Einbürgerungsrecht

Im Bereich des deutschen Rechts stellt das Einbürgerungsrecht ein äußerst relevantes und komplexes Feld dar. Sein Verständnis ist sowohl für Einbürgerungsbewerber als auch für juristische Experten von entscheidender Bedeutung. Diese Ausführungen sollen das Einbürgerungsrecht einfach erklären und eine umfassende Übersicht über das Einbürgerungsrecht in Deutschland bieten. Dabei liegt die Betonung auf den Grundlagen des Einbürgerungsrechts, dem Zusammenhang mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz, der Reform des Einbürgerungsrechts sowie den Besonderheiten und Kriterien für die Einbürgerung von Kindern und den Prozess der Einbürgerung in Deutschland.

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    Grundlagen des Einbürgerungsrechts

    Das Einbürgerungsrecht, auch bekannt als Staatsangehörigkeitsrecht, ist ein umfassender und hoch spezialisierter Bereich der verfassungsrechtlichen Ordnung. Es betrifft Menschen, die eine neue Staatsangehörigkeit annehmen möchten – meist in dem Land, in dem sie permanent leben und arbeiten. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf das Einbürgerungsrecht in Deutschland, da es spezifische Regeln und Vorschriften besitzt, die von anderen Ländern abweichen.

    Einbürgerungsrecht ist das Rechtsgebiet, welches die Bedingungen und Verfahren zur Erlangung der Staatsangehörigkeit eines Landes definiert.

    Einbürgerungsrecht einfach erklärt

    Die Einbürgerung ist der formelle Prozess, mit dessen Hilfe eine Person eine neue Staatbürgerschaft erhält. Dieses Verfahren unterscheidet sich von Land zu Land erheblich, abhängig von den jeweiligen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen.

    Als leuchtendes Beispiel kann hier Lisa herangezogen werden, eine Kanadierin, die seit fünf Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. Sie hat beschlossen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Nachdem sie alle notwendigen Anforderungen erfüllt und die erforderlichen Dokumente eingereicht hat, erhält sie die Einbürgerungsurkunde und wird offiziell als Deutsche anerkan.

    Einbürgerungsrecht in Deutschland: Eine Übersicht

    Das Einbürgerungsrecht in Deutschland ist eingebettet in das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du dich einbürgern lassen kannst, dazu gehören die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung.

    Ordentliche Einbürgerung Diese Art der Einbürgerung ist auf der Erfüllung bestimmter Kriterien wie legaler Wohnsitz in Deutschland für mindestens acht Jahre, ausreichende Deutschkenntnisse, keine Vorstrafen, etc. basierend
    Erleichterte Einbürgerung Gilt für bestimmte Gruppen wie ehemalige deutsche Staatsbürger, Kinder aus internationalen Ehen, anerkannte Flüchtlinge etc.

    In Deutschland kann durch Besitzstand eine Mehrstaatigkeit zugelassen werden. Dies bedeutet, dass in bestimmten Fällen Bürger auch nach der Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen.

    Recht auf Einbürgerung: Was du wissen musst

    Das Recht auf Einbürgerung ist in Deutschland kein grundrechtlicher Anspruch, sondern wird durch das Gesetz geregelt. Jeder Antragsteller muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine positive Entscheidung zu erhalten.

    Das Recht auf Einbürgerung ist das gesetzlich festgelegte Recht einer Person, die Staatsangehörigkeit eines Landes zu erwerben, vorausgesetzt, sie erfüllt bestimmte Anforderungen.

    Ein illustratives Beispiel ist das von Olga, einer ukrainischen Staatsbürgerin. Sie hat 10 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet und sich entschieden, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Sie erfüllt alle Anforderungen für eine ordentliche Einbürgerung und reicht ihren Antrag ein. Nach einiger Zeit erhält sie eine positive Entscheidung und wird deutsche Staatsbürgerin.

    Das Staatsangehörigkeitsgesetz und das Einbürgerungsrecht

    Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das Einbürgerungsrecht gehen Hand in Hand. Das StAG regelt im deutschen Recht, wer als deutscher Staatsbürger angesehen wird und unter welchen Bedingungen eine Einbürgerung erfolgen kann. Dieses Gesetz ist die grundlegende Basis für das Einbürgerungsrecht, das den Prozess der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft definiert.

    Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist eine festgelegte Gesetzesgrundlage in Deutschland, die die Rahmenbedingungen für die Erlangung und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit regelt.

    Staatsangehörigkeitsgesetz: Zusammenhang mit dem Einbürgerungsrecht

    Das Staatsangehörigkeitsgesetz schafft das rechtliche Gerüst für das gesamte Verfahren des Erhalts der deutschen Staatsbürgerschaft. Es legt die spezifischen Bedingungen und Kriterien fest, die eine Person erfüllen muss, um sich erfolgreich um die Staatsbürgerschaft zu bewerben. Es ist praktisch das Rückgrat des Einbürgerungsrechts, da es dessen rechtliche Grundlage darstellt.

    Beispiel: Hast du jemals von dem in Deutschland prominenten Fall des türkischen Fußballers Mesut Özil gehört? Er wurde in Deutschland geboren, wuchs hier auf und entschied sich für die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses Beispiel veranschaulicht den engen Zusammenhang zwischen dem StAG und dem Einbürgerungsrecht.

    Juristische Aspekte des Einbürgerungsrechts

    Die juristischen Aspekte des Einbürgerungsrechts sind vielschichtig und komplex. Prinzipiell wird unterschieden zwischen der ordentlichen Einbürgerung und der erleichterten Einbürgerung. Darüber hinaus definiert das Gesetz genaue Regelungen bezüglich Doppelstaatsbürgerschaft, Einbürgerung von im Ausland geborenen Kindern deutscher Eltern sowie den Verlust der Staatsbürgerschaft. Außerdem sind die Länder für das Einbürgerungswesen zuständig und haben eigene Bestimmungen zur Umsetzung des Bundesrechts mittels Landesgesetzen und Verwaltungsvorschriften.

    Einbürgerungsbewerber müssen bestimmte Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Dies wird in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungstests sichergestellt.

    Ausländerrecht und Einbürgerungsrecht: Ein Vergleich

    Das Ausländerrecht und das Einbürgerungsrecht sind zwei verschiedene Bereiche des Rechts, die jedoch oftmals miteinander vermischt werden. Das Ausländerrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem sie sich aufhalten. Das Einbürgerungsrecht hingegen legt die Kriterien fest, unter denen ein Ausländer die Staatsangehörigkeit seines Gastlandes erwerben kann. Es ist also eine Fortführung des Ausländerrechts.

    Ausländerrecht Regelt die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Aufenthaltsbeendigung für Ausländer in einem bestimmten Land.
    Einbürgerungsrecht Definiert die Bedingungen und Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft in einem Land.

    Reform des Einbürgerungsrechts

    Die Reform des Einbürgerungsrechts ist ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die Veränderungen, durchgeführt durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, haben das Ziel, die Einbürgerungsberechtigung und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Menschen mit Migrationshintergrund zu erleichtern.

    Einbürgerungsrecht Reform: Was hat sich geändert?

    Die Reform des Einbürgerungsrechts in Deutschland ist von bedeutender Bedeutung für Ausländer, die sich um die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft bemühen. Die bedeutendste Änderung betrifft die Verringerung der Mindestaufenthaltsdauer von acht auf sechs Jahre. Weiterhin hat die Reform bedeutende Auswirkungen auf den Umgang mit Mehrstaatigkeit und die Anforderungen an Kenntnissen der deutschen Sprache und Gesellschaft.

    Ein konkretes Beispiel: Anahita, eine Ärztin aus dem Iran, hat sich schon seit langem gewünscht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Bis zur Reform musste sie jedoch acht Jahre in Deutschland wohnen, bevor sie die Staatsangehörigkeit beantragen konnte. Mit der neuen Gesetzesreform verringert sich diese Frist auf sechs Jahre, womit der Einbürgerungsprozess für sie deutlich beschleunigt wird.

    Bedingungen für das Einbürgerungsrecht nach der Reform

    Die neue Reform des Einbürgerungsrechts hat die Anforderungen an den Einbürgerungsprozess in vielerlei Hinsicht geändert:

    • Reduzierung der Mindestaufenthaltsdauer: Die Mindestaufenthaltsdauer für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft wurde von acht auf sechs Jahre reduziert.
    • Mehrstaatigkeit: Durch die Änderungen im Einbürgerungsrecht ist es nun leichter, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen.
    • Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur: Die Anforderungen an Sprachkenntnisse und Wissen über die deutsche Kultur und Gesellschaft bei der Einbürgerung wurden ebenfalls überarbeitet.

    Eine interessante Tatsache ist, dass die Reform auch die Bedingungen für spezielle Kategorien wie Ausländer, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind oder eine qualifizierte Ausbildung absolviert haben, erleichtert hat.

    Zusammenfassung: Die wichtigsten Aspekte der Einbürgerungsrecht Reform

    Die Reform des Einbürgerungsrechts kann als zukunftsweisendes Gesetz angesehen werden, das den Weg für eine integrativere und inklusivere Gesellschaft ebnet. Es bringt wesentliche Verbesserungen für Ausländer, die im Land leben und einen Beitrag zur deutschen Gesellschaft leisten wollen:

    • Verringerung der Mindestaufenthaltsdauer: Die verkürzte Aufenthaltsdauer erleichtert den Zugang zur Einbürgerung.
    • Genehmigung der Mehrstaatigkeit: Dies bezeichnet die Möglichkeit, neben der deutschen noch eine andere Staatsbürgerschaft zu besitzen.
    • Überarbeitete Anforderungen an die Sprachkenntnisse: Die Anforderungen wurden an die realen sprachlichen Möglichkeiten der Einbürgerungsbewerber angepasst.
    Vor der Reform: 8 Jahre Mindestaufenthaltsdauer, strenge Anforderungen an die Doppelstaatlichkeit, hohe Anforderungen an die Sprachkenntnisse
    Nach der Reform: 6 Jahre Mindestaufenthaltsdauer, gelockerte Bedingungen der Doppelstaatlichkeit, angepasste Anforderungen an die Sprachkenntnisse

    Einbürgerungsrecht für Kinder

    Im Einbürgerungsrecht nehmen Kinder eine besondere Rolle ein. Während das Verfahren und die Voraussetzungen für Erwachsene recht klar definiert sind, kommt bei Kindern eine Reihe von Besonderheiten hinzu. Diese betreffen vor allem Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aber auch Kinder, die mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen sind.

    Einbürgerungsrecht für Kinder: Besonderheiten und Regeln

    Kinder haben nach dem Einbürgerungsrecht in Deutschland oftmals einen besseren Zugang zur Staatsangehörigkeit als Erwachsene. Insbesondere dann, wenn sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, erleichtern besondere Regelungen den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft.

    Im Bereich des Einbürgerungsrechts spricht man von "Optionspflichtigen", wenn Personen gemeint sind, die als Kinder von ausländischen Eltern in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und somit zur Geburt beide, die deutsche und die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern, erhielten. Sie müssen sich zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.

    Hinsichtlich der Einbürgerung von Kindern legt das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) fest, dass Kinder mit ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch bei Geburt erhalten, sofern ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

    Ein Anschauungsbeispiel: Nehmen wir an, die türkischen Eltern von Zeynep leben seit zehn Jahren in Deutschland und besitzen beide eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Zeynep wird in Deutschland geboren und erhält damit automatisch neben der türkischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Kriterien für die Einbürgerung von Kindern

    Die Kriterien für die Einbürgerung von Kindern in Deutschland sind an die Voraussetzungen angelehnt, die auch für Erwachsene gelten, umfassen aber zusätzlich spezielle Bestimmungen für Kinder:

    • Das Kind muss seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei unter 16-jährigen wird dieser Aufenthalt durch die Eltern nachgewiesen.
    • Das Kind darf keine Vorstrafen haben.
    • Es muss sicher gestellt sein, dass das Kind seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann, das heißt ohne staatliche Unterstützung.
    Alter des Kindes Besonderheiten
    Unter 16 Jahre Die Einbürgerung kann nur auf Antrag der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils erfolgen.
    16 bis 18 Jahre Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

    Zu beachten ist, dass bei der erleichterten Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG minderjährige ledige Kinder gemeinsam mit ihren Müttern oder Vätern eingebürgert werden können, sogar wenn diese nicht das Sorgerecht haben. Das Wohl des Kindes muss jedoch gewährleistet sein, und das gemeinsame Sorgerecht darf nicht entzogen sein.

    Der Einbürgerungsprozess in Deutschland

    Die Einbürgerung ist ein rechtlich formaler Prozess, durch den eine nicht-deutsche Person die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Der gesamte Prozess wird durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt und beinhaltet verschiedene formal zu erfüllende Schritte. Diese Schritte sind für alle Aspiranten einheitlich, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Status.

    Schritte im Einbürgerungsprozess in Deutschland

    Du als Antragsteller hast in diesem Prozess einige wichtige Schritte zu beachten. Der Einbürgerungsprozess in Deutschland besteht aus folgenden grundlegenden Schritten:

    1. Antragstellung: Der erste Schritt zur Einbürgerung ist das Ausfüllen des Einbürgerungsantrags, welcher bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde einzureichen ist.
    2. Prüfung der Voraussetzungen: Die Behörde prüft dann, ob alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Dieser Schritt beinhaltet in der Regel das Sammeln von Nachweisen und Dokumenten.
    3. Einbürgerungstest: Antragssteller müssen einen Einbürgerungstest absolvieren, der checkt, ob grundlegende Kenntnisse über die Gesellschaft und Rechtsordnung in Deutschland vorhanden sind.
    4. Erteilung der Einbürgerungszusicherung: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Behörde eine Einbürgerungszusicherung.
    5. Einbürgerungsurkunde: Schließlich erhältst du eine Einbürgerungsurkunde und damit die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Der Einbürgerungsantrag ist der offizielle Antrag, den eine Person stellen muss, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte. In diesem Antrag werden alle relevanten persönlichen Informationen erfasst.

    Kriterien für die Einbürgerung in Deutschland

    Es gibt eine Reihe von Kriterien, die erfüllt sein müssen, um sich erfolgreich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Antragsteller muss:

    • einen legalen und beständigen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie ohne staatliche Hilfe zu sichern,
    • gute Kenntnisse der deutschen Sprache haben,
    • über Wissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen,
    • keine Vorstrafen haben,
    • seinen bisherigen Pass aufgeben (Ausnahmen sind möglich).

    Es ist wichtig zu betonen, dass nicht bloß das Vorhandensein dieser Kriterien die Einbürgerung garantiert. Alle Anträge werden individuell und mit Blick auf den Gesamtkontext geprüft.

    Ein simples Beispiel hierfür: Nehmen wir an, du bist ein IT-Spezialist aus Indien, der seit fünf Jahren in Deutschland lebt und arbeitet. Du sprichst fließend Deutsch, erfüllst alle oben genannten Kriterien und hast sogar einen Job, der dir erlaubt, gut für dich und deine Familie zu sorgen. In diesem Fall sehen deine Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung sehr gut aus.

    In einigen Fällen können Ausnahmen von den Kriterien gemacht werden, z.B. wenn der Antragsteller aufgrund von gesundheitlichen Gründen den Einbürgerungstest nicht bestehen kann. Darüber hinaus gibt es vereinfachte Verfahren für bestimmte Gruppen wie EU-Bürger, Spätaussiedler und deren Familienangehörige sowie anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose.

    Einbürgerungsrecht - Das Wichtigste

    • Einbürgerungsrecht in Deutschland ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verankert.
    • Zwei Arten der Einbürgerung: Ordentliche und erleichterte Einbürgerung.
    • Das Recht auf Einbürgerung ist kein grundrechtlicher Anspruch, sondern gesetzlich geregelt.
    • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) regelt die Bedingungen für Erlangung und Verlust der Staatsangehörigkeit.
    • Juristische Aspekte des Einbürgerungsrechts umfassen Regelungen zur Doppelstaatsbürgerschaft, Einbürgerung von im Ausland geborenen Kindern und den Verlust der Staatsbürgerschaft.
    • Ausländerrecht vs Einbürgerungsrecht: Ersteres regelt Rechte und Pflichten von nicht-Staatsbürgern, Zweiteres legt Kriterien für Statebürgerschaftserwerb fest.
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerungsrecht
    Was ist das Einbürgerungsrecht?
    Das Einbürgerungsrecht ist ein Teilgebiet des Ausländerrechts und regelt die Bedingungen und Verfahren, wie eine ausländische Person die Staatsbürgerschaft eines Landes erwerben kann. Es legt Kriterien wie Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse und andere Integrationsnachweise fest.
    Was besagt das Einbürgerungsrecht?
    Das Einbürgerungsrecht regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, wie eine Person, die nicht von Geburt an die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzt, diese erwerben kann. Es bestimmt also, unter welchen Bedingungen eine Einbürgerung möglich ist.
    Wie läuft das Verfahren einer Einbürgerung nach dem Einbürgerungsrecht ab?
    Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit der Antragstellung beim zuständigen Amt, zumeist das Einwohnermeldeamt. Nach Prüfung der Unterlagen und Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen wie Integration, Sprachkenntnisse und Einhaltung der Rechtsordnung, erhält der Antragsteller einen Einbürgerungsbescheid. Mit Abgabe des Antrags wird eine Gebühr fällig.
    Wer ist gemäß dem Einbürgerungsrecht berechtigt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
    Gemäß dem deutschen Einbürgerungsrecht ist jeder Ausländer berechtigt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, wenn er einen gesetzlichen Aufenthaltstitel besitzt, seinen Lebensunterhalt sichern kann, ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen kann und keine Vorstrafen hat.
    Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren nach dem Einbürgerungsrecht?
    Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens variiert je nach individuellem Fall und kann zwischen ein paar Monaten bis zu einem Jahr dauern. Es kann auch länger dauern, wenn Komplikationen auftreten.
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