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Vertragsrecht – Was sind Verträge?
Als Vertrag ist die erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge zu verstehen, die zwischen zwei oder mehr Rechtssubjekten besteht. Er beinhaltet mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Mehr über Rechtssubjekte und Willenserklärungen erfährst du in unseren Artikeln "Rechtssubjekte" und "Willenserklärung".
Die Willenserklärungen, die in Verträgen enthalten sind, nennt man auch Angebot und Annahme. Ein Angebot (im BGB auch "Antrag") ist eine einseitige Willenserklärung, die empfangsbedürftig ist. Das Angebot muss so eindeutig sein, dass das alleinige Bejahen, also die Annahme des Angebots, den Abschluss des Vertrags gewährleistet.
Angebot und Annahme müssen inhaltlich übereinstimmen. Das bedeutet, dass sich die Vertragsparteien einig darüber sind, welche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis entstehen.
Verträge gibt es sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht.
Vertragsrecht – die wichtigsten Paragraphen
- § 145 BGB: Der Antragsteller/die Antragstellerin ist an den Antrag gebunden, es sei denn dieser legt explizit fest, dass dieser widerrufen werden kann.
- § 148 BGB: Im Angebot kann eine Frist festgelegt werden, innerhalb derer es angenommen werden kann. Diese wird auch Angebotsfrist genannt. Erfolgt eine Annahme des Angebots außerhalb dieser Frist, dann es sie nicht gültig.
- § 147 BGB: Ist keine Annahmefrist festgelegt, dann muss das Angebot direkt angenommen werden, sofern die Vertragsparteien anwesend sind. Unter Abwesenden kann der Vertrag noch innerhalb einer angemessenen Frist angenommen werden.
- Du fragst dich, was mit einer angemessenen Frist gemeint ist? Hier geht es um eine übliche Frist, also das, was zum Beispiel innerhalb einer bestimmten Branche üblich ist.
- § 151 BGB: Die Annahme gilt als einseitige Willenserklärung. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn die Annahme nicht direkt dem Antragenden gegenüber erklärt wird.
- § 150 BGB: Wird eine Annahme verspätet abgegeben oder etwa abgeändert, dann gilt sie als neuer Antrag.
Wenn es um Verträge geht, dann ist die Vertragsfreiheit ein wichtiges Stichwort. Diese gilt grundsätzlich bei Verträgen. Unter Vertragsfreiheit versteht man, dass dich niemand dazu zwingen kann, einen Vertrag anzunehmen oder abzulehnen.
Verträge im wirtschaftlichen Zusammenhang
Im Wirtschaftsleben dienen Verträge vor allem der Sicherheit. Die Leistungen und Gegenleistungen werden in der Regel möglichst genau festgelegt. So können zum Beispiel Zulieferer ihre Produktion besser planen, wenn sie einen langfristigen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen. Ohne den (schriftlichen) Abschluss eines solchen Vertrags, wäre der Käufer in einer sehr starken Handlungsposition.
Der Zulieferer würde beginnen, die angeforderte Ware in der vereinbarten Menge zu produzieren und investiert viel Geld in die Herstellung. Gäbe es keine vertragliche Bindung, dann kann der Käufer nicht zur tatsächlichen Annahme der Ware gezwungen werden, wodurch der Lieferant erhebliche Verluste erleiden würde. Dies ist dem Käufer bewusst und er könnte den Preis durch Nachverhandlungen stark senken.
Dieses Verhalten wäre für die Zulieferer bereits vorab zu erahnen und sie würden die Waren gar nicht erst produzieren. Dadurch würde ein wirtschaftlicher Effizienzverlust entstehen, da das Geschäft aufgrund von Unsicherheiten nicht zustande kommen würde.
Vertragsrecht – Vertragsarten
Es gibt viele verschiedene Arten von Verträgen. Welche das sind und was sie bewirken, wird dir im Folgenden erklärt:
- Kaufvertrag
- Der Kaufvertrag sorgt dafür, dass eine Sache in deinen Besitz übergeht. Im Gegenzug dafür zahlst du den Preis für diese Sache.
- Tauschvertrag
- Hier ist es ähnlich wie beim Kaufvertrag. Du zahlst allerdings nicht unbedingt Geld dafür, dass etwas in deinen Besitz übergeht, sondern mit einem anderen Gut.
- Darlehensvertrag
- Der Darlehensvertrag regelt, dass dir Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Damit diejenigen, die dir das Geld geben, keinen Nachteil daraus haben, zahlst du im Nachhinein nicht nur das Geld irgendwann zurück, sondern zahlst ebenfalls Zinsen dafür.
- Schenkungsvertrag
- Bei einem Schenkungsvertrag geht etwas in deinen Besitz über, ohne dass dein Gegenüber etwas dafür verlangt.
- Mietvertrag
- Der Mietvertrag regelt die Gewährung des Gebrauchs einer Mietsache während der Mietzeit gegen Mietzahlung.
- Leihvertrag
- Der Leihvertrag gestattet den unentgeltlichen Gebrauch einer Sache auf bestimmte Zeit.
- Sachdarlehensvertrag
- Der Sachdarlehensvertrag ist eine Form des Darlehensvertrags. Hier geht es jedoch nicht um die Bereitstellung eines Zahlungsmittels, sondern um eine Sache. Dafür musst du dann ein Darlehensentgelt zahlen und eine gleichartige Sache zurückgeben.
- Dienstvertrag
- Der Dienstvertrag beinhaltet das Leisten versprochener Dienste jeder Art gegen Vergütung.
- Werkvertrag
- Im Werkvertrag ist die Herstellung eines bestimmten Werks (also die Herstellung oder Veränderung einer Sache) gegen Vergütung geregelt.
- Pachtvertrag
- Der Pachtvertrag gewährt den Gebrauch eines verpachteten Gegenstands inklusive der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- Der Geschäftsbesorgungsvertrag regelt, dass du ein Geschäft für eine andere Person besorgst (z.B Rechtsberatung). Es geht hier also um einen Dienst- oder Werkvertrag.
- Gesellschaftsvertrag
- Der Gesellschaftsvertrag ist darauf ausgerichtet, ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
- Bürgschaftsvertrag
- In einem Bürgschaftsvertrag wird festgelegt, dass du für die Verbindlichkeiten eines Dritten aufkommen musst.
Vertragsrecht – Widerruf
Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. In einigen Fällen wird Verbrauchern jedoch die Möglichkeit eingeräumt, bereits abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Dem Vertragspartner muss dann, am besten schriftlich, mitgeteilt werden, dass der Vertrag widerrufen wird.
In der Regel hat ein Verbraucher 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Ein Grund für den Widerruf muss nicht angegeben werden.
Folgende Verträge können widerrufen werden:
- Verträge, die nicht in direkter Kommunikation abgeschlossen werden
- z. B. per Internet, Telefonat, Brief oder Fax
- Hier gilt die Voraussetzung, dass es zum alltäglichen Geschäft des Unternehmens gehört, Fernabsatz zu betreiben
- Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden
- z. B. an der Haustür/ in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder auf der Straße
Vertragsrecht – Rücktritt
Rücktrittsrecht bedeutet, dass du, unter gewissen Bedingungen, von einem Vertrag zurücktreten kannst. Es meint also das Rückgängigmachen eines vorerst wirksam zustande gekommenen Vertrags.
Das Rücktrittsrecht und die zugehörigen Wirkungen sind im § 346 ff. BGB geregelt. Mögliche Rücktrittsgründe findest du in den §§ 323 ff. BGB.
§323 gilt grundsätzlich für alle gegenseitigen Verträge. Dabei muss die Leistungspflichtverletzung in Form von Nicht- oder Schlechterfüllung erfolgen. Es ist allerdings notwendig, dass der Schuldner die Chance hatte, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen oder nachzuerfüllen. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn der Schuldner die Leistung verweigert.
Der Gläubiger muss auch seinerseits die Gegenleistung erbringen wollen.
Bei einem Rücktritt gemäß § 324 BGB muss der Schuldner keine Rücksicht auf die Belange des Gläubigers berücksichtigt haben. Dazu gehört:
- Verletzung des Eigentums
- Gesundheit des Vertragspartners
- Ehre des Vertragspartners
- Gesundheit der Angehörigen des Vertragspartners
- Ehre der Angehörigen des Vertragspartners
Es gilt jedoch, dass diese Verletzungen es dem Gläubiger nicht zumutbar machen müssen, weiterhin an den Vertrag gebunden zu sein. Das passiert zum Beispiel, wenn dein Vertragspartner trotz Abmahnung nicht dazu bereit ist, die Pflichten zu erfüllen. Auch bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist dies der Fall.
In §§ 326 Absatz 5 und 323 BGB ist die Leistungsbefreiung des Schuldners geregelt.
Rechtsfolgen
Ein Rücktritt kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- Die nicht erbrachte Leistung erlischt
- Rückgewähr der empfangenen Leistung
- Wertersatz
- Schadensersatz
- Ersatz von Nutzungen und Verwendungen
Vertragsrecht - Das Wichtigste auf einen Blick
- Verträge führen Rechtsfolgen herbei
- Sie entstehen zwischen zwei oder mehr Rechtssubjekten und setzen mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) voraus
- Verträge enthalten Rechte und Pflichten
- Verträge bieten Sicherheit
- Es gibt viele verschiedene Arten von Verträgen, die unterschiedliche Rechte und Pflichten regeln
- Von Verträgen kann beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen zurückgetreten werden
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Vertragsrecht
Wann ist ein Vertrag gültig?
Ein Vertrag ist gültig, wenn er zwei übereinstimmende Willenserklärungen enthält. Diese Willenserklärungen werden Angebot/Antrag und Annahmen genannt.
Kann ich jeden Vertrag widerrufen?
Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht. Der Abschluss von Verträgen ist grundsätzlich verbindlich. In manchen Situationen macht das Gesetz jedoch eine Ausnahme und gewährt ein Widerrufsrecht. Dies gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt einer Ware.
Kann man einen unterschriebenen Vertrag rückgängig machen?
Grundsätzlich ist der Abschluss von Verträgen bindend. In bestimmten Fällen kann jedoch das Widerrufs- oder Rücktrittsrecht greifen.
Wie lange kann man von einem unterschriebenen Vertrag zurücktreten?
Man kann nicht im allgemeinen davon ausgehen, dass von einem Vertrag zurückgetreten werden kann. In manchen Fällen greift jedoch das Widerrufsrecht. Dieses gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrags oder dem Erhalt einer Ware.
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