Landesarbeitsgericht

In der Welt des Arbeitsrechts spielt das Landesarbeitsgericht eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel wird dir eine gründliche Einführung in das Landesarbeitsgericht geben, seine Zuständigkeiten und Aufgaben, den Prozess und das Verfahren, seine Geschichte und wichtige Entscheidungen. Dabei werden selbst komplexe Aspekte für Schüler und Studierende verständlich erklärt. Es ist wichtig, die Funktionen und den Einfluss des Landesarbeitsgerichts zu verstehen, um ein vollständiges Bild der deutschen Rechtslandschaft zu erhalten.

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    Einführung in das Landesarbeitsgericht: Definition und Einfache Erklärung

    Im Bereich der Rechtswissenschaften ist das Landesarbeitsgericht ein elementarer Bestandteil. Es spielt eine entscheidende Rolle im juristischen System und ist bestimmend für viele Arbeitsrechtsentscheidungen. Doch was genau ist das Landesarbeitsgericht und wie kann es einfach erklärt werden? In diesem Artikel wirst du alles Wichtige über die Rolle, die Funktion und den rechtlichen Rahmen des Landesarbeitsgerichts erfahren.

    Definition: Das Landesarbeitsgericht (LAG) ist die mittlere Instanz im dreistufigen Instanzenzug des Arbeitsrechts in Deutschland. Es dient als Berufungs- und Beschwerdegericht gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte. Des Weiteren kann es in bestimmten Fällen auch als erstinstanzliches Gericht tätig werden.

    Was ist das Landesarbeitsgericht: Eine Definition

    Das Landesarbeitsgericht ist das Gericht des Landes, das für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es ist Teil der deutschen Gerichtsbarkeit und ein wichtiger Baustein im deutschen Rechtssystem. Um das Konzept des Landesarbeitsgerichts zu verstehen, ist es hilfreich, es im Kontext des gesamten rechtlichen Prozesses zu betrachten.

    Die Rolle des Landesarbeitsgerichts in der Gerichtsbarkeit wird durch bestimmte Gesetze und Vorschriften bestimmt, insbesondere durch das Arbeitsgerichtsgesetz. Dieses legt fest, welche Art von Fällen zur Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts gehören.

    Definition: Die Hauptaufgaben des Landesarbeitsgerichts bestehen in der Bearbeitung von Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte und der Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse derselben. Darüber hinaus kann das LAG in bestimmten Fällen auch erstinstanzlich tätig werden, wenn es um Auseinandersetzungen zwischen Tarifparteien oder um Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz geht.

    Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat eine Kündigung erhalten und klagt dagegen vor dem Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht gibt ihm recht. Daraufhin legt der Arbeitgeber Berufung ein, und der Fall geht vor das Landesarbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht überprüft nun die Entscheidung des Arbeitsgerichts und kann diese aufheben, abändern oder bestätigen.

    Landesarbeitsgericht Einfach erklärt für Schüler und Studenten

    Das Landesarbeitsgericht ist ein wichtiges Thema in den Rechtswissenschaften. Es ist allerdings auch ein Konzept, das auf den ersten Blick komplex erscheint. Aber keine Sorge, eine einfache Erklärung wird dir helfen, dieses Konzept zu verstehen.

    Tiefere Einblicke: Es gibt insgesamt 10 Landesarbeitsgerichte in Deutschland. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landesarbeitsgericht, einige größere Bundesländer haben sogar mehrere. Die Landesarbeitsgerichte sind dabei auf verschiedene Städte verteilt. Jedes Landesarbeitsgericht ist dabei für einen bestimmten Bezirk zuständig.

    Beispielsweise gehört zu den Aufgaben des Landesarbeitsgerichts, Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Kommt es beispielsweise in einem Unternehmen zu einem Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, der vor Gericht ausgetragen wird, kann das Landesarbeitsgericht involviert werden, wenn eine der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegt.

    Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Landesarbeitsgerichts

    Das Landesarbeitsgericht übernimmt eine Reihe wesentlicher Funktionen im Arbeitsrecht in Deutschland. In erster Linie fungiert es als Berufungs- und Beschwerdeinstanz gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte. Demnach ist es seine Aufgabe, diese Entscheidungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Aber wie sieht dies in der Praxis aus und was genau umfasst das Aufgabenspektrum des Landesarbeitsgerichts?

    Die Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts: Ein Überblick

    Das Landesarbeitsgericht hat eine breite Zuständigkeitsspanne die sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz ergibt. Es ist für alle Fälle zuständig, in denen eine Partei Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Arbeitsgerichts einlegt. Es prüft dann, ob das Urteil oder der Beschluss rechtmäßig und korrekt war. Das Landesarbeitsgericht entscheidet also nicht nur bei Berufungen gegen Urteile, sondern auch bei Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte.

    Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Landesarbeitsgericht als erstinstanzliches Gericht auftritt. Das betrifft insbesondere arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die über die Landesgrenzen hinweg auftreten, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen zwischen Tarifparteien oder bei Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

    Die Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts ist in folgenden Gesetzen geregelt:

    • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Sozialgesetzbuch (SGB)
    • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

    Beispiel: Ein Arbeitgeber beschäftigt Arbeitnehmer in mehreren Bundesländern und legt einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Mitarbeiter fest. Einige Arbeitnehmer sind jedoch mit den Bedingungen nicht einverstanden und legen Beschwerde ein. In diesem Fall wäre das Landesarbeitsgericht als erstinstanzliches Gericht zuständig, da die Streitigkeit über die Landesgrenzen hinweg auftritt.

    Landesarbeitsgericht Aufgaben: Was macht es genau?

    Das Landesarbeitsgericht hat diverse Kernaufgaben, die es im Rahmen seiner Tätigkeit wahrnimmt. Neben seiner Funktion als Berufungs- und Beschwerdegericht gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte nimmt das Landesarbeitsgericht in bestimmten Fällen auch erstinstanzliche Aufgaben war. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Tarifparteien über betriebliche oder tarifliche Fragen streiten.

    Zu den Hauptaufgaben gehören:

    • Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte
    • Erstinstanzliche Zuständigkeit in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Tarifstreitigkeiten oder Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz
    • Entscheidung über das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit im Streitfall
    • Auslegung und Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften
    Zuständigkeit Arbeitsgerichtsbarkeit
    Funktion Mittlere Rechtsinstanz
    Einstufigkeit Ja, in bestimmten Fällen

    Vertiefende Informationen: Die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts sind in der Regel Endurteile. Das heißt, sie sind sofort vollstreckbar und bindend für die Parteien. Es besteht jedoch in bestimmten Fällen die Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Rechtsmittel einzulegen. Dieses Rechtsmittel ist die Revision und kann nur dann eingelegt werden, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision in seinem Urteil zugelassen hat.

    Der Prozess und das Verfahren am Landesarbeitsgericht

    In den vorherigen Abschnitten haben wir das Landesarbeitsgericht, seine Aufgaben und Zuständigkeiten kennengelernt. Nun wollen wir uns einen weiteren wichtigen Aspekt ansehen, nämlich wie der Prozess und das Verfahren am Landesarbeitsgericht ablaufen. Es ist entscheidend zu verstehen, wie dieses Gericht funktioniert und welche Schritte eine Partei durchlaufen muss, um ihre Rechte geltend zu machen.

    Der Landesarbeitsgericht Prozess: Wie läuft er ab?

    Ein Prozess vor dem Landesarbeitsgericht ist ein formelles Verfahren, das in der Regel durch das Einlegen von Rechtsmitteln gegen Urteile oder Beschlüsse des Arbeitsgerichts eingeleitet wird. Sobald ein Rechtsmittel eingelegt wurde, wird der Sachverhalt neu aufgerollt und geprüft.

    Zunächst richten die Parteien ihre Schriftsätze an das Landesarbeitsgericht und erläutern ihre Positionen ausführlich. Dabei liegt die Beweislast in der Regel bei der Partei, die das Rechtsmittel eingelegt hat. Sie muss darlegen und beweisen, warum die Entscheidung des Arbeitsgerichts falsch war.

    Schritt 1 Schriftsätze einreichen
    Schritt 2 Beweislast tragen

    Vertiefende Informationen: Das Landesarbeitsgericht lebt vom Prinzip des kontradiktorischen Verfahrens. Das bedeutet, dass die Parteien den Sachverhalt und die Rechtsfragen vor Gericht selbst darlegen und kontrovers diskutieren. Das Gericht entscheidet dann auf Grundlage dieser Diskussion und der vorliegenden Beweise.

    Wenn alle Positionen vorgetragen und alle Beweise vorgelegt wurden, findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. In dieser Verhandlung haben die Parteien erneut die Möglichkeit, ihre Positionen mündlich darzulegen und sich zu den Argumenten und Beweisen der Gegenseite zu äußern.

    Schritt 3 Mündliche Verhandlung

    Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt, weil er der Meinung ist, dass das Arbeitsgericht die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zu unrecht für wirksam erklärt hat. Er reicht seine schriftliche Berufungsbegründung beim Landesarbeitsgericht ein und legt darin die Gründe dar, warum die Entscheidung des Arbeitsgerichts seiner Meinung nach falsch war. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht hat er dann die Möglichkeit, seine Position nochmals mündlich zu erläutern.

    Das Landesarbeitsgericht Verfahren: Ein Schritt-für-Schritt Leitfaden

    Ein Arbeitsgerichtsverfahren am Landesarbeitsgericht ist in spezifische Phase geteilt, die jeweils unterschiedliche Funktionen haben und aufeinander aufbauen. Jede Phase hat bestimmt Anforderungen und Ziele. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Phasen in einer bestimmten Reihenfolge ablaufen müssen.

    Hier ist ein Schritt-für-Schritt Überblick über die Verfahrensphasen am Landesarbeitsgericht:

    1. Einlegung des Rechtsmittels: Die Partei legt bei dem Landesarbeitsgericht das Rechtsmittel gegen das Urteil oder den Beschluss des Arbeitsgerichts ein.
    2. Vorlage der Schriftsätze: Die Parteien tragen ihre Positionen schriftlich vor und reichen ihre Schriftsätze bei dem Landesarbeitsgericht ein.
    3. Termine für mündliche Verhandlungen: Das Landesarbeitsgericht setzt Termine für mündliche Verhandlungen fest.
    4. Mündliche Verhandlung: In der mündlichen Verhandlung haben die Parteien die Möglichkeit, ihre Positionen mündlich zu erläutern und zu den Argumenten und Beweisen der Gegenseite Stellung zu nehmen.
    5. Beratung und Urteil: Nach der mündlichen Verhandlung zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und fällt anschließend das Urteil.

    Beispiel: Ein Arbeitgeber hat beim Arbeitsgericht gegen einen Arbeitnehmer geklagt. Das Arbeitsgericht hat zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Der Arbeitgeber ist jedoch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legt Berufung beim Landesarbeitsgericht ein. Von da an folgt das Verfahren den oben beschriebenen Schritten: schriftliche und mündliche Darlegung der Positionen, Beweisführung, mündliche Verhandlung und schließlich die Urteilsverkündung.

    Historischer Rückblick: Die Geschichte des Landesarbeitsgerichts kurz gefasst

    Die Geschichte des Landesarbeitsgericht - die übergeordnete Rechtsinstanz in Arbeitsgerichtsprozessen - ist untrennbar mit der Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland verbunden. Ihre Ursprünge gehen auf das Jahr 1890 zurück, als das erste systematische deutsche Arbeitsrecht geschaffen wurde. Im Laufe der Zeit gab es verschiedene Reformen, die zur aktuellen Struktur und Funktion des Landesarbeitsgerichts führten.

    Landesarbeitsgericht Geschichte kurz: Wichtige Meilensteine

    Der Weg zur heutigen Struktur des Landesarbeitsgerichts war lang und von gelegentlichen Umwälzungen geprägt. In den nachfolgenden Absätzen werden wir einige der wichtigsten Meilensteine in der Geschichte des Landesarbeitsgerichts betrachten und erklären, wie sie zur heutigen Funktion und Struktur dieses wichtigen Gerichts beigetragen haben.

    Am Anfang war das Arbeitsrecht in Deutschland hauptsächlich zivilrechtlich und wurde von den ordentlichen Gerichten entschieden. Im Jahr 1890 wurde mit dem Arbeitsgesetz die Grundlage für das moderne Arbeitsrecht in Deutschland gelegt. Damit begann die Entwicklung hin zu einem speziellen Gerichtssystem für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

    Die ersten Arbeitsgerichte wurden in den 1920er Jahren eingerichtet, hatten aber noch nicht den Status und die Kompetenzen, die sie heute besitzen. Es handelte sich vielmehr um Schiedsstellen, die außergerichtliche Vergleiche zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern herbeiführten.

    Erst 1953 wurde mit der Verabschiedung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) ein eigenständiges Gerichtssystem für das Arbeitsrecht etabliert. Das ArbGG legte nicht nur die Struktur und den Prozessablauf in Arbeitsgerichtsverfahren fest, sondern schuf auch die Grundlage für die Einrichtung der Landesarbeitsgerichte als Berufungsinstanz gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte.

    Tatsächlich wurden die Landesarbeitsgerichte erst im Rahmen des ArbGG eingeführt und sind damit eine relativ junge Gerichtsform in der deutschen Rechtslandschaft.

    Weitere wichtige Veränderungen fanden in den 1970er und 1980er Jahren statt. So wurde etwa 1979 die Möglichkeit der Amtsermittlung eingeführt, mit der das Prinzip des Beibringungsgrundsatzes in arbeitsgerichtlichen Verfahren abgelöst wurde. Dies eröffnete dem Gericht die Möglichekeit, selbst aktiv Ermittlungen anzustellen und Beweise zu erheben. In den 1980er Jahren wurde zudem das Verfahren vor den Arbeitsgerichtsbarkeiten reformiert, um die Effizienz des Prozesses zu verbessern.

    Beispiel: Ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Landesarbeitsgerichts war die Einführung der Amtsermittlung. Vor der Einführung dieser Regelung hatten die Parteien die volle Verantwortung für die Darlegung und den Beweis ihres Sachverhaltes. Mit der Einführung der Amtsermittlung hat das Gericht nun die Möglichkeit, von Amts wegen Ermittlungen anzustellen und Beweise zu erheben.

    An diesen historischen Meilensteinen wird deutlich, dass das Landesarbeitsgericht nicht nur das Ergebnis der Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts ist, sondern auch ein entscheidender Faktor in dessen Gestaltung und Fortentwicklung. Die spezielle Ausrichtung dieses Gerichts auf die Bedürfnisse des Arbeitsrechts ist ein Ausdruck der Erkenntnis, dass streitige Fragen im Arbeitsrecht einer spezialisierten Rechtsprechung bedürfen, um sowohl den Rechten der Arbeitnehmer als auch den Interessen der Arbeitgeber gerecht zu werden.

    Fallbeispiele und Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts

    Möchte man sich das Arbeitsrecht oder genauer das Verfahren am Landesarbeitsgericht besser verdeutlichen, sind Fallbeispiele und prägnante Entscheidungen ein effektiver Weg dazu. Sie geben praktische und konkrete Einblicke in die Rechtsprechung dieses Gerichts und verdeutlichen die Rechtsnormen und Prinzipien, die dabei zum Tragen kommen. Es soll an dieser Stelle die Funktionsweise und Entscheidungskraft des Landesarbeitsgerichts anhand von ausgewählten Fallbeispielen und Schlüsselurteilen illustriert werden.

    Landesarbeitsgericht Fallbeispiele: Praxisnahe Einblicke

    Eine Fülle von Fällen, die am Landesarbeitsgericht verhandelt wurden, bieten tiefgreifende Einblicke in die Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Je nach matterieller Ausrichtung und Rechtshintergrund sind die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts und die dazugehörigen Fallbeispiele äußerst vielfältig. Während einige davon signifikanten Einfluss auf die geltenden Arbeitsgesetze und -praktiken hatten, beleuchten andere spezifische Situationen und geben wertvolle Einblicke in die Praxis des Landesarbeitsgerichts.

    In einem Fall etwa, der 2015 vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.06.2015 - 7 Sa 184/14) verhandelt wurde, musste das Gericht über die Auslegung einer Betriebsvereinbarung entscheiden. Es ging um die Frage, ob ein Arbeitgeber berechtigt war, in die Pausenzeiten seiner Mitarbeiter zu bestimmen. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass ohne eine spezielle Regelung in der Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, der Arbeitgeber nicht befugt ist, Pausenzeiten festzulegen.

    Fallbeispiel: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.06.2015 - 7 Sa 184/14
    Sachverhalt: Legitimation des Arbeitgebers in die Pausenzeiten der Mitarbeiter
    Entscheidung: Ohne spezielle Regelung in Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag keine Befugnis des Arbeitgebers

    Landesarbeitsgericht Entscheidungen: Schlüsselurteile und ihre Bedeutungen

    Wie bereits erwähnt, stellen einige Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen auf die Arbeitsgesetze und -praktiken Schlüsselurteile dar. Sie haben das Arbeitsrecht in bestimmten entscheidenden Punkten wesentlich geprägt und weiterentwickelt.

    Ein prägnantes Beispiel für ein solches Schlüsselurteil ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.12.2013 (Az.: 9 Sa 1207/12). In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass Arbeitnehmer, die entgegen vertraglicher Vereinbarungen eigenmächtig Nebentätigkeiten ausüben, auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ihren Arbeitsplatz riskieren. Dieses Urteil hat wesentliche Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse und Nebentätigkeiten und zeigt die strikte Auslegung von Arbeitsverträgen durch das Landesarbeitsgericht.

    Beispiel: Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 9 Sa 1207/12) ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts die Interpretation von Arbeitsverträgen und -bedingungen beeinflussen können. Ein Arbeitnehmer hatte entgegen seiner vertraglichen Pflichten eine Nebentätigkeit aufgenommen, ohne dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Parteien stritten vor dem Landesarbeitsgericht darüber, ob das dadurch begründete Misstrauensverhältnis einen Kündigungsgrund darstellte. Das Landesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers und betonte in seinem Urteil den hohen Stellenwert von Vertrauensgrundsätzen im Arbeitsverhältnis.

    Weitere prägende Schlüsselurteile betreffen oft Themen wie den Diskriminierungsschutz, Grundsätze der Tariffähigkeit oder Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Eines davon ist beispielweise ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29.08.2019 (Az.: 6 Sa 381/18), das zur Frage der Diskriminierung wegen Behinderung Stellung bezogen hat. So darf laut diesem Urteil ein Arbeitgeber einen behinderten Bewerber nicht von einem Einstellungstest ausschließen, auch wenn dieser Test als aussagekräftiges Auswahlkriterium für die zu besetzende Position dient.

    Die Schlüsselurteile zeigen also, dass die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts direkten Einfluss auf die gesetzlichen Regeln und Praktiken im Arbeitsrecht haben und sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung sein können.

    Schlüsselurteile: Als Schlüsselurteile gelten Entscheidungen von Gerichten, die aufgrund der darin aufgeworfenen Rechtsfragen und der daraus resultierenden Urteilsbegründungen einen prägenden Einfluss auf die Fortentwicklung des jeweiligen Rechtsbereichs haben.

    Schlüsselurteil: LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2013 - (Az.: 9 Sa 1207/12)
    Sachverhalt: Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch Aufnahme einer Nebentätigkeit
    Entscheidung: Verlust des Arbeitsplatzes auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen möglich

    Landesarbeitsgericht - Das Wichtigste

    • Landesarbeitsgericht: Übergeordnete Instanz des Arbeitsgerichts, prüft und korrigiert Entscheidungen der Arbeitsgerichte
    • Zuständigkeiten: Bearbeitung von Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte, allerdings auch erstinstanzliche Zuständigkeit in bestimmten Fällen
    • Prozess: In Form eines formellen Verfahrens, eingeleitet durch das Einlegen von Rechtsmitteln gegen Gerichtsurteile oder -beschlüsse
    • Fallbeispiele: Praktische Anwendung des Rechts durch Gerichtsentscheidungen, Aufzeigung von Auslegung und Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften
    • Geschichte: Entwicklung seit 1890, Aufbau eines eigenständigen Gerichtssystems für das Arbeitsrecht ab 1953, diverse Reformen zur Verbesserung der Effizienz
    • Definition: Rechtsinstanz mit spezifischer Ausrichtung auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten zur effektiven Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern und Interessen von Arbeitgebern
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    Landesarbeitsgericht
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Landesarbeitsgericht
    Wann geht es ans Landesarbeitsgericht?
    Ein Fall geht ans Landesarbeitsgericht, wenn eine Partei gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegt. Landesarbeitsgerichte sind die zweite Instanz im arbeitsrechtlichen Instanzenzug und zuständig für Berufungs- und Beschwerdeverfahren.
    Wann wird ein Urteil vom Landesarbeitsgericht vollstreckt?
    Ein Urteil vom Landesarbeitsgericht wird vollstreckt, wenn es rechtskräftig ist. Dies ist der Fall, wenn gegen das Urteil nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung eingelegt oder wenn die Berufung abgelehnt wurde.
    Was macht das Landesarbeitsgericht?
    Das Landesarbeitsgericht ist ein Gericht der Berufungs- und Beschwerdeinstanz in Arbeitsrechtssachen. Es überprüft Urteile des Arbeitsgerichts und entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen diese Entscheidungen. Darüber hinaus kann es in bestimmten Fällen als erstinstanzliches Gericht fungieren.
    Wie lange dauert ein Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht?
    Die Dauer eines Berufungsverfahrens beim Landesarbeitsgericht ist variabel und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Durchschnitt kann ein solches Verfahren jedoch etwa sechs bis zwölf Monate dauern.
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