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Was bedeutet das Folterverbot?
Das Folterverbot ist eine grundlegende Norm des internationalen Rechts, die unmissverständlich die Praktizierung, Befugnis und Befürwortung jeglicher Art von Folter untersagt. Es gilt universell und ohne Ausnahmen – auch in Zeiten der Not, Krieg oder nationalen Unruhen.Als Folter werden Handlungen verstanden, bei denen absichtlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Dies kann sowohl der Zweck sein, Informationen oder Geständnisse zu erlangen, jemanden zu bestrafen, einzuschüchtern oder zu diskriminieren.
Gesetzliche Grundlage des Folterverbotes
Die Wurzeln des Folterverbotes lassen sich sowohl im nationalen als auch internationalen Recht finden. Einige der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen werden im Folgenden erläutert.Die Grundlage des Folterverbotes in Deutschland ist in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dieser besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Dieses grundlegende Prinzip verbietet somit auch explizit jede Form von Folter.
Die Genfer Konventionen und die dazugehörigen Zusatzprotokolle sind internationale Verträge, die Mindeststandards zum Schutz von Personen, die nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, festlegen. Sie verbieten ausdrücklich Folter und unmenschliche Behandlung.
Internationales Abkommen | Jahr der Verabschiedung |
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | 1948 |
Genfer Konventionen | 1949 |
Internationale Konvention gegen Folter | 1987 |
Das absolute Folterverbot in Deutschland
Das absolute Folterverbot, wie es in Deutschland existiert, nimmt einen signifikanten Platz in der nationalen Rechtsordnung ein. Es begründet sich auf die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist.Rechtliche Ausprägungen des absoluten Folterverbotes
In Bezug auf das absolute Folterverbot stellen bestimmte Aspekte des deutschen Rechtssystems sicher, dass es in jedem Kontext vollständig respektiert und befolgt wird. Dies beinhaltet rechtliche Prozesse und Praktiken, die eine mögliche Anwendung von Folter in jeder Form und zu jeder Zeit unterbinden. Die wichtigsten Gesetze und Rechtsnormen, die das Folterverbot in Deutschland begründen, sind:- Artikel 1 der deutschen Verfassung: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Artikel 104 des Grundgesetzes: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Einschränkungen dürfen nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen erfolgen.
- § 340 des Strafgesetzbuches: Die Misshandlung von Schutzbefohlenen.
- § 225 des Strafgesetzbuches: Die Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Wie wird das absolute Folterverbot in Deutschland praktiziert?
Deutschland bemüht sich konsequent um die praktische Umsetzung des Folterverbotes. Dies erfolgt durch eine Reihe von Maßnahmen, die sowohl präventiv als auch reaktiv wirken sollen. Sie umfassen Training und Bildung, Überwachungseinrichtungen und ein rigoroses Justizsystem zur Verfolgung von Verstößen.Ein praktisches Beispiel für die Anwendung des Folterverbotes ist das Training von Polizisten und anderen Strafverfolgungsbeamten. Sie werden geschult, Menschenrechte und das Verbot von Folter zu respektieren, auch in Hochdrucksituationen wie Verhören oder Massendemonstrationen.
Folterverbot und Menschenrechte
Das Folterverbot ist eng mit den Menschenrechten verknüpft, da es auf dem grundlegenden Prinzip der Wahrung der menschlichen Würde beruht. Dieses Prinzip ist in vielen internationalen Menschenrechtserklärungen und -abkommen verankert:- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verbietet Folter in Artikel 5.
- Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) belegt das Verbot in Artikel 7.
- Die Internationale Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Anti-Folter-Konvention) konkretisiert und stärkt das Verbot mit genauen Definitionen und Verpflichtungen.
Ein Beispiel für ein Menschenrechtsgremium, das das Folterverbot verankert, ist das "Committee Against Torture" (CAT). Dieses UN-Gremium überwacht die Einhaltung der Anti-Folter-Konvention und nimmt Berichte von Mitgliedsstaaten entgegen.
Folterverbot - Das Wichtigste
- Folterverbot ist ein fundamentaler Bestandteil der Menschenrechte und eine universell anerkannte Regelung
- Definition von Folter: absichtliches Zufügen großer körperlicher oder seelischer Schmerzen
- Folterverbot im Grundgesetz (GG) Deutschlands: Art. 1 Abs. 1 und Art. 104
- Internationale rechtliche Grundlagen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Genfer Konventionen, Internationale Konvention gegen Folter
- Absolutes Folterverbot in Deutschland basiert auf der Unantastbarkeit der menschlichen Würde (Artikel 1 GG)
- Wichtige Rolle des Folterverbots in den Rechtswissenschaften und eng verknüpft mit Menschenrechten
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Folterverbot
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