Alliierter Kontrollrat

In Diesem Artikel geht es um den Alliierten Kontrollrat. Du lernst, was Alliierter Kontrollrat bedeutet, wer dazu gehörte und welche Aufgaben sowie Probleme der Alliierten Kontrollrat hatte. Dieser Artikel hilft dir die Nachkriegszeit des zweiten Weltkrieges in Deutschland besser zu verstehen. Er gehört zum Fach Geschichte und erweitert das Thema Zweiter Weltkrieg.

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Inhaltsverzeichnis
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    • Alliierten Kontrollrat = die höchste Regierungsgewalt Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg
    • die vier Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich fungierten als die Regierung
    • die Berliner Erklärung ist die offizielle Bekanntgabe der Machtübernahme der Alliierten
    • die 4 großen "D" sind die gemeinsamen Ziele der Siegermächte
    • der Kalte Krieg ist eine der Ursachen für das Scheitern des Kontrollrates
    • das Sechsmächteabkommen führte zur Teilung Deutschlands

    Was ist der Alliierten Kontrollrat?

    Der Alliierten Kontrollrat war ein Gremium sowie die höchste Besatzungsbehörde westlich der Oder-Neiße-Linie in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg. Er fungierte als die höchste Regierungsgewalt und glich somit der Deutschen Regierung, denn der Rat traf Entscheidungen für ganz Deutschland.

    Entstehung

    Beginnend mit der Teheraner Konferenz 1943, trafen sich die wichtigsten Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition, um über das weitere politische Vorgehen nach der Vernichtung des NS-Reiches zu beratschlagen. Durch die bedingungslose Kapitulation Deutschlands in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 1945 wurde die damalige deutsche Regierung unter der Führung von Karl Dönitz festgenommen.

    Daraufhin hatte Deutschland kein politisches System mehr und wurde in Besatzungszonen aufgeteilt. Die vier Siegermächte Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich übernahmen die Regierungsgewalt. Außerdem beschlossen die Alliierten eine zentrale Kontrollbehörde einzurichten. Den sogenannten Alliierten Kontrollrat.

    Die Oberbefehlshaber jeder Siegermacht konnte in seiner Besatzungszone individuelle Regeln erlassen. Jedoch Entscheidungen, welche Deutschland als Ganzes betrafen, wurden von den vier obersten Befehlshabern im Alliierten Kontrollrat zusammen diskutiert.

    Berliner Erklärung

    Am 05. Juni 1945 verkündeten die Alliierten offiziell, dass sich die oberste Regierungsgewalt in den Händen der vier Siegermächte befand. Diese Bekanntgabe wird als Berliner Erklärung bezeichnet.

    Wo tagte der Alliierte Kontrollrat?

    Der Sitz des Kontrollrates befand sich im Preußischen Kammergericht in Berlin. Noch während der Potsdamer Konferenz tagte der Alliierte Kontrollrat dort zum ersten Mal am 30. Juni 1945.

    Auf der Potsdamer Konferenz hob er noch geltende nationalsozialistische Gesetze auf. Die vier Vertreter der Besatzungszonen bereiteten die Demilitarisierung, Denazifizierung, Demokratisierung und Dezentralisierung Deutschlands vor. Diese Ziele werden auch als die 4 Großen "D" bezeichnet.

    Alliierter Kontrollrat Mitglieder

    Die Oberbefehlshaber der vier Siegermächte UdSSR, USA, Großbritannien und Frankreich gehörten zum Alliierten Kontrollrat.

    • UdSSR: Georgi K. Schukow
    • USA: General Dwight D. Eisenhower
    • Großbritannien: Feldmarschall Sir Bernard L. Montgomery
    • Frankreich: General Jean Joseph-Marie Gabriel Lattre de Tassigny

    Der Vorsitz im Kontrollrat änderte sich ständig, denn jeder oberste Befehlshaber besaß abwechselnd diese Position.

    Alliierter Kontrollrat Treffen in Berlin StudySmarterAbb. 1: Feldmarschall Bernard Montgomery, General Dwight D. Eisenhower, Marschall Georgi Schukow und General Jean de Lattre de Tassigny beim Treffen am 5. Juni 1945 in Berlin

    Welche Aufgaben hatte der Alliierten Kontrollrat?

    Zu den Aufgaben des Kontrollrats gehörte im Wesentlichen die Umsetzung der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz.

    Dazu gehörten:

    • Treffen von gemeinsamen Entscheidungen und Erstellen von Plänen, welche militärisch, wirtschaftlich und politisch Deutschland als Ganzes betreffen
    • die Aufhebung aller nationalsozialistischen Verordnungen
    • die Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands
    • die Festnahme sowie gerichtliche Verurteilung von Kriegsverbrechern

    • Überwachung der Zentralverwaltung, welchen dem Alliierten Kontrollrat unterlag

    • Gemeinsame Verwaltung von Groß-Berlin

    • Demontage zu Reparationszwecken
    • Verwaltung des deutschen Auslandsvermögens

    Alliierten Kontrollrat Gesetze

    Die Gesetze, welche der Alliierte Kontrollrat erließ, wurden Kontrollratsgesetze genannt. Alle Entscheidungen über neue Verordnungen oder Regeln wurden einstimmig im Rat getroffen. Aus diesem Grund wurden viele Sitzungen organisiert, um ausführlich über wichtige Entscheidungen für Deutschland zu beraten. Regulär war es vorgesehen, dass die Vertreter der Besatzungszonen sich einmal alle zehn Tage treffen sollten.

    Jedoch konnte es auf Antrag einer Besatzungszone auch zu einer kurzfristigen Versammlung kommen. Bei zu großen Unstimmigkeiten und Meinungsgegensätzen hatte jeder Oberbefehlshaber ein Vetorecht, welches seiner Besatzungszone ermöglichte, einen eigenen Weg zu gehen.

    Bis 1948 hatte der Kontrollrat der Alliierten Siegermächte in über 80 Sitzungen mehr als hundert Regeln und Befehle für die vier Besatzungszonen verabschiedet. Gesetze wurden von den Mitgliedern des Kontrollausschusses unterzeichnet und die Mitglieder des Koordinierungsausschusses erteilten die Anordnungen.

    Aufbau des Kontrollrates

    Der Aufbau des Kontrollrates war komplex und die Verwaltung sehr bürokratisch. Es gab zwölf Fachabteilungen, welche mit je vier Leitern besetzt waren und fast die komplette Verwaltung für ganz Deutschland übernahmen. In diesen thematisch gegliederten Abteilungen wurden Verordnungen erarbeitet, welche an den Koordinierungsausschuss weitergeleitet wurden. Die Fachabteilungen kann man mit den späteren deutschen Ministerien vergleichen.

    Der Alliierten Kontrollrat war nicht in der Lage, Maßnahmen zu ergreifen oder Anweisungen auszuführen. Er gab seine Entscheidungen und Befehle an die einzelnen Bezirksgouverneure weiter und war in deren Ausführung auf sie angewiesen.

    Der Koordinierungsausschuss

    Es gab einen Koordinierungsausschuss, welche dem Alliierten Kontrollrat untergeordnet war. Dieser bestand aus jeweils einem obersten Befehlshaber.

    Die Aufgaben des Koordinierungsausschusses waren:

    • getroffene Entscheidungen des Kontrollrates auszuführen
    • die Kontrolle der deutschen Zentralverwaltung sowie anderer Institutionen in Deutschland
    • Behandeln von Problemen, welche nur durch ein einheitliches Vorgehen von allen Besatzungszonen gelöst werden konnten
    • das Bearbeiten von Fragen der anderen Oberbefehlshaber

    Im Januar 1946 erließ der Kontrollausschuss eine Richtlinie zur Entnazifizierung Deutschlands, die für alle besetzten Gebiete verbindlich war. Sie sollte den Umgang mit Nationalsozialisten und Unterstützern des Regimes vereinheitlichen.

    Allerdings hatte zu diesem Zeitpunkt die Bestrafung zur Entnazifizierung in allen Bereichen bereits begonnen. Ebenso konnte der Kontrollrat der Vertreibung der Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten nur rückwirkend zustimmen.

    Alliierte Kommandantur

    Die Verwaltung der Bundeshauptstadt Berlin war ein Sonderfall in der Verwaltung. Sie wurde von allen vier Besatzungsmächten zugleich verwaltet in der sogenannten Alliierten Kommandantur. Das war eine gemeinsame Behörde der Alliierten, welche dem Alliierten Kontrollrat unterstand. Dieser Rat setze sich aus vier Stadtkommandanten zusammen, welche zu je einer Besatzungszone gehörten.

    Probleme im Alliierten Kontrollrat

    Während der gemeinsamen Zusammenarbeit der Besatzungsmächte entstanden zunehmend Konflikte. Zu Problemen im Alliierten Kontrollrat war es im Vorfeld allem wegen der Reparationen und Demontagen Deutschlands gekommen. Die USA und Großbritannien lehnten die hohen Reparations- und Demontageforderungen der Sowjetunion ab und forderten eine wirtschaftliche Stärkung Deutschlands. Die UdSSR war jedoch grundlegend gegen diesen Plan.

    Außerdem war ein grundlegendes Problem der Beginn des Kalten Krieges, welcher zu Misstrauen zwischen der USA und der UdSSR führte. Aufgrund des militärischen Konfliktes trat die Sowjetunion am 20. März 1948 aus dem Alliierten Kontrollrat.

    Austritt der Sowjetunion

    Nachdem der oberste sowjetische Befehlshaber am 20. März 1948 aus Protest die Kontrollausschusssitzung verlassen hatte, wurde seine Tätigkeit ohne formelle Auflösung eingestellt. Auch der sowjetische Stadtkommandant zog sich aus der Verwaltung von Groß-Berlin zurück.

    Die Auflösung des Alliierten Kontrollrates

    Mit der Bildung der Bizone im Januar 1947 begann die allmähliche Auflösung des Alliierten Kontrollrates. Nachdem Frankreich 1948 der Bizone beitrat und diese sich in die sogenannte Trizone umgewandelt hatte, war die Teilung Deutschlands in BRD und DDR nur noch eine Frage der Zeit.

    Die USA, Großbritannien und Frankreich distanzierten sich zunehmend von der UdSSR. Sie führten sogar in ihren Sektoren eine Währungsreform durch, ohne die Sowjetunion darüber im Vorfeld zu informieren. Daraufhin blockierte die sowjetische Besatzung Berlin und es kam zur Berlin Blockade.

    Londoner Sechsmächtekonferenz

    Zu dem endgültigen Scheitern des Kontrollrates führte die Londoner Sechsmächtekonferenz im März 1948. Deren Beschlüsse waren die Grundlage für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und werden als Londoner Empfehlungen bezeichnet. Die Mitglieder der Konferenz waren die USA, Beneluxstaaten, Großbritannien und Frankreich.

    Die Bundesrepublik Deutschland wurde errichtet und das Bestehen des Alliierten Kontrollrates war nicht mehr länger nötig.

    Rückzug aus Berlin

    Erst 1990 trat der Kontrollrat der Alliierten zum letzten Mal wieder zusammen. Der völkerrechtliche Sonderstatus der Bundesrepublik Deutschland endete erst mit dem am 15. März 1991 in Kraft getretenen „Zwei-plus-Vier-Vertrag“. Alle noch verbliebenen Rechte und Pflichten der Alliierten über die Bundesrepublik wurden damit aufgehoben.

    Deutschland erhielt seine gesamte Souveränität zurück, nachdem die DDR am 3. Oktober 1990 der BRD beigetreten war. Die Westalliierten verließen die Hauptstadt Berlin im September 1994, jedoch zog sich die sowjetische Armee schon wenige Tage vorher zurück.


    Nachweise

    1. Abb. 1 - "Treffen Alliierter Kontrollrat" by the U.S. Army, National Archives (https://history.army.mil/books/wwii/Occ-GY/) licensed under Public Domain
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Alliierter Kontrollrat

    Was ist der Alliierte Kontrollrat?

    Der Alliierten Kontrollrat war die höchste Besatzungsbehörde in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg.

    Wer saß im Alliierten Kontrollrat?

    Die Oberbefehlshaber der vier Siegermächte:

    • Sowjetunion (Georgi K. Schukow) 
    • USA (General Dwight D. Eisenhower)
    • Großbritannien (Feldmarschall Sir Bernard L. Montgomery) 
    • Frankreich (General Jean Joseph-Marie Gabriel Lattre de Tassigny)

    Warum war der Alliierte Kontrollrat wichtig?

    Er fungierte als die Regierung und übernahm die Verwaltung für ganz Deutschland.

    Wer übernahm die Regierungsgewalt über Deutschland?

    Die Alliierten: USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich

    Wann haben die Alliierten Deutschland verlassen?

     Im September 1994

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