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Arbeitsmarktpolitik – Definition
Man unterscheidet zwischen der aktiven und der passiven Arbeitsmarktpolitik. Innerhalb der aktiven Arbeitsmarktpolitik kann zusätzlich zwischen der angebots- und nachfrageorientierten Arbeitsmarktpolitik differenziert werden.
Arbeitsmarkt – Definition
Auf dem Arbeitsmarkt treffen die Nachfrage und das Angebot von Arbeitskräften zusammen. In Deutschland gibt es den ersten und den zweiten Arbeitsmarkt.
Erster Arbeitsmarkt
Auf dem ersten Arbeitsmarkt finden Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen selbstständig zueinander, indem sich Arbeitnehmer*innen auf ausgeschriebene Stellen bewerben oder Unternehmen auf Karriereseiten gezielt auf sie zugehen. Das alles funktioniert ohne staatliche Zuschüsse oder Einfluss aus der Politik.
Diese Karriereseiten können zum Beispiel Xing oder LinkedIn sein.
Zweiter Arbeitsmarkt
Der zweite Arbeitsmarkt schafft Raum für Menschen, die auf dem freien Markt keine Anstellung finden. Sie erhalten Unterstützung durch Fördermaßnahmen. Das Ziel ist es, betroffene Arbeitnehmer*innen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zu diesen Unterstützungen gehören unter anderem Weiterbildungsangebote oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Arbeitsmarktpolitik – Ziel
Das wichtigste Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist es, durch staatliche Maßnahmen die Arbeitslosigkeit zu verringern und so für einen hohen Beschäftigungsstand zu sorgen.
Arbeitsmarktpolitik trägt demnach dazu bei, einen hohen Beschäftigungsstand bzw. Vollbeschäftigung zu erreichen.
Mehr über die wirtschaftspolitischen Ziele erfährst du in unserem Artikel Magisches Viereck.
Es soll allen erwerbsfähigen Personen möglich sein, einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen, die ihren Fähigkeiten entspricht, ununterbrochen ist und fair entlohnt wird.
Die Arbeitsmarktpolitik hat neben der beschäftigungspolitischen Funktion – die Unterbeschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren – auch eine sozialpolitische Funktion. Dabei bietet sie den Arbeitnehmer*innen bei Verlust des Arbeitsplatzes durch Lohnersatzleistung eine Existenzgrundlage.
Arbeitsmarktpolitik – Rechtliche Grundlage
Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) stellt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen und Leistungen in der Arbeitsmarktpolitik dar und ermöglicht die Tätigkeit der Bundesagentur für Arbeit.
Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) regelt speziell die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also das Arbeitslosengeld II.
Arbeitsmarktpolitik – Rolle der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit setzt die aktive und passive Arbeitsmarktpolitik mithilfe folgender Leistungen um:
- Berufsberatung
- Arbeitsvermittlung
- Beratung von Arbeitgeber*innen
- Zahlung von Lohnersatzleistung
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Förderung beruflicher Weiterbildung
Auch durch Arbeitsmarktforschung und -statistiken sowie Berichterstattungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsmarktpolitik.
Diese Mittel helfen der Bundesregierung dabei, ihre Gesetze und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Passive Arbeitsmarktpolitik – Definition
Durch eine passive Arbeitsmarktpolitik sollen die wirtschaftlichen Schäden ausgeglichen werden, die eine Person in der Arbeitslosigkeit erleidet.
Dazu gibt es verschiedene Lohnersatzleistungen, die das Grundeinkommen einer Person sichern und oft an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind.
Die Instrumente der passiven Arbeitsmarktpolitik sind:
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld II
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
Arbeitslosengeld I
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Ein/e Erwerbslose*r muss das ALG I bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Da es sich bei dem ALG I um eine Versicherungsleistung handelt, bekommt ein/e Arbeitslose*r diese nur, wenn der-/diejenige in den zwei Jahren vor dem Verlust der Beschäftigung für mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das passiert meist automatisch, wenn man bei einem Unternehmen in Voll- oder Teilzeit angestellt ist.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der/die Arbeitslose nach einer neuen Beschäftigung sucht. Das Arbeitslosengeld I wird für einen individuellen Zeitraum gezahlt, abhängig von Beschäftigungslänge und Alter, maximal jedoch für 24 Monate. Die Höhe des ALG I beträgt 60 % des Bruttogehaltes des/der Arbeitslosen bzw. 67 %, wenn diese Person mindestens ein Kind aufzieht.
Das Bruttogehalt ist das vereinbarte Gehalt eines/einer Arbeitnehmer*in, bevor Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Das Nettogehalt ist die Summe, die tatsächlich an den/die Arbeitnehmer*in ausgezahlt wird, nachdem die Beiträge abgezogen wurden.
Peter ist 48 Jahre alt und hat 3 Jahre in einem Betrieb gearbeitet. Nun musste ihm sein Arbeitgeber kündigen. Da er länger als 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann er nun für 12 Monate ALG I bekommen.
Claudia ist 38 und nach 1,5 Jahren in ihrer Firma arbeitslos geworden. Da sie mehr als 12 Monate eingezahlt hat, steht ihr ALG für 6 Monate zu.
Heinz ist 52 und hat nach 8 Jahren seine Arbeitsstelle verloren. Da er älter ist als 50 und länger als 48 Monate versicherungspflichtig war, bekommt er ALG I für den Maximalzeitraum von 24 Monaten.
Arbeitslosengeld II
Wenn ein/e Arbeitslose*r in dem Zeitraum, in dem ihm/ihr ALG I gezahlt wurde, keine neue Arbeitsstelle gefunden hat, so muss im nächsten Schritt Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragt werden. Das ALG II wird auch häufig Hartz IV bzw. Hartz 4 genannt.
Diese staatliche Absicherung bekommen Personen, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind oder noch gar nicht berufstätig waren und keine Beschäftigung finden können, zum Beispiel direkt nach dem Schulabschluss. Manchmal wird Hartz IV auch eingesetzt, um Arbeitnehmer*innen zu fördern, die zwar nicht arbeitslos sind, aber trotzdem nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Genau genommen handelt es sich bei dem ALG II um eine Grundsicherung für Arbeitsuchende, also eine feste Geldsumme, die zum Überleben reicht. Ob ein/e Arbeitslose*r Anspruch auf ALG II hat, hängt von seinem/ihrem sonstigen Einkommen und vorhandenen Vermögen sowie von Angehörigen im eigenen Haushalt ab.
Claudia hat in den 6 Monaten, in denen ihr ALG I gezahlt wurde, keine neue Anstellung finden können. Nun kann sie ALG II beantragen, um solange unterstützt zu werden, bis sie eine neue Arbeitsstelle findet.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, wenn in einem Betrieb die sonst übliche Arbeitszeit vorübergehend herabgesetzt wird. Dies kommt beispielsweise vor, wenn ein Unternehmen weniger Aufträge erhält und deswegen die Kapazitäten des Unternehmens, darunter auch die Mitarbeiter*innen, nicht ausgeschöpft werden.
Durch den Einsatz von Kurzarbeit können Arbeitsplätze über diesen Zeitraum bestehen bleiben. Die Stunden, die durch die Arbeitnehmer*innen noch geleistet werden, bezahlt das Unternehmen selbst. Für die Ausfallstunden bekommt der/die Arbeitnehmer*in in Kurzarbeit 60 % des vorherigen Nettoverdienstes. Hat ein/e Arbeitnehmer*in in Kurzarbeit Kinder, bekommt diese/r 67 % seines Nettoverdienstes.
Besonders in der Corona-Pandemie war Kurzarbeit eine große Hilfe für Unternehmen und Arbeitnehmer*innen, weil viele Beschäftigte Ihre Arbeit nicht mehr ausführen konnten. Davon war zum Beispiel das Gastgewerbe betroffen, bei dem Hotels und Restaurants über den Lockdown lange geschlossen waren. Da es keine Gäste zu beherbergen oder zu bedienen gab, wurden diese Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit geschickt, bis das Gastgewerbe nochmal öffnen durfte.
Insolvenzgeld
Während der drei Monaten vor einem Insolvenzverfahren, kann es dazukommen, dass ein Unternehmen das Gehalt an seine Beschäftigten nicht auszahlen kann. In diesem Fall haben Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit die Zahlung des rückständigen Nettogehaltes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge zu beantragen.
Aktive Arbeitsmarktpolitik – Definition
Die aktive Arbeitsmarktpolitik verfolgt das Ziel, Menschen aus der Arbeitslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Das soll das Gleichgewicht zwischen dem Arbeitsangebot und der Arbeitsnachfrage fördern. Dabei baut die aktive Arbeitsmarktpolitik vor allem auf die Arbeitsvermittlung und Integrationsmaßnahmen.
Ursprünglich war die aktive Arbeitsmarktpolitik dazu gedacht, Arbeitslosigkeit als Gesamtes einzudämmen.
Mit der Zeit kam jedoch die Erkenntnis, dass das Problem der Arbeitslosigkeit nicht als Gesamtes gelöst werden kann.
Nun konzentriert sich die aktive Arbeitsmarktpolitik auf die (Wieder-) Eingliederung von besonderen Arbeitnehmergruppen wie Langzeitarbeitslosen sowie älteren oder schlecht qualifizierten Personen.
Außerdem liegt nun ein Fokus auf der Selbstverantwortung und Eigeninitiative der Arbeitnehmer*innen unter dem Prinzip des "Förderns und Forderns". Dieses zeigt sich in der engen Zusammenarbeit von staatlichen Leistungen und eigenverantwortlicher Gegenleistung der Arbeitnehmer*innen auf dem Weg auf den Arbeitsmarkt.
Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik können in angebots- und nachfrageorientierte Arbeitsmarktpolitik eingeteilt werden. Dabei bezieht sich die angebotsorientierte Arbeitsmarktpolitik auf den/die Arbeitnehmer*in und die nachfrageorientierte Arbeitsmarktpolitik auf den/die Arbeitgeber*in.
Angebotsorientierte Arbeitsmarktpolitik
Diese Maßnahmen richten sich an die Arbeitslosen, die dadurch auf dem Weg in den Arbeitsmarkt vorbereitet, beruflich gefördert und unterstützt werden.
Dazu gibt es Trainings- und Integrationsmaßnahmen, berufliche Weiterbildungen und Umschulungen sowie die Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung durch Mobilitätshilfen und direkte Arbeitsvermittlungen.
Nachfrageorientierte Arbeitsmarktpolitik
Die meist finanziellen Leistungen der nachfrageorientierten Arbeitsmarktpolitik richten sich direkt an den/die Arbeitgeber*in. Sie orientieren sich vor allem daran, die Defizite bestimmter Arbeitnehmergruppen finanziell auszugleichen, damit diese erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können. Durch die Förderungen können außerdem mehr Stellen für diese Arbeitnehmergruppen entstehen.
Zu der nachfrageorientierten Arbeitsmarktpolitik gehören die finanzielle Förderung der beruflichen Ausbildung bei dem/der Arbeitgeber*in und die Zahlung von Eingliederungszuschüssen.
Auch Lohnsubventionen kommen infrage, wenn Arbeitnehmer*innen eingestellt werden, die eine geringere Produktivität aufweisen, wie zum Beispiel ältere Arbeitnehmer*innen.
Weitere Instrumente der nachfrageorientierten Arbeitsmarktpolitik sind Arbeitsplatz schaffende Investitionen in Betrieben sowie Förderungen der Selbstständigkeit, sogenannte Existenzgründungshilfen.
Arbeitsmarktpolitik - Das Wichtigste
- Wirtschaftspolitische Maßnahmen sind speziell darauf ausgerichtet, ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt herzustellen.
- Passive Arbeitsmarktpolitik gewährleistet eine finanzielle Grundsicherung für Arbeitslose durch Arbeitslosengeld I + II sowie anderen Maßnahmen.
- Aktive Arbeitsmarktpolitik befasst sich mit der (Wieder-)Eingliederung von bestimmten Arbeitnehmergruppen (Ältere, Langzeitarbeitslose, Behinderte).
- Aktive Arbeitsmarktpolitik wird noch einmal in angebotsorientierte und nachfrageorientierte Arbeitsmarktpolitik unterteilt.
- Angebotsorientierte Arbeitsmarktpolitik hilft Arbeitslosen durch Trainings und Weiterbildungen Fuß im Arbeitsmarkt zu fassen.
- Nachfrageorientierte Arbeitsmarktpolitik schafft Arbeitsplätze und Einstellungsmöglichkeiten bei Unternehmen und unterstützt diese finanziell.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsmarktpolitik
Was versteht man unter passiver Arbeitsmarktpolitik?
Die passive Arbeitsmarktpolitik gleicht wirtschaftliche Schäden aus, die eine Person in der Arbeitslosigkeit erleidet. Dazu gibt es verschiedene Lohnersatzleistungen, die das Grundeinkommen einer Person sichern.
Die Instrumente der passiven Arbeitsmarktpolitik sind: Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld.
Was versteht man unter Arbeitsmarktpolitik?
Die Arbeitsmarktpolitik ist ein wirtschaftspolitisches Instrument, das das Arbeitsangebot und die Arbeitsnachfrage ausgleichen soll. Das Ziel ist es, eine hohe Beschäftigungsquote auf dem Arbeitsmarkt und eine finanzielle Existenzgrundlage für Arbeitslose bereitzustellen. Man unterscheidet die aktive und passive Arbeitsmarktpolitik.
Wie kann der Staat Einfluss auf den Arbeitsmarkt nehmen?
Durch Gesetzgebung und Richtlinien kann die Arbeitsmarktpolitik eine hohe Beschäftigungsquote fördern. Der Staat kann Investitionen tätigen, die neue Arbeitsplätze entstehen lassen und Maßnahmen finanziell fördern. Auch Konjunktur- und Strukturpolitik nehmen großen Einfluss auf die Produktivität des Arbeitsmarktes. Die gesetzliche Grundlage bildet sich aus dem SGB III, das unter anderem die Bundesagentur für Arbeit berechtigt, die staatlichen Maßnahmen umzusetzen.
Was macht der Staat gegen Arbeitslosigkeit?
Dem Staat stehen im Rahmen der Beschäftigungspolitik und der Arbeitsmarktpolitik verschiedene Instrumente zur Verfügung um gegen Arbeitslosigkeit vorzugehen. Dazu gehört zum einen die direkte Förderung der Konjunktur durch Investitionen, um die Nachfrage nach Arbeitskräften zu fördern – als Teil der Beschäftigungspolitik. Zum anderen hilft auch die Wiedereingliederung von besonderen Arbeitslosengruppen, wie Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer*innen durch die passive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosigkeit abzubauen. Es bieten sich zum Beispiel verschiedene Integrationsmaßnahmen, Trainings, Umschulungen, Jobvermittlungen und Programme für Unternehmen durch die Bundesagentur für Arbeit an.
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