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Weiterhin wird auf das besondere Verwaltungsrecht und dessen Anwendungsbereiche eingegangen. Anschließend folgt eine Übersicht über die Klagearten im Verwaltungsrecht sowie über die Studieninhalte und Prüfungsrelevantes im Bereich Jura.
Definition des Verwaltungsrechts
Das Verwaltungsrecht ist ein Bereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Regulierung der Beziehung zwischen staatlichen Behörden und den Bürgern, Unternehmen sowie anderen juristischen Personen befasst. Es umfasst die gesamte Rechtsordnung, die das Handeln der öffentlichen Verwaltung regelt.
Einige wichtige Teilgebiete des Verwaltungsrechts sind:
- Das allgemeine Verwaltungsrecht, welches die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Verwaltung bietet
- Das Polizei- und Ordnungsrecht, das den Schutz von Rechtsgütern wie Sicherheit und Ordnung zulässt
- Das Bau- und Planungsrecht, welches die Bebauung und die räumliche Gestaltung des Gemeindegebiets betrifft
- Gewerberecht, das die Erteilung von gewerblichen Erlaubnissen regelt
Aufgaben und Funktionen im Verwaltungsrecht
Verwaltung ist die Tätigkeit, die darauf abzielt, öffentliche Angelegenheiten zu regeln und durchzuführen, und das Verwaltungsrecht legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Handeln fest. Die Hauptaufgaben und Funktionen des Verwaltungsrechts können wie folgt zusammengefasst werden:
- Rechtsstaatlichkeit sicherstellen: Das Verwaltungsrecht sichert die Rechtsstaatlichkeit, indem es sicherstellt, dass die Verwaltung innerhalb der rechtlichen Grenzen agiert und ihre Befugnisse nicht missbraucht.
- Personelle und sachliche Verwaltung organisieren: Das Verwaltungsrecht regelt die Organisation und Struktur der verschiedenen Verwaltungseinheiten, indem es z. B. Aufgaben zuweist und Personalbedarf regelt.
- Normierung und Genehmigung von Handlungen und Entscheidungen der Verwaltung: Das Verwaltungsrecht schreibt vor, wie die Verwaltung handeln und ihre Aufgaben durchführen muss, um die öffentlichen Bedürfnisse zu erfüllen.
- Rechtsschutz der Bürger: Das Verwaltungsrecht gewährt den Bürgern Schutz gegen willkürliche oder rechtswidrige Handlungen der Verwaltung durch die Möglichkeit von Widersprüchen oder Klagen vor den Verwaltungsgerichten.
Die Verwaltung hat in ihrer Tätigkeit immer auch eine Funktion im Hinblick auf die Verwirklichung der Grundrechte. Sie kann diese z. B. befördern, indem sie Sozialleistungen oder Baugenehmigungen erteilt, oder auch einschränken, indem sie zum Beispiel Demonstrationen verbietet. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen der Verwaltung als staatlicher Instanz und den betroffenen Bürgern, das ausgeglichen werden muss. Dies wird im Verwaltungsrecht, insbesondere durch das Verwaltungsverfahrensrecht, mit den Regeln für die Verfahrensgestaltung geleistet.
Zusammenhang zwischen Verwaltungsrecht und Öffentlichem Recht
Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht befasst sich im Allgemeinen mit der Regelung der Beziehungen und Rechte zwischen dem Staat und seinen Bürgern und umfasst mehrere rechtliche Teilbereiche.
Ein Beispiel hierfür ist das Steuerrecht, das die staatsbürgerlichen Pflichten zur Entrichtung von Steuern regelt, oder das Sozialrecht, das die gesetzlichen Grundlagen von sozialer Absicherung beschreibt. Das Verwaltungsrecht ist somit verwandt und teils auch überlappend mit anderen Gebieten des öffentlichen Rechts, aber hat als spezieller Teilbereich seine eigenen Merkmale und rechtlichen Regelungen.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass sich das Verwaltungsrecht auf das Handeln und die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung konzentriert – in Abgrenzung zu anderen Bereichen des öffentlichen Rechts, die sich z. B. auf die parlamentarische Gesetzgebung (im Verfassungsrecht) oder die Tätigkeit der Gerichte (im Prozessrecht oder im Strafrecht) beziehen.
Besonderes Verwaltungsrecht
Das besondere Verwaltungsrecht umfasst jene Teilbereiche des Verwaltungsrechts, die sich auf spezifische Materien beziehen und besondere Regelungen und Vorschriften für bestimmte Handlungsfelder der Verwaltung festlegen. Während das allgemeine Verwaltungsrecht die grundlegenden Prinzipien und Normen für das Verwaltungshandeln vorgibt, trifft das besondere Verwaltungsrecht konkrete Regelungen für einzelne Verwaltungsbereiche, wie zum Beispiel Umweltrecht, Wirtschaftsrecht oder Sozialrecht.
Beispiele für besonderes Verwaltungsrecht
Das besondere Verwaltungsrecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die in unterschiedlichen rechtlichen Materien Anwendung finden. Einige Beispiele für besonderes Verwaltungsrecht sind:
- Umweltrecht: Das Umweltrecht regelt den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, wie zum Beispiel Luft, Wasser und Boden. Zentral ist hier das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
- Wirtschaftsrecht: Im Wirtschaftsrecht sind Regelungen zur Förderung und Sicherung des Wettbewerbs, wie beispielsweise das Kartellrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), enthalten.
- Schulrecht: Das Schulrecht umfasst Vorschriften zur Organisation des Bildungssystems, den Schularten, Schulaufsicht, Lehrplänen, Lehrerbesoldung, Schulpflicht und Schülerrechten.
- Beamtenrecht: Das Beamtenrecht betrifft die rechtliche Stellung und die Rechte und Pflichten von Beamten sowie deren Versorgung und Disziplinarrecht.
- Medienrecht: Im Medienrecht sind u. a. Regelungen enthalten, die den Rundfunk- und Telemedienbereich betreffen, z. B. das Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz (TMG).
Die Vielfalt der Materien im besonderen Verwaltungsrecht unterstreicht die Funktion der Verwaltung als zentrale Schaltstelle für die Umsetzung von Gesetzen und politischen Vorgaben in allen Lebensbereichen der Gesellschaft.
Unterschiede zum allgemeinen Verwaltungsrecht
Der Hauptunterschied zwischen besonderem und allgemeinem Verwaltungsrecht liegt in der Anwendungsbreite und der konkreten Bestimmung der Regelungen. Das allgemeine Verwaltungsrecht schafft dabei die Grundlagen und Rahmenvorgaben für das Handeln der Verwaltung, während das besondere Verwaltungsrecht detaillierte und spezifische Regelungen für einzelne Verwaltungsbereiche trifft.
- Allgemeines Verwaltungsrecht: Sorgt für übergreifende Grundlagen und Prinzipien des Verwaltungshandelns; es ist in erster Linie im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Hier finden sich zum Beispiel Regelungen für Behördenbegriff, Zuständigkeiten, Bekanntmachungen und Anhörung von Beteiligten.
- Besonderes Verwaltungsrecht: Spezifische Regelung für bestimmte Verwaltungsbereiche und Materien; in der Regel durch Sondervorschriften in Einzelgesetzen und Verordnungen normiert. In den verschiedenen Themenbereichen finden sich zum Beispiel besondere Anforderungen an Genehmigungen, spezielle Zuständigkeiten einzelner Behörden und detaillierte Verfahrensregelungen.
Ein Beispiel zum Verständnis der Unterscheidung zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht wäre die Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht (im VwVfG) und den speziellen Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren im Landesrecht. Das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht gibt allgemeingültige Vorgaben und Prinzipien für die Verwaltung und ihre Verfahren, während das Baugenehmigungsverfahren im Landesrecht und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) konkretisiert wird.
Klagearten Verwaltungsrecht: Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage ist eine Klageart im Verwaltungsrecht, mit der du die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts erreichen kannst. Diese Klage richtet sich gegen eine behördliche Entscheidung, die dich in deinen Rechten verletzt.
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung gerichtet ist.
Ein Beispiel für eine Anfechtungsklage wäre die Klage gegen einen negativen Bescheid bezüglich einer Baugenehmigung oder einer Lärmschutzauflage. Wichtige Voraussetzungen für die Anfechtungsklage sind, dass der Kläger klagebefugt ist und das erforderliche Rechtsmittel, meistens der Widerspruch, vorher ausgeschöpft wurde.
Die Normenkontrollklage hingegen ist ein besonderes Rechtsmittel im Verwaltungsrecht, das sich gegen Rechtsnormen richtet. Ziel der Normenkontrollklage ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit einer Rechtsnorm. Sie kann sowohl gegen Satzungen als auch gegen Rechtsverordnungen gerichtet sein. Die Klage ist vor allem im Bauplanungsrecht und im Kommunalrecht von Bedeutung.
Ein Beispiel für die Normenkontrollklage wäre die Klage gegen einen Bebauungsplan, der nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dabei kann die Klage von jedermann erhoben werden, sofern er geltend machen kann, durch die Rechtsnorm in seinen Rechten verletzt zu sein.
Klagearten Verwaltungsrecht: Verpflichtungsklage
Die Verpflichtungsklage im Verwaltungsrecht zielt darauf ab, eine Behörde zur Vornahme einer Amtshandlung zu verpflichten, wenn diese zuvor abgelehnt oder unterlassen wurde. Die Klage richtet sich also darauf, dass ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen von der Behörde gegenüber dem Kläger erfolgen soll. Hier steht nicht die Beseitigung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts im Mittelpunkt, sondern die Herbeiführung einer gewünschten behördlichen Entscheidung.
Ein Beispiel für eine Verpflichtungsklage wäre die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die zuständige Behörde die Erteilung der Genehmigung zu Unrecht verweigert hat. Auch hier gilt die Erfordernis, dass ein vorangegangenes Rechtsmittel, meist der Widerspruch, erfolglos eingelegt wurde.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage hingegen dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts oder einer abstrakten Maßnahme feststellen zu lassen. Die Klage wird in Fällen erhoben, in denen sich ein Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat oder während des Klageverfahrens erledigt, doch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Rechtsverhältnisses besteht.
Ein Beispiel für die Fortsetzungsfeststellungsklage wäre die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Demonstrationsverbots, das bereits im Vorfeld der Demonstration ausgesprochen und vollzogen wurde. Ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit kann z. B. die Wiederholungsgefahr, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Rehabilitation des Klägers darstellen.
Klagearten Verwaltungsrecht: Allgemeine Leistungsklage
Die allgemeine Leistungsklage dient dazu, eine bestimmte Leistung von der Verwaltung zu erwirken, ohne dass dafür ein spezifischer Verwaltungsakt erforderlich ist. Die Leistung kann ein Tun, Dulden oder Unterlassen der Verwaltung sein. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage steht hier nicht die Vornahme eines Verwaltungsakts im Mittelpunkt, sondern die Herbeiführung einer bestimmten Leistung der Verwaltung.
Ein Beispiel für die allgemeine Leistungsklage wäre die Klage auf Erteilung einer staatlichen Unterstützungsleistung, die nicht als Verwaltungsakt, sondern z. B. als sozialrechtliche Leistung gewährt wird. Ein weiteres Beispiel ist die Klage auf Unterlassung einer behördlichen Maßnahme oder Information, wenn hierfür keine spezifischen Verwaltungsakte erlassen werden.
Die Untätigkeitsklage hingegen wird erhoben, wenn die zuständige Behörde über einen gestellten Antrag oder das eingelegte Rechtsmittel innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist keine Entscheidung getroffen hat. Sie dient dazu, die Behörde zur Entscheidung über den Antrag oder das Rechtsmittel zu veranlassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Untätigkeitsklage ist die Fristüberschreitung und die Zustellung einer erfolglosen Mahnung an die Behörde.
Ein Beispiel für die Untätigkeitsklage wäre die Klageerhebung, wenn die Baugenehmigungsbehörde einen gestellten Antrag auf Baugenehmigung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten bescheidet, obwohl der Antragsteller die Behörde zuvor erfolglos gemahnt hat.
Verwaltungsrecht in Jura
Im Verwaltungsrecht-Studium werden die verschiedenen Teilgebiete des Verwaltungsrechts behandelt und die grundlegenden theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Rechtsquellen und Grundprinzipien des Verwaltungsrechts zu kennen:
- Grundgesetz (GG): Das Grundgesetz bildet die verfassungsrechtliche Grundlage des Verwaltungsrechts, da es die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie Grundrechte und Staatsaufgaben definiert.
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Das VwVfG enthält die Verfahrensvorschriften für das Handeln der Verwaltung und legt Grundprinzipien wie das Anhörungsrecht und die Ermessensausübung fest.
- Bundes- und Landesgesetze: Bundes- und Landesgesetze enthalten spezifische Regelungen für die verschiedensten Verwaltungsbereiche, z. B. das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Schulrecht.
- Rechtsverordnungen: Rechtsverordnungen sind behördliche Regelungen mit Gesetzeskraft, die von einer höheren Verwaltungsbehörde oder einer Regierung erlassen werden, um gesetzliche Regelungen zu konkretisieren oder zu ergänzen.
- Verwaltungsvorschriften und Satzungen: Verwaltungsvorschriften geben der Verwaltung Handlungsanweisungen und Richtlinien für die Umsetzung von Gesetzen. Satzungen sind Regelungen, die von Kommunen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erlassen werden und insbesondere das örtliche Gemeinschaftsleben betreffen.
- Gerichtliche Entscheidungen: Urteile und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sind wichtige Rechtsquellen, da sie die Rechtsprechung prägen und den Verwaltungsrechtsschutz gewährleisten.
Tipps zur Prüfungsvorbereitung im Verwaltungsrecht
Die Prüfungsvorbereitung im Verwaltungsrecht ist eine wichtige Phase des Studiums. Um eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten, solltest du folgende Tipps und Strategien beachten:
- Vermittle dir einen Überblick: Verschaffe dir zunächst einen Überblick über die Rechtsquellen, die Systematik und die verschiedenen Gebiete des Verwaltungsrechts. Dies gibt dir ein Verständnis für die Zusammenhänge und erleichtert das Lernen der Einzelheiten.
- Lerne die Grundlagen: Eigne dir die grundlegenden Begriffe, Prinzipien und Normen des Verwaltungsrechts an, bevor du dich auf die Spezialgebiete konzentrierst. Dadurch erhältst du ein solides Fundament für das weitere Lernen.
- Übe den Umgang mit Gesetzestexten: Trainiere das Lesen, Interpretieren und Anwenden von Gesetzestexten, indem du dich intensiv mit den wichtigsten Gesetzen des Verwaltungsrechts auseinandersetzt. Dies erleichtert das Verständnis für die Materie und fördert die juristische Arbeitsweise.
- Bearbeite Fallbeispiele: Die Bearbeitung von Fällen und Streitigkeiten aus dem Verwaltungsrecht gibt dir ein besseres Verständnis für die praktische Anwendung des Gelernten und unterstützt dich dabei, juristische Problemlösungskompetenzen zu entwickeln.
- Wiederhole und vertiefe: Wiederhole regelmäßig die gelernten Inhalte und vertiefe dein Wissen durch die Lektüre von Fachliteratur, Kommentaren und Verwaltungsgerichtsurteilen.
- Nutze Prüfungsschemata: Die Anwendung von Prüfungsschemata erleichtert die Strukturierung von Lösungen und hilft, auf die für die Prüfung relevanten Aspekte zu fokussieren.
- Tausche dich mit Kommilitonen aus: Lerne in Lerngruppen und tausche dich mit Kommilitonen über Prüfungsthemen und -strategien aus. Dies fördert diese das gemeinsame Lernen und vermittelt neue Perspektiven auf die Lerninhalte.
Verwaltungsrecht - Das Wichtigste
- Verwaltungsrecht: Teil des öffentlichen Rechts; Regulierung der Beziehung zwischen Behörden und Bürgern
- Aufgaben im Verwaltungsrecht: Rechtsstaatlichkeit sicherstellen, Verwaltung organisieren und schützen
- Allgemeines vs. Besonderes Verwaltungsrecht: unterschiedliche Regelungen und Vorschriften für einzelne Verwaltungsbereiche
- Wichtige Rechtsquellen im Verwaltungsrecht: Grundgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundes- und Landesgesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen, Gerichtsentscheidungen
- Klagearten: Anfechtungsklage, Normenkontrollklage, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Allgemeine Leistungsklage, Untätigkeitsklage
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Verwaltungsrecht
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