EU Wettbewerbsrecht

Du wirst in diesem Artikel tiefer ins EU Wettbewerbsrecht eintauchen. Dabei wird zunächst eine fundierte Einführung und Definition des EU Wettbewerbsrecht Gebens, gefolgt von einer Betrachtung seiner Exklusivität, insbesondere im Bezug auf Exklusivitätsverträge. Die Rolle des EU Wettbewerbsrechts in Bezug auf Vereinbarungen und deren Einfluss auf Unternehmen wird diskutiert, bevor schließlich die Schlüsselkonzepte dieses komplexen Rechtsgebiets zusammengefasst werden. Abschließend wird die Anwendung des EU Wettbewerbsrechts eingehend anhand einer Fallstudie analysiert.

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    Einführung ins EU Wettbewerbsrecht

    Du stehst am Anfang deiner Reise in die faszinierende Welt des EU Wettbewerbsrechts. Es spielt eine integraler Rolle bei der Förderung und Aufrechterhaltung des fairen und gleichen Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Union. Ob du ein angehender Jurastudent, ein Geschäftsführer, oder einfach nur neugierig bist, es ist von unschätzbarem Wert, dieses mächtige Rechtsinstrument zu verstehen.

    EU Wettbewerbsrecht: Eine Definition

    EU Wettbewerbsrecht ist ein Satz von Regeln und Verfahren, die darauf abzielen, den fairen und gleichberechtigten Wettbewerb in der Europäischen Union zu fördern und aufrechtzuerhalten. Es verhindert wettbewerbsbeschränkende Praktiken, missbräuchliche Verhaltensweisen von Unternehmen mit dominanter Marktstellung und untersagt den Abschluss von Kartellen.

    Eine der Säulen des EU Wettbewerbsrechts ist das Kartellverbot, das festlegt, dass Unternehmen nicht zusammenarbeiten dürfen, um den Markt zu ihren Gunsten zu manipulieren. Darunter fallen Praktiken wie Preisabsprachen, Markt- und Kundenabsprachen sowie Produktions- und Vertriebsbeschränkungen.
    • Preisabsprachen: Unternehmen dürfen sich nicht absprechen, um Preise auf einem bestimmten Niveau zu halten oder zu erhöhen.
    • Markt- und Kundenabsprachen: Unternehmen dürfen keine Vereinbarungen treffen, um bestimmte Märkte oder Kunden unter sich aufzuteilen.
    • Produktions- und Vertriebsbeschränkungen: Unternehmen dürfen nicht vereinbaren, die Produktion oder den Vertrieb ihrer Produkte zu beschränken.

    Stell dir vor, zwei große Unternehmen in der Automobilindustrie kommen zusammen und beschließen, den Preis für Fahrzeuge künstlich hoch zu halten, um höhere Gewinne zu erzielen. Diese Praxis wäre eine Preisabsprache und im EU Wettbewerbsrecht verboten.

    Die Grundlage des EU Wettbewerbsrechts

    Der Grundpfeiler für das EU Wettbewerbsrecht sind die Verträge der Europäischen Union, insbesondere der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Artikel 101 bis 109 AEUV bilden den wesentlichsten Rechtsrahmen für das EU Wettbewerbsrecht.

    Artikel 101 AEUV verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken. Artikel 102 AEUV verbietet den Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt.

    Artikel 101 AEUVVereinbarungen zwischen Unternehmen sind verboten, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder beschränken.
    Artikel 102 AEUVMissbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt ist verboten.

    Ein großes Telekommunikationsunternehmen hat einen Marktanteil von 80% in einem bestimmten Land. Es nutzt seine dominante Position aus, um die Preise künstlich hoch zu halten und kleinere Anbieter aus dem Markt zu drängen. Dies wäre ein Verstoß gegen Artikel 102 AEUV.

    Musst du wissen, dass die Verträge der Europäischen Union durch verschiedene Sekundärrechtsakte, insbesondere Verordnungen und Richtlinien, ergänzt werden? Eine wichtige Rolle spielen hierbei zum Beispiel die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 sowie die Gruppenfreistellungsverordnungen.

    Die Exklusivität im EU Wettbewerbsrecht

    Exklusivitätsvereinbarungen sind ein wichtiger Bestandteil des EU Wettbewerbsrechts. Sie sind im Prinzip Verträge zwischen einem Lieferanten und einem Abnehmer, bei denen vereinbart wird, dass der Abnehmer bestimmte Waren oder Dienstleistungen exklusiv vom Lieferanten beziehen wird. Solche Vereinbarungen haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Auf der einen Seite können sie helfen, den Wettbewerb zu fördern, indem sie einen Anreiz für Unternehmen bieten, in Qualität und Innovation zu investieren. Auf der anderen Seite können sie riskant sein, da sie dazu führen können, dass der Zugang zum Markt für andere Wettbewerber eingeschränkt wird.

    Meilensteine von Exklusivitätsverträgen im EU Wettbewerbsrecht

    Auf dem Weg zur heutigen Rechtslage im Bereich der Exklusivitätsvereinbarungen gab es eine Reihe von bedeutenden Urteilen und Entscheidungen, die als Meilensteine auf diesem Gebiet angesehen werden können. Eine davon ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall "Consten und Grundig". In diesem Fall hat der EuGH zum ersten Mal betont, dass Exklusivitätsvereinbarungen, die den Wettbewerb beeinträchtigen, unter Artikel 101 Absatz 1 AEUV fallen.

    Der "Consten und Grundig"-Fall betraf eine Vereinbarung zwischen dem deutschen Elektrogerätehersteller Grundig und seinem französischen Vertriebspartner Consten. Grundig gewährte Consten die ausschließlichen Vertriebsrechte für seine Produkte in Frankreich. Der EuGH entschied, dass diese Exklusivitätsvereinbarung den Wettbewerb beschränkt und daher gegen das EU Wettbewerbsrecht verstößt.

    Ein weiterer wichtiger Meilenstein war das „Oscar Bronner“ Urteil. Darin stellte der EuGH klar, dass der Ausschluss eines Konkurrenten von einer wesentlichen Einrichtung unter bestimmten Umständen eine Verletzung des Wettbewerbsrechts darstellen kann.

    Oscar Bronner, der Eigentümer einer österreichischen Tageszeitung, wollte Zugang zur nächtlichen Zeitungszustellung des großen österreichischen Zeitungsverlags Mediaprint. Der EuGH entschied, dass Mediaprint obligiert sein könnte, Zugang zu seiner Einrichtung zu gewähren, wenn dies für den Wettbewerb auf dem Markt notwendig und geeignet ist, und wenn die Verweigerung in der Lage ist, alle Konkurrenz auf diesem Markt auszuschließen.

    Auswirkung der EU Wettbewerbsrecht Exklusivität auf den Binnenmarkt

    Exklusivitätsvereinbarungen haben spürbare Auswirkungen auf den Binnenmarkt der Europäischen Union. Sie können dazu führen, dass Wettbewerber der Exklusivität herrschenden Unternehmen vom Markt ausgeschlossen werden oder nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zu diesem Markt erhalten.

    Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Hersteller einem Händler Exklusivrechte für den Vertrieb seiner Produkte in einem bestimmten Gebiet gewährt. Andere Händler haben dann keinen Zugang zu diesen Produkten und können sie nicht an ihre Kunden verkaufen.

    Andererseits können Exklusivitätsvereinbarungen auch positive Auswirkungen haben. Sie können zum Beispiel dazu beitragen, dass Unternehmen in Innovation, Qualität und Kundenservice investieren. Darüber hinaus können sie kleineren oder neuen Unternehmen dabei helfen, auf dem Markt Fuß zu fassen, indem sie ihnen einen bestimmten Kundenstamm garantieren.
    • Negative Auswirkung: Ausschluss oder Erschwerung des Marktzugangs für andere Wettbewerber.
    • Positive Auswirkung: Anreiz für Unternehmen, in Qualität, Innovation, und Kundenservice zu investieren.

    Stell dir vor, ein weltweit führender Technologiekonzern bietet seine Produkte nur über einen einzigen Einzelhändler in einem bestimmten Land an. Andere Händler werden dann weder in der Lage sein, mit diesem Einzelhändler zu konkurrieren (da sie die begehrten Produkte nicht verkaufen können), noch werden sie in der Lage sein, ihre Produkte an die Kundschaft des Technologieriesen zu verkaufen. Als Ergebnis würde der Binnenmarkt in diesem Land empfindlich gestört.

    Kennst du das "Van den Bergh Foods"-Urteil des EuGH? Hier hat der Gerichtshof ausgeführt, dass das Entgelt für die Exklusivität, die einem Abnehmer gewährt wird, unter bestimmten Umständen als eine Art „Gegenleistung“ für die Verpflichtung dieses Abnehmers angesehen werden kann, keine konkurrierenden Produkte zu kaufen. Dies kann bestimmte Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben, je nachdem welcher Sektor betroffen ist.

    Vereinbarungen und das EU Wettbewerbsrecht

    In der komplexen Welt des EU Wettbewerbsrechts spielen Vereinbarungen zwischen Unternehmen eine wesentliche Rolle. Egal ob es sich um Kooperationsverträge, Vertriebsabkommen oder andere Arten von Vereinbarungen handelt, sie alle können erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Kompatibilität solcher Vereinbarungen mit den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der EU zu prüfen.

    EU Wettbewerbsrecht für Vereinbarungen: Was gibt es zu beachten?

    Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind im Allgemeinen legal und können in vielen Fällen dazu beitragen, den Wettbewerb zu fördern. Sie können jedoch auch dazu verwendet werden, den Wettbewerb zu beschränken. Das EU Wettbewerbsrecht verbietet daher bestimmte Arten von Vereinbarungen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt beeinträchtigen könnten. Entscheidend dabei ist Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), welcher ausdrücklich bestimmte Arten von Vereinbarungen verbietet.

    Artikel 101 AEUV besagt, dass alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, alle Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und alle aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und welche eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken, mit dem Binnenmarkt unvereinbar und daher verboten sind.

    Zu den verbotenen Praktiken zählen insbesondere Vereinbarungen, die folgendes bezwecken oder bewirken:
    • direkte oder indirekte Preisfestsetzungen oder sonstige Geschäftsbedingungen.
    • Einschränkung oder Kontrolle der Produktion, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder der Investitionen.
    • Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen.
    • Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden.
    • Verknüpfung von Verträgen mit Nebenabreden, die nach ihrem Inhalt oder nach Handelsbrauch nicht miteinander in Zusammenhang stehen.

    Beispiel: EU Wettbewerbsrecht und Unternehmensvereinbarungen

    Um das Konzept besser zu verdeutlichen, betrachten wir ein hypothetisches Beispiel. Angenommen, zwei große Pharmaunternehmen, die beide ein wirksames Medikament gegen eine bestimmte Krankheit herstellen, schließen eine Vereinbarung. Sie vereinbaren, ihre Medikamente nicht unter einem bestimmten Preis zu verkaufen, um ihre Gewinne zu maximieren.

    Diese Art der Preisabsprache ist eine klare Verletzung des EU Wettbewerbsrechts, insbesondere des Artikels 101 AEUV. Durch die Vereinbarung wird der Wettbewerb beschränkt, da andere Unternehmen, die möglicherweise ein vergleichbares Medikament herstellen und zu einem niedrigeren Preis verkaufen möchten, ausgegrenzt werden könnten. Ferner könnte dieses Szenario zu höheren Preisen für Verbraucher führen, was ebenfalls dem Grundsatz des fairen Wettbewerbs zuwiderläuft.

    Es ist daher unerlässlich, bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen die Regelungen des EU Wettbewerbsrechts genau zu kennen und zu berücksichtigen. Bei Verstößen drohen schwere Sanktionen, die von hohen Geldbußen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen können. Daher sollte stets juristischer Rat eingeholt werden, bevor solche Vereinbarungen unterzeichnet werden.

    EU Wettbewerbsrecht Zusammenfassung

    Das EU Wettbewerbsrecht ist eine Sammlung von Regeln und Verordnungen, die den freien und fairen Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarkts gewährleisten sollen. Es ist darauf ausgelegt, wettbewerbsbeschränkende Praktiken zu verhindern, die den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Artikel 101 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von entscheidender Bedeutung.

    Schlüsselkonzepte des EU Wettbewerbsrechts

    Es gibt zahlreiche Konzepte, die im EU Wettbewerbsrecht von Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und die Beschränkungen für Unternehmen mit einer beherrschenden Stellung. Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen: Artikel 101 AEUV verbietet Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, welche den Wettbewerb im Binnenmarkt einschränken. Dies umfasst u.a. Preisabsprachen, Markt- oder Kundenabgrenzungsvereinbarungen und andere Absprachen, die den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnten. Unternehmenszusammenschlüsse: Unternehmenszusammenschlüsse können eine erhebliche Auswirkung auf den Wettbewerb haben. Gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung müssen daher bestimmte Zusammenschlüsse von Unternehmen vor ihrer Durchführung bei der EU-Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden. Beherrschende Stellung: Unternehmen mit einer beherrschenden Stellung auf dem Markt unterliegen besonderen Regeln. Gemäß Artikel 102 AEUV ist es ihnen untersagt, diese Position zu missbrauchen, etwa durch überhöhte Preise, diskriminierende Praktiken gegenüber Kunden oder den Ausschluss von Wettbewerbern vom Markt.
    KonzeptRechtsnormTypische Beispiele
    Verbot wettbewerbsbeschränkender VereinbarungenArtikel 101 AEUVPreisabsprachen, Markt- oder Kundenabgrenzungsvereinbarungen
    FusionskontrolleEU-FusionskontrollverordnungZusammenschlüsse großer Unternehmen
    Missbrauch einer beherrschenden StellungArtikel 102 AEUVÜberhöhte Preise, diskriminierende Praktiken, Ausschluss von Wettbewerbern

    EU Wettbewerbsrecht: typische Fälle

    In den letzten Jahren gab es eine Reihe von markanten Fällen, die das EU Wettbewerbsrecht prägten. Dazu zählen insbesondere die Untersuchungen und Entscheidungen in Bezug auf multinationale Technologieunternehmen. Ein prominentes Beispiel ist der Fall von Google. Die Europäische Kommission hat mehrfach festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, etwa durch die Bündelung seiner Suchmaschine und anderer Apps auf Android-Geräten und durch die Begünstigung eigener Shopping-Dienste in seinen Suchergebnissen. Ein weiterer bedeutender Fall ist der von Apple. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Vereinbarung zwischen Apple und der irischen Regierung, wonach Apple nur einen sehr niedrigen Steuersatz auf seine Gewinne in Europa zahlen musste, eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellte.

    Andere markante Fälle betrafen unter anderem Unternehmen wie Facebook und Intel. Die Europäische Kommission hat sowohl Facebook wegen der Übernahme von WhatsApp, als auch Intel wegen der Anwendung wettbewerbsschädigender Rabattpraktiken sanktioniert.

    Diese und andere Fälle zeigen, dass das EU Wettbewerbsrecht eine Schlüsselrolle dabei spielt, den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt der EU zu gewährleisten, unabhängig von Größe und Marktmacht der beteiligten Unternehmen.

    Anwendung des EU Wettbewerbsrechts

    In der Rechtspraxis des EU Wettbewerbsrechts sind eine Reihe von Anwendungsbeispielen zu finden. Diese reichen von Verfahren gegen große multinationale Unternehmen bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb kleinerer Märkte. Der praktische Einsatz des Wettbewerbsrechts ist von enormer Bedeutung, um unfaire und wettbewerbsbeschränkende Praktiken zu erkennen und entsprechend zu sanktionieren.

    Beispiel: EU Wettbewerbsrecht in der Praxis

    Um die Anwendung des EU Wettbewerbsrechts besser zu verdeutlichen, kann eine konkrete Fallstudie hilfreich sein. Ein promientes Beispiel ist der Fall Microsoft. Die US-amerikanische Softwarefirma wurde im Jahr 2004 von der Europäischen Kommission mit einer Rekordstrafe in Höhe von 497 Millionen Euro belegt. Die Europäische Kommission hatte entschieden, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte, indem es versucht hatte, die Wettbewerber in den Bereichen Medienwiedergabesoftware und Arbeitssysteme für PCs auszuschalten. Spezifisch wurde Microsoft vorgeworfen, nicht genug Informationen bereitzustellen, um die Interoperabilität zwischen dem Windows-Betriebssystem und anderen Produkten zu erreichen, sowie den Media Player in sein Betriebssystem zu integrieren, wodurch andere Anbieter benachteiligt wurden. Hier spielen die Artikel 101 und 102 AEUV eine zentrale Rolle. Sie verbieten wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen beziehungsweise missbräuchliche Verhaltensweisen von Marktakteuren mit beherrschender Stellung.

    genauer genommen wurde Microsoft im Jahr 2004 nicht nur mit einer Geldbuße belegt, sondern auch dazu verpflichtet, eine Version von Windows ohne den Media Player anzubieten und die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Interoperabilität zwischen dem Windows-Betriebssystem und anderen Produkten zu erreichen. Trotz dieser Vorgaben entschied die Europäische Kommission im Jahr 2008 erneut gegen Microsoft und verhängte eine weitere Geldbuße von 899 Millionen Euro, da das Unternehmen die Vorgaben zur Interoperabilität nicht ausreichend umgesetzt hatte.

    Ausarbeitung einer Fallstudie im EU Wettbewerbsrecht

    Wenn du eine Fallstudie im EU Wettbewerbsrecht erstellen möchtest, musst du Ziele, Kontext, Beteiligte, rechtliche Herausforderungen und die Ergebnisse des Falls gründlich analysieren. In diesem Zusammenhang sind das Verständnis und die Anwendung liturgischer Konzepte und Artikel von zentraler Bedeutung. Zunächst einmal ist das Verständnis des relevanten Kontexts und der spezifischen Umstände des Falles unerlässlich. Welche Unternehmen waren beteiligt? Was war das spezifische Produkt oder Dienstleistung, und welche Rolle spielt es im Markt? Hinsichtlich des rechtlichen Kontexts, wurden Artikel 101 oder 102 AEUV verletzt? Waren wettbewerbsbeschränkende Praktiken beteiligt oder wurde eine marktbeherrschende Stellung missbraucht? Wenn es um die Analyse der Entscheidung geht, sollten sowohl die Argumente der Europäischen Kommission als auch die Verteidigungsstrategie des Unternehmens untersucht werden. Welche Belege wurden vorgebracht und wie hat das Unternehmen darauf reagiert?

    Es ist auch wichtig, die Auswirkungen der Entscheidung zu beleuchten: Was waren die unmittelbaren Konsequenzen für das betroffene Unternehmen und den spezifischen Markt? Gab es langfristige Auswirkungen auf die Wettbewerbslandschaft? Eine fundierte Analyse sollte all diese Aspekte berücksichtigen und daraus Erkenntnisse für zukünftige Fälle und Strategien ableiten.

    Zum Schluss sollte eine Reflexion darüber erfolgen, ob die Entscheidung gerecht war und ob sie die grundlegenden Prinzipien des EU-Wettbewerbsrechts, nämlich die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und die Verhinderung von Monopolen, erfüllt hat. Vielleicht gibt die Fallstudie auch Anlass zu Diskussionen über mögliche Änderungen oder Verbesserungen des EU-Wettbewerbsrechts.

    EU Wettbewerbsrecht - Das Wichtigste

    • EU Wettbewerbsrecht: Regeln und Verordnungen zur Gewährleistung des fairen Wettbewerbs innerhalb des EU-Binnenmarkts.
    • Artikel 101 AEUV: Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen wie Preisabsprachen oder Markt- und Kundenabgrenzungsvereinbarungen.
    • Artikel 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt.
    • Exklusivitätsvereinbarungen: Verträge zwischen einem Lieferanten und einem Abnehmer, die Wettbewerb fördern, aber auch den Zugang zum Markt für andere Wettbewerber einschränken können.
    • EU-Fusionskontrollverordnung: Zusammenschlüsse von Unternehmen müssen bei der EU-Kommission angemeldet und genehmigt werden.
    • Fallstudien: Beispiele für Anwendung des EU Wettbewerbsrechts wie die Fälle Google, Apple und Microsoft.
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema EU Wettbewerbsrecht
    Wann gilt das EU-Wettbewerbsrecht?
    Das EU-Wettbewerbsrecht gilt, wenn ein Sachverhalt einen grenzüberschreitenden Bezug innerhalb der Europäischen Union aufweist und dadurch den Handel zwischen Mitgliedsstaaten potenziell beeinflusst. Dies beinhaltet Praktiken wie wettbewerbswidrige Absprachen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Fusionen, die den Wettbewerb signifikant verhindern, einschränken oder verfälschen könnten.
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