Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende Folgen haben und ist ein zentrales Thema im Arbeits- und Sozialrecht. In diesem Artikel erfährst du, was unter dem Begriff Arbeitsunfall verstanden wird, mit welchen Beispielen er verdeutlicht werden kann und welche gesetzlichen Regelungen gelten. Darüber hinaus wird auf Fragen der Haftung eingegangen, die Folgen eines Arbeitsunfalls erörtert und Präventionsmaßnahmen vorgestellt. Weiter wird die Rolle des Sozialrechts beleuchtet und ergründet, welchen Schutz eine Versicherung im Falle eines Arbeitsunfalls bietet.

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    Arbeitsunfall Definition: Was versteht man darunter?

    Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der einen Versicherten in der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit trifft. Diese Definition enthält einige Schlüsselbegriffe, die das Verständnis des Begriffs "Arbeitsunfall" erleichtern: "Unfall", "Versicherter" und "versicherte Tätigkeit".

    In der allgemeinen deutschen Rechtssprache bezeichnet "Unfall" ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Ein "Versicherter" ist hier eine Person, die gegen Risiken abgesichert ist, die durch ihre Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen entstehen können. "Versicherte Tätigkeit" umfasst alle Arbeiten, die zum normalen Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers gehören und von den Arbeitnehmern ausgeführt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle während der Arbeit auftretenden Unfälle als Arbeitsunfälle gelten. Nur die Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ereignen, werden als solche angesehen. Ein Arbeitsunfall kann zu persönlichen Verletzungen und/oder Sachschäden führen und hat oft rechtliche Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten im Falle eines Arbeitsunfalls zu kennen.

    Arbeitsunfall Beispiele: Verständnis durch Praxisfälle

    Hier sind einige Beispiele für Situationen, die als Arbeitsunfälle angesehen werden könnten. Stellen wir uns vor, ein Handwerker arbeitet auf einer Baustelle und während der Arbeit fällt ein Werkzeug auf seinen Fuß und verursacht eine Verletzung. Dies wäre ein typisches Beispiel für einen Arbeitsunfall, weil sich der Unfall während der Ausübung der versicherten Tätigkeit ereignet hat.

    Aber nicht alle Unfälle, die bei der Arbeit geschehen, sind Arbeitsunfälle. Zum Beispiel, wenn ein Angestellter auf dem Weg zur Toilette stolpert und sich den Knöchel verstaucht – ist dieser verletzungsbedingte Ausfallsgrund ein Arbeitsunfall? In diesem speziellen Fall wäre es wichtig zu prüfen, ob der Gang zur Toilette während der Arbeitszeit als "versichert" angesehen wird. Unter bestimmten Umständen könnte dieser Unfall als Arbeitsunfall qualifiziert werden, da auch Wege innerhalb des Betriebsgeländes durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sein können.

    Tatsächlich sind rechtliche Fragen rund um Arbeitsunfälle oft kompliziert und hängen stark von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Daher ist es ratsam, bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen oder sich an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden.

    Gesetzliche Regelung und Haftungsfragen bei Arbeitsunfällen

    Im Bereich der Arbeitsunfälle spielen die gesetzlichen Regelungen eine entscheidende Rolle. Sie regeln, was genau als Arbeitsunfall gilt und wer im Falle eines solchen Unfalls haftbar ist.

    Arbeitsunfall gesetzliche Regelung: Welche Gesetze gelten?

    Zentral für die Regelung von Arbeitsunfällen in Deutschland ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Hier sind die Rahmenbedingungen beschrieben, die ein Ereignis erfüllen muss, um als Arbeitsunfall gewertet zu werden. Auch die Leistungen, die im Falle eines Arbeitsunfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, sind hier festgelegt.

    Gesetzliche Unfallversicherung: Diese ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber und dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls. Sie übernimmt im Falle eines solchen Unfalls die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation sowie für eventuell notwendige Rentenzahlungen.

    Ein Schlüsselbegriff in diesem Zusammenhang ist die sogenannte "unternehmensbezogene Tätigkeit". Ein Unfall gilt dann als Arbeitsunfall, wenn er sich während der Ausübung einer solchen Tätigkeit ereignet hat. Als unternehmensbezogene Tätigkeiten gelten:
    • Die eigentliche Arbeitsleistung,
    • Arbeitsvorbereitende Tätigkeiten,
    • Arbeitsbeendende Tätigkeiten,
    • Wege innerhalb des Unternehmensgeländes,
    • Betriebssport, sofern er vom Unternehmen organisiert und unterstützt wird.
    Die Klärung, ob ein Unfall während einer solchen Tätigkeit stattgefunden hat, ist oft Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.

    Arbeitsunfall und Haftungsfragen: Wer ist verantwortlich?

    Wer haftet nun aber im Falle eines Arbeitsunfalls? Nach deutschem Recht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer zu sorgen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, wenn er seine Fürsorgepflicht verletzt hat. Allerdings greift hier das sogenannte "Haftungsprivileg" des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, direkt auf Schadensersatz verklagen können.

    Haftungsprivileg: Das Haftungsprivileg besagt, dass Arbeitgeber nicht für Schäden haften, die ihre Mitarbeiter bei der Arbeit erleiden, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

    In der Regel tritt im Falle eines Arbeitsunfalls die gesetzliche Unfallversicherung ein und übernimmt die Kosten für die notwendige Behandlung und Rehabilitation sowie für eventuelle Rentenzahlungen. Im Gegenzug können Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitgeber direkt auf Schadensersatz verklagen. Diesen vom Gesetzgeber geschaffenen Ausgleichsmechanismus bezeichnet man als "Haftungsablösung". Wird ein Dritter durch ein betriebliches Ereignis geschädigt, das zu einem Arbeitsunfall führt, haftet der Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften. Ein typisches Beispiel hierfür wäre ein Passant, der durch eine unsachgemäß aufgestellte Arbeitsleiter auf einem Gehweg verletzt wird. Eine besondere Rolle spielt die Haftungsfrage bei Arbeitsunfällen auch für Selbstständige und Freiberufler. Diese sind nicht immer automatisch versichert und müssen sich daher gegebenenfalls selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz bemühen.

    Folgen von Arbeitsunfall verstehen

    Die Folgen eines Arbeitsunfalls können weitreichend sein. Sie reichen von physischen Verletzungen und psychischen Belastungen bis hin zu finanziellen Einbußen und rechtlichen Konsequenzen. Jeder dieser Aspekte wird nachfolgend genauer beleuchtet. Physische Verletzungen sind die offensichtlichste Folge eines Arbeitsunfalls. Sie reichen von leichten Prellungen und Schürfwunden über Knochenbrüche bis hin zu schweren Kopf- und Rückenverletzungen. In extremen Fällen können Arbeitsunfälle sogar tödlich enden. Psychische Belastungenwerden oft übersehen, können jedoch ebenso gravierend sein. Sie reichen von Angst- und Panikstörungen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen (PTSD). Im schlimmsten Fall können sie dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit fortzusetzen.

    Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD): PTSD ist eine ernstzunehmende psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden Ereignissen wie schweren Unfällen auftritt. Zu den Symptomen gehören wiederholte, ungewollte und sehr lebendige Erinnerungen an das Ereignis sowie intensive körperliche und emotionale Reaktionen.

    Finanzielle Einbußen können durch Arbeitsunfähigkeit und ausbleibende Lohnfortzahlung entstehen. Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit können auch Rentenansprüche betroffen sein. Darüber hinaus können auch die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation eine finanzielle Belastung darstellen, obwohl diese in der Regel von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Die rechtlichen Konsequenzeneines Arbeitsunfalls können vielfältig sein und Verfahren vor dem Sozialgericht, Strafgericht oder Zivilgericht beinhalten, je nach Art und Schwere des Unfalls und den Umständen, unter denen er sich ereignet hat.

    Arbeitsunfall Prävention: Maßnahmen zur Vermeidung

    Arbeitsunfälle können durch gezielte Präventionsmaßnahmen oft vermieden werden. Hierzu zählen:
    • Sicheres und gesundes Arbeitsumfeld: Die Bereitstellung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung ist die erste und wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Dies beinhaltet die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Gesundheitsstandards.
    • Schulungen und Trainings: Diese können dazu beitragen, dass Mitarbeiter die Risiken ihres Arbeitsumfelds besser verstehen und wissen, wie sie sicher arbeiten können.
    • Regelmäßige Inspektionen: Sie ermöglichen es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Risiken zu ergreifen.
    • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Sie kann das Risiko von Verletzungen verringern. Sie sollte immer zur Verfügung gestellt werden, wenn sie durch die Art der Arbeit oder die Bedingungen am Arbeitsplatz erforderlich ist.

    Rechte nach Arbeitsunfall: Deine Ansprüche und Möglichkeiten

    Im Falle eines Arbeitsunfalls hast du eine Reihe von Rechten und Ansprüchen. Zu deinen Ansprüchen gehören unter anderem:
    • Heilbehandlung: Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die notwendige medizinische Behandlung.
    • Rehabilitation: Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Auftrag, alles zu tun, um dich nach einem Arbeitsunfall wieder in die Lage zu versetzen, deinen Beruf auszuüben. Dies kann Rehabilitationsmaßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder psychologische Betreuung umfassen.
    • Geldleistungen: Wenn du wegen des Arbeitsunfalls arbeitsunfähig bist, hast du Anspruch auf Verletztengeld. Dies soll dein entgehendes Einkommen (teilweise) ausgleichen.
    • Rente: Wenn du nach einem Arbeitsunfall langfristig gesundheitlich beeinträchtigt bist, kannst du unter Umständen Anspruch auf eine Rentenzahlung haben.
    • Haushaltshilfe: Wenn du aufgrund des Arbeitsunfalls deinen Haushalt nicht mehr selbst führen kannst, kann die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.
    Außerdem hast du das Recht, dich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen und bei Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten den Rechtsweg zu beschreiten.

    Arbeitsunfall und Sozialrecht

    Das Sozialrecht bildet den Rechtsrahmen bei einem Arbeitsunfall und gibt die Bedingungen vor, unter denen ein Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird. Es legt auch die Leistungen fest, die ein Verunfallter von der gesetzlichen Unfallversicherung erhält und bedient sich dabei vieler Begriffe und Definitionen. Zwei zentrale Begriffe sind „unternehmensbezogene Tätigkeit“ und „Versicherungsfall“. Ein Unfall wird als Arbeitsunfall bezeichnet, wenn er sich während einer „unternehmensbezogenen Tätigkeit“ ereignet hat. Der „Versicherungsfall“ tritt ein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls verletzt worden ist.

    Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn eine versicherte Person aufgrund eines Arbeitsunfalls gesundheitliche Schäden erleidet und deswegen Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nimmt.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt des Sozialrechts in Bezug auf Arbeitsunfälle ist der Unfallversicherungsschutz. Er tritt unabhängig von der Verschuldensfrage in Kraft und bietet dem Arbeitnehmer einen umfassenden Schutz. Dieser umfasst sowohl die Kosten für notwendige Heilbehandlungen als auch eventuell notwendiges Krankengeld oder eine Unfallrente. Die Auswirkungen eines Arbeitsunfalls auf das Sozialrecht sind somit weitreichend. Im Einzelnen umfassen sie nicht nur die Bereitstellung der medizinischen Versorgung, sondern auch das Recht auf finanzielle Entschädigung bei dauerhaften Gesundheitsschäden.

    Im Sozialrecht wird nicht nur die Haftung nach einem Arbeitsunfall geregelt, sondern auch die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses. Hierzu gehören die Pflicht des Arbeitgebers zur Fürsorge und die Pflicht des Arbeitnehmers zur Sorgfalt.

    Arbeitsunfall Gesetzliche Regelung im Sozialrecht

    Konkret wird die gesetzliche Regelung für Arbeitsunfälle im SGB VII getroffen. Es legt fest, was genau als Arbeitsunfall gilt und welche Leistungen im Falle eines solchen Unfalls zu erbringen sind. Im SGB VII ist zu lesen, dass ein Arbeitsunfall ein Unfall ist, der eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Das SGB VII regelt ebenso die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese umfassen:
    • Heilbehandlung: Gesetzlich versichert sind die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen. Abgerechnet wird direkt mit den Leistungserbringern, so dass für den Versicherten keine Kosten anfallen.
    • Krankengeld: Bei Arbeitsunfähigkeit hat der Versicherte nach einer Wartezeit von sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 80% des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens.
    • Unfallrente: Bei dauerhaften Gesundheitsschäden infolge eines Arbeitsunfalls wird eine monatliche Rente gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienstausfall und der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung.
    • Sterbegeld und Hinterbliebenenrente: Im Todesfall werden ein Sterbegeld und, abhängig vom Einkommen des Verstorbenen, eine Witwen- bzw. Witwergeld und eine Waisenrente gezahlt.
    Gesetzlich geregelt ist auch das Meldewesen bei Arbeitsunfällen. So liegt die Meldepflicht bei dem Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder stirbt. Abschließend ist zu sagen, dass die Regelungen des Sozialrechts eine zentrale Rolle in Bezug auf Arbeitsunfälle spielen. Sie definieren, wann ein Unfall als Arbeitsunfall gilt und welche Leistungen im Falle eines solchen Unfalls zu erbringen sind. Dabei bieten sie für Arbeitnehmer einen umfangreichen Schutz.

    Arbeitsunfall und Versicherungsschutz

    Der Arbeitsunfall Versicherungsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Deutschland. Dieser Schutz ist in der gesetzlichen Unfallversicherung verankert und deckt eine Vielzahl von Leistungen ab, die im Falle eines Arbeitsunfalls anfallen können. Zu den Leistungen, die der Arbeitsunfall Versicherungsschutz abdeckt, gehören vor allem medizinische und therapeutische Behandlungen. Sofern nach einem Arbeitsunfall Heilbehandlungsmaßnahmen notwendig sind, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. Hierzu gehören sowohl ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, als auch Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationen. Auch die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel und Heilmittel werden grundsätzlich von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Dabei ist zu beachten, dass die Kostenübernahme nur dann erfolgt, wenn die Maßnahmen aufgrund eines Arbeitsunfalls erforderlich sind. Als weiterer wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes sind Berufshilfemaßnahmen zu nennen. Solltest du aufgrund eines Arbeitsunfalls deine bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen können, bietet die gesetzliche Unfallversicherung auch hier Unterstützung. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dich entweder in deinem bisherigen Beruf weiterbeschäftigen zu können, oder dich für eine neue Tätigkeit zu qualifizieren.

    Berufshilfe: Unter Berufshilfe werden alle Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit einer Person nach einem Arbeitsunfall wiederherzustellen. Hierzu zählen sowohl die Wiedereingliederung in den alten Beruf als auch die Qualifikation für einen neuen Beruf.

    Bei langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht zudem ein Anspruch auf eine Unfallrente. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem vor dem Unfall erzielten Jahresarbeitsverdienst.

    Rechte und Ansprüche im Rahmen des Arbeitsunfall Versicherungsschutzes

    Im Rahmen des Arbeitsunfall Versicherungsschutzes stehen dir eine Reihe von Rechten und Ansprüchen zu. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, die Folgen eines Arbeitsunfalls so weit wie möglich abzumildern und eine bestmögliche Wiedereingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen. Zu deinen Ansprüchen gehören insbesondere medizinische Leistungen. Hierzu zählen die Kostenübernahme für notwendige Behandlungen, Rehabilitationen, Medikamente und Hilfsmittel. Auch die Kosten für eine eventuell notwendige Pflege werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Ein weiterer Anspruch besteht auf die Zahlung von Verletztengeld. Dieses wird gezahlt, wenn du infolge des Arbeitsunfalls arbeitsunfähig bist und dadurch Einkommen verlierst. Die Höhe des Verletztengelds richtet sich nach deinem bisherigen Einkommen. Sollten infolge des Arbeitsunfalls dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, hast du in der Regel Anspruch auf eine Unfallrente. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach dem Grad der Minderung deiner Erwerbsfähigkeit und deinem vor dem Unfall erzielten Verdienst. Auch im Todesfall gibt es Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier haben die Hinterbliebenen des Verstorbenen Anspruch auf diverse Leistungen, die auf die wirtschaftliche Absicherung der Angehörigen abzielen.

    Ein Arbeitnehmer verdient vor einem Arbeitsunfall 40.000 Euro im Jahr und ist infolge des Unfalls zu 50% erwerbsgemindert. Die Jahresarbeitsverdienstgrenze beträgt 30.000 Euro. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 50%. Der Rechnung zufolge würde der Arbeitnehmer einen Jahresunfallrentenbetrag von 15.000 Euro erhalten (\(30.000 \, \text{Euros} \times 50\% = 15.000 \, \text{Euros}\)).

    Abschließend muss noch erwähnt werden, dass der Anspruch auf diese Leistungen nicht automatisch besteht. Vielmehr musst du deinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen und gegebenenfalls nachweisen. Dabei kannst du dich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

    Arbeitsunfall - Das Wichtigste

    • Arbeitsunfall Definition: Ein Unfall gilt als Arbeitsunfall, wenn er sich während einer "unternehmensbezogenen Tätigkeit" wie beispielsweise der eigentlichen Arbeitsleistung, Arbeitsvorbereitung, Weg innerhalb des Unternehmensgeländes oder betrieblichen Sportaktivitäten ereignet hat.
    • Arbeitsunfall rechtliche und haftungsrelevante Aspekte: Arbeitgeber sind für die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer verantwortlich und können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Fürsorgepflicht verletzen. Das "Haftungsprivileg" des Arbeitgebers begrenzt jedoch die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihren Arbeitgeber direkt auf Schadensersatz zu verklagen.
    • Arbeitsunfall und die Rolle der gesetzlichen Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber und übernimmt die Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und eventuell notwendige Rentenzahlungen im Falle eines Arbeitsunfalls.
    • Folgen von Arbeitsunfällen: Dazu können physische Verletzungen, psychische Belastungen, finanzielle Einbußen und rechtliche Konsequenzen gehören.
    • Prävention von Arbeitsunfällen: Arbeitsunfälle können oft durch sorgfältige Präventionsmaßnahmen vermieden werden, einschließlich der Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes, Durchführung von Schulungen und regelmäßigen Inspektionen und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
    • Arbeitsunfall und Sozialrecht: Das Sozialrecht bildet den rechtlichen Rahmen bei einem Arbeitsunfall und legt die Bedingungen fest, unter denen ein Unfall als Arbeitsunfall gilt sowie die Leistungen, die der Verunfallte von der gesetzlichen Unfallversicherung erhält.
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsunfall
    Wie lange zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall?
    Die Berufsgenossenschaft zahlt im Falle eines Arbeitsunfalls solange, bis die Heilbehandlung abgeschlossen ist und die maximale medizinische Rehabilitation erreicht wurde. Ist danach eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit vorhanden, kann zusätzlich eine Rente gezahlt werden.
    Was ist ein Arbeitsunfall?
    Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte ereignet und zu einer Verletzung oder Erkrankung des Arbeitnehmers führt.
    Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?
    Bei einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. Dies beinhaltet die Behandlungskosten sowie eine eventuelle Unfallrente und die Kosten für eine berufliche Reintegration.
    Was ist ein Arbeitsunfall und was nicht?
    Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte ereignet und zu einer Verletzung oder Erkrankung führt. Kein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der in der Freizeit, während einer privaten Unternehmung oder einer Unterbrechung der Arbeitszeit aus persönlichen Gründen geschieht.
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