Im Folgenden erfährst du, was genau der Westfälische Frieden ist, wieso er in zwei verschiedenen Städten unterzeichnet wurde, welche Beschlüsse er genau beinhaltet und weshalb er als ein bedeutendes Ereignis für das heutige Europa, wie wir es kennen gilt.
Westfälischer Frieden – Definition
Der sogenannte Westfälische Friede beendete den Dreißigjährigen Krieg. Er wurden vom 15. Mai – 24. Oktober 1648 in Münster und Osnabrück geschlossen und umfasste zwei separate Friedensverträge, welche beide am 24. Oktober 1648 unterzeichnet wurden.
Ein Vertrag wurde zwischen dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRRDN), den Reichsständen des HRRDN und dem Königreich Schweden geschlossen.
Der zweite Vertrag zwischen dem HRRDN und dem Königreich Frankreich.
"Reichsstände" ist ein Sammelbegriff für alle stimmberechtigten Parteien des Reichstags. Darunter fallen sowohl geistliche Vertreter (zum Beispiel die Erzbischöfe) als auch weltliche Fürsten (zum Beispiel die Kurfürsten des Reichs). Aber auch Grafen, Freie Städte oder Ritterorden konnten einen Reichsstand bilden.
Die Vorgeschichte des Westfälischen Friedens – Der Dreißigjährige Krieg
Seit 1618 herrschte in weiten Teilen Europas Krieg. Die militärischen Ausschreitungen fanden vor allem zwischen den Großmächten Frankreich, Schweden, Spanien und dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation statt. Dafür gab es hauptsächlich drei Gründe:
- Territoriale Streitfragen. Hoheitsansprüche wurden gestellt und Reichsgrenzen verschwanden.
- Fragen der Souveränität und der Unabhängigkeit. Hier zu erwähnen sind vor allen die Konflikte zwischen Spanien und den nach Souveränität strebenden Provinzen der Niederlande. Aber auch die Streitigkeiten zwischen dem Kaiser und den Reichsständen des HRRDN.
- Religiöse Streitfragen. Die beteiligten Staaten verfielen in einen Krieg der christlichen Konfessionen (Untergruppen der Religion) zwischen Katholiken, Lutheranern und Reformierten (Calvinismus).
Nach gut zwei Jahrzehnten des Kriegs kämpften alle beteiligen Parteien mit einer Ressourcenknappheit und weit verbreitetem Unmut in der Bevölkerung über die anhaltenden Auseinandersetzungen (Kriegsmüdigkeit).
Es war ein Punkt erreicht, an dem keines der Länder durch weitere Kampfhandlungen noch irgendetwas gewinnen konnte – die militärischen und finanziellen Verluste auf allen Seiten wurden mit zunehmender Zeit nur immer größer.
So beschloss man in Friedensverhandlungen miteinander zu treten.
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Die Friedenskongresse in Münster und Osnabrück
Die ersten diplomatischen Annäherungen zwischen den Kriegsparteien fanden bereits im Jahr 1637 statt. Doch es sollte vier Jahre dauern, bis sich die Beteiligten im sogenannten Hamburger Präliminarfrieden von 1641 überhaupt auf die Austragungsorte und die Teilnehmer der Friedenskongresse einigen konnten.
Austragungsort katholisches Münster (in Westfalen): Teilnehmer waren Vertreter des Kaisers des HRRDN, der katholischen Reichsstände des HRRDN, des Königreichs Frankreich, des Königreichs Spanien und der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen der Niederlande sowie Vertreter der römisch-katholischen Kirche (Vermittlerrolle).
Doch auch wenn 1641 nun die Rahmenbedingungen der Friedenskongresse geregelt waren, sollte es weitere vier Jahre dauern, bis schließlich 1645 die tatsächlichen Verhandlungen beginnen konnten.
Der Krieg und die Kampfhandlungen gingen währenddessen aber weiter.
Sowohl Münster als auch Osnabrück wurden vom deutschen Kaiser zu neutralen und entmilitarisierten Zonen erklärt, um friedvolle Verhandlungen gewährleisten zu können.
Abbildung 1: Der Einzug des niederländischen Gesandten Adriaen Pauw in Münster - von Gerard ter Borch um 1646. Quelle: wikipedia.org.
Doch warum wurde eigentlich an unterschiedlichen Orten verhandelt?
Das hatte hauptsächlich zwei Gründe:
- Konfessionelle Streitigkeiten: Die katholische Kurie wollte nicht mit den Protestanten (hier Schweden) verhandeln – dies traf ebenfalls auf das katholische Frankreich zu. Auch die Reichsstände des HRRDN teilten sich der Konfessionen nach auf die beiden Städte auf.
- Gefahr weiterer Hegemonialstreitigkeiten (Rangstreitigkeiten): Frankreich und Spanien stritten sich bereits seit langer Zeit heftig darüber, wer den höheren Rang/ die höhere Führungsposition in Europa bekleidete. Diese Auseinandersetzung sollte beim Münster Kongress verhandelt werden. Ein ähnlicher Fall drohte aber auch zwischen Frankreich und Schweden, hätte man die beiden Parteien an einen Verhandlungstisch gesetzt. So entschied man sich von vornherein diese beiden Staaten voneinander fernzuhalten, um einen weiteren Hegemonialstreit innerhalb der Verhandlungen zu verhindern.
So wurden unterschiedliche Tagungsorte gewählt, um Konflikten gezielt vorzubeugen.
Friedenskongress in Münster
Die Verhandlungen von Münster dienten hauptsächlich zur:
Streitschlichtung zwischen dem HRRDN und Spanien.
Streitschlichten zwischen HRRDN und Frankreich.
Schlichtung des Hegemonialstreits zwischen Spanien und Frankreich.
Verhandlung der Souveränitätsfrage der von Spanien regierten Republik der Sieben Vereinigten Provinzen der Niederlande.
Verhandlung der Rechte der Reichsstände des HRRDN gegenüber dem Kaiser.
Der Kongress in Münster bestand fast ausschließlich aus Vertretern katholischer Staaten und Abgesandte der katholischen Kurie nahmen als Vermittler am Kongress teil. Einzige Ausnahme waren die eher protestantisch geprägten Provinzen der Niederlande. Da die Republik der Sieben Verneigten Provinzen der Niederlande aber mit Spanien verhandeln mussten, war deren Anwesenheit erforderlich.
Münster Frieden
Der Münster Friede (oder auch: Friede von Münster) war der erste Meilenstein der Friedensverhandlungen. Er wurde am 30. Januar 1648 von den Abgesandten Spaniens und den Niederlanden unterzeichnet. Spanien akzeptierte die Souveränität der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen der Niederlande nach fast 80 Jahren des Unabhängigkeitskriegs. Somit wurden die Niederlande zu einem eigenen Staat.
Der Münster Frieden entstand zwar im Rahmen der westfälischen Friedenskongresse, ist jedoch in erster Linie ein eigenständiger Vertrag, unabhängig von den beiden des Westfälischen Friedens. (Auch wenn sie namentlich ähnlich klingen gilt also: Münster Frieden ≠ Münsterscher Friedensvertrag.) Dennoch wurden die Bestimmungen und die rechtliche Gültigkeit des Münster Friedens zusätzlich im späteren Münsterschen Friedensvertrag des Westfälischen Friedens noch einmal schriftlich vermerkt und bekräftigt.
Abbildung 2: Der Friede von Münster - von Gerard ter Borch, 1648. Quelle: wikipedia.org.
Friedenskongress in Osnabrück
Die Verhandlungen von Osnabrück dienten hauptsächlich zur:
Dieser Kongress bestand ausschließlich aus Vertretern protestantischer Staaten – darunter das Königreich Schweden.
Und während die katholischen Reichsstände des HRRDN in Münster tagten, versammelten sich in Osnabrück die protestantischen Reichsstände.
Westfälischer Frieden 1648
Der Westfälische Frieden, bestehend aus den beiden Friedensverträgen von Münster und von Osnabrück wurde schlussendlich am 24. Oktober 1648 unterzeichnet. Folgende Parteien unterzeichneten die jeweiligen Verträge:
Münsterschen Friedensvertrag | Osnabrücker Friedensvertrag |
Der Deutsche Kaiser Ferdinand III. | Der Deutsche Kaiser Ferdinand III. |
König Ludwig XIV. von Frankreich | Königin Christina von Schweden |
Die katholischen Reichsstände des HRRDN | Die protestantischen Reichsstände des HRRDN |
Westfälischer Frieden Ergebnisse
Im Folgenden findest du einen kurzen Überblick über die Ergebnisse und Beschlüsse des Westfälischen Friedens.
Territoriale und Finanzielle Ausgleiche des HRRDN an die anderen europäischen Mächte
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation musste im Ausgleich für den Frieden viele Territorien aufgeben beziehungsweise unter neue Herrschaft stellen. Aus diesen Verhandlungen gingen vor allem Frankreich und Schweden gestärkt hervor.
Territorialer und Finanzieller Ausgleich an Schweden
Durch die territorialen Zusprüche konnte Schweden seine Kontrolle über die Ostsee weiter ausbauen. Schweden erhielt unter anderem:
Der Osnabrücker Friedensvertrag schrieb jedoch fest, dass es sich bei diesen Gebieten weiterhin um Reichslehen des HRRDN handelte. Somit wurden die Territorien nicht aus dem HRRDN "entlassen", sondern Schweden erhielt einen festen Sitz im Reichstag des HRRDN.
Zusätzlich zu den Gebieten musste der Kaiser des HRRDN Schweden eine Summe von fünf Millionen Talern als Abfindung bezahlen.
Territorialer Ausgleich an Frankreich
Frankreich erhielt unter anderem:
Durch diesen territorialen Zuwachs wurde Frankreich zur stärksten Macht Europas. Und anders als bei Schweden verblieben die Gebiet nicht im Verbund des HRRDN, sondern gingen vollständig an die französische Krone über.
Die Gebiete im Reichsinneren
Durch die territoriale Neuordnung mit den außenstehenden Mächten mussten auch die Gebiete innerhalb des Reichsverbundes des HRRDN neu verteilt werden. Einige Herzogtümer erhielten neue Gebiete als Ausgleich, wie zum Beispiel Brandenburg und Mecklenburg-Schwerin.
Westfälischer Frieden Karte
Abb. 3 - Karte des Heiligen Römischen Reichs nach dem Westfälischen Frieden 1648.
Politische Bestimmungen für die Reichsstände des HRRDN
Neben den neuen Grenzen zwischen dem HRRDN und den anderen europäischen Mächten wurden auch die machtpolitischen Beziehungen zwischen dem Kaiser des HRRDN und seinen Reichsständen im Westfälischen Frieden neu geregelt. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Zur Erinnerung: "Reichsstände" ist ein Sammelbegriff für alle stimmberechtigten Parteien des Reichstags. Darunter fallen sowohl geistliche Vertreter (zum Beispiel die Erzbischöfe) als auch weltliche Fürsten (zum Beispiel die Kurfürsten des Reichs). Aber auch Grafen, Freie Städte oder Ritterorden konnten einen Reichsstand bilden.
Territorialhoheit
Im Westfälischen Frieden wurde den Reichsständen des HRRDN die vollständige Territorialhoheit zugesprochen. Das bedeutete, dass der jeweilige Reichsstand in seinem Gebiet geistliche und weltliche Angelegenheit nun nach eigenem Ermessen und unabhängig vom Kaiser regeln konnte.
Souveräne Bündnispolitik
Auch wurden den Reichsständen eine souveräne Bündnispolitik zugesprochen. Sie durften nun ohne Zuspruch des Kaisers frei Bündnisse schließen, solange sich diese nicht negativ auf das HRRDN auswirkten oder sich gegen das Reich oder den Kaiser richteten.
Mitspracherecht im Reich
Weiter wurden die Reichsstände nun aktiv in die Reichsgeschäfte mit einbezogen – so zum Beispiel in die Gesetzgebung. Der Kaiser brauchte nun neben der Zustimmung der großen (Kur-)Fürsten auch die der Mehrheit aller Reichsstände.
Religiöse Bestimmungen für das HRRDN
Religiöse Streitigkeiten zwischen Katholiken und Protestanten waren der eigentliche Auslöser für den Dreißigjährigen Krieg. Der Westfälische Friede konnte diese Streitfrage zumindest intern für das HRRDN klären.
Vorgeschichte – Der Augsburger Religionsfriede 1555
Der Augsburger Religionsfriede wurde 1555 zwischen dem kaiserlichen Stellvertreter Ferdinand I. und den Reichsständen des HRRDN vereinbart.
In diesem wurde der durch die Reformation neu entstandenen evangelisch-lutherischen Kirche eine freie Religionsausübung zugesichert. Damit wurde die evangelische Kirche neben der römisch-katholischen Kirche als Konfession anerkannt.
Dennoch bedeutete dies nicht, dass nun jeder seinen Glauben frei wählen durfte, denn es galt die Regelung cuius regio, eius religio (übersetzt so viel wie: wessen Land, dessen Religion). Das bedeutete, dass jeder Fürst bestimmen konnte, welcher Konfession seine Anhänger und Untertanen in seinem Land angehören sollten.
Die Religionsfreiheit im HRRDN
Der wohl bedeutendste Beschluss des Westfälischen Friedens im Hinblick auf die Religion war die erneute offizielle und rechtlich fundierte Bestätigung des bereits 1555 beschlossenen Augsburger Religionsfriedens.
Es wurde übernommen:
Neu hinzu kam:
Geändert wurde:
Die Regelung cuius regio, eius religio welche im Augsburger Religionsfrieden von 1555 enthalten war – die Fürsten konnten die Konfession ihres Gebietes noch immer bestimmen, doch ihre Untertanen mussten diese Entscheidung nicht zwangsläufig teilen. Sie konnten ihren Glauben zwar frei wählen (Religionsfreiheit), doch der Fürst konnte die öffentliche Religionsausübung noch immer einschränken oder gar verbieten.
Auswirkungen des Westfälischen Friedens – bis heute
Aus heutiger Sicht gilt der Westfälische Frieden nicht nur als ein historisches Ereignis, da er den Dreißigjährigen Krieg beendete. Einige der gefassten Beschlüsse wirkten noch bis in die Neuzeit und prägten das heutige Europa, wie wir es kennen.
Westfälischer Frieden – Das Wichtigste
- Mit dem Westfälischen Frieden wurde der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) in Europa beendet.
- Er wurden vom 15. Mai – 24. Oktober 1648 in Münster und Osnabrück geschlossen und umfasste zwei separate Friedensverträge.
- Er regelte unter anderem territorialen Ansprüche, Souveränitäten einzelner Staaten, die Religionsfreiheit und die Rechte der Reichsstände des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation.
- Der Westfälische Frieden legte den Grundstein für die Gleichberechtigung der europäischen Staaten und die Entstehung einzelner souveräner Nationalstaaten.
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