die Maastricht Kriterien verstoßen?

    Schweden hat absichtlich gegen die Maastricht Kriterien verstoßen, um den Euro nicht einführen zu müssen und so die Schwedische Krone als nationale Währung zu behalten. 

    Wer bekommt als nächstes den Euro?

    Als nächstes bekommt Kroatien theoretisch ab dem 01. Januar 2023 den Euro, da Kroatien die Konvergenzkriterien erfüllt. 

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