Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Du bist gerade auf den Begriff "öffentlich-rechtlicher Vertrag" gestoßen und fragst dich, was genau das ist? Dieser Artikel bietet eine klare Definition und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen dieses Vertragstyps. Es werden beispielhafte Anwendungsfälle vorgestellt und die spezifischen Merkmale eines solchen Vertrags erklärt. Ebenso wird der öffentlich-rechtliche Vertrag vom privatrechtlichen Vertrag abgegrenzt und die möglichen Folgen eines solchen Vertrags für die Beteiligten besprochen.

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    Was ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag: Definition und Grundlagen

    Im Allgemeinen bezeichnet der Begriff "Öffentlich-rechtlicher Vertrag" ein rechtliches Instrument, bei dem zumindest eine Vertragspartei eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist, also beispielsweise eine Stadt, eine Gemeinde oder ein Land. Dieser Vertragstyp wird in erster Linie im deutschen Rechtssystem verwendet und hat eine entscheidende Bedeutung im öffentlichen Recht.

    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein rechtsgeschäftliches Abkommen zwischen mindestens zwei Parteien, von denen zumindest eine eine Einheit des öffentlichen Rechts darstellt. Solche Verträge werden zum Zwecke der Regelung öffentlich-rechtlicher Sachverhalte abgeschlossen und unterliegen dem öffentlichen Recht.

    Grundlegende Definition öffentlich rechtlicher Vertrag

    Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist ein effektives Werkzeug im Verwaltungsrecht, welches Verwaltungsträgern erlaubt, verbindliche Vereinbarungen mit Bürgern, Unternehmen oder anderen öffentlichen Einheiten zu treffen. Es handelt sich dabei um eine besondere Variante des Vertragsrechts, welche von den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen abweicht.

    Öffentlich-rechtliche Verträge sind verbindliche Abkommen zwischen mindestens einer öffentlichen Stelle und einer oder mehreren anderen Stellen, die auf eine Regelung im Bereich des öffentlichen Rechts abzielen.

    Parteien mindestens eine öffentliche Stelle
    Zweck Regelung im Öffentlichen Recht
    Anwendbares Recht Öffentliches Recht

    Gesetzliche Grundlage öffentlich rechtlicher Vertrag

    Die gesetzliche Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Vertrag findet sich vor allem in den §§ 54 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Aber auch sonst kann die Befugnis zur vertraglichen Regelung öffentlich-rechtlicher Angelegenheiten sich unmittelbar aus dem jeweiligen materiellen Recht ergeben.

    Im Verwaltungsverfahrensgesetz geht § 54 auf die allgemeinen Grundsätze von öffentlich-rechtlichen Verträgen ein, während § 55 die Form und § 56 den Inhalt des Vertrages regelt. Die folgenden Paragraphen (§§ 57-60) beschäftigen sich mit weiteren Details wie Änderung, Erfüllung und Beendigung öffentlich-rechtlicher Verträge.

    Ein Beispiel für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist die Gebührengestattung zwischen einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und einem Zuschauer. Der Zuschauer verpflichtet sich dazu, eine bestimmte Gebühr zu zahlen und erhält im Gegenzug das Recht, das Rundfunkprogramm zu empfangen.

    Verständliches Beispiel für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag

    Damit du besser verstehst, was ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist und wie er im Alltag angewendet wird, schauen wir uns ein konkretes Beispiel an.

    Öffentlich rechtlicher Vertrag Beispiel

    Ein klassisches Beispiel für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist das Nutzungsverhältnis zwischen Kunden und öffentlichen Verkehrsunternehmen, beispielsweise einer Busgesellschaft oder einer Bahn. Wenn du ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr kaufst, schließt du einen Vertrag mit dem Transportunternehmen ab. Dieser Vertrag ist öffentlich-rechtlich, weil mindestens eine Partei - in diesem Fall das Verkehrsunternehmen - eine öffentliche Einrichtung ist.

    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Nahverkehr ist somit ein verbindliches Abkommen zwischen dem Fahrgast (dir) und dem Transportunternehmen, das dir gegen Zahlung des Fahrpreises den Transport von einem Ort zum anderen zusichert.

    • Der Vertragspartner: Das öffentliche Verkehrsunternehmen
    • Der Vertragsgegenstand: Die Beförderung von A nach B
    • Die Vertragsleistung: Zahlung des Fahrpreises

    Angenommen, du kaufst eine Monatskarte für die lokale Straßenbahn. Mit dem Kauf dieser Karte trittst du in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem lokalen Verkehrsbetrieb ein. Du verpflichtest dich, den Preis für die Monatskarte zu zahlen, und der Verkehrsbetrieb verpflichtet sich im Gegenzug, dich für einen Monat innerhalb des angegebenen Gebiets zu transportieren.

    Anwendung öffentlich rechtlicher Vertrag im Alltag

    Öffentlich-rechtliche Verträge sind ein integraler Bestandteil unseres alltäglichen Lebens, obwohl wir uns dessen oft nicht bewusst sind. Abgesehen von den klar erkennbaren Beispielen - wie dem Kauf eines Bustickets - gibt es viele Situationen, in denen wir indirekt öffentlich-rechtliche Verträge abschließen.

    Schulverträge, Müllabfuhrverträge und Gesundheitsdienstverträge sind nur einige Beispiele für die vielen öffentlich-rechtlichen Verträge, die unseren Alltag regulieren. Auch wenn wir sie nicht immer direkt erkennen, sind sie doch eine grundlegende Struktur unseres Zusammenlebens und unserer gesellschaftlichen Organisation.

    • Schulverträge: Wenn du deine Kinder in eine öffentliche Schule einschreibst, gehst du einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ein, in dem die Schulpflicht und die Regeln für den Schulbesuch festgelegt sind.
    • Müllabfuhrverträge: Indem du in einer Gemeinde wohnst, unterliegst du auch den Regelungen für die Abfallentsorgung. Dieser Vertrag regelt, welchen Abfall du wie und wann entsorgen musst.
    • Gesundheitsdienstverträge: Indem du der gesetzlichen Krankenversicherung beitrittst, schließt du einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab, der deine Rechte und Pflichten im Gesundheitssystem regelt.

    Das oben genannte Beispiel mit dem Busticket zeigt dir nur einen kleinen Auszug aus der Vielfalt der öffentlich-rechtlichen Verträge. Diese Verträge sind praktisch überall in unserem Alltag zu finden und machen ein geregeltens Zusammenleben erst möglich.

    Das Schema des öffentlich-rechtlichen Vertrags

    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag folgt einem bestimmten Schema, das auf den Grundprinzipien des Verwaltungsrechts basiert. Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Verfahren, das aus Vertragsanbahnung und Vertragsschluss besteht.

    Das Schema eines öffentlich-rechtlichen Vertrags beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Schritte: Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Vertragserfüllung und möglicherweise Vertragsbeendigung.

    Gestaltung eines öffentlich rechtlicher Vertrag Schemas

    Der erste Schritt in der Gestaltung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ist die Vertragsanbahnung. In dieser Phase erkundet die öffentliche Einheit die Möglichkeiten eines Vertrages und prüft mögliche Vertragspartner. Außerdem muss geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertragsschluss erfüllt sind.

    • Vertragsanbahnung: Diese Phase dient der Auslotung der Vertragsmöglichkeiten, der Prüfung von Vertragspartnern und allgemeinen Bedingungen.

    Der zweite Schritt ist der Vertragsschluss selbst. Hierbei werden die konkreten Vertragsbedingungen festgelegt und der Vertrag von der zuständigen Behörde genehmigt. Die genauen Bedingungen des Vertrages variieren je nach spezifischer Sachlage und inhaltlicher Ausrichtung des Vertrages.

    • Vertragsschluss: In dieser Phase wird der Vertrag formalisiert. Die Zustimmung der zuständigen Behörden und die Einhaltung aller rechtlichen Formalitäten sind hierbei unerlässlich.

    Ein Blick auf die Vertragsgestaltung einer kommunalen Wasser- und Abwassergesellschaft könnte folgendermaßen aussehen: Zunächst erfolgt die Vertragsanbahnung, in der die möglichen Vertragspartner identifiziert und die Bedingungen ausgelotet werden. Ist die Entscheidung gefallen, wird der Vertrag formalisiert und von der zuständigen Behörde genehmigt. Dieser Prozess wäre Teil des Schemas eines öffentlich-rechtlichen Vertrags.

    Unterscheidungsmerkmale von anderen Vertragsarten

    Öffentlich-rechtliche Verträge unterscheiden sich in ihren Merkmalen und ihrer Ausgestaltung signifikant von anderen Vertragstypen, insbesondere von zivilrechtlichen Verträgen. Diese Unterschiede liegen vor allem in der Rolle des Staates, den Pflichten der Vertragsparteien und den rechtlichen Folgen der Vertragsverletzung.

    Eine der charakteristischen Unterscheidungsmerkmale eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ist, dass mindestens eine der beteiligten Parteien eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (z.B. eine Gemeinde, ein Land oder der Bund). Weiterhin weist die Regelung öffentlich-rechtlicher Belange typischerweise hoheitliche Elemente auf und unterliegt damit den Prinzipien des öffentlichen Rechts.

    • Rolle des Staates: In öffentlich-rechtlichen Verträgen agiert der Staat oder eine staatliche Einheit als Vertragspartei, was sie signifikant von Verträgen unterscheidet, in denen lediglich private Akteure involviert sind.
    • Pflichten der Vertragsparteien: Die Pflichten, die auf die Vertragsparteien zukommen, sind in öffentlich-rechtlichen Verträgen in der Regel strenger und umfangreicher. Bei Verletzung dieser Pflichten können administrative Sanktionen folgen.

    In zivilrechtlichen Verträgen sind die Vertragsparteien grundsätzlich gleichberechtigt, während bei öffentlich-rechtlichen Verträgen eine Partei die öffentliche Hand ist, die einseitig verpflichtende Normen setzen kann. Des Weiteren gelten im öffentlichen Recht besondere, zum Teil strengere, formelle Anforderungen an das Verfahren und die Vertragsgestaltung.

    Um die Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verträgen zu verdeutlichen, kannst du dir den Unterschied zwischen dem Kauf eines Bustickets und dem Kauf eines konzerttickets vorstellen: Bei dem Busticket handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, bei dem du dich durch den Kauf des Tickets verpflichtest, die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens zu akzeptieren. Beim Kauf eines Konzerttickets hingegen schließt du einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter ab. Im Falle einer Vertragsverletzung sind die rechtlichen Konsequenzen in beiden Fällen verschieden.

    Abgrenzung des öffentlich-rechtlichen Vertrags vom privatrechtlichen Vertrag

    Die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen ist eine grundlegende Fragestellung im deutschen Rechtssystem. Sie ist oft nicht leicht zu handhaben, da sie vom konkreten Einzelfall abhängt und viele verschiedene Aspekte berührt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich diese Vertragsformen in erster Linie in der Art der beteiligten Parteien, den zugrunde liegenden Rechtsnormen und den rechtlichen Wirkungen unterscheiden.

    Abgrenzung öffentlich rechtlicher Vertrag privatrechtlicher Vertrag

    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass zumindest eine Partei eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist. Das kann eine Gemeinde, ein Land oder der Bund sein. Im Zentrum stehen dabei Fragen des öffentlichen Rechts und es gelten die Prinzipien des Verwaltungsrechts. Im Gegensatz dazu stehen privatrechtliche Verträge zwischen gleichberechtigten, privaten Vertragspartnern, bei denen in der Regel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zur Anwendung kommt.

    Die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Vertrag richtet sich nach der Art der beteiligten Parteien, dem Inhalt und dem Zweck des Vertrags sowie dem hierauf anwendbarem Recht. Bei öffentlich-rechtlichen Verträgen ist mindestens eine Partei eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und es geht um eine Regelung im öffentlichen Interesse. Bei privatrechtlichen Verträgen hingegen sind alle Parteien private Akteure und es geht um rein private Rechtsverhältnisse.

    Characteristic Öffentlich rechtlicher Vertrag Privatrechtlicher Vertrag
    Beteiligte Parteien mindestens eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nur private Parteien
    Vertragsgegenstand öffentliche Belange private Belange
    Applicable law öffentliches Recht Privatrecht (in der Regel BGB)

    Ein gutes Beispiel für eine Situation, in der die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Vertrag relevant wird, ist das Mietverhältnis für eine kommunale Wohnung. Während der Mietvertrag selbst nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und damit privatrechtlich geregelt ist, können hier auch öffentlich-rechtliche Regelungen eine Rolle spielen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Kommune bestimmte soziale Kriterien bei der Vergabe der Wohnungen beachten muss.

    In der juristischen Praxis spielt die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht eine erhebliche Rolle. Abhängig davon, welches Recht zugrunde gelegt wird, können sich andere Rechtsfolgen ergeben, was beispielsweise den Rechtsschutz, die Beweislast oder auch die Frage von Gebühren betrifft.

    Eine Besonderheit ergibt sich, wenn öffentlich-rechtliche Körperschaften von ihren sogenannten privatrechtlichen Ermächtigungen Gebrauch machen. Hierbei handelt es sich um Situationen, in denen der Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in einer privatrechtlichen Funktion tätig wird, beispielsweise beim Kauf von Waren für den staatlichen Bedarf oder bei der Anmietung von Büroräumen. Trotz der Anwendung privater Rechtsnormen bleiben dabei jedoch immer auch gewisse öffentlich-rechtliche Pflichten bestehen.

    Nimm an, eine Stadt beschließt, ein Grundstück zu verkaufen. Sie könnte das Grundstück einfach zum Verkauf anbieten und den Verkauf nach den Regeln des Privatrechts abwickeln. Andererseits könnte die Stadt auch ein öffentliches Vergabeverfahren durchführen und dabei bestimmte öffentlich-rechtliche Vorgaben beachten. Diese Vorgaben könnten beispielsweise den Schutz von Minderheiten, die Förderung von Umweltzielen oder soziale Ziele beinhalten.

    Folgen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag hat für die Parteien sowohl rechtlich bindende Wirkungen als auch Folgen. Durch die Unterzeichnung eines solchen Vertrages entstehen Rechte und Pflichten, die beiden Parteien zugutekommen oder diese belasten können. Der Umgang mit den Konsequenzen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ist von großem Interesse, da er sowohl öffentliche Einheiten wie Städte und Gemeinden als auch Einzelpersonen und Unternehmen betrifft.

    Rechte und Pflichten aus einem öffentlich rechtlicher Vertrag

    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag erzeugt für die beteiligten Parteien bestimmte Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich in der Regel aus dem Vertragsinhalt selbst und gelten sowohl für die öffentliche Einheit als auch für die private oder öffentliche Vertragspartei.

    Die Rechte referieren auf die Leistungen, die eine Partei aufgrund des Vertrages von der anderen Partei erwarten kann. Dies könnte beispielsweise die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung oder die Zahlung eines bestimmten Betrags sein. Die Pflichten hingegen beziehen sich auf das, was eine Partei aufgrund des Vertrages erfüllen muss. Hierbei könnte es sich beispielsweise um die Erfüllung einer Dienstleistung, die Einhaltung bestehender Gesetze oder die Zahlung eines Betrags handeln.

    • Verpflichtungen der öffentlichen Hand: Die öffentliche Einheit, die einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließt, kann verpflichtet sein, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, Zahlungen zu leisten oder bestimmte rechtliche Normen zu erfüllen.
    • Verpflichtungen der anderen Vertragspartei: Die andere Vertragspartei kann ebenfalls verpflichtet sein, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, Zahlungen zu leisten oder bestimmte rechtliche Normen einzuhalten.

    Ein gutes Beispiel für eine solche Situation wäre der oben erwähnte Vertrag zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Hier hat die öffentliche Verkehrsgesellschaft das Recht, den festgelegten Fahrpreis zu verlangen, und die Pflicht, den Fahrgast sicher zu seinem Bestimmungsort zu befördern. Der Fahrgast hingegen hat das Recht auf die Beförderung und die Pflicht, den festgelegten Fahrpreis zu zahlen.

    Folgen öffentlich rechtlicher Vertrag für Beteiligte

    Die Folgen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages können vielfältig sein und hängen stark vom konkreten Vertragsinhalt und den beteiligten Parteien ab. In der Regel kann gesagt werden, dass solche Verträge für die Parteien sowohl rechtlich bindende Wirkungen als auch Pflichten schaffen.

    Sollte eine Partei ihre Pflichten aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht erfüllen, können verschiedene rechtliche Konsequenzen folgen. Diese können von Vertragsstrafen über Schadensersatzansprüche bis hin zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen reichen. Darüber hinaus kann eine Vertragsverletzung auch Auswirkungen auf die Beziehung der Vertragsparteien im Allgemeinen haben und zum Beispiel zu einer Vertrauenskrise führen.

    So können beispielsweise bei Nichteinhaltung der Beförderungsbedingungen durch einen Fahrgast (z.B. Fahren ohne gültiges Ticket) Sanktionen wie Vertragsstrafen (der sogenannte "erhöhte Beförderungspreis") oder im Extremfall auch ein Beförderungsverbot aufgrund von wiederholten Verstößen folgen. Ebenso könnte ein Verstoß der Verkehrsgesellschaft gegen ihre Beförderungspflichten (z.B. bei ausfallenden Verbindungen ohne triftigen Grund) zu Ansprüchen des Fahrgastes führen.

    Um diesen möglichen Folgen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorzubeugen und um sicherzustellen, dass alle Parteien ihre Vertragspflichten erfüllen, ist es immer ratsam, einen solchen Vertrag sorgfältig zu gestalten und alle Verhandlungen und Vereinbarungen genau zu dokumentieren. Dies schützt die Interessen aller Parteien und unterstützt ein vertrauensvolles Vertragsverhältnis.

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Das Wichtigste

    • Öffentlich-rechtlicher Vertrag als verbindliches Abkommen mit mindestens einer öffentlichen Einrichtung als Vertragspartei
    • Beispiele für öffentlich-rechtliche Verträge: Gebührengestattung zwischen Zuschauer und öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt; Nutzungsverhältnis zwischen Kunden und öffentlichen Verkehrsunternehmen; Schulverträge; Müllabfuhrverträge; Gesundheitsdienstverträge
    • Schema eines öffentlich-rechtlichen Vertrags: Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Vertragserfüllung, mögliche Vertragsbeendigung
    • Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Vertrag von privatrechtlichem Vertrag: öffentlich-rechtlicher Vertrag beinhaltet mindestens eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und regelt öffentliche Belange nach öffentlichem Recht; privatrechtlicher Vertrag zwischen privaten Parteien und regelt private Belange nach Privatrecht (in der Regel BGB)
    • Charakteristische Unterscheidungsmerkmale eines öffentlich-rechtlichen Vertrages: Rolle des Staates als Vertragspartei; strengere und umfangreichere Pflichten der Vertragsparteien
    • Folgen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags: Rechte und Pflichten für die beteiligte Parteien
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Öffentlich-rechtlicher Vertrag
    Was ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag?
    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen mindestens einem Träger der öffentlichen Verwaltung und einer oder mehreren weiteren Parteien. Er unterliegt dem öffentlichen Recht und wird zur Regelung eines bestimmten Sachverhalts abgeschlossen, wobei mindestens eine Partei hoheitlich handelt.
    Welche Arten von öffentlich-rechtlichen Verträgen gibt es?
    Es gibt verschiedene Arten von öffentlich-rechtlichen Verträgen, darunter Realverträge (z.B. Pachtvertrag), Verpflichtungsverträge (z.B. Dienstleistungsvertrag), Austauschverträge (z.B. Kaufvertrag) und gemischte Verträge (Kombination aus den genannten Vertragsarten). Die Einteilung erfolgt nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages.
    Wer darf öffentlich-rechtliche Verträge abschließen?
    Öffentlich-rechtliche Verträge können grundsätzlich von allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts abgeschlossen werden. Dazu zählen Bund, Länder, Kommunen oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Es muss jedoch immer die jeweilige Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung beachtet werden.
    Kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag angefochten werden?
    Ja, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag kann angefochten werden. Dies kann auf der Grundlage allgemeiner zivilrechtlicher Anfechtungsgründe wie Irrtum, Täuschung oder Drohung erfolgenden. Zudem können besondere öffentlich-rechtliche Anfechtungsgründe wie Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften relevant sein.
    Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag?
    Aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ergeben sich sowohl Rechte als auch Pflichten für beide Vertragsparteien. Die spezifischen Rechte und Pflichten hängen vom jeweiligen Vertrag ab, können aber grundsätzlich die Einhaltung bestimmter Verfahren, die Zahlung von Gebühren oder die Erfüllung bestimmter Dienstleistungen beinhalten. Vertragsbrüche können zu finanziellen Strafen oder anderen Sanktionen führen.
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