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Krankengeld im Sozialrecht: Eine Einführung
Krankengeld ist ein wesentliches Element im Sozialrecht. Es zielt darauf ab, Einkommensverluste aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit auszugleichen. Dieslässt sich insbesondere in der Sozialgesetzgebung finden und beruht auf dem Grundsatz der sozialen Sicherheit. Das Wesen und die Regeln dieses Rechtsgebiets können jedoch komplex sein. Daher legt dieser Beitrag den Fokus auf Krankengeld im Kontext des Sozialrechts.
Krankengeld: Definition und Rechtsbegriff
Krankengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es wird an Versicherte gezahlt, die aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, und erhöht den entstandenen Einkommensverlust. Es wird in der Regel für die Dauer von sechs Wochen bis zu einer maximalen Dauer von 78 Wochen gezahlt.
Laut Paragraph 44 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat ein Arbeitgeber die Aufgabe, dem krankheitsbedingt arbeitsfähigen Arbeitnehmer die fortgezahlten Entgeltleistungen für bis zu sechs Wochen zu zahlen. Danach tritt das Krankengeld der GKV ein. Dabei beträgt die Höhe des Krankengeldes in der Regel 70% des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90% des Nettoarbeitsentgelts, und wird täglich berechnet.
Krankengeld: Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Nehmen du an, ein Arbeitnehmer verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Während einer Krankheitsperiode wird er sechs Wochen lang vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. Wenn die Krankheit weiterhin anhält, springt die Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Unter der Annahme, dass das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers 1.600 Euro beträgt, ergibt sich folgende Berechnung des Krankengeldes:
Hierbei ist zu beachten, dass das Krankengeld auf Basis des Regeleinkommens berechnet wird. Der maximale Betrag des Krankengeldes kann jedoch nicht höher sein als das Nettoarbeitsentgelt. Im vorliegenden Beispiel würde das Krankengeld daher \(0.7 \times 2000 = 1400\) Euro betragen, aber da das auf 90% des Nettoeinkommens beschränkt ist, würde es auf \(0.9 \times 1600 = 1440\) Euro angehoben.
Mehr Details zum Thema Krankengeld und seiner Berechnung finden du im SGB V, insbesondere in den Paragraphen 44 bis 51. Dort findest du auch Informationen zu speziellen Regelungen, beispielsweise zur Krankheit eines Kindes und zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers.
Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen für Krankengeld
Krankengeld ist nicht nur ein einfacher Ersatz für das reguläre Arbeitsentgelt bei Krankheit. Es gibt sowohl gesetzliche als auch versicherungstechnische Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen, die beachtet werden müssen.
Gesetzliche Regelung: Krankengeld im Sozialversicherungsrecht
Die Gesetzgebung in Bezug auf das Krankengeld gehört zum Sozialversicherungsrecht in Deutschland. Sie ist im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Hierbei ist zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld bei andauernder Krankheit nach Ablauf der Lohnfortzahlung entsteht. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Krankengeld zu haben.
Das Gesetz definiert Krankengeld als Geldleistung, die an Versicherte gezahlt wird, die wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind und deren Einkommen daher reduziert oder gänzlich verloren geht. Es dient dazu, das verloren gegangene Arbeitsentgelt teilweise zu ersetzen und den Lebensunterhalt des Versicherten während der Krankheitsphase zu sichern.
Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle Versicherten dem gleichen Regime unterliegen. Insbesondere im Rahmen der Pflichtversicherung können unterschiedliche Regelungen gelten.
Die gesetzlichen Regelungen sind das Fundament für den Anspruch auf Krankengeld. In vielen Fällen kann es jedoch komplex sein, die genauen Bedingungen und Voraussetzungen zu verstehen. Daher kann es hilfreich sein, sich an einen Rechtsexperten oder eine Beratungsstelle zu wenden, um die individuelle Situation zu klären.
Krankengeld: Wann und wie lange besteht der Anspruch?
Der Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn du arbeitsunfähig krank bist, eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegst und du ein Anspruch auf fortgezahltes Arbeitsentgelt hast, dieses aber nimmer von deinem Arbeitgeber erhältst. Krankengeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, jedoch längstens für 78 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
Diese Regelung bringt eine Reihe von Fragen mit sich. Was passiert, wenn du länger als 78 Wochen krank bist? Was ist, wenn du erneut erkrankst? Was passiert, wenn du mehrere Krankheiten gleichzeitig hast? Zu all diesen Fragen gibt es spezifische Regelungen, die hier noch nicht im Detail behandelt werden.
Krankengeld im Rahmen der Pflichtversicherung
Die Regelungen für das Krankengeld im Rahmen der Pflichtversicherung unterscheiden sich in einigen Punkten von denen der freiwilligen Versicherung. Als Pflichtversicherter sind du automatisch krankengeldberechtigt. Dies ist nicht von der Art deines Arbeitsverhältnisses abhängig. Krankengeld wird also auch für Minijobs, geringfügige Beschäftigungen oder Kurzzeitbeschäftigungen bezahlt. Lediglich die Höhe des Krankengeldes hängt vom regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt ab.
Wenn du zum Beispiel einen Minijob mit einem monatlichen Bruttolohn von 450 Euro ausübst und arbeitsunfähig erkrankst, hast du Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dabei beträgt die Höhe des Krankengeldes 70% des Bruttoarbeitsentgelts, also \(0.7 \times 450 = 315\) Euro. Aber da das Krankengeld auf 90% des Nettoarbeitsentgelts begrenzt ist, was in diesem Fall beispielsweise 350 Euro beträgt, erhältst du ein Krankengeld in Höhe von \(0.9 \times 350 = 315\) Euro.
Berechnung und Höhe des Krankengelds
Die Höhe des Krankengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hauptbestimmungsgrößen sind dabei das regelmäßige Arbeitsentgelt und die daraus resultierenden Beitragsbemessungsgrenzen. Hierbei kommen sowohl prozentuale Anteile als auch absolute Obergrenzen zur Anwendung. Dadurch unterscheidet sich die Berechnung und Höhe des Krankengelds von Fall zu Fall.
Krankengeld: Höhe und gesetzlicher Anspruch
Der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld beträgt zunächst 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Dabei ist zu beachten, dass bei der Berechnung der 70 Prozent das Bruttoarbeitsentgelt durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist.
Hierbei gilt es mehrere Punkte zu beachten. Zuerst beträgt das Krankengeld maximal die Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Dies schützt Versicherte davor, infolge von Krankheit ein niedrigeres Einkommen zu haben als vorher. Außerdem gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die das Bruttoarbeitsentgelt für die Berechnung des Krankengeldes begrenzt.
- Das Krankengeld für gesetzlich Versicherte beträgt 70% des regulären Bruttoarbeitsentgelts.
- Die Auszahlung des Krankengeldes darf jedoch 90% des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
- Es existiert eine Beitragsbemessungsgrenze, die das Bruttoarbeitsentgelt für die Berechnung des Krankengeldes begrenzt.
Entsprechend Paragraph 47 SGB V wird das regelmäßige Arbeitsentgelt zuerst um die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Förderung der vermögenswirksamen Leistungen gekürzt. Danach erfolgt die Anwendung des 70-Prozents-Satzes. Der ermittelte Betrag darf jedoch das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen und wird durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) begrenzt.
Krankengeld einfach erklärt: Wie wird es berechnet?
Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt grundsätzlich in drei Schritten. Erstens wird das regelmäßige Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, zweitens wird dieses um die darauf entfallenden gesetzlichen Abzüge reduziert und drittens wird das ermittelte Nettoarbeitsentgelt als Berechnungsgrundlage zur Anwendung der 70-/90-Prozents-Regelung genutzt.
Zur Anschauung der Berechnung soll das folgende Beispiel dienen. Ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 3.000 Euro würde beispielsweise ein Nettoarbeitsentgelt von 2.250 Euro ergeben.
Bruttoarbeitsentgelt | \(3000\) Euro |
Abzüge (25%) | \(-0.25 \times 3000 = -750\) Euro |
Nettoarbeitsentgelt | \(3000 - 750 = 2250\) Euro |
70% des Bruttoarbeitsentgelts | \(0.7 \times 3000 = 2100\) Euro |
90% des Nettoarbeitsentgelts | \(0.9 \times 2250 = 2025\) Euro |
Auszahlungsbetrag Krankengeld | \(min(2100, 2025) = 2025\) Euro |
Zusammenfassend kann man sagen: Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoarbeitslohns, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitslohns. Die Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt also sowohl das Brutto- als auch das Nettoeinkommen.
Krankengeld - Das Wichtigste
- Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
- Krankengeld wird in der Regel für die Dauer von sechs Wochen bis zu einer maximalen Dauer von 78 Wochen gezahlt.
- Der Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn der Arbeitnehmer nach sechs Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Entgelt mehr vom Arbeitgeber erhält.
- Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90% des Nettoarbeitsentgelts.
- Die gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld finden sich im Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch V).
- Im Rahmen der Pflichtversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.
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