Nürnberger Gesetze

Die Nürnberger Gesetze waren die Vorbereitung der Nationalsozialisten auf die gezielte Diskriminierung und Vernichtung der Juden. Besonders mit dem "Reichsbürgergesetz" und "Blutschutzgesetz" wurden Vorlagen für die Ausgrenzung der Juden geschaffen, indem sie jüdische Bürger zu Menschen minderen Rechts herabstuften.

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    Nürnberger Gesetze einfach erklärt

    Am 15. September 1935 wurden die Nürnberger Gesetze vom Reichstag in Anwesenheit Adolf Hitlers erlassen. Das Parlament tagte in Nürnberg, daher stammt auch der Name der Gesetze. Zu diesem Zeitpunkt war der Reichstag allerdings nur noch ein Scheinparlament, wirkliche Macht, hatte es also nicht mehr. Die drei Gesetze dienten als Grundlage für die nachfolgende Diskriminierung und Vernichtung der Juden unter der Herrschaft Hitlers und der NSDAP.Die Nürnberger Gesetze beinhalten das "Reichsflaggengesetz", das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (kurz: "Blutschutzgesetz").

    Teilweise wurden die Gesetze über Nacht ausgearbeitet und traten bereits wenige Tage später in Kraft. Außerdem gab es ab November 1935 bis zum Juli 1943 immer wieder Folgeverordnungen, die die Gesetze präzisierten, ausweiteten und ergänzten. Die Definition eines Juden wurde beispielsweise mit einer Verordnung vom 14. November 1935 festgelegt. Dabei wurden biologische, ideologische und religiöse Kriterien herangezogen, teilweise rassistisch motiviert. Außerdem spielte die Anzahl jüdischer Großeltern eine Rolle für die Einstufung. Dazu findest du genaueres im Abschnitt über das "Reichsbürgergesetz".

    Die Gesetze bestanden bis zum Ende des Nationalsozialismus nach dem Zweiten Weltkrieg, als sie vom Alliierten Kontrollrat aufgehoben wurden.

    NSDAP : Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei wurde von Anton Drexler in München gegründet und kam mit Hitler an die Macht.

    Ideologie : Politische Theorien und Ideen, die bestimmte Wertevorstellungen oder sogar ein bestimmtes Weltbild widerspiegeln.

    Reichsbürgergesetz – Nürnberger Gesetze

    Mit dem "Reichsbürgergesetz" wurden die deutschen Bürger in Kategorien aufgeteilt: Die wichtigsten Kategorien waren die "Reichsbürger" und die Staatsangehörigen.

    Als "Reichsbürger" galten Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes", die durch ihr Verhalten bewiesen haben, dass sie gewillt und geeignet sind, "in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen". Hinter diesen Begriffen steckte jedoch vielmehr eine rechtliche Teilung in Staatsbürger, "Reichsbürger" und denjenigen, die keine dieser Kriterien erfüllten und in eine der anderen Kategorien eingeordnet wurden.

    Zu den anderen Kategorien zählten "Staatsbürger auf Widerruf", "Schutzangehörige des Deutschen Reichs" (ausländische Einwohner von eingegliederten Gebieten) und Menschen ohne Rechtsschutz durch den Staat (Juden, Roma und Sinti aus den im Zweiten Weltkrieg besetzen Gebieten). Staatsbürger, welche vor allem jüdische Bürger waren, verloren ihr Wahlrecht und durften auch kein öffentliches Amt mehr bekleiden.

    Ab 1938 wurde jüdischen Ärzten und Rechtsanwälten durch weitere Verordnungen ihre Zulassung entzogen. Mit der 11. Verordnung vom 25. November 1941 wurde beschlossen, dass deutschen Juden, die die Staatsgrenze überqueren, ihre Staatsangehörigkeit aberkannt wird und sie damit auch all ihr Eigentum und ihr Vermögen verlieren. Dieser Verlust der Staatsangehörigkeit wurde vor allem bei Deportationen von Juden in den Osten erzwungen.

    Deportation: Verschleppung; Zwangsverschickung.Hier: Zwangsverschickung der Juden in Konzentrationslager im Osten.

    Die Einstufung, wer als jüdischer Mischling ein Reichsbürger sein durfte, erfolgte vor allem nach dem Anteil jüdischer Großeltern im Stammbaum. So galt ein Jude als "Volljude", wenn er mindestens drei jüdische Großelternteile hatte. "Mischlinge 1. Grades" wurden Menschen genannt, die ein jüdisches Elternteil oder zwei jüdische Großelternteile hatten. Bei nur einem jüdischen Großelternteil wurde man als "Mischling 2. Grades" eingestuft. Zusätzlich wurden "Mischlinge 1. Grades" als "Volljuden" eingestuft, wenn sie Teil einer jüdischen Kulturgemeinschaft waren oder einen Juden zum Ehepartner hatten. Später wurden sie auch "Geltungsjuden" genannt. Halbjuden und Vierteljuden wurden amtlich als "jüdische Mischlinge" bezeichnet. Ob sich die Personen selbst als "jüdisch" wahrgenommen haben oder nicht, spielte für die Nationalsozialisten keine Rolle in ihrer Einteilung.

    Es gab eine Möglichkeit für Juden sich besser stellen zu lassen, sodass ein "Volljude" zum Beispiel nur noch als "Mischling 1. Grades" behandelt wurde und die Diskriminierung als "Volljude" nicht mehr über sich ergehen lassen musste. Dazu war jedoch ein Antrag nötig. Die Kriterien für die Annahme dieses Antrages waren ziemlich hart. So war eine Teilnahme am Weltkrieg, politische Verdienste für die "Bewegung", ein rassisches Erscheinungsbild und eine charakterliche Beurteilung von Nöten. Selbst wenn man diese Kriterien erfüllte stellten sich nur sehr wenige Anträge als erfolgreich angenommen heraus.

    Blutschutzgesetz – Nürnberger Gesetze

    Das "Blutschutzgesetz" oder auch "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verbot die Eheschließung, sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nicht-Juden. Nach der nationalsozialistischen Rassenideologie sollte damit die "Reinhaltung des deutschen Blutes" gesichert werden. Einen Verstoß gegen dieses Verbot bezeichnete man als "Rassenschande". Bis 1940 wurden 1.911 Personen wegen "Rassenschande" verurteilt.

    Nürnberger Gesetze Blutschutzgesetz Ehen StudySmarterAbb. 1 - Gestattete und nicht gestattete Ehen nach dem "Blutschutzgesetz" und Einordnung der Juden

    Im Fokus der Strafverfolgung und des Gesetzestextes standen jedoch vor allem Männer. Hitler ergänzte am 16. Februar 1940 eine Verordnung, nach der die Frau sogar gänzlich straffrei bleiben sollte. Diese Verordnung passte in Hitlers Frauenbild der sexuell unmündigen Frau. Eine praktische Erklärung für die Verordnung lieferten die Juristen Wilhelm Stuckart und Hans Globke im Jahr 1936. In ihrem Kommentar hieß es, dass zur Überführung des Mannes eine Aussage der beteiligten Frau erforderlich sei und wenn der Frau Straffreiheit gewährt würde, hätte sie kein Auskunftsverweigerungsrecht.

    Ein weiterer Paragraph dieses Gesetzes verbot Juden die Beschäftigung eines "arischen" Dienstmädchens unter einem Alter von 45 Jahren. Begründet wurde dies mit der ideologischen Unterstellung der Jude würde sich an ihr vergehen.

    In der ersten Verordnung vom 14. November 1935 wurde die Ehe zwischen "jüdischen Mischlingen" mit zwei jüdischen Großeltern und "Deutschblütigen" oder "Vierteljuden" eingeschränkt. Eine Hochzeit war nur noch mit einer Genehmigung möglich, die Anträge blieben jedoch meist erfolglos. Die Ehe zwischen zwei "Vierteljuden" sollte gänzlich nicht geschlossen werden. Erlaubt waren Ehen zwischen "Vierteljuden" und "Deutschblütigen".

    Außerdem wurde das Eheverbot mit der ersten Verordnung auch auf andere Gruppen ausgeweitet, die die "Reinhaltung des deutschen Blutes gefährden". Zu diesen Gruppen zählten zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Person of Color, Sinti und Sintezze, Roma und Romnja.

    Reichsflaggengesetz – Nürnberger Gesetze

    Mit dem "Reichsflaggengesetz" wurden die Farben Schwarz, Weiß und Rot als Nationalfarben festgelegt und die Hakenkreuzflagge der NSDAP als einzige gültige Reichs- und Nationalflagge sowie Handelsflagge bestimmt. Anlass für dieses Gesetz war ein Vorfall in New York am 26. Juli 1935, wo ein Hafenmitarbeiter auf dem Schiff "Bremen" die Hakenkreuzflagge heruntergerissen und im Hudson-Fluss versenkt hatte und straffrei blieb, weil es sich bei der Flagge zu diesem Zeitpunkt noch nicht um eine Nationalflagge gehandelt hatte.

    Rassengesetze – Nürnberger Gesetze

    Das Nürnberger Gesetz ist nur eins von vielen "Rassengesetzen", dass die NSDAP nach 1933 beschlossen hatte. Das erste "Rassengesetz" war das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933. Darin wurde unter anderem bestimmt, dass Beamte "nichtarischer Abstammung" in den Ruhestand versetzt werden sollten. Mit "nichtarisch" waren laut der ersten Durchführungsverordnung vom 11. April 1933 diejenigen gemeint, die jüdische Eltern oder Großeltern hatten.

    Seit dem Frühjahr 1933 wurden von Reichsinnenministerium und Reichsjustizministerium, sowie der Parteileitung der NSDAP mehrere Gesetzentwürfe diskutiert, die die Bevölkerung nach rassistischen Kriterien aufteilen sollten.

    Folgen der Nürnberger Gesetze

    Die Grundlage für den deutschen Genozid an Jüdinnen und Juden wurde unter anderem durch die Nürnberger Gesetze geschaffen. Die Folge dieser Gesetze war die gesetzlich legitimierte Diskriminierung der jüdischen Bürger und die Zerstörung von Familien zwischen Juden und Nicht-Juden. Viele jüdische Beamte, Ärzte und Rechtsanwälte verloren ihren Beruf. Schließlich hatten die Nürnberger Gesetze auch den Verlust der Staatsangehörigkeit, dem Eigentum und dem Vermögen vieler jüdischer Bürger zur Folge.

    Heutzutage unterstützt die Stadt Nürnberg Menschenrechts-Aktivitäten als "Antwort auf die staatlich verordneten Menschenrechtsverbrechen jener Jahre". Zum Jahrestag der Nürnberger Gesetze verleiht die Stadt seit 1995 alle zwei Jahre einen Internationalen Menschenrechtspreis. Seit 2010 verleiht sie zudem auch den "Nürnberger Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur".

    Nürnberger Gesetze – Das Wichtigste auf einen Blick

    • Grundlage für Diskriminierung und Vernichtung der Juden
    • "Reichsbürgergesetz": Aufteilung der Deutschen in "Reichsbürger" und "Staatsbürger", nur "Reichsbürger" hatten politisches Wahlrecht, "Staatsbürger" waren meist Juden
    • "Blutschutzgesetz": Verbot der Ehe zwischen Juden und Nicht-Juden, Strafverfolgung jedoch vor allem bei Männern
    • "Reichsflaggengesetz": Schwarz, Rot und Weiß als Nationalfarben, Hakenkreuzflagge als Nationalflagge
    • Folgen der Gesetze reichen von Diskriminierung bis zum Verlust der Staatsangehörigkeit der Juden
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Nürnberger Gesetze

    Was waren die Nürnberger Gesetze?

    Die Nürnberger Gesetze bestanden aus drei einzelnen Gesetzen:

    • "Reichsbürgergesetz": Aufteilung der Deutschen in "Reichsbürger und "Staatsbürger", nur "Reichsbürger" hatten politisches Wahlrecht, "Staatsbürger" waren meist Juden 
    • "Blutschutzgesetz": Verbot der Ehe zwischen Juden und Nicht-Juden, Strafverfolgung jedoch vor allem bei Männern 
    • "Reichsflaggengesetz": Schwarz, Rot und Weiß als Nationalfarben, Hakenkreuzflagge als Nationalflagge

    Wie heißen die beiden Nürnberger Gesetze?

    Die Nürnberger Gesetze hießen "Reichsbürgergesetz", "Blutschutzgesetz" oder "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" und "Reichsflaggengesetz".

    Was beinhalten die Rassengesetze?

    Unter die Rassengesetze fallen viele Gesetze der Nationalsozialisten. Ein übergreifendes Merkmal von ihnen ist die Einteilung der Bevölkerung nach rassistischen Kriterien. Die Nürnberger Gesetze beinhalteten auch Rassengesetze, wie das "Blutschutzgesetz".

    Was ist ein Arierparagraph?

    Als Arierparagraph werden diskriminierende Gesetze und Verordnungen bezeichnet.

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