Tarifvertragstypen

Eintauchen in die Welt der Tarifvertragstypen: Das ist das Ziel dieses Fachartikels. Du erhältst tiefe Einblicke in die Definition und praktische Beispiele von Tarifvertragstypen. Zudem erfährst du wie die Bindung und Wirkung von Tarifverträgen zustande kommen und welchen Einfluss diese auf das Arbeitsrecht haben. Der Artikel beleuchtet die hauptsächlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifverträgen und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Es werden auch die gesetzlichen Grundlagen und die Bedeutung dieser für Tarifverträge beleuchtet. Ein rundum informierender Artikel für alle, die sich mit dem Thema Tarifvertragstypen auseinandersetzen möchten.

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    Einleitung zu Tarifvertragstypen: Definition und praktische Beispiele

    Tarifverträge sind schriftlich fixierte Vereinbarungen zwischen Tarifpartnerschaften - also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern. Sie beinhalten Regelungen zu Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Lohn- und Gehaltsstrukturen, Urlaubsanspruch oder Kündigungsfristen. Auch die Organisation und Regelung der Zusammenarbeit der Tarifpartner kann darin festgelegt sein.

    Ein Beispiel für Tarifverträge sind die Vereinbarungen zwischen ver.di, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, und der Deutschen Telekom AG. In diesen Tarifverträgen sind unter anderem Fragen zur Bezahlung, zu Arbeitszeiten und zum Urlaub verbindlich geregelt.

    Du solltest wissen, dass Tarifverträge in Deutschland eine hohe Bedeutung haben. Denn sie bieten Gewerkschaften die Möglichkeit, direkt auf die Arbeitsbedingungen einzuwirken und sie mitzugestalten. Arbeitnehmer profitieren von fest geregelten, branchenspezifischen Konditionen und einem hohen Maß an Sicherheit.

    Tarifvertragstypen einfach erklärt

    Es lassen sich verschiedene Tarifvertragstypen unterscheiden:
    • Firmentarifvertrag: Hierbei handelt es sich um einen Tarifvertrag zwischen einer einzelnen Firma und einer Gewerkschaft.
    • Flächentarifvertrag: Dieser Tarifvertrag wird zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft abgeschlossen und gilt branchenweit.
    • Verbandstarifvertrag: Er wird zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft abgeschlossen, gilt jedoch nur für die im Verband organisierten Unternehmen.

    Jede dieser Varianten hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile und ist auf unterschiedliche Bedürfnisse und Situationen zugeschnitten. Es gilt daher sorgfältig abzuwägen, welcher Tarifvertragstyp in einem bestimmten Kontext am besten geeignet ist.

    Beispiele für verschiedene Tarifvertragstypen

    Tarifvertragstyp Beispiel
    Firmentarifvertrag Transnet und die Deutsche Bahn AG schließen einen Firmentarifvertrag ab, der speziell auf die Bedürfnisse des Die Bahn AG zugeschnitten ist.
    Flächentarifvertrag Die IG Metall und der Verband der Metall- und Elektroindustrie einigen sich auf einen branchenweiten Flächentarifvertrag, der für alle metallverarbeitenden Betriebe gilt.
    Verbandstarifvertrag Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der Hotel- und Gaststättenverband schließen einen Verbandstarifvertrag, der nur für die im Verband organisierten Unternehmen Gültigkeit besitzt.

    Dein Arbeitgeber könnte beispielsweise ein Flächentarifvertrag haben, dass für jedes Unternehmen in der Branche gilt, unabhängig davon, ob es in der Gewerkschaft organisiert ist oder nicht. Dein Betrieb könnte darunter fallen, selbst wenn es kein Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands ist. In dem Fall würde der Flächentarifvertrag auch für dich gelten.

    Es ist gut zu wissen, dass ein Flächentarifvertrag auch für nicht organisierte Arbeitgeber gilt, wenn das Bundesarbeitsministerium diesen nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt hat. Das hat zur Folge, dass er auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, die unter seinen Geltungsbereich fallen – unabhängig davon, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind oder nicht.

    Bindung und Wirkung von Tarifverträgen

    Die Bindung und Wirkung von Tarifverträgen sind zwei wichtige Elemente im Arbeitsrecht, die kontinuierlich diskutiert und debattiert werden. Sie stellen sicher, dass die Rechte und Pflichten, die in den Tarifverträgen festgelegt sind, eingehalten werden.

    Wie entsteht die Bindung von Tarifverträgen?

    Die Bindung an Tarifverträge erfolgt grundsätzlich über die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem Arbeitgeberverband, der Partei des Tarifvertrages ist. Man spricht hierbei auch von der sogenannten Tarifgebundenheit.

    Tarifgebundenheit bezeichnet die rechtliche Pflicht zur Einhaltung der in einem Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Sie entsteht in der Regel durch freiwillige Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder im Arbeitgeberverband.

    Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind, an einen Tarifvertrag gebunden sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Tarifvertrag aufgrund eines Beschlusses des Bundesarbeitsministeriums auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche ausgeweitet wird, oder wenn ein Arbeitgeber sich in einem Arbeitsvertrag ausdrücklich auf einen Tarifvertrag bezieht.

    Ein Beispiel für eine solche Ausnahmeregelung ist folgendes: Der Arbeitgeber ist kein Mitglied im Arbeitgeberverband, bezieht sich aber in den Arbeitsverträgen ausdrücklich auf den geltenden Tarifvertrag der Branche. Dadurch wird er an diesen Tarifvertrag gebunden und muss die darin festgelegten Arbeitsbedingungen einhalten.

    Keine Tarifgebundenheit besteht allerdings für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die weder Mitglied in einer Gewerkschaft noch in einem Arbeitgeberverband sind und die sich weder ausdrücklich auf einen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag beziehen noch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag erlassen.

    Auswirkungen von Tarifverträgen im Arbeitsrecht

    Tarifverträge haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Einmal in Kraft, wirken sie unmittelbar und zwingend in den einzelnen Arbeitsverhältnissen der tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Die unmittelbare Wirkung bedeutet, dass die tarifvertraglichen Regelungen sich ohne weiteres Zutun der Vertragspartner direkt auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Die zwingende Wirkung beschreibt, dass von den Regelungen des Tarifvertrags nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden darf.

    Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen: So kann unter bestimmten Voraussetzungen von den tarifvertraglichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei sogenannten Öffnungsklauseln.

    Stelle dir vor, in deinem Unternehmen herrscht aufgrund einer wirtschaftlichen Krise Kurzarbeit. In solchen Fällen kann von der Regelarbeitszeit, wie sie im Tarifvertrag festgelegt ist, abgewichen werden - vorausgesetzt im Tarifvertrag ist eine solche Ausnahmesituation vorgesehen.

    In Anbetracht der Tatsache, dass Tarifverträge ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten und die Bedingungen des Arbeitslebens auf breiter Basis effektiv gestalten, haben sie in Deutschland eine starke und weitreichende Bedeutung.

    Unterschiede zwischen Tarifvertragstypen

    In Bezug auf Tarifverträge gilt es, einige wesentliche Unterschiede zu berücksichtigen. Diese Unterschiede betreffen vor allem den räumlichen Geltungsbereich, den betrieblichen Geltungsbereich und den persönlichen Geltungsbereich.

    Hauptsächliche Unterschiede zwischen Tarifvertragstypen

    Die hauptsächlichen Unterschiede zwischen den Tarifvertragstypen ergeben sich vor allem aus dem jeweiligen Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich definiert, für welche Region oder welches Gebiet der Tarifvertrag gilt. Beim Flächentarifvertrag zum Beispiel umfasst dieser in der Regel ein ganzes Bundesland, während beim Firmentarifvertrag nur ein bestimmter Betrieb betroffen ist. Der betriebliche Geltungsbereich bestimmt, für welche Bereiche eines Unternehmens oder einer Branche der Tarifvertrag gilt. Während Flächen- und Verbandstarifverträge in der Regel für ganze Branchen Anwendung finden, kann ein Firmentarifvertrag nur für spezifische Betriebsbereiche gelten.

    Der persönliche Geltungsbereich gibt schließlich an, welche Arbeitnehmergruppen von dem Tarifvertrag erfasst werden. So kann - je nach Tarifvertrag - nur eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern, z.B. nur Facharbeiter oder nur Angestellte, oder auch alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder einer Branche einbezogen sein.

    Die tarifvertragliche Regelungskompetenz unterscheidet sich ebenfalls je nach Tarifvertragstyp. Während Flächen- und Verbandstarifverträge oft umfassende Regelungskompetenzen haben und eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen regeln, können Firmentarifverträge nur die im Betrieb geltenden Arbeitsbedingungen regeln.

    Auswirkungen der Unterschiede auf das Arbeitsrecht

    Die Unterschiede zwischen den Tarifvertragstypen haben erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und die im Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Flächen- und Verbandstarifverträge in der Regel ein hohes Maß an Standardisierung und Gleichbehandlung gewährleisten. Sie sorgen in ganzen Branchen oder sogar bundesweit für einheitliche Arbeitsbedingungen.

    Firmentarifverträge hingegen bieten die Möglichkeit, auf spezifische Bedürfnisse und Gegebenheiten eines einzelnen Betriebes einzugehen. Sie ermöglichen eine größere Flexibilität, können aber auch zu mehr Unterschieden in den Arbeitsbedingungen führen.

    Obwohl alle Tarifvertragstypen prinzipiell gleiche Ziele verfolgen, nämlich die Verbesserung und Sicherung der Arbeitsbedingungen, kann hinsichtlich ihrer Reichweite und ihrer Anpassungsfähigkeit an betriebliche Besonderheiten erhebliche Unterschiede geben. Trotz dieser Unterschiede basieren alle Tarifvertragstypen auf dem Prinzip der Autonomie der Tarifvertragsparteien. Dies bedeutet, dass die Gewerkschaften und die Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände frei über den Inhalt ihrer Tarifverträge verhandeln und diese eigenverantwortlich ab-schließen können. Dabei gewährleistet das Arbeitsrecht einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmer und den betrieblichen Erfordernissen und Interessen der Arbeitgeber.

    Rechtsgrundlagen von Tarifverträgen

    Für die Entstehung, Durchführung und Beendigung von Tarifverträgen gibt es in Deutschland spezielle gesetzliche Grundlagen. Diese sind vor allem im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Das TVG enthält detaillierte Regelungen für die verschiedenen Tarifvertragstypen und legt unter anderem fest, wer zur Tarifverhandlung berechtigt ist, wie Tarifverträge abgeschlossen und geändert werden können, und welche Wirkungen sie haben.

    Gesetzliche Grundlagen von Tarifverträgen

    In Deutschland ist das Tarifvertragsrecht wesentlich im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Es enthält Bestimmungen über die Begründung, den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Tarifverträgen sowie deren Anwendung und Durchsetzung. Das TVG definiert, was unter einem Tarifvertrag zu verstehen ist (\( § 1 TVG \)):

    Ein Tarifvertrag ist nach deutschem Recht ein Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden oder einem oder mehreren Arbeitgebern und einer oder mehreren Gewerkschaften zwecks Regelung von Arbeitsbedingungen oder sonstigen Angelegenheiten der Arbeits- oder Wirtschaftsordnung (§ 1 Abs. 1 TVG).

    Das TVG regelt weiter die Tariffähigkeit (§§ 2, 3 TVG), also die Fähigkeit, tarifvertragliche Rechte und Pflichten durch den Abschluss von Tarifverträgen zu begründen. Ein weiterer wesentlicher Punkt des Tarifvertragsgesetzes ist die Regelung des Abschlusses von Tarifverträgen (§ 4 TVG). Es legt fest, dass Tarifverträge schriftlich abzufassen sind und dass sie nur durch schriftlichen Zusatz oder Änderungsvertrag geändert werden können. In den §§ 5 und 6 TVG wird geregelt, wie Tarifverträge in Kraft treten und wie sie gekündigt werden können. Des Weiteren enthält das TVG auch Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen (§§ 7a-7d TVG), zur Friedenspflicht und zu Aussperrungen (§ 8 TVG) sowie zu Beendigungs- und Schlichtungsverfahren (§ 9 TVG).

    Bedeutung der Rechtsgrundlagen für Tarifvertragstypen

    Die gesetzlichen Grundlagen haben erheblichen Einfluss auf die verschiedenen Tarifvertragstypen. So legt das TVG beispielsweise fest, wer tariffähig ist und daher Flächen-, Verbands- oder Firmentarifverträge abschließen kann. Darüber hinaus geben sie wichtige Rahmenbedingungen für die inhaltliche Ausgestaltung der verschiedenen Tarifverträge vor. Die Begründung von Tarifverträgen (\( § 1 TVG \)) ist von zentraler Bedeutung für alle Tarifvertragstypen. Sie legt fest, dass Tarifverträge die Arbeitsbedingungen oder sonstige Angelegenheiten der Arbeits- und Wirtschaftsordnung regeln. Dies wirkt sich auf den Inhalt und die Reichweite der einzelnen Tarifverträge aus. Besonders relevant für die Tarifvertragstypen ist auch der Abschluss von Tarifverträgen (\( § 4 TVG \)). Dieser legt fest, wie Tarifverträge abgefasst und geändert werden können und ist damit von zentraler Bedeutung für ihre rechtliche Sicherung.

    Der unmittelbaren Anwendbarkeit von Tarifverträgen kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Die unmittelbare Anwendbarkeit ist in \( § 4 Abs. 1 TVG \) geregelt und bedeutet, dass die im Tarifvertrag enthaltenen Regelungen unmittelbar und zwingend Geltung im Arbeitsverhältnis der tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlangen. Dies stellt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine erhebliche rechtliche Sicherheit dar.

    Es ist also entscheidend, die gesetzlichen Grundlagen der Tarifverträge zu kennen, um die Besonderheiten und Wirkungsmechanismen der einzelnen Tarifvertragstypen zu verstehen. Zudem hilft eine fundierte Kenntnis des TVG dabei, die komplexen juristischen Zusammenhänge des Tarifvertragsrechts richtig einzuschätzen.

    Tarifvertragstypen - Das Wichtigste

    • Tarifverträge sind festgelegte Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden, die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten und Gehalt bestimmen.
    • Es gibt verschiedene Tarifvertragstypen: Firmentarifvertrag (zwischen einzelner Firma und Gewerkschaft), Flächentarifvertrag (zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, gilt branchenweit), Verbandstarifvertrag (zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, gilt nur für im Verband organisierte Unternehmen).
    • Die Bindung an Tarifverträge erfolgt meist durch Mitgliedschaft in der Geberkschaft oder im Arbeitgeberverband. Dies wird als "Tarifgebundenheit" bezeichnet. In einigen Fällen können auch nicht-Mitglieder an einen Tarifvertrag gebunden sein.
    • Einmal in Kraft, wirken Tarifverträge unmittelbar und zwingend in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen der beteiligten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
    • Die Hauptunterschiede zwischen den Tarifvertragstypen liegen in ihren jeweiligen Geltungsbereichen und in ihrer Regelungskompetenzen bezüglich Arbeitsbedingungen.
    • Die rechtlichen Grundlagen von Tarifverträgen sind hauptsächlich im Tarifvertragsgesetz (TVG) festgelegt, das Details zur Begründung, zum Inhalt, zum Abschluss, zur Beendigung, zur Anwendung und Durchsetzung von Tarifverträgen enthält.
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Tarifvertragstypen
    Wie viele verschiedene Tarifverträge gibt es?
    Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Tarifvertragstypen: den Manteltarifvertrag, den Entgelttarifvertrag, den Rahmentarifvertrag und den Firmentarifvertrag.
    Was sind Tarifvertragstypen?
    Tarifvertragstypen sind verschiedene Arten von kollektiven Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Diese können als Flächentarifverträge, Firmentarifverträge, Verbandstarifverträge oder Haustarifverträge klassifiziert werden, je nachdem, auf welcher Ebene und zwischen welchen Parteien sie abgeschlossen werden.
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