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Strafrecht – Deutsches Recht
In Deutschland ist die Rechtsordnung unterteilt in privates und öffentliches Recht. Während das Privatrecht die individuellen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt, geht es beim öffentlichen Recht um das Verhältnis vom Bürger zum Staat. Doch worunter fällt nun das Strafrecht?
Strafrecht – Funktion
Was ist das Strafrecht genau und welche Funktion erfüllt es?
Das Strafrecht dient dazu, bestimmte, besonders wichtige Rechtsgüter zu schützen und den Täter im Falle einer Rechtsgutsverletzung zu bestrafen. Durch den besonderen Schutz dieser Rechtsgüter sollen der Rechtsfrieden und damit das Gemeinwohl erhalten werden.
Als besonders wichtige Rechtsgüter werden unter anderem das Leben und die körperliche Unversehrtheit angesehen.
Du bist mit dem Rad auf dem Weg zur Schule, als dich von hinten dein Nachbar Bernd packt und vom Fahrrad zieht. Er schlägt dir ins Gesicht, klaut dir dein Handy und haut ab. Dabei ziehst du dir eine Platzwunde am Auge und eine Prellung am Handgelenk zu.
Deine Mutter sieht das Ganze zufällig und ruft, nachdem sie sich versichert hat, dass es dir halbwegs gut geht, die Polizei.
Die Handlung von Bernd ist einerseits für dich persönlich schädigend, da du ja verletzt und beklaut wurdest. Andererseits kann auch die Gesellschaft als ganzes dieses Verhalten nicht tolerieren. Ein friedliches Zusammenleben funktioniert nämlich nicht, wenn jemand durch die Gegend läuft und andere schlägt und ausraubt.
Aus diesem Grund hat der Staat ein Interesse daran, Bernd zu bestrafen und weitere Taten dieser Art zu verhindern und damit den Rechtsfrieden zu schützen. Das Strafrecht regelt folglich die Beziehung zwischen dem strafenden Staat und dem Bürger, der eine Straftat begangen hat. Daher wird das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts gesehen.
Natürlich kannst du auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz im Rahmen des Deliktsrechts verlangen. Das fällt allerdings dann unter die rein privatrechtliche Rechtsbeziehung zwischen dir und Bernd und hat nichts mit den strafrechtlichen Konsequenzen zu tun, die Bernd auch zu erwarten hat.
Gewaltmonopol des Staates
Jetzt könnte man natürlich sagen, dass auch du, deine Mutter oder irgendjemand sonst aus der Gesellschaft Bernd bestrafen könntet, indem ihr ihn in der Garage einsperrt oder ebenfalls verprügelt. Dann hätte deine Mutter die Polizei gar nicht informieren müssen, Bernd wäre trotzdem bestraft worden und hätte in Zukunft vielleicht niemanden mehr auf seinem Fahrrad überfallen.
Das wäre aber Selbstjustiz und würde gegen das Gewaltmonopol des Staates verstoßen.
Das Gewaltmonopol ist das alleinige Recht des Staates, gegen einzelne Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Gewalt anzuwenden. Das bedeutet, nur der Staat, also beispielsweise die Polizei, darf jemanden einsperren, festhalten oder, in absoluten Ausnahmefällen, auch verletzen.
Das staatliche Gewaltmonopol dient dazu, dass sich die Bürger nicht andauernd aus Gründen der Vergeltung gegenseitig verletzen und bekämpfen. Auch das würde den Rechtsfrieden nachhaltig stören, wie das folgende Beispiel zeigt.
Anton und Bruno sind Nachbarn und streiten sich seit Jahren wegen jeder Kleinigkeit. Sie beschweren sich über die Grillfeste des jeweils anderen, parken sich gegenseitig die Einfahrt zu und kritisieren sich gegenseitig für die Gartengestaltung.
Eines Tages fühlt sich Bruno erneut von einer Gartenparty von Anton belästigt. Anstatt das Ganze aber bei der Polizei als Ruhestörung anzuzeigen, geht er zu Antons Auto und zerkratzt die komplette Fahrerseite mit einem Stein.
Als Anton das sieht, ruft auch er nicht die Polizei und zeigt eine Sachbeschädigung an, sondern geht in Brunos Garten und zündet dessen Apfelbaum an. Das wird von Bruno mit einem Graffiti ("Du elendiger Brandstifter") an Antons Garage quittiert.
Der Streit geht irgendwann so weit, dass die beiden sich gegenseitig krankenhausreif prügeln.
Du siehst also, ohne das Gewaltmonopol des Staates würden harmlose Konflikte, wie dieser Nachbarschaftsstreit, zu einer Gefahr für das Leben von Beteiligten oder auch Unbeteiligten werden. Ein brennender Baum kann ja zum Beispiel auch das Haus eines anderen Nachbarn anzünden.
Strafrecht – Teilbereiche
Du weißt jetzt, dass das Strafrecht ein Teil des öffentlichen Rechts ist und dass mit Hilfe des Strafrechts der Rechtsfrieden gesichert werden soll. Das Strafrecht lässt sich dabei in materielles Strafrecht und formelles Strafrecht einteilen.
Materielles Strafrecht
Wie du bereits gelernt hast, gibt es Handlungen, die vom Staat bestraft werden, weil sie den Rechtsfrieden und damit auch das Gemeinwohl einer Gesellschaft beeinträchtigen können. Solche Handlungen werden auch als Straftaten bezeichnet.
Als Straftat bezeichnet man eine Handlung, die nach dem Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz verboten ist und deren Rechtsfolge eine Strafe ist. Der Täter darf keine Rechtfertigungsgründe (z. B. Notwehr) für seine Tat gehabt haben und er muss die Tat in vollem Bewusstsein, also schuldhaft, begangen haben.
Für eine Straftat gelten demnach vier Voraussetzungen:
- gesetzlich verbotene Handlung
- Rechtsfolge der Handlung = Strafe
- Handeln des Täters ohne Rechtfertigungsgründe
- schuldhaftes Handeln des Täters
Das materielle Recht beantwortet die Frage, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und welche Strafe der Täter zu erwarten hat.
Das folgende Beispiel soll dir noch einmal den Begriff des materiellen Strafrechts verdeutlichen:
Du bist auf dem Nachhauseweg von einer Freundin. An einer etwas abgelegenen und dunklen Stelle kommt dir die Nachbarstochter Anna entgegen. Sie ist sehr ängstlich und schlägt dir unvermittelt ihre Handtasche an den Kopf, weil sie denkt, du möchtest sie angreifen.
Jemanden zu schlagen, stellt eine Körperverletzung dar und ist nach § 223 StGB eine verbotene Handlung. Die Rechtsfolge ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Aber bevor Anna bestraft werden kann, weil sie dich verletzt hat, muss die Polizei herausfinden, ob sie überhaupt eine Straftat begangen hat. Es könnte nämlich sein, dass du sie tatsächlich hättest angreifen wollen und sie sich nur verteidigt hat.
Wie genau das Vorliegen einer Straftat geprüft wird, liest du im nächsten Abschnitt.
Die wichtigste Rechtsquelle des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Weitere Straftaten sind im Arzneimittelgesetz, im Betäubungsmittelgesetz oder im Versammlungsgesetz zu finden.
Neben dem Strafrecht gibt es noch das Recht der Ordnungswidrigkeiten. Dabei geht es um Handlungen, die zwar auch rechtswidrig sind, aber lediglich einen geringfügigen Gesetzesverstoß darstellen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Zu laute Musik nach 22 Uhr (Verstoß gegen die Nachtruhe)
- Überfahren einer roten Ampel (Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung)
Die Rechtsfolge einer Ordnungswidrigkeit ist in der Regel eine Geldbuße.
Formelles Strafrecht
Das formelle Strafrecht ist dem materiellen Strafrecht nachgelagert.
Das formelle Strafrecht regelt, wie das materielle Strafrecht durchgesetzt werden kann. Es geht also um das Strafverfahren, das, nach Feststellung einer Straftat, die Strafe für den Täter festlegt.
Die Rechtsquellen des formellen Strafrechts sind die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Jugendgerichtsgesetz.
Im Rahmen des formellen Strafrechts würde es für das obige Beispiel wie folgt weitergehen:
Die Polizei geht am Ende ihrer Ermittlungen davon aus, dass Anna dich zu Unrecht angegriffen hat, und die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen sie wegen Körperverletzung. Im Strafverfahren werden nochmal alle gesammelten Beweise überprüft und am Ende legt das Gericht die Strafe fest, die Anna erhalten soll.
Im Falle einer einfachen Körperverletzung muss Anna mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahre rechnen.
Mehr zum Ablauf eines Strafverfahrens und zum Aufbau der Strafjustiz erfährst du in unserem Artikel zum Strafprozessrecht.
Materielles Strafrecht – Strafgesetzbuch als Rechtsquelle
Das Strafrecht wird immer dann angewendet, wenn ein Fehlverhalten besonders schützenswerte Rechtsgüter betrifft und die Gesellschaft als Allgemeinheit ein Interesse an einer Bestrafung des Täters hat. Außerdem hast du erfahren, dass das materielle Strafrecht regelt, ob eine Straftat vorliegt, und das formelle Strafrecht das "Wie" der Rechtsdurchsetzung bestimmt.
Der vorliegende Artikel beschäftigt sich allein mit dem materiellen Strafrecht, also den strafbaren Handlungen und ihren jeweiligen Rechtsfolgen. In diesem Abschnitt lernst du, wie die wichtigste Rechtsquelle des materiellen Strafrechts, das StGB, aufgeteilt ist und welche Rechtsgüter geschützt werden.
Allgemeiner Teil des StGB
Wie die meisten Gesetze hat auch das StGB einen sogenannten Allgemeinen Teil, in dem Regelungen festgeschrieben sind, die für alle Straftaten gleichermaßen gelten. Dabei beziehen sich die §§ 1–37 mit den Voraussetzungen einer Straftat und die §§ 38–79b mit den allgemeinen Rechtsfolgen einer Straftat.
Allgemeine Regelungen zu einer Straftat an sich
Die wichtigsten Regelungsbereiche bezogen auf die Straftat selbst sind:
- Schuldfähigkeit
- Rechtfertigungsgründe
So kann jemand nur bestraft werden, wenn er zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war und sein Handeln nicht etwa durch Notwehr gerechtfertigt war.
Über die Regelungen zur Schuldfähigkeit und Rechtswidrigkeit lernst du im Abschnitt "Die Voraussetzungen einer Straftat" noch mehr.
Allgemeine Regelungen zu den Rechtsfolgen einer Straftat
Die für dich wichtigen Vorschriften zu den Rechtsfolgen betreffen die verschiedenen Arten von Strafen und die Strafzumessung. Neben Geld- und Freiheitsstrafen können nämlich noch weitere Sanktionen, wie beispielsweise ein Fahrverbot, verhängt werden. Außerdem geben die einzelnen Straftatbestände des Strafgesetzbuches immer nur einen möglichen Strafrahmen, jedoch keine konkrete Strafhöhe vor. Daher muss im allgemeinen Teil geregelt werden, welche Aspekte bei der Bemessung der Strafhöhe berücksichtigt werden müssen.
Sowohl die Strafen als auch die Grundsätze der Strafzumessung lernst du im Kapitel "Die Rechtsfolgen einer Straftat" noch genauer kennen.
Eine weitere Regelung des Allgemeinen Teils des StGB, die die Rechtsfolgen betrifft, ist die Verjährung. Hier ist festgeschrieben, nach welcher Zeit ein Täter nicht mehr für seine Tat bestraft werden darf. So kann beispielsweise keine Strafe mehr verhängt werden, wenn ein Dieb erst nach mehr als fünf Jahren ermittelt wird.
Besonderen Teil des StGB – Geschützte Rechtsgüter
Du hast jetzt einiges über die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches erfahren. Nun folgen die einzelnen Delikte des StGB.
Der besondere Teil des Strafgesetzbuches ab § 80 regelt, welche Handlungen genau strafbar sind. Systematisch wird dabei nach den verletzten Rechtsgütern unterteilt. Dieser Teil des Gesetzes gibt also auch Aufschluss darüber, welche Rechtsgüter als besonders schützenswert angesehen werden.
Ganz grob lassen sich die einzelnen Straftatbestände wie folgt einteilen:
- Straftaten gegen Staat und Gesellschaft
- Straftaten gegen Personen
- Straftaten gegen Sachen
Daraus ergeben sich folgende besonders schützenswerte Rechtsgüter:
- demokratischer Rechtsstaat: Es dürfen zum Beispiel keine Wahlergebnisse gefälscht werden.
- Gesundheit und Leben: Man darf eine andere Person weder verletzen, noch töten.
- Eigentum: Man darf keine fremden Sachen stehlen.
Wer eines dieser Rechtsgüter verletzt, muss damit rechnen, nach den Vorschriften des Strafrechts bestraft zu werden.
Strafrecht – Voraussetzungen einer Straftat
Welche Voraussetzungen muss eine Handlung erfüllen, damit sie als Straftat angesehen wird? Wie bereits oben erwähnt, muss das Handeln gesetzlich verboten sein und unter Strafe stehen. Außerdem dürfen weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgründe vorliegen.
Anhand des folgenden Beispiels wird der Tatbestand des Totschlags § 212 StGB nochmal verdeutlicht:
§ 212 StGB: Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, [...], wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Der 22-jährige Sebastian ist mit seinem Fahrrad auf dem Weg zum Schützenverein. Er bemerkt auf dem Weg dorthin zwei Personen im Wald, die sich heftig streiten. Als er jemanden verzweifelt um Hilfe rufen hört, fährt er in die Richtung, aus der die Schreie kamen. Dort angekommen, sieht er eine Frau auf dem Boden liegen und über ihr einen Mann, der sie würgt.
Er möchte der Frau helfen, holt seine Pistole aus dem Koffer und schießt auf den Angreifer. Dieser geht zu Boden und ist sofort tot.
Das materielle Strafrecht prüft nun, ob Sebastian einen Totschlag gemäß § 212 StGB begangen hat.
Tatbestandsmäßigkeit
Zunächst muss überprüft werden, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt wurden. In diesem Fall ist das die Tötung eines anderen Menschen. Der Angreifer ist tot. Der Angreifer und Sebastian sind zwei unterschiedliche Personen. Sebastian hat seine Waffe abgefeuert und den Angreifer tödlich verletzt. Es gibt also auch eine Kausalität zwischen der Handlung des Sebastian und dem Tod des Angreifers. Damit ist der objektive Tatbestand erfüllt.
Die Tatbestandsmäßigkeit ist jedoch erst dann gegeben, wenn auch der subjektive Tatbestand erfüllt ist. Das Gesetz sieht vor, dass jemand nur bestraft wird, wenn die Straftat vorsätzlich begangen wurde. Eine fahrlässige Tatbegehung ist nur dann strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt (§ 15 StGB).
Vorsätzlich handelt, wer sich bewusst ist, was seine Handlung bewirken kann, und diese Folge auch möchte oder zumindest billigend in Kauf nimmt.
Sebastian hat mit einer Pistole bewusst auf den Körper des Angreifers gezielt. Er wollte diesen also treffen. Als Mitglied des Schützenvereins weiß er, dass dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit tödlich endet. Er hat folglich auch den subjektiven Tatbestand erfüllt. Die Tatbestandsmäßigkeit ist gegeben.
Rechtswidrigkeit
Sebastians Handeln muss außerdem rechtswidrig erfolgt sein. Die Rechtswidrigkeit ist beispielsweise nicht gegeben, wenn:
- er aus Notwehr (§ 32 StGB) gehandelt hat oder
- eine Notstandssituation (§ 34 StGB) vorlag.
§ 32 StGB: Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Die Frau, die Sebastian schreien hörte, wurde angegriffen. Jemanden zu würgen, ist in der Regel auch nicht gerechtfertigt. Sebastian hat also den Schuss aus Notwehr abgegeben.
Der Rechtfertigungsgrund der Notwehr könnte hier dennoch wegen Unverhältnismäßigkeit abgelehnt werden, da Sebastian den Angriff auf die Frau auch mit einem herumliegenden langen Ast hätte abwehren können, ohne den Angreifer gleich zu töten.
Schuld
Wäre Sebastians Tat nicht schon aufgrund von Notwehr gerechtfertigt, müsste noch geklärt werden, ob er schuldhaft gehandelt hat.
Schuldhaft handelt derjenige, dem die Tat individuell vorwerfbar ist. Die Vorwerfbarkeit setzt Schuldfähigkeit voraus.
Die Schuldfähigkeit ist grundsätzlich bei Kindern unter 14 Jahren und bei Menschen mit psychischen Störungen ausgeschlossen. Hier geht man davon aus, dass diese Personen das Unrecht ihrer Tat (noch) nicht einsehen und dementsprechend handeln können.
Sebastian ist jedoch 22 Jahre alt und psychisch vollkommen gesund. Er hat die Tat also schuldhaft begangen.
Wenn du mehr über Tatbestandsmäßigkeit, Rechtfertigungsgründe und Entschuldigungsgründe im Strafrecht erfahren möchtest, lies dir gerne noch unseren Artikel zu den Straftaten durch.
Strafrecht – Rechtsfolgen einer Straftat
Du weißt inzwischen, dass Straftaten immer eine Strafe als Rechtsfolge haben, ein Straftäter in der Folge bestraft werden muss. Doch warum werden Strafen verhängt? Welche Arten von Strafen gibt es im Strafrecht? Wie wird eine gerechte Strafe gefunden?
Sinn und Zweck von Strafe – Straftheorien
Die Funktion des Strafrechts ist es, den Rechtsfrieden zu sichern und das gesellschaftliche Gemeinwohl zu erhalten. Welche Rolle dem System der Bestrafung dabei zukommt, versuchen die verschiedenen Straftheorien zu erklären.
Absolute Straftheorie
"Auge um Auge, Zahn um Zahn." Dieser biblische Ausspruch spiegelt sich auch in der absoluten Straftheorie wider. Danach dient die Strafe einzig und allein der Vergeltung einer Tat. Die Schuld des Täters soll, im Sinne von Gerechtigkeit, ausgeglichen werden.
Darüber hinaus hat Strafe keinerlei Funktion. Die Strafe gibt es, um eine verbotene Handlung zu sanktionieren. Die absolute Straftheorie betrachtet nur die Vergangenheit, also die bereits begangene Tat. Folgen einer Bestrafung, die sich erst in der Zukunft zeigen, werden nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis geht es demnach um die Herstellung einer absoluten Gerechtigkeit. Deshalb wird diese Theorie auch als absolut bezeichnet.
Relative Straftheorie
Anders verhält es sich bei der relativen Straftheorie. Diese hat zum einen den Täter und sein künftiges Verhalten im Blick. Andererseits wird auch die Allgemeinheit hier berücksichtigt. Es geht in erster Linie darum, weitere Straftaten zu verhindern. Entsprechend lassen sich bei der relativen Straftheorie zwei Zwecke unterscheiden:
- Generalprävention
- Spezialprävention
Bei der Generalprävention geht es um die Gesellschaft im Allgemeinen. Durch die Bestrafung eines Täters soll einerseits das Bedürfnis der Allgemeinheit nach Gerechtigkeit befriedigt werden. Andererseits soll jeder einzelne dadurch vor der Begehung einer Straftat abgeschreckt werden.
Im Gegensatz dazu geht es bei der Spezialprävention darum, welche Wirkung die Strafe auf den Täter selbst hat. Dieser soll zum einen abgeschreckt werden, damit er keine weiteren Straftaten begeht. Zum anderen soll er durch die Strafe resozialisiert und in die Gesellschaft reintegriert werden.
Neben der Unterscheidung nach Täter und Gesellschaft lässt sich die Spezialprävention demnach auch noch in eine negative und eine positive Prävention unterteilen.
- negative Prävention: Abschreckung vor der Begehung (weiterer) Straftaten
- positive Prävention: Vertrauen der Allgemeinheit in das Rechtssystem, Resozialisierung
Doch vor allem der Punkt der Resozialisierung ist in der Praxis oftmals schwierig. Studien zeigen, dass ungefähr ein Drittel der entlassenen Straftäter innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entlassung wieder straffällig werden. Das betrifft häufig Menschen aus sozial schwierigen Verhältnissen, die zudem oftmals auch über keinen Bildungsabschluss verfügen. Es entsteht ein Teufelskreis: keine Ausbildung, keine Arbeit, keine Perspektive, Abrutschen in die Kriminalität, erneute Haftstrafe.
Um dem Ganzen etwas entgegenzuwirken, bekommen Häftlinge im Gefängnis die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen oder ihren Schulabschluss nachzuholen. Bereits vor der Entlassung werden sie bei der Suche nach einer Arbeitsstelle unterstützt.
Vereinigungstheorie
Die moderne Rechtslehre berücksichtigt Aspekte der absoluten und der relativen Straftheorie in der sogenannten Vereinigungstheorie. Zwar soll auch hier die Schuld des Täters bzw. der Täterin ausgeglichen werden, der Fokus liegt aber klar auf den präventiven Strafzwecken der relativen Straftheorien.
Die Vereinigungstheorie spiegelt sich in den Vorschriften zur Strafzumessung wider, §§ 46 ff. StGB. Danach soll beim Strafmaß die individuelle Schuld des Täters bzw. der Täterin genauso berücksichtigt werden, wie seine bzw. ihre persönlichen Lebensumstände.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass es der Vereinigungstheorie um Prävention und um den Gerechtigkeitsgedanken geht. Doch wird hier die Forderung nach absoluter Gerechtigkeit wie bei der absoluten Straftheorie abgelehnt. Vielmehr geht es um relative Gerechtigkeit, gemessen an der Schuld des Täters bzw. der Täterin.
Arten von Rechtsfolgen
Nachdem du jetzt weißt, warum Täter*innen bestraft werden, folgt nun ein Blick auf die verschiedenen Arten von Sanktionen. Hier lassen sich zunächst Strafen im engeren Sinne und sonstige Sanktionen unterscheiden.
Strafen im engeren Sinne
Strafen im engeren Sinne sind die Haupt- und Nebenstrafen. Die Hauptstrafen sind die Rechtsfolgen, die direkt als Rechtsfolge im besonderen Teil des StGB genannt werden. Nebenstrafen können vom Gericht zusätzlich verhängt werden. Die folgende Tabelle gibt dir einen groben Überblick darüber:
Art der Strafe | Erklärung | Beispiel |
Hauptstrafen, §§ 38 ff. StGB |
| Anton hat seinem Mitbewohner 200 € aus dessen Spardose geklaut. Das Gericht verurteilt ihn daraufhin wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen à 15 €. |
Nebenstrafen, §§ 44 f. StGB |
| Bruno hat eine Tankstelle überfallen und dabei den Angestellten mit einer Pistole bedroht. Das Gericht verurteilt ihn wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 4 JahrenDaneben ordnet das Gericht die Einziehung der Pistole an, die Bruno legal besitzt. Dadurch soll verhindert werden, dass er nach seiner Entlassung erneut Menschen damit bedroht |
Sonstige Rechtsfolgen einer Straftat
Neben den klassischen Strafen hat das Gericht die Möglichkeit, Präventionsmaßnahmen anzuordnen. Im Fokus steht dabei einerseits der Schutz der Bevölkerung und andererseits die Resozialisierung des Täters bzw. der Täterin. Ersteres soll durch Maßregeln der Besserung und Sicherung erreicht werden, letzteres durch Auflagen und Weisungen.
Maßregeln der Besserung und Sicherung | Auflagen und Weisungen | |
Möglichkeiten |
|
|
Beispiel | Ein Pfleger im Altersheim bemüht sich immer besonders um alte Menschen, die keinerlei Familie mehr haben. Aus Dankbarkeit setzen viele dieser Patienten bzw. Patientinnen ihn als ihren Erben ein. Um schneller an das Erbe zu gelangen, löst er durch eine Medikamentenüberdosis bei den betreffenden Personen den Herztod aus.Neben einer Haftstrafe wegen des Tötungsdeliktes wird das Gericht hier auch ein Berufsverbot anordnen. Dadurch sollen künftig die Bewohner*innen von Altenheimen vor derartigen Taten geschützt werden. | Lisa findet ihren neuen Nachbarn zutiefst unsympathisch. Eines Nachts schleicht sie sich auf dessen Grundstück und beschmiert sowohl sein Auto als auch sein Garagentor mit Graffitis.Das Gericht verurteilt sie wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe und ordnet außerdem an, dass sie im Rahmen der Schadenswiedergutmachung Auto und Garage selbst reinigen soll. Dadurch soll ihr auch nochmals bewusst werden, dass sie Unrecht getan hat. |
Grundsätze der Strafzumessung
Wie du weißt, legt das Gesetz für Straftaten nie eine konkrete Strafe, sondern immer nur einen bestimmten Strafrahmen vor. Das Gericht muss also für jeden Fall individuell entscheiden, wie genau der/die Täter*in bestraft werden soll.
Poena non debet esse quam culpa.(Marcus Tullius Cicero)
Ciceros Gedanke, dass die Strafe niemals größer sein darf als die Schuld, findet auch heute noch Anwendung. Die Richter müssen bei der Festlegung der Strafe nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entscheiden. Dabei werden in erster Linie sämtliche Tatsachen berücksichtigt, die den /die Täter*in selbst betreffen. Diese sind:
- Vorgeschichte des Täters bzw. der Täterin: frühere Straftaten, soziales Umfeld, wirtschaftliche Situation
- Tatmotiv: Welche Ziele verfolgte der/die Täter*in mit seiner Tat?
- Tatausführung: Wie brutal ging der/die Täter*in vor?
- Verhalten nach der Tat: mögliche Reue, Bemühung um Wiedergutmachung
Paul findet es ungerecht, dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden. Deshalb hackt er sich in die Bankkonten großer Konzerne und berühmter, reicher Personen. Von dort überweist er immer etwa 10 % des vorhandenen Vermögens an Rentner*innen und sozial schwache Familien in seiner Nachbarschaft.
Das war ganz klar eine Straftat, denn auch das Eigentum reicher Menschen ist schutzwürdig. Das Gericht wird hier aber vermutlich näher an der Mindeststrafe bleiben als bei jemandem, der andere Menschen bestiehlt, um sich selbst die neuste Technik leisten zu können.
Die oben genannten Aspekte sind in den gesetzlichen Grundsätzen der Strafzumessung, §§ 46 ff. StGB verankert.
Strafrecht – Besonderheiten des Jugendstrafrechts
Alles, was du bisher über das Strafrecht gelernt hast, gilt grundsätzlich für Täter*innen, die älter als 18 Jahre sind. Für Kinder und Jugendliche sind besondere Vorschriften zu beachten. Diese sind insbesondere im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.
Jugendstrafrecht – Anwendung
Wann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, hängt zunächst vom Alter des Täters bzw. der Täterin ab. Gemäß § 19 StGB sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig. Diese Altersgruppe wird bei Begehung einer Straftat nicht bestraft. Daraus resultiert auch die Strafunmündigkeit von Kindern.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten grundsätzlich als schuldfähig und damit auch strafmündig. Das Gericht kann aber nach § 3 JGG die Schuldunfähigkeit und damit einhergehend die Strafunmündigkeit feststellen.
§ 3 JGG: Verantwortlichkeit
(1)Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Daraus ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Strafmündigkeit Jugendlicher, die zum Zeitpunkt der Tat vorliegen müssen:
- sittliche Reife: Der Jugendliche muss die gesellschaftlichen Werte erkennen und aus dieser Perspektive den Sinn von Verboten nachvollziehen können.
- geistige Reife: Der Jugendliche kennt den Unterschied zwischen Gut und Böse.
- Unrechtsbewusstsein: Der Jugendliche weiß, dass er durch sein Handeln Unrecht begeht.
- Einsicht bei der Handlung: Der Jugendliche handelt nicht aufgrund kindlicher Triebe.
Zwei 14-jährige Schüler streiten sich darum, wer das neue Trampolin in der Turnhalle zuerst ausprobieren darf. Sie schubsen sich gegenseitig und der eine schlägt dem anderen dabei ein blaues Auge.
Hier würde man die Strafmündigkeit ablehnen, da die Körperverletzung aus einer kindischen Streiterei heraus begangen wurde. Die beiden waren derart von dem kindlichen Verlangen nach dem Ausprobieren geleitet, dass sie sich des Unrechts gar nicht bewusst waren.
Die Entscheidung über die Strafmündigkeit bei 14- bis 18-Jährigen hängt also immer von dem jeweiligen Einzelfall ab. Stellt das Gericht bei Jugendlichen die Strafmündigkeit fest, gelten im Strafverfahren besondere Vorschriften. Die Unterschiede zum normalen Erwachsenenstrafrecht siehst du im nächsten Abschnitt.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Jugendstrafrecht auch bei Erwachsenen angewendet, sofern diese zum Tatzeitpunkt nicht älter als 21 Jahre waren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Heranwachsende psychisch eher noch auf dem Stand eines Jugendlichen ist und daher die Maßnahmen des Jugendstrafrechts im Hinblick auf den Erziehungsgedanken noch zielführend sind.
Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht – Unterschiede
Abweichend von den oben aufgeführten Straftheorien steht beim Jugendstrafrecht eher der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Daher unterscheidet sich dieses in den Rechtsfolgen vom normalen Strafrecht, das für Erwachsene gilt. Zwar können auch im Jugendstrafrecht Freiheitsstrafen verhängt werden, diese dürfen bei Minderjährigen aber nicht länger als zehn Jahre sein.
Darüber hinaus sieht das Jugendstrafrecht weitere Sanktionen vor, die speziell auf die Erziehung des jugendlichen Straftäters bzw. der Straftäterin abzielen. Darunter fallen:
- Ableistung von Sozialstunden
- soziale Trainingsmaßnahmen wie die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training
- Unterbringung in Heimen, Pflegefamilien oder betreuten Wohngruppen
Darüber hinaus ergeben sich aus dem Erziehungsaspekt und der besonderen Schutzwürdigkeit Minderjähriger auch Besonderheiten, die den Ablauf des Strafverfahrens betreffen. Dazu zählen unter anderem:
- ein beschleunigtes Verfahren, damit die Zeit zwischen Tat und Sanktionierung nicht zu lang ist
- Einbeziehung der Eltern in Erziehungsmaßnahmen
- Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren
- Zuständigkeit spezieller Jugendgerichte
Mehr zur Strafmündigkeit und dem Strafverfahren bei jugendlichen Straftätern kannst du in unserem Artikel "Besonderheiten des Jugendstrafrechts" nachlesen.
Strafrecht - Das Wichtigste
- Das Strafrecht soll den Rechtsfrieden und damit das Gemeinwohl erhalten.
- Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts.
- Nur der Staat darf Straftäter bestrafen (Gewaltmonopol).
- Arten des Strafrechts:
- formelles Strafrecht: Liegt überhaupt eine Straftat vor?
- materielles Strafrecht: Ablauf des Strafverfahrens.
- Strafgesetzbuch als Rechtsquelle des Strafrechts:
- Allgemeiner Teil des StGB: Regelungen, die für alle Straftaten gelten
- Besonderer Teil des StGB: einzelne Straftatbestände.
- Geschützte Rechtsgüter im Strafrecht:
- demokratischer Rechtsstaat
- Leben und Gesundheit
- Eigentum.
- Voraussetzungen einer Straftat:
- Tatbestandsmäßigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Schuld.
- Rechtsfolgen einer Straftat:
- Haupt- und Nebenstrafen
- Auflagen und Weisungen
- Maßregeln der Besserung und Sicherung.
- Strafzwecke: Prävention und Schuldausgleich.
- Strafzumessung: individuelle Aspekte aufseiten des Täters zu berücksichtigen.
- Besonderheiten des Jugendstrafrechts:
- Strafmündigkeit ab 14 Jahren
- Jugendstrafrecht hat den Zweck, den Straftäter zu erziehen
- besondere Rechtsfolgen im Hinblick auf die Erziehung des Täters
- besondere Verfahrensvorschriften zum Schutz des minderjährigen Straftäters
- in Ausnahmefällen Anwendung des Jugendstrafrechts auch bei Erwachsenen bis 21 Jahre.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Strafrecht
Was gehört alles zum Strafrecht?
Das Strafrecht umfasst einerseits das materielle Strafrecht. Dabei geht es darum, festzustellen, ob jemand eine Straftat begangen hat. Andererseits gehört auch das formelle Strafrecht dazu. Hier geht es um Vorschriften zum Strafprozess und darum, wie ein Täter bestraft wird.
Was ist ein Beispiel aus dem Strafrecht?
Sebastian braucht dringend Geld und klaut deshalb einer Passantin die Handtasche. Das materielle Strafrecht stellt hier fest, dass Sebastian eine Straftat, nämlich einen Diebstahl, begangen hat. Im formellen Strafrecht entscheiden dann Gerichte, wie Sebastian dafür bestraft werden soll.
Wer regelt das Strafrecht?
Das Strafrecht im materiellen und formellen Sinne ist Bundesrecht. Hier ist der Bund als Gesetzgeber zuständig.
Welche Aufgaben hat das Strafrecht?
Das Strafrecht dient dazu, bestimmte, besonders wichtige Rechtsgüter zu schützen und den Täter im Falle einer Rechtsgutsverletzung zu bestrafen. Durch den besonderen Schutz dieser Rechtsgüter sollen der Rechtsfrieden, und damit das Gemeinwohl, erhalten werden.
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