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Garantie – Definition
Bei der Garantie verpflichten sich die Verkäufer*innen beziehungsweise die Herstellenden dazu, für Mängel am Produkt einzustehen. Genauer gesagt übernehmen die Herstellenden hier die Verantwortung dafür, dass das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt des Kaufes, eine bestimmte Beschaffenheit aufweist und dass es diese für einen gewissen Zeitraum behält.
Allerdings solltest Du die Garantie ist nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechseln.
Denn die Garantie ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Herstellenden.
Stell Dir vor, Du kaufst Dir ein neues Handy, bei dem die Herstellenden Dir eine Garantie von zwei Jahren gewähren. Bereits nach einer Woche geht Dein Handy gar nicht mehr an. Hier hast Du dann durch die Garantiegewährung einen Anspruch auf Reparatur des Handys.
Eine Garantie ist freiwillig, bietet einen weiteren Kaufanreiz und soll dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden in die Firma und das Produkt zu gewinnen und zu stärken.
Zwischen den Käufer*innen und Verkäufer*innen besteht also ein Garantievertrag, durch den die Käufer*innen bestimmte Garantieansprüche haben. Der Garant übernimmt dann die Haftung für einen Schaden am Produkt und kann dabei selbst festlegen, wie lange die Garantie für das Produkt gilt und was sie alles abdeckt.
Als Garant wird eine Person bezeichnet, welche Gewähr für ein Produkt oder einer Dienstleistung bietet.
Der Garantievertrag ist eine zusätzliche Leistung und gilt neben den Gewährleistungsrechten.
Neben der Garantie gibt es auch die Gewährleistung. Diese beiden Begriffe darfst du nicht verwechseln. Wenn Du mehr zum Thema Gewährleistung erfahren möchtest, kannst Du Dir den dazugehörigen Artikel ansehen.
Arten von Garantie
Es gibt verschiedene Arten von Garantie. Die bekanntesten Formen beziehungsweise die übergeordneten Kategorien sind die Haltbarkeitsgarantie und die Beschaffenheitsgarantie.
Beschaffenheitsgarantie
Bei der Beschaffenheitsgarantie garantieren die Garantiegebenden den Käufer*innen einen bestimmten Zustand des gesamten Produktes oder bestimmter Teile, wie dem Akku vom Handy oder nur dem Motor einer Waschmaschine.
Der Garant übernimmt also die Verantwortung dafür, dass zum Zeitpunkt des Kaufes eine bestimmte Funktion vorliegt. Er ist bereit, für das Fehlen dieser Beschaffenheit uneingeschränkt einzustehen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass der Mangel nicht durch die Käufer*innen zu verschulden ist.
Anders ist es bei der Gewährleistung, dort muss nach Ablauf der Frist bewiesen werden, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Behandlung auf den Käufer zurückzuführen ist.
Wenn die Herstellenden beziehungsweise Garantiegebenden beweisen können, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einwandfrei war, dann haben die Käufer*innen keine Garantieansprüche. Das zu beweisen, ist in den meisten Fällen unmöglich.
Als Gefahrenübergang bezeichnet man den Zeitpunkt, bei dem das Risiko, dass ein Mangel oder eine Verschlechterung einer Sache vorliegt, an den*die Käufer*in übergeben wird. Der Gefahrenübergang ist bei Übergabe der Sache, also beim Kauf, gegeben.
Haltbarkeitsgarantie
Bei der Haltbarkeitsgarantie garantieren die Garantiegebenden, dass das Produkt für eine bestimmte Zeit beziehungsweise Dauer, die Beschaffenheit behält.
Die Haltbarkeitsgarantie kann auf bestimmte Teile des Produktes gegeben werden oder auf die gesamte Sache. Diese Dauer bezeichnet man als Garantiefrist. Diese können die Herstellenden selbst definieren und frei zwischen Monaten bis hin zu 30 Jahren wählen.
Hier sind die Käufer*innen gegen alle Mängel abgesichert. Das heißt, es ist egal, ob der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand oder er erst im Laufe der Garantiezeit entsteht. Es gilt die Beweislastumkehr.
Stell Dir vor, dass Du Dir einen neuen Computer kaufen möchtest, da Du nächstes Jahr studieren willst und dieser Dir sehr nützlich sein wird. Du gehst in das nächste Computergeschäft, schaust Dich um und findest den passenden Computer mit folgender Garantieerklärung: "Die Herstellenden übernehmen für den verkauften Computer 3 Jahre Garantie." Anschließend kaufst Du den Computer.
Nach 2 Jahren geht die Festplatte kaputt. Es kann aber nicht festgestellt werden, ob das auf einen Materialfehler zurückzuführen ist, welcher schon beim Zeitpunkt des Kaufes bestand oder ob der Schaden durch Deine unsachgemäße Bedienung ausgelöst wurde. Das spielt hier aber keine Rolle, da die Herstellenden eine dreijährige Garantie abgegeben haben. Somit hast Du noch Garantieansprüche und einen Anspruch auf Nachbesserung.
Bei einer Garantieerklärung müssen von Unternehmen einige gesetzliche Bestimmungen beachtet werden, um ein falsches Verständnis beziehungsweise Irreführungen der Verbraucher*innen zu vermeiden. Zum einen muss die Garantieerklärung für die Verbraucher*innen einfach und verständlich verfasst sein. Dazu muss sie einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte der Verbraucher*innen enthalten, welche durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, zusätzlich wird der Name, die Anschrift der Garantiegebenden und den genauen Inhalt der Garantie mit Geltungsdauer und -raum angegeben.
Eine weitere Garantieart ist die Preisgarantie, bei der die Garantiegebenden eine Rücknahme oder Preisangleichung versprechen, wenn das Produkt bei der Konkurrenz billiger ist. Dies müssen die Käufer*innen natürlich beweisen können.
Dann gibt es noch die Zufriedenheitsgarantie, bei der die Garantieerklärung beinhaltet, dass man das Produkt bei Unzufriedenheit in den ersten 3 Wochen zurückgeben kann.
Zum Schluss gibt es noch die Reparaturgarantie und die Vor-Ort-Garantie, bei der eine Reparatur vor Ort versprochen wird.
Garantie – Rechte des Verbrauchers
Im Garantiefall, das heißt, wenn eine Schlechtleistung, also ein Mangel an dem Produkt vorliegt, stehen den Käufer*innen nicht nur die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu, es gelten zusätzlich die von den Herstellenden beziehungsweise Garantiegebenden versprochenen Leistungen.
Garantieansprüche gelten unabhängig von den gesetzlichen Mängelansprüchen.
Die gesetzlichen Mängelansprüche können die Verbraucher*innen innerhalb von zwei Jahren beanspruchen. In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr. In den restlichen 12 Monaten sind dagegen die Verbraucher*innen beweispflichtig.
Liegt also eine Schlechtleistung vor, können die Käufer*innen von folgenden Rechten Gebrauch machen:
- Anspruch auf Nacherfüllung
- Rücktritt vom Vertrag
- Minderung des Kaufpreises
- Anspruch auf Schadenersatz
- Anspruch auf Aufwendungsersatz
Recht auf Nacherfüllung
Hier gibt es die Option, dass der Mangel beseitigt wird, also eine Nachbesserung vorgenommen wird. Die Alternative ist, dass ein mangelfreies Produkt geliefert wird, was die Nachlieferung darstellt. Nach zwei Nachbesserungsversuchen gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen.
Recht auf Rücktritt vom Vertrag
Wenn die Nacherfüllung erfolglos war, gibt es die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Produkt wird zurückgegeben und die Verbraucher*innen erhalten im Gegenzug das Geld wieder.
Recht auf Minderung des Kaufpreises
Dann gibt es noch die Möglichkeit, den Kaufpreis herabzusetzen. Die Verbraucher*innen sind dabei bereit, das Produkt mit dem Mangel zu behalten, wenn die Herstellenden den Preis senken.
Recht auf Schadenersatz
Ist den Käufer*innen aus der mangelhaften Ware ein Schaden entstanden, können sie Schadensersatz verlangen.
Genaueres zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen findest Du unter dem Artikel zur Gewährleistung.
Bei der Garantie können die Herstellenden die Garantiefrist selbst festlegen. Genauso haben sie das Wahlrecht, die Bedingungen der Garantieleistungen selbst zu definieren.
Es ist also den Herstellenden überlassen, wie sie den versprochenen Leistungen nachkommen – je nach Art der Garantie. Sie entscheiden, ob sie den Mangel am Produkt reparieren, austauschen und ein mangelfreies Produkt liefern werden oder ob sie einen Preisnachlass garantieren.
Wichtig ist, dass die Garantiegebenden gemäß § 443 BGB immer dazu verpflichtet sind, die Garantie im vollen Umfang zu gewähren.
Merkmale der Garantie
Die folgende Tabelle soll dir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Merkmale der Garantie geben.
Garantie | |
gesetzlich zugesichert | nein, freiwillig |
wann gilt sie | Sachmängel und selbst verschuldete Mängel |
Dauer | frei definierbar, meistens 12–36 Monate |
Garantieleistungen | selbst definierbar |
Anspruch gegenüber | Herstellenden oder Händler*innen |
Bezug | Funktionsfähigkeit des gesamten Produktes, oder bestimmter Produktteile |
Garantie - Das Wichtigste
- Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung eines Herstellenden.
- Garantie wird freiwillig vereinbart.
- Garant = Garantiegebenden = Herstellende.
- Der Garantiegebende garantieren eine bestimmte Beschaffenheit seines Produktes für einen bestimmten Zeitraum.
- Haltbarkeitsgarantie und Beschaffenheitsgarantie sind die übergeordneten Kategorien.
- Beschaffenheitsgarantie bezieht sich auf eine bestimmte Funktion des Produktes.
- Haltbarkeitsgarantie garantiert die Beschaffenheit für einen bestimmten Zeitraum.
- Garantiefrist = Dauer der Garantie.
- Es gibt noch die Preisgarantie, Zufriedenheitsgarantie, Reparaturgarantie und die Vor-Ort-Garantie.
- Garantieansprüche = es gelten die von den Garantiegebenden versprochenen Leistungen bei Schlechtleistung.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Garantie
Was versteht man unter einer Garantie?
Unter Garantie versteht man die freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellenden. Das heißt, die Herstellenden garantieren, dass ihre verkauften Produkte eine bestimmte Beschaffenheit aufweisen und dies für einen bestimmten Zeitraum. Es gibt also die Haltbarkeitsgarantie und die Beschaffenheitsgarantie.
Wie lange ist eine Garantie?
Eine Garantie geht über die Gewährleistungsrechte hinaus und kann von den Garantiegebenden frei gewählt werden, die für das gesamte Produkt gilt oder nur für bestimmte Teile des Produktes. Die Garantiefrist kann wenige Monate betragen, und bis hin zu 30 Jahren gehen.
Was deckt die Garantie ab?
Da die Garantie eine freiwillige Leistung der Herstellenden ist, definieren sie selbst den Garantiezeitraum und auch die Leistungen. Somit kommt es auf die Art der Garantie an und den damit versprochenen Leistungen in der Garantieerklärung an.
Welche Arten von Garantien gibt es?
Die bekanntesten sind die Beschaffenheitsgarantie, Haltbarkeitsgarantie, Preisgarantie, Zufriedenheitsgarantie, Reparaturgarantie, Vor-Ort-Garantie.
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