In der Welt der Rechtswissenschaften gilt das Folterverbot als fundamentaler Bestandteil der Menschenrechte. Es gibt kaum eine Regelung, die so universell anerkannt ist und gleichzeitig so stark diskutiert wird. Dieser Artikel zielt darauf ab, sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte des Folterverbotes zu erläutern, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Funktion des Verbots innerhalb der Rechtswissenschaften gerichtet. Von den Grundlagen bis hin zu seinem Studium, wird der Artikel eine umfassende Perspektive auf dieses essentielle Menschenrecht liefern.
Das Folterverbot ist eine grundlegende Norm des internationalen Rechts, die unmissverständlich die Praktizierung, Befugnis und Befürwortung jeglicher Art von Folter untersagt. Es gilt universell und ohne Ausnahmen – auch in Zeiten der Not, Krieg oder nationalen Unruhen.
Als Folter werden Handlungen verstanden, bei denen absichtlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Dies kann sowohl der Zweck sein, Informationen oder Geständnisse zu erlangen, jemanden zu bestrafen, einzuschüchtern oder zu diskriminieren.
Gesetzliche Grundlage des Folterverbotes
Die Wurzeln des Folterverbotes lassen sich sowohl im nationalen als auch internationalen Recht finden. Einige der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen werden im Folgenden erläutert.
Die Grundlage des Folterverbotes in Deutschland ist in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dieser besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Dieses grundlegende Prinzip verbietet somit auch explizit jede Form von Folter.
In diesem Zusammenhang wird auch Art. 104 GG oft erwähnt, wenn es um das Verbot unmenschlicher Behandlung geht.Im internationalen Recht ist das Folterverbot in mehreren Abkommen festgehalten. Ein zentraler Pfeiler ist hierbei die Genfer Konvention.
Die Genfer Konventionen und die dazugehörigen Zusatzprotokolle sind internationale Verträge, die Mindeststandards zum Schutz von Personen, die nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, festlegen. Sie verbieten ausdrücklich Folter und unmenschliche Behandlung.
In einer Tabelle sind die wichtigsten internationalen Verträge zur Ächtung der Folter noch einmal zusammengefasst.
Internationales Abkommen
Jahr der Verabschiedung
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
1948
Genfer Konventionen
1949
Internationale Konvention gegen Folter
1987
Dieser Überblick zeigt deutlich, dass das Folterverbot tief in unserem Rechtssystem verankert ist und einen unabdingbaren Aspekt der Achtung der Menschenwürde darstellt.
Das absolute Folterverbot in Deutschland
Das absolute Folterverbot, wie es in Deutschland existiert, nimmt einen signifikanten Platz in der nationalen Rechtsordnung ein. Es begründet sich auf die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist.
Rechtliche Ausprägungen des absoluten Folterverbotes
In Bezug auf das absolute Folterverbot stellen bestimmte Aspekte des deutschen Rechtssystems sicher, dass es in jedem Kontext vollständig respektiert und befolgt wird. Dies beinhaltet rechtliche Prozesse und Praktiken, die eine mögliche Anwendung von Folter in jeder Form und zu jeder Zeit unterbinden. Die wichtigsten Gesetze und Rechtsnormen, die das Folterverbot in Deutschland begründen, sind:
Artikel 1 der deutschen Verfassung: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 104 des Grundgesetzes: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Einschränkungen dürfen nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen erfolgen.
§ 340 des Strafgesetzbuches: Die Misshandlung von Schutzbefohlenen.
§ 225 des Strafgesetzbuches: Die Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Diese Aspekte des nationalen Rechtsrahmens verdeutlichen, wie gründlich das absolute Folterverbot in Deutschland in der gesamten Rechtsordnung verankert ist.
Wie wird das absolute Folterverbot in Deutschland praktiziert?
Deutschland bemüht sich konsequent um die praktische Umsetzung des Folterverbotes. Dies erfolgt durch eine Reihe von Maßnahmen, die sowohl präventiv als auch reaktiv wirken sollen. Sie umfassen Training und Bildung, Überwachungseinrichtungen und ein rigoroses Justizsystem zur Verfolgung von Verstößen.
Ein praktisches Beispiel für die Anwendung des Folterverbotes ist das Training von Polizisten und anderen Strafverfolgungsbeamten. Sie werden geschult, Menschenrechte und das Verbot von Folter zu respektieren, auch in Hochdrucksituationen wie Verhören oder Massendemonstrationen.
Um das Verbot durchzusetzen, hat Deutschland die Europäische Konvention zur Verhinderung von Folter ratifiziert und akzeptiert regelmäßige Besuche vom Komitee zur Verhütung von Folter des Europarates. Dieses unabhängige Expertenkomitee hat das Recht, alle Orte zu besuchen, an denen Personen der Freiheitsentzug ausgesetzt sein könnten. Im Zuge der Rechtsprechung können Verstöße gegen das Folterverbot von den Gerichten strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann zu hohen Gefängnisstrafen führen und stellt eine starke abschreckende Wirkung dar. Zusammengefasst läuft die Anwendung des absoluten Folterverbotes in Deutschland auf verschiedenen Ebenen ab, um dessen konsequente Durchsetzung zu gewährleisten.
Folterverbot und Menschenrechte
Das Folterverbot ist eng mit den Menschenrechten verknüpft, da es auf dem grundlegenden Prinzip der Wahrung der menschlichen Würde beruht. Dieses Prinzip ist in vielen internationalen Menschenrechtserklärungen und -abkommen verankert:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verbietet Folter in Artikel 5.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) belegt das Verbot in Artikel 7.
Die Internationale Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Anti-Folter-Konvention) konkretisiert und stärkt das Verbot mit genauen Definitionen und Verpflichtungen.
Eine elementare Rolle spielt das Folterverbot auch bei regionalen Menschenrechtsabkommen wie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und der Amerikanischen Konvention über Menschenrechte(ACHR).
Ein Beispiel für ein Menschenrechtsgremium, das das Folterverbot verankert, ist das "Committee Against Torture" (CAT). Dieses UN-Gremium überwacht die Einhaltung der Anti-Folter-Konvention und nimmt Berichte von Mitgliedsstaaten entgegen.
Darüber hinaus entscheidet der Internationale Gerichtshofin Menschenrechtsfällen auf der Grundlage dieser Abkommen und trägt zur praktischen Umsetzung und Durchsetzung des Folterverbots bei.
Folterverbot - Das Wichtigste
Folterverbot ist ein fundamentaler Bestandteil der Menschenrechte und eine universell anerkannte Regelung
Definition von Folter: absichtliches Zufügen großer körperlicher oder seelischer Schmerzen
Folterverbot im Grundgesetz (GG) Deutschlands: Art. 1 Abs. 1 und Art. 104
Internationale rechtliche Grundlagen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Genfer Konventionen, Internationale Konvention gegen Folter
Absolutes Folterverbot in Deutschland basiert auf der Unantastbarkeit der menschlichen Würde (Artikel 1 GG)
Wichtige Rolle des Folterverbots in den Rechtswissenschaften und eng verknüpft mit Menschenrechten
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Folterverbot
Warum gibt es das Folterverbot?
Das Folterverbot existiert, um die grundlegenden Menschenrechte zu schützen. Es beruht auf dem Verständnis, dass Folter und unmenschliche Behandlung unter keinen Umständen gerechtfertigt sind, egal welche Vorwürfe gegen eine Person erhoben werden.
Welcher Artikel ist das Folterverbot?
Folterverbot ist im Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt.
Wann wurde in Deutschland die Folter abgeschafft?
Die Folter wurde in Deutschland im Jahr 1877 offiziell abgeschafft. Dies geschah mit der Einführung des deutschen Strafgesetzbuches (StGB).
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