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Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft?
Partnerschaftsgesellschaften bieten professionellen Dienstleistern eine flexible Form der Zusammenarbeit. Sie kombinieren individuelle Fähigkeiten, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Diese Gesellschaftsform ist speziell für die Bedürfnisse von Freiberuflern konzipiert, um eine effektive und rechtlich gesicherte Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Definition Partnerschaftsgesellschaft einfach erklärt
Partnerschaftsgesellschaft: Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die es Angehörigen freier Berufe ermöglicht, sich zusammenzuschließen, um ihre berufliche Tätigkeit unter gemeinsamer Firma auszuüben. Sie haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.
Diese Definition legt die Grundlage für ein besseres Verständnis von Partnerschaftsgesellschaften. Sie ist besonders relevant für Bereiche wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure oder Architekten, die ihre professionellen Dienste gebündelt anbieten möchten.
Das Besondere an der Partnerschaftsgesellschaft ist, dass sie eine hohe Flexibilität im Innenverhältnis bietet, gleichzeitig aber im Außenverhältnis den Anspruch auf Professionalität und Vertrauenswürdigkeit stärkt.
Formen der Partnerschaftsgesellschaft
Es gibt zwei Hauptformen von Partnerschaftsgesellschaften: die einfache Partnerschaftsgesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Beide Formen haben ihre spezifischen Charakteristika und Einsatzgebiete.
- Einfache Partnerschaftsgesellschaft: In dieser Form haften alle Partner persönlich und unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB): Hier haften die Partner für berufliche Fehler nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen. Dies bietet einen besseren Schutz des privaten Vermögens der Partner.
Wenn zum Beispiel vier Architekten eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, um gemeinsam Projekte zu realisieren, können sie wählen, ob sie als einfache Partnerschaftsgesellschaft oder als PartGmbB agieren wollen. Ihre Entscheidung hängt davon ab, wie wichtig ihnen der persönliche Vermögensschutz ist.
Partnerschaftsgesellschaft Gesetz - grundlegende Regelungen
Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) ist die rechtliche Grundlage für Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland. Es regelt unter anderem die Gründung, die Haftung und die Führung der Gesellschaft.
Grundlegende Regelungen im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG):
- Mindestanzahl von Gesellschaftern: Keine
- Notwendige Qualifikation der Partner: Angehörige freier Berufe
- Haftung: Persönlich und unbeschränkt bzw. beschränkt bei PartGmbB
- Firmierung: Muss den Zusatz "Partnerschaft" oder "PartGmbB" enthalten
Ein interessanter Aspekt des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) ist, dass es für die Partner die Möglichkeit vorsieht, ihre interne Haftungsverteilung weitgehend frei zu gestalten. Das bedeutet, dass die Partner intern abweichende Vereinbarungen zur Haftung treffen können, solange diese nicht gegenüber Dritten wirksam sind. Diese Flexibilität ermöglicht eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse und Risikobereitschaft der Partner.
Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft
Das Verständnis der Haftungsstrukturen in einer Partnerschaftsgesellschaft ist essenziell, um die rechtlichen Risiken des unternehmerischen Handelns adäquat zu steuern. Diese Strukturen variieren je nach der gewählten Form der Partnerschaftsgesellschaft.
Haftung Partnerschaftsgesellschaft - allgemeine Prinzipien
In einer Partnerschaftsgesellschaft haften die Partner grundsätzlich persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Diese Form der Haftung bedeutet, dass im Falle von Verbindlichkeiten nicht nur das Geschäfts-, sondern auch das private Vermögen der Partner herangezogen werden kann.
Diese Regelung stellt ein bedeutendes Risiko dar, welches vor dem Hintergrund der gewählten Berufsausübung sorgfältig abgewogen werden sollte.
Was es zu beachten gilt:
- Alle Partner haften solidarisch, was bedeutet, dass ein Gläubiger sich an jeden Partner wenden kann, um die gesamte Schuld einzufordern.
- Die Haftung ist nicht auf den Anteil am Unternehmen oder die Beteiligung an der Verursachung der Verbindlichkeit beschränkt.
- Interne Vereinbarungen über die Haftungsverteilung können getroffen werden, beeinflussen jedoch nicht die Haftung gegenüber Dritten.
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (MBB)
Ein signifikanter Schritt zur Minimierung des Haftungsrisikos persönlichen Vermögens ist die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Hierbei haften die Partner nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen, sondern lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen für berufliche Fehler.
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB): Eine spezielle Form der Partnerschaftsgesellschaft, bei der die Haftung der Partner für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.
Diese Form der Partnerschaftsgesellschaft bietet insbesondere Berufsgruppen mit hohem Haftungsrisiko, wie Architekten, Ärzten oder Rechtsanwälten, eine attraktive Möglichkeit, ihr Risiko zu managen.Wichtige Aspekte der PartGmbB:
- Eine ausdrückliche Erklärung bei der Anmeldung im Partnerschaftsregister ist notwendig.
- Der Firmenname muss den Zusatz "mit beschränkter Berufshaftung" oder "PartGmbB" enthalten.
- Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich.
Ein Beispiel: Eine Gruppe von Rechtsanwälten gründet eine Partnerschaftsgesellschaft. Um ihr privates Vermögen zu schützen, entscheiden sie sich für die Form einer PartGmbB. Sie nehmen eine Berufshaftpflichtversicherung und registrieren die Gesellschaft unter einem Namen, der den Zusatz "mit beschränkter Berufshaftung" führt.
Es ist interessant zu bemerken, dass trotz der Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, die PartGmbB den Partnern ermöglicht, als freiberuflich und nicht als Gewerbetreibende zu gelten. Dies hat steuerliche Implikationen und ermöglicht es den Partnern, weiterhin von bestimmten Vergünstigungen, die für Freiberufler gelten, zu profitieren.
Unterschiede zwischen Partnerschaftsgesellschaft und anderen Gesellschaftsformen
Die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Verschiedene Gesellschaftsformen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, je nach den Zielen und Bedürfnissen des Unternehmens. In diesem Abschnitt konzentrieren wir uns auf die Unterschiede zwischen einer Partnerschaftsgesellschaft und anderen gängigen Gesellschaftsformen wie der GmbH und der GbR.
Unterschied GmbH und Partnerschaftsgesellschaft
- Haftung: Der Hauptunterschied zwischen einer GmbH und einer Partnerschaftsgesellschaft liegt in der Haftung. Während die Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft grundsätzlich persönlich haften, ist die Haftung bei einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
- Gründung: Die Gründung einer GmbH ist in der Regel aufwändiger und kostenintensiver als die einer Partnerschaftsgesellschaft, da sie eine notarielle Beurkundung und ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erfordert.
- Zielgruppe: Eine Partnerschaftsgesellschaft richtet sich an Freiberufler und Dienstleister, während eine GmbH für eine breitere Palette von Geschäftstätigkeiten geeignet ist.
Partnerschaftsgesellschaft vs. GbR - was passt besser zu deinem Vorhaben?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnerschaftsgesellschaft sind beides Gesellschaftsformen, die sich für die Zusammenarbeit von Freiberuflern eignen. Doch es gibt einige entscheidende Unterschiede:
- Haftung: Sowohl in der GbR als auch in der Partnerschaftsgesellschaft haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Partnerschaftsgesellschaft die Option bietet, in die Form einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) überzugehen und somit die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken.
- Registereintrag: Eine GbR muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, während eine Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister eingetragen werden muss. Dies verleiht der Partnerschaftsgesellschaft eine stärkere rechtliche Grundlage.
- Freie Berufe: Die Partnerschaftsgesellschaft ist speziell auf die Bedürfnisse von Angehörigen freier Berufe zugeschnitten, während die GbR eine allgemeinere Form der gesellschaftlichen Zusammenarbeit darstellt.
Beim Abwägen zwischen GbR und Partnerschaftsgesellschaft solltest du insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und die spezifischen Bedürfnisse deines Vorhabens berücksichtigen.
Vor- und Nachteile einer Partnerschaftsgesellschaft
Bei der Gründung eines Unternehmens durch Freiberufler ist eine der ersten Entscheidungen, die getroffen werden muss, die Wahl der passenden Rechtsform. Die Partnerschaftsgesellschaft bietet eine speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern zugeschnittene Form der Zusammenarbeit. Doch wie bei jeder Entscheidung gibt es auch hier Vor- und Nachteile.
Vorteile und Nachteile Partnerschaftsgesellschaft im Überblick
Vorteile:
- Individuelle Haftungsregelungen, insbesondere durch die Option einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).
- Einfache Gründung und geringe Gründungskosten im Vergleich zu Kapitalgesellschaften.
- Flexibilität in der internen Organisation und klare rechtliche Rahmenbedingungen.
- Möglichkeit, unter gemeinsamem Namen am Markt aufzutreten, was das professionelle Erscheinungsbild stärkt.
- Grundsätzlich unbeschränkte Haftung der Partner mit ihrem Privatvermögen (außer bei PartGmbB).
- Eingeschränkte Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung verglichen mit Kapitalgesellschaften.
- Die Partnerschaftsgesellschaft ist auf Angehörige freier Berufe beschränkt.
Partnerschaftsgesellschaft und Steuern - was musst Du wissen?
Die steuerliche Behandlung einer Partnerschaftsgesellschaft hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den wichtigsten Steueraspekten gehören:
- Transparenzprinzip: Die Partnerschaftsgesellschaft selbst ist nicht steuerpflichtig. Stattdessen werden die Einkünfte direkt den Partnern zugerechnet und von diesen versteuert.
- Die Partner können zwischen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer wählen, wenn sie eine PartGmbB gründen.
- Mögliche Steuervorteile durch die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben und die günstigere Behandlung von Verlustvorträgen.
Beispiele einer Partnerschaftsgesellschaft - Inspirationen aus der Praxis
Ein Team von Architekten entscheidet sich für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft, um aufgrund ihrer gemeinsamen fachlichen Kompetenzen größere Projekte anzunehmen. Jeder Partner bringt sein spezielles Know-how und seine Kundenkontakte ein, was der Partnerschaftsgesellschaft ermöglicht, ein breites Leistungsspektrum anzubieten.
Drei Psychologen gründen eine gemeinsame Praxis als Partnerschaftsgesellschaft. Sie profitieren von der Möglichkeit, die Haftung auf berufliche Fehler zu beschränken, indem sie sich für eine PartGmbB entscheiden. Dies schützt ihr Privatvermögen und ermöglicht eine fokussierte Zusammenarbeit, um ihren Patienten die bestmöglichen Therapieangebote zu bieten.
Partnerschaftsgesellschaften - Das Wichtigste
- Partnerschaftsgesellschaften sind eine Gesellschaftsform für Freiberufler und bieten eine flexible und rechtlich gesicherte Form der Zusammenarbeit.
- Es gibt zwei Formen der Partnerschaftsgesellschaft: die einfache Partnerschaftsgesellschaft mit unbeschränkter Haftung und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).
- Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) regelt unter anderem die Gründung, Haftung und Führung der Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland.
- In einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft haften Partner unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, während bei der PartGmbB die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.
- Im Vergleich zu einer GmbH ist die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft in der Regel einfacher und kostengünstiger, allerdings mit dem Nachteil der unbeschränkten Haftung.
- Die Steuer wird nach dem Transparenzprinzip geregelt, wobei die Einkünfte den Partnern zugerechnet und von diesen versteuert werden, mit der Option zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bei einer PartGmbB.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Partnerschaftsgesellschaften
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