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Ermächtigungsgesetz – Definition
Ein Ermächtigungsgesetz kann vom Parlament verabschiedet werden, um der Regierung besondere Vollmachten zu erteilen. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit und der Staat muss sich in einer Krise befinden.
Seit 1914 wurde eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen erlassen, die zwar nicht mit der Weimarer Verfassung konform waren, durch die besondere Situation jedoch akzeptiert wurden. Daher gab es nicht bloß das eine Ermächtigungsgesetz.
Für diesen Artikel sind die Ermächtigungsgesetze, die es zuvor gab, jedoch nicht weiter relevant. Hier soll es nur um das Ermächtigungsgesetz von 1933 gehen.
Ermächtigungsgesetz 1933
Das Ermächtigungsgesetz vom März 1933, das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", gilt als der letzte Schritt in die nationalsozialistische Diktatur. Im Folgenden lernst Du, wie es zur Erlassung des Gesetzes kommen konnte und welche Kompetenzen es Hitler gab.
Ermächtigungsgesetz – Vorgeschichte
Der Weg dorthin wurde tatsächlich ziemlich schnell beschritten. Halte Dir dabei vor Augen, dass Adolf Hitler erst am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde.
Notverordnung zum Schutz des Deutschen Volkes
Im März 1933 war Hitler noch kein Diktator, sondern bloß Reichskanzler. Er durfte noch nicht ohne weiteres Gesetze erlassen, denn dafür war der Reichstag zuständig. Es war ihm allerdings möglich Notverordnungen, gemeinsam mit dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, zu erlassen.
So kam es am 7. Februar 1933 zum Inkrafttreten der "Notverordnung zum Schutz des Deutschen Volkes" – durch diese wurden die Versammlungs- und Pressefreiheit immens eingeschränkt sowie die Verfolgung politischer Gegner*innen erleichtert.
Dazu kam noch der öffentliche Terror auf den Straßen, durch die SA und SS. Diese unterstanden dem Innenminister Wilhelm Frick, der auch NSDAP-Politiker war, und agierten somit als legale Polizeikräfte. Besonders gegen die Kommunisten, also Mitglieder und Funktionäre der KPD (Kommunistischen Partei Deutschlands) wurde gewaltsam vorgegangen.
Die Sturmabteilung (SA) wurde als paramilitärische Kampftruppe eingerichtet. Sie fungierte vor allem als Ordnertruppe und verhalf der NSDAP zum Aufstieg, indem sie Organisationen politischer Gegner*innen behinderte oder die Veranstaltungen der NSDAP vor Gegner*innen schützte und abschirmte.
Die Schutzstaffel (SS) war eine NS-Organisation, die von Hitler und der NSDAP als Herrschafts- und Unterdrückungsinstrument eingesetzt wurde. Sie stieg im Dritten Reich zur mächtigsten Organisation der Nationalsozialisten auf.
Reichstagsbrandverordnung
Am 27. Februar 1933 kam es zu einem Brand im Reichstagsgebäude. Von den Nationalsozialisten als Schuldiger ausgemacht wurde der Niederländer Marinus van der Lubbe, der am Tatort festgenommen wurde. Er gestand die Tat und gab an, Alleintäter gewesen zu sein.
Dies wurde schon von Zeitgenossen für unwahrscheinlich gehalten und auch weiterhin halten Kritiker*innen eine Tatbeteiligung der Nationalsozialisten selbst für möglich. Denn die politisch linke Einstellung van der Lubbes diente den Nationalsozialisten zur Rechtfertigung ihres weiteren Vorgehens.
Marinus van der Lubbe wurde zum Tode verurteilt und am 10. Januar 1934 hingerichtet.
Die Brandstiftung im Reichstag wurde von der NSDAP als kommunistischer Angriff dargestellt, der eine Revolution herbeiführen wollte. Dieses Narrativ wurde von den Nationalsozialisten genutzt, um nun noch härter gegen Linksparteien, insbesondere Kommunisten, vorzugehen.
Daher wurde bereits am 28. Februar 1933 die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat", auch "Reichstagsbrandverordnung" genannt, erlassen.
Die Reichstagsbrandverordnung diente angeblich zum Schutz vor staatsgefährdenden kommunistischen Gewaltakten. Mit ihr wurden so gut wie alle Grundrechte außer Kraft gesetzt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, persönliche Freiheit, das Brief- und Post- sowie Fernsprecher- und Telegraphengeheimnis, als auch die Vereins- und Versammlungsfreiheit wurden weitestgehend abgeschafft beziehungsweise stark eingeschränkt.
Des Weiteren wurden die legalen Möglichkeiten zu Hausdurchsuchungen sowie Beschlagnahmungen persönlichen Eigentums ausgeweitet. Zudem konnten KPD Mitglieder und Funktionäre nun sehr leicht legal verhaftet werden.
Nur wenige Tage später, am 5. März 1933, fand unter diesen neuen Regularien die Reichstagswahl statt. Die politische Opposition wurde von den Nationalsozialisten systematisch sowie gewaltvoll unterdrückt – die NSDAP gewann 43,9 % der Stimmen.
Ermächtigungsgesetz – einfach erklärt
Kommen wir nun zum Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Wie Du bereits gelernt hast, wurde innerhalb weniger Wochen schon ein Großteil der Grundrechte der Weimarer Verfassung weitläufig außer Kraft gesetzt. Das Ermächtigungsgesetz war der letzte Schritt, der getan werden musste, um den Nationalsozialisten den Weg zur totalitären Diktatur vollends zu ebnen.
Da die NSDAP "bloß" 43,9 % der Stimmen erreichte und somit nicht die Mehrheit im Reichstag ausmachte, war es ihnen noch nicht möglich frei nach ihren Vorstellungen zu handeln. Daher strebte Hitler ein Ermächtigungsgesetz an, welches ihm ermöglichte, allein über neue Gesetze zu bestimmen – doch auch dieses musste erst vom Reichstag bewilligt werden. Wie schaffte er das?
Die KPD war bereits vollständig von der Mitbestimmung ausgeschlossen, denn alle ihre Abgeordneten waren schon geflohen oder verhaftet worden. Konservative und Zentrumsparteien wurden von Hitler überzeugt, für das Ermächtigungsgesetz zu stimmen, indem er ihnen zu glauben gab, dass es notwendig sei, um Deutschland wirtschaftlich sowie politisch stabilisieren zu können.
Des Weiteren wurde in Artikel 5 festgehalten, dass das Gesetz 1937 wieder außer Kraft treten sollte – eine Lüge, die die Zustimmung der anderen Parteien bewirken sollte.
Zudem stand die Abstimmung im Schatten erheblicher Drohungen durch die bei der Versammlung anwesende SA. Die SPD stimmte als einzige Partei geschlossen gegen das Ermächtigungsgesetz – verhindern konnte das die Durchsetzung allerdings nicht.
Durch das Ermächtigungsgesetz ging nun also die gesamte gesetzgebende Gewalt an Hitler über. Er konnte nun
- ohne Zustimmung anderer Gesetze erlassen,
- von der Verfassung abweichende Gesetze erlassen
- und direkt Verträge mit dem Ausland schließen.
Demnach war dadurch der Rechtsstaat beseitigt und die Grundlage für das weitere Ausbauen der NS-Diktatur war geschaffen.
Ermächtigungsgesetz 1933 – Inhalt
Zum besseren Verständnis des Ermächtigungsgesetz 1933 kannst Du hier den genauen Wortlaut und Inhalt nachlesen:
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Das oben stehende Zitat stammt aus: Wolfgang Michalka (Hg.), Das Dritte Reich. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Band 1, München 1985, S. 35.
Ermächtigungsgesetz – Bedeutung
Das Ermächtigungsgesetz war der finale Schachzug der Nationalsozialisten und Hitler, der ihnen den Weg in die totalitäre Diktatur freigab. Die "Notverordnung zum Schutz des Deutschen Volkes" und die "Reichstagsbrandverordnung" hatten bereits die Presse- und Versammlungsfreiheit sowie bürgerliche Grundrechte eingeschränkt beziehungsweise außer Kraft gesetzt und die legale Verfolgung/Inhaftierung politischer Gegner*innen ermöglicht.
Das Ermächtigungsgesetz übertrug die gesamte gesetzgebende Gewalt an Hitler. Es ermöglichte ihm also nun zusätzlich allein, ohne Zustimmung des Reichspräsidenten oder des Reichstags, über Gesetze zu bestimmen. Damit verfügte Hitler bereits wenige Wochen nach seiner Ernennung zum Reichskanzler über diktatorische Kompetenzen.
Ermächtigungsgesetz – Auswirkungen
Durch die Übertragung der gesetzgebenden Gewalt an Hitler schaffte sich das Parlament als demokratische Institution sozusagen selbst ab. Somit wurde der Untergang der ersten pluralistischen Demokratie Deutschlands besiegelt. Durch die Tatsache, dass die Gewalten durch Gesetze an Hitler und die NSDAP übertragen wurden, konnte die NS-Diktatur unter dem Deckmantel der Legalität errichtet werden.
Rechtsstaatlichkeit sowie die Gewaltenteilung waren mit dem Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes final abgeschafft und die gesamte Macht lag nun bei den Nationalsozialisten.
Dies führte unter anderem dazu, dass die SPD im Juni 1933 verboten wurde. Um ähnlichen Verboten zuvorzukommen, lösten sich daraufhin alle anderen Parteien selbst auf. Kein halbes Jahr nachdem Hitler Reichskanzler geworden war, gab es im Juli 1933 in Deutschland bloß noch eine Partei: die NSDAP.
Ermächtigungsgesetz - Das Wichtigste
- Das Ermächtigungsgesetz ist auch als "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" bekannt.
- Es trat am 24. März 1933 in Kraft, nachdem im Februar bereits die "Notverordnung zum Schutz des Deutschen Volkes" und die Reichstagsbrandverordnung erlassen wurden.
- Das Ermächtigungsgesetz übertrug die gesamte gesetzgebende Gewalt an Hitler, er konnte nun allein Gesetze erlassen und Verträge mit dem Ausland schließen.
- Das Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes gilt als letzter Schritt in die NS-Diktatur.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Ermächtigungsgesetz
Was ist das Ermächtigungsgesetz leicht erklärt?
Das Ermächtigungsgesetz ist das Gesetz, welches Adolf Hitler am 24. März 1933 die gesamte Gesetzgebende Gewalt übertrug und somit, in Kombination mit der Reichstagsbrandverordnung, den Weg in die NS-Diktatur ermöglichte.
Ist das Ermächtigungsgesetz legal?
Das Ermächtigungsgesetz wurde formell legal erlassen, jedoch wurden politische Gegner der NSDAP eingeschüchtert oder verhaftet. Diese Tatsache, kombiniert mit der generell von der NSDAP, SA und SS ausgeübten Gewalt und ihr Terror, sorgen dafür, dass das Ermächtigungsgesetz nur unter dem Deckmantel der Legalität in Kraft getreten ist.
Was versteht man unter dem Ermächtigungsgesetz?
Unter dem Ermächtigungsgesetz versteht man das Gesetz, welches Adolf Hitler am 24. März 1933 die gesamte Gesetzgebende Gewalt übertrug und somit, in Kombination mit der Reichstagsbrandverordnung, den Weg in die NS-Diktatur ermöglichte.
Wann wurde das Ermächtigungsgesetz erlassen?
Das Ermächtigungsgesetz wurde am 24. März 1933 erlassen.
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