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Dieser Artikel gehört zum Fach Geschichte und erweitert das Thema Mittelalter.
- Die Goldene Bulle ist ein kaiserliches Gesetzbuch des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation (HRRDN) aus dem Jahr 1356
- Sie wurde von Kaiser Karl IV. initiiert und erlassen
- Die Goldene Bulle regelt gesetzlich sämtliche Modalitäten zur Wahl und Krönung des Königs (und zukünftigen Kaisers) des HRRDN
- Der Erlass der Goldenen Bulle sollte innenpolitischen Konflikten (z. B. Thronfehden) ein Ende bereiten
- Laut Regelung der Goldenen Bulle wurde der König durch Mehrheitswahl gewählt. → Durch einen auf diese Weise legitimierten König demonstrierte das HRRDN außenpolitische Einigkeit und Zusammenhalt
Goldene Bulle - Definition
Die Goldene Bulle ist ein kaiserliches Gesetzbuch des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation (HRRDN) aus dem Jahr 1356. Sie wurde von Kaiser Karl IV. im Rahmen eines Hoftages in Nürnberg erlassen. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Nürnberger Gesetzbuch (Kapitel 1 - 23) & dem Metzer Gesetzbuch (Kapitel 24 - 31).
- Das Original wurde in lateinischer Sprache verfasst
- Es gab ursprünglich sieben Exemplare der Gesetzesschrift
Wichtigster Inhalt der Goldenen Bulle waren die Bestimmungen zur Wahl und Krönung des römisch-deutschen Königs (und zukünftigen Kaisers) sowie Rechte und Regelungen rund um das Kurfürstentum.
Die Schrift war ein wichtiger Teil der Reichsverfassung und hatte bis zum Jahr 1806 bestand.
Den Namen Goldene Bulle verdankt die Schrift goldenen Siegeln. Sechs von sieben Exemplaren des Gesetzbuchs wurde ein solches Siegel angeheftet. (Vgl. Abb. 1)
Ursprünglich jedoch hieß sie "Unser kaiserliches Rechtbuch". Der Name Goldene Bulle etablierte sich erst im 15 Jahrhundert.
Abb. 1: Das Trierer Exemplar der Goldenen Bulle Quelle via Landesarchiv Baden-Württemberg
Entstehungsgeschichte der Goldenen Bulle
Die Goldene Bulle wurde im Jahr 1356 von Kaiser Karl IV. initiiert und zusammen mit den Kurfürsten des Reiches und einigen hochrangigen Kirchenvertretern erlassen.
Die Vorgeschichte der Goldenen Bulle
Im Jahr 1245 rief der damalige Papst Innozenz VI. den deutsch-römischen Kaiser Friedrich II. als unrechtmäßig aus. Als Folge der Anfeindungen trat dieser schließlich von seinem Amt zurück und läutete damit das Ende der kaiserlichen Erbmonarchie ein.
Als Friedrich II. 1250 schließlich starb, folgte die Zeit des sogenannte Interregnums (lat. "Zwischenherrschaft"). Im Reich herrschte ein Machtvakuum vor. Die Fürsten konnten sich nicht mehrheitlich auf einen neuen Herrscher einigen. So hatten die durch eine Minderheit gewählten Könige nur wenig Macht. Außerdem wurden zahlreiche Erbschaftkriege geführt und zahlreiche ungültige Wahlen vollzogen.
Erst im Jahre 1273 konnte sich Rudolf IV. Graf von Habsburg als neuer König durchsetzen und eine Mehrheit der Fürsten hinter sich vereinen.
Obwohl die Modalitäten der Wahl und Krönung des Königs (und zukünftigen Kaisers) seit vielen Jahrzehnten gleichbleibend waren, waren sie bis zum Erlassen der Goldenen Bulle durch Karl IV. nicht in Form eines Gesetzes niedergeschrieben worden.
Diese "Unverbindlichkeit" lies Platz für Konflikte: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation wurde immer wieder stark von Machtkämpfen um die Königswürde, Thronfehden und vielerlei Erbstreitigkeiten erschüttert.
Diesen Streitigkeiten wollte Karl IV. nun endgültig Einhalt gebieten, indem er die Regelungen für die Wahl und Krönung des Königs (und zukünftigen Kaisers) in einen festen Gesetzestext niederschreiben ließ. Somit sollten jegliche Missverständnisse oder Neuauslegungen dieser Wahlverfahren und Mehrheitswahlen, wie oben beschrieben, verhindert werden und die Fehden ein Ende finden.
Kaiser Karl IV. und die Gesetzgebefunktion
Während eines Italienfeldzuges 1355 wurde Karl IV. (Vgl. Abb. 2) in Rom zum Kaiser gekrönt. Durch seinen neu gewonnenen Titel sah sich Kaiser Karl IV. nun in der Tradition des antiken römischen Kaisertums. Dort hatte der Kaiser die Macht, selbständig Gesetze zu erlassen.
Zur Zeit Karls IV. war dies eher unüblich, denn für gewöhnlich fiel die Gesetzgebung nicht unter die Aufgaben des Königs, bzw. Kaisers. Doch Karl IV. beanspruchte genau diese Gesetzgebefunktion nun für sich und berief 1356 einen Hoftag in Nürnberg ein.
Abb. 2: Portrait Karls IV. im Triforium des Prager Veitsdoms Quelle via Landesarchiv Baden-Württemberg
Die beiden Hoftage
Der Hoftag in Nürnberg im Januar 1356 brachte das Nürnberger Gesetzbuch hervor, die zentrale Schrift der Goldenen Bulle. Im Dezember des Jahres 1356 wurde ein weiterer Hoftag einberufen, diesmal in Metz. Das dort entstandene Metzer Gesetzbuch enthielt Ausführungen und Ergänzungen für das Nürnberger Gesetzbuch.
Die Entstehung der Goldenen Bulle nochmal zusammengefasst:
- Das Verfahren zur Königswahl war seit Jahrzehnten gleich, wurde bis dato (1356) aber nicht rechtsverbindlich niedergeschrieben
- Dies sorgte dafür, dass das HRRDN immer wieder von Thronfehden und Machtkämpfen erschüttert wurde
- Als frisch gekrönter Kaiser (in Sinne der alten römischen Kaisertradition) sah sich Karl IV. im Recht eine gesetzgebende Funktion auszuüben
- Um die Konflikte innerhalb des HRRDN zu beenden, berief er den Hoftag von Nürnberg und den Hoftag von Metz ein → Hier nutze er seine Gesetzgebefunktion und erließ zusammen mit weltlichen und geistlichen Vertretern des Reichs die Golden Bulle
Goldenen Bulle: Regelungen
Der Inhalt der Goldenen Bulle war grundlegend eine Verschriftlichung bereits bestehender Verfahren zur Wahl des Königs (und zukünftigen Kaisers) und sollte diese in einem Gesetzestext festigen. Außerdem umfasste die Goldene Bulle Regelungen zur Erbfolge und den Privilegien der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation.
Die Stimmberechtigten
In der Goldenen Bulle wurden insgesamt sieben Stimmberechtigte zur Königswahl namentlich benannt:
- Erzbischof von Trier (Kanzler Galliens) → er durfte seine Stimme als Erster abgeben
- Erzbischof von Köln (Kanzler Italiens)
- König von Böhmen
- Pfalzgraf bei Rhein
- Herzog von Sachsen
- Markgraf von Brandenburg
- Erzbischof von Mainz (Kanzler des deutschen Gebiets) → er wählte als Letzter und war die entscheidende Stimme bei einem Unentschieden
Die Bulle regelte außerdem die Rechte der Beteiligten während der Wahl und auch deren Sitzordnung.
Wichtig war, dass die Goldene Bulle der Stimme des amtierenden Papstes kein Gewicht bei der Wahl des neuen Königs zugestand. Das heißt: Der König würde aus eigenem Recht und ohne päpstliche Zustimmung gewählt.
Sollte der König aber nun den Titel des Kaisers erhalten, fand die Krönung noch immer durch den Papst statt.
Die Bestimmungen der Goldenen Bulle zum Titel des Kurfürsten & dem Kurfürstentum des HRRDN
Um die Berechtigung der Kurfürsten des HRRDN zur Stimmabgabe zu legitimieren, mussten sie explizit von den normalen Fürsten des Reichs unterschieden werden. Hierzu wurden einige (schon zuvor bestehende) Regelungen in der Bulle schriftlich fixiert:
- Nur die Kurfürsten des HRRDN hatten das Recht zur Königswahl.
- In der Bulle wurde festgehalten, dass die Gebiete der Kurfürstentümer nicht geteilt werden durften. Um dies zu bewerkstelligen, wurde der Titel des Kurfürsten zu einem erblichen ernannt. Der Titel sollte nun stets an den erstgeborenen Sohn weitergegeben werden. → Dies sollte eine Zersplitterung der Fürstentümer verhindern und die Zahl der stimmberechtigten Kurfürsten konstant halten.
- Privilegien und Sonderrechte der Kurfürsten wurden ebenfalls in der Goldenen Bulle festgehalten: Darunter beispielsweise das Zollrecht, das Münzrecht oder auch die Rechtsprechung innerhalb ihrer Gebiete.
Die Goldene Bulle und die Regelungen zur Königswahl
Folgende wichtige Punkte wurden in der Goldenen Bulle im Bezug auf die Königswahl geregelt:
- Ort der Wahlen und der Krönung des römisch-deutschen Königs (traditionell war dies die Bartholomäuskirche in Frankfurt am Main).
- Der Erzbischof von Mainz wurde dazu verpflichtet, nach dem Tod des Königs die Versammlung (auch Kollegium genannt) der Stimmberechtigten innerhalb von 30 Tagen einzuberufen.
- Die Anzahl der Gefolgsleute wurde geregelt, genauso wie der Ankunftszeitraum und das Eintreffen der einzelnen Kurfürsten.
- Die Namen aller Stimmberechtigten wurden aufgeführt.
- Die Wahl fand als Mehrheitswahl statt, bei welcher jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme abgeben durfte. → Dies verhinderte doppelte Stimmabgaben und Mehrfachwahlen.
- Außerdem wurde der Ablauf der Krönung explizit beschrieben.
In der Goldenen Bulle wurden aber teils auch kuriose Regeln festgehalten. So trat beispielsweise nach 30 Tagen der Uneinigkeit im Kollegium eine Art Spezialregel in Kraft. Nach Ablauf dieser Frist wurde die Essenversorgung der Mitglieder auf Wasser und Brot reduziert. Dadurch erhoffte man sich, die Mitglieder zu einer schnellen Übereinkunft zu bewegen.
Abb. 3: Thronbild mit den KurfürstenQuelle via Landesarchiv Baden-Württemberg
Funktion und Zweck der Goldenen Bulle
Thronfehden und unrechtmäßige Wahlen zu verhindern war nur ein Grund, weshalb Karl IV. die Goldene Bulle erließ. Die Bulle sollte nämlich nicht nur für Stabilität im Land sorgen, indem sie interne Konflikte vermied. Sondern hatte auch eine wichtige außenpolitische Funktion.
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation war kein einheitlicher und zusammengehöriger Staat. Es war eher ein loses Staatenbündnis, eine Art Dachverband. Als Oberhaupt dieses Verbandes war der König (und zukünftige Kaiser) ein wichtiges Machtinstrument und Aushängeschild des HRRDN: Er hatte die Macht, all die losen Staaten unter seiner Führung zu vereinen.
In den Jahrzehnten des Interregnums beispielsweise konnten die durch Minderheiten gewählten Könige dieser wichtigen Rolle nicht gerecht werden, da die Mitgliedstaaten nicht geschlossen hinter dem Gewählten standen.
Die Goldene Bulle sollte nun zu dem Instrument werden, welches den Titel des Königs (und zukünftigen Kaisers) als Oberhaupt des HDDRN und damit seine Machtfunktion festigt und formal gesetzlich regelt. Durch die darin festgelegte Mehrheitswahl des Königs durch alle wichtigen Staatenvertreter gewann der Königstitel des HRRDN wieder erheblich an Bedeutung.
Dies war enorm wichtig, da sich vor allem die Randstaaten des HRRDN seit jeher mächtigen Nachbarn gegenübersahen (z. B. Frankreich, England etc. /Vgl. Abb. 3). Durch den nun gesetzlich legitimierten König konnte das HRRDN als geschlossene Front agieren. So hatten sie mehr Handlungs- und Verhandlungsspielraum und konnten sich unter Führung des römisch-deutschen Königs gegen andere große Staaten behaupten.
Der Zweck der Goldenen Bulle zusammengefasst:
- Innenpolitische Stabilisierung des Staatenbündnisses durch Konfliktvermeidung (Keine Thronfehden oder Machtkämpfe mehr)
- Außenpolitische Wirkung durch mehrheitlich gewählten und legitimierten König als Oberhaupt des HRRDN
- König als Machtinstrument und Symbol eines starken Staatenbündnisses → Als geschlossene Front hatte das HRRDN mehr außenpolitische Verhandlungsmacht
Abb. 4: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation um das Jahr 1000 n. Chr. Quelle via Wikipedia
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Goldene Bulle - Das Wichtigste auf einen Blick
Allgemeines:
- Die Goldene Bulle ist ein kaiserliches Gesetzbuch des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation (HRRDN) aus dem Jahr 1356
- Sie wurde von Kaiser Karl IV. initiiert und erlassen
- Sie besteht aus zwei Teilen: dem Nürnberger Gesetzbuch (Kapitel 1 - 23) & dem Metzer Gesetzbuch (Kapitel 24 - 31)
- Sie hatte bis zum Jahr 1806 bestand
Inhalt:
- Die Goldene Bulle regelt gesetzlich sämtliche Modalitäten zur Wahl und Krönung des Königs (und zukünftigen Kaisers) des HRRDN. darunter z. B.: die Stimmberechtigten und den genauen Ablauf der Wahl
- Sie bestimmt den Titel des Kurfürsten zu einem Erbtitel, verbietet die Teilung der Kursfürstentümer und hält schriftlich die Privilegien und Vorteile der Kurfürsten fest
Funktion:
- Stabilisierung der chaotischen Verhältnisse im losen Staatenbündnis des HRRDN → Innere Konflikte vermeiden (z. B. Thronfehden)
- Vereinigung der Staaten unter einem durch Mehrheitswahlrecht legitimierten König → wichtige außenpolitische Wirkung und steigende Handlungsmacht
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Goldene Bulle
Was steht in der Goldenen Bulle?
Die Goldene Bulle regelt die Modalitäten zur Königswahl im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation ab 1356. Die Goldene Bulle nennt alle Stimmberechtigten der Wahl sowie deren genauen Ablauf. Sie regelt die Frage der Erbfolge des Kurfürstentitels und hält schriftlich die Privilegien und Vorteile der Kurfürsten fest.
Warum wurde die Goldene Bulle eingeführt?
Die Goldene Bulle wurde erlassen, um die Modalitäten der Königswahl im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gesetzlich zu regeln. Dies sollte sowohl für innenpolitische Stabilität im losen Staatenbündnis sorgen als auch für eine verbesserte außenpolitische Wirkung.
Wer hat die Goldene Bulle erlassen?
Die Goldene Bulle wurde im Jahr 1356 vom deutsch-römischen Kaiser Karl IV. erlassen. Der Erlass geschah zusammen mit weltlichen und geistlichen Vertretern des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation.
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