Anklage StPO

Du stehst vor der Herausforderung, das umfangreiche Thema 'Anklage StPO' zu verstehen? In diesem Artikel ergründen wir tiefgreifend dieses komplexe Feld. Von der Definition über die Erhebung und eventuelle Änderung der Anklage nach der Strafprozessordnung, bis hin zu den spezifischen Voraussetzungen für eine Anklage - alle Aspekte werden gründlich beleuchtet. Zudem stellen wir die Rolle der Staatsanwaltschaft sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Anklageschrift im Strafgesetzbuch und Anklage in der StPO dar. Eine fundierte und umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema 'Anklage StPO' erwartet dich hier.

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    Einführung in die Anklage nach der StPO

    In der Rechtswissenschaft ist das Verständnis der Anklage nach der Strafprozessordnung (StPO) von grundlegender Bedeutung. Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Schritt im deutschen Strafverfahren, der den Übergang von der Ermittlungsphase zur Hauptverhandlung kennzeichnet. Mit der Anklage legt die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf gegen den Beschuldigten formal fest und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens vor Gericht. Diese Phase des Strafprozesses ist von besonderer Relevanz, da sie maßgeblich über den Fortgang des Gerichtsverfahrens und die möglichen Rechtsfolgen für den Angeklagten entscheidet.

    Definition Anklage StPO: Was du wissen musst

    Die Anklage StPO bezeichnet einen formellen Akt der Staatsanwaltschaft, mit dem das Ende der Ermittlungen verkündet und der Beginn des Hauptverfahrens beantragt wird.

    Der Inhalt der Anklage ist gesetzlich geregelt in § 200 StPO und muss bestimmte Angaben enthalten:
    • Den Namen des Beschuldigten
    • Eine genau Bezeichnung des ihm vorgeworfenen Deliktes
    • Die angewandten Gesetzesnormen
    • Eine Schilderung des Sachverhaltes, der die strafbare Tat begründet

    Nach dem Grundsatz der Formalität muss eine Anklage genaue Angaben zum Sachverhalt und zum rechtlichen Vorwurf enthalten. Sie gilt als Voraussetzung für den Beginn der Hauptverhandlung und begrenzt den Prozessstoff.

    Erhebung der Anklage StPO: Ein Überblick

    Die Anklageerhebung setzt zunächst voraus, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind.
    Sachliche Zuständigkeit Die sachliche Zuständigkeit bestimmt das Gericht, vor dem die Anklage erhoben wird. Dies kann das Amtsgericht, das Landgericht oder das Oberlandesgericht sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Schwere der Straftat.
    Örtliche Zuständigkeit Die örtliche Zuständigkeit bestimmt den geografischen Bereich, in dem das zuständige Gericht angesiedelt ist. Zuständig ist grundsätzlich das Gericht, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde.

    Änderung der Anklage StPO und ihre Implikationen

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Änderung der Anklage während des Strafverfahrens möglich und zulässig. Hierbei kommt eine Änderung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht in Betracht.

    Eine tatsächliche Änderung ist zum Beispiel dann gegeben, wenn sich neue Umstände ergeben oder alte weggelassen werden, die den Sachverhalt grundlegend verändern. Eine rechtliche Änderung besteht in der Änderung der auf das Verhalten des Angeklagten angewendeten Gesetzesnorm.

    Bei dem Angeklagten wurde zunächst eine Anklage wegen Körperverletzung erhoben. Im Laufe des Verfahrens stellt sich jedoch heraus, dass die Verletzungen des Opfers schwerer sind als zunächst angenommen. Daher wird die Anklage auf schwere Körperverletzung geändert.

    Voraussetzungen für eine Anklage nach StPO

    Für eine wirksame Anklage nach der Deutschen Strafprozessordnung (StPO) müssen einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jeder Verdacht führt zwangsläufig zu einer Anklage. Zusammengefasst sind die Voraussetzungen in vier Kategorien, nämlich der hinreichende Tatverdacht, die Zustimmung zum Klageerzwingungsverfahren, die Zuständigkeit des Gerichts und letztlich die Formvorschriften.

    Voraussetzungen Anklage StPO: Der Prozess erklärt

    Zunächst einmal richtet sich die Erhebung der Anklage nach dem Grundsatz der Legalität. Staatsanwaltschaften sind somit verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht strafbare Handlungen zu verfolgen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

    Dieses bezeichnet das erste Stadium des Strafverfahrens und dient der Aufklärung des Sachverhalts sowie der Sammlung von Beweismitteln.

    Der Grundsatz der Legalität hat einige Ausnahmen. StPO erlaubt der Staatsanwaltschaft, unter bestimmten Voraussetzungen von der Verfolgung einer Straftat abzusehen. Dies ist beispielsweise bei Bagatelldelikten oder wenn der Täter bereits ausreichend bestraft wurde, der Fall. Der zweite Schritt im Rahmen einer Anklage ist die Prüfung des hinreichenden Tatverdachts. In diesem Zusammenhang muss die Staatsanwaltschaft beurteilen, ob aufgrund der im Ermittlungsverfahren gesammelten Beweismittel eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
    Hinreichender Tatverdacht Es liegen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass eine Straftat verübt wurde.
    Kein hinreichender Tatverdacht Es gibt Zweifel, ob die zur Verfügung stehenden Beweise für eine Verurteilung ausreichend sein werden.

    Anklage StPO: Bedeutung und Voraussetzungen

    Die Anklage als zentrales Element des Strafverfahrens erklärt das formale Ende der Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft und markiert den Beginn des gerichtlichen Verfahrens. Folglich hat sie entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens. Die Anklageerhebung ist abhängig von bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
    • Es muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen (das heißt, es ist unter Berücksichtigung der Beweismittel wahrscheinlicher, dass der Angeklagte verurteilt wird als dass er freigesprochen wird).
    • Das angestrebte Gericht muss zuständig sein.
    • Die Anklage muss formgerecht und fristgerecht eingereicht werden.
    Eine Anklage, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann vom Gericht zurückgewiesen werden. Auch andere Verfahrenshindernisse, wie eine zu lange Verfahrensdauer oder das Fehlen einer notwendigen Zustimmung, können eine Anklageerhebung verhindern. Treten im weiteren Verlauf des Strafverfahrens neue Tatsachen oder Beweismittel auf, kann eine nachträgliche Anklageänderung erfolgen. Allerdings sind diese Änderungen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und erfordern in der Regel die Zustimmung des Gerichts sowie der Verteidigung.

    Die genauen Bestimmungen zur Anklage und ihren Voraussetzungen sind in den §§ 170 ff. StPO geregelt. Eine umfassende Kenntnis dieser Vorschriften ist für das Verständnis des deutschen Strafverfahrens unerlässlich.

    Die Rolle der Staatsanwaltschaft in der StPO

    In der Strafprozessordnung (StPO) spielt die Staatsanwaltschaft eine entscheidende Rolle. Sie agiert als Herrin des Ermittlungsverfahrens und entscheidet letztendlich über das Erheben einer Anklage. Ihre Aufgabe ist es, Straftaten zu verfolgen und dabei das öffentliche Interesse zu vertreten. Im Rahmen ihrer Funktionen ist sie an das Legalitätsprinzip, das Gebot zu objektiver Sachverhaltsaufklärung sowie an die Grundsätze von Fairness und Gerechtigkeit gebunden.

    Anklage Staatsanwaltschaft StPO: Aufgaben und Funktionen

    Die Staatsanwaltschaft ist für die Verfolgung und Bestrafung von Straftaten zuständig. Sie hat umfangreiche Aufgaben und Funktionen, zu denen unter anderem folgende zählen:
    • Leitung der Ermittlungen
    • Anordnung von Zwangsmaßnahmen
    • Prüfung des Anfangsverdachts und des hinreichenden Tatverdachts
    • Entscheidung über die Erhebung der Anklage
    Die Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft besteht in der Erhebung der Anklage. Hierbei prüft sie, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, also ob eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Nur wenn dieser gegeben ist, darf die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.

    Dieser Tatverdacht muss auf bestimmten Tatsachen beruhen, nicht nur auf Vermutungen.

    Beurteilungsgrundlage Hierzu zählen die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren, Zeugenaussagen, Beweisstücke und sonstige Umstände.
    Folgen eines hinreichenden Tatverdachts Bei Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts ist die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage verpflichtet.
    Sie trägt das Ergebnis ihrer Untersuchungen dem zuständigen Gericht vor und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens. In der Anklageschrift legt sie dar, welche Straftat sie dem Beschuldigten zur Last legt und auf welche Tatsachen sich dieser Vorwurf stützt.

    Der Weg zur Anklage: Staatsanwaltschaft und StPO

    Die Staatsanwaltschaft nimmt eine Schlüsselrolle im strafrechtlichen Verfahren ein. Sie leitet das Ermittlungsverfahren, prüft den Sachverhalt und entscheidet schließlich über die Erhebung der Anklage.

    Das Ermittlungsverfahren ist das erste Stadium des Strafverfahrens und dient der Aufklärung des Sachverhalts sowie der Sammlung von Beweismitteln.

    Im Zentrum steht der Grundsatz der Legalität. Dieser verpflichtet die Staatsanwaltschaft dazu, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und beim Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts die Anklage zu erheben. Es existieren jedoch Ausnahmen, bei denen von der Erhebung der Anklage abgesehen werden kann. Bei Bagatelldelikten oder falls der Beschuldigte bereits ausreichend bestraft wurde, kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen.

    Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das sogenannte "Taschendiebstahlsprivileg". Wenn der entwendete Gegenstand nur einen geringen Wert hat und der Täter sofort ergriffen wird, wird in der Regel von der Strafverfolgung abgesehen.

    Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass der Weg zur Anklage ein mehrstufiger Prozess ist, bei dem die Staatsanwaltschaft eine entscheidende Rolle spielt. Sie leitet das Verfahren und trifft die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Anklage erhoben wird oder nicht. Großen Einfluss auf diesen Entscheidungsprozess haben der Grad des Tatverdachts und die Schwere der Straftat.

    Anklage Änderung und Rücknahme in der StPO

    Im Laufe des Strafverfahrens können sich neue Tatsachen oder Beweismittel ergeben, die eine Änderung oder gar Rücknahme der Anklage notwendig machen. Hierbei gilt es, wichtige rechtliche Vorschriften zu beachten, da beide Schritte erheblichen Einfluss auf den weiteren Prozessverlauf haben können. Im Folgenden wird auf die spezifischen Details und Konsequenzen sowohl einer Anklageänderung als auch -rücknahme näher eingegangen.

    Änderung der Anklage StPO: Was du wissen solltest

    Eine Änderung der Anklage kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. So können sich etwa im Laufe des Verfahrens neue Tatsachen oder Beweise ergeben, die eine Neubewertung des Sachverhalts nahelegen. Aber auch formelle Gründe, wie etwa das Fehlen bestimmter Angaben in der ursprünglichen Anklageschrift, können eine Änderung der Anklage erforderlich machen.

    Unter einer Anklageänderung versteht man die Änderung des rechtlichen und/oder tatsächlichen Vorwurfs gegen den Angeklagten nach der Erhebung der Anklage.

    Hierbei gibt es jedoch strikte Einschränkungen, um die Rechte des Angeklagten zu wahren. So kann gemäß § 266 StPO eine Anklageänderung nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
    • Es liegt Zustimmung des Angeklagten und seines Verteidigers vor.
    • Es werden nur unerhebliche Änderungen vorgenommen, die eine erneute Hauptverhandlung entbehrlich machen.
    • Es besteht ein offenkundiger Schreib- oder Rechenfehler.
    Es ist zu beachten, dass eine Anklageänderung erhebliche Konsequenzen haben kann. So musst du als Angeklagter beispielsweise mit einer erhöhten Straferwartung rechnen. Deshalb solltest du in jedem Fall einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen, bevor du einer Anklageänderung zustimmst. Für die praktische Umsetzung einer Anklageänderung gibt es zwei Möglichkeiten:
    • Formelle Anklageänderung: Die Staatsanwaltschaft reicht eine neue Anklageschrift ein.
    • Materielle Anklageänderung: Der Tatvorwurf wird mündlich abgeändert oder erweitert.

    Anklage zurücknehmen StPO: Prozess und Konsequenzen

    Nicht nur eine Änderung, auch eine Rücknahme der Anklage ist in bestimmten Fällen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Eingriff in das Strafverfahren, der eine endgültige Beendigung desselben zur Folge hat.

    Eine Anklagerücknahme bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage vollständig zurückzieht.

    In aller Regel ist dies jedoch nur bis zum Beginn der Hauptverhandlung möglich. Laut § 206a StPO kann eine Anklagerücknahme nach Beginn der Hauptverhandlung nur erfolgen, wenn der Angeklagte der Rücknahme zustimmt und das Gericht diese genehmigt. Eine mögliche Konsequenz der Anklagerücknahme stellt das Ruhen des Verfahrens dar. Dies bedeutet, dass das Verfahren nicht mehr weitergeführt wird, solange die Staatsanwaltschaft keine erneute Anklage erhebt. Die Gründe für eine Anklagerücknahme können vielfältig sein. So zum Beispiel:
    • Wenn die Beweise nicht ausreichen, um eine Verurteilung zu erreichen.
    • Wenn der Angeklagte bereits ausreichend bestraft wurde.
    • Wenn ein Verfahrenshindernis besteht.
    Sollte die Staatsanwaltschaft die Anklage zurücknehmen, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf die bisher aufgelaufenen Gerichtskosten. Diese werden durch ein unabhängiges Kostenfestsetzungsverfahren geregelt.

    Anklageschrift im StGB versus Anklage in der StPO

    Im deutschen Rechtssystem existieren zwei zentrale Dokumente, die die Anklage beinhalten: Die Anklageschrift nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und die Anklage nach der Strafprozessordnung (StPO). Beide spielen im Strafverfahren eine wesentliche Rolle, wobei sie unterschiedliche Aufgaben und Charakteristika aufweisen. Die genauen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen diesen beiden Dokumenten werden im folgenden Abschnitt detailliert erläutert.

    Anklageschrift StGB und Anklage StPO: Ein Vergleich

    Die Anklageschrift und die Anklage haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Funktionen im Strafverfahren. Die Anklageschrift ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und stellt die formale Beschuldigung einer Person dar, eine Straftat begangen zu haben. Die Anklageschrift muss die Tat, die dem Beschuldigten vorgeworfen wird, in tatsächlicher Hinsicht so präzise darlegen, dass die Identität der tatbestandsmäßigen Handlung klargestellt ist und die Möglichkeit der neuerlichen Verfolgung wegen derselben Tat (ne bis in idem) ausgeschlossen ist. Zudem muss die gesetzliche Bezeichnung der Straftat genannt werden. Die Anklage hingegen findet ihren rechtlichen Rahmen in der Strafprozessordnung (StPO). Sie bildet den Abschluss des Ermittlungsverfahrens und den Übergang zum Hauptverfahren. Mit der Anklage legt die Staatsanwaltschaft den Fall dem zuständigen Gericht zur Entscheidung vor. Sie zeigt dabei auf, von welchen Umständen sie ausgeht und welche strafrechtlichen Folgen sie daraus zieht. Zu den Unterschieden zwischen beiden gehört, dass die Anklageschrift keine konkreten Beweismittel zu enthalten braucht, während die Anklage in der StPO Sachverhalte und Beweise enthält, die den Vorwurf gegen den Beschuldigten begründen.

    Anklage in der StPO vs Anklageschrift im StGB: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

    Auf den ersten Blick betrachten sowohl die Anklage in der StPO als auch die Anklageschrift im StGB den Strafvorwurf gegen den Beschuldigten. Dennoch gibt es klare Unterscheidungen zwischen beiden. Die Anklageschrift im StGB dient vor allem der Informierung des Beschuldigten und läutet das Gerichtsverfahren ein. Sie enthält hauptsächlich die Beschreibung der Tat, die dem Beschuldigten vorgeworfen wird und die gesetzliche Bezeichnung der Straftat. Beweismittel oder -ansätze sind in ihr nicht enthalten. Im Gegensatz dazu enthält die Anklage in der StPO neben der Tatschilderung und der gesetzlichen Bezeichnung der Straftat auch die Beweismittel, auf die sich die Staatsanwaltschaft stützt. Sie bildet den Abschluss des Ermittlungsverfahrens und stellt einen Antrag an das Gericht, über eine bestimmte Rechtsfolge zu entscheiden. Zu den Gemeinsamkeiten gehört, dass in beiden Fällen der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt. Dies bedeutet, dass der Beschuldigte die Möglichkeit haben muss, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. Zudem dient sowohl die Anklage in der StPO als auch die Anklageschrift im StGB der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung und der Wahrung des Legalitätsprinzips, welches der Staatsanwaltschaft aufträgt, bei Verdacht einer Straftat ein Verfahren einzuleiten. Auch wenn die StPO und das StGB andere Schwerpunkte in ihrer Anwendung setzen, arbeiten beide doch Hand in Hand, um ein faires und gerechtes Strafverfahren zu gewährleisten. Die genaue Kenntnis sowohl der Funktionen als auch der Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser zentralen Elemente des Strafverfahrens tragen zu einem besseren Verständnis des Gesamtprozesses bei.

    Anklage StPO - Das Wichtigste

    • Anklageerhebung setzt vorherige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voraus
    • Zuständigkeit der Gerichte: sachliche (amt, land oder oberlandesgericht) und örtliche (geographischer Bezug zur Tat)
    • Änderung der Anklage kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen stattfinden
    • Wirksame Anklage nach StPO erfordert hinreichenden Tatverdacht, Zustimmung Zum Klageerzwingungsverfahren, Zuständigkeit des Gerichts und Einhalten der Formvorschriften
    • Staatsanwaltschaft spielt entscheidende Rolle in der StPO, führt Ermittlungen und legt Anklage vor
    • Änderung oder Rücknahme der Anklage im Verfahren möglich, abhängig von neuen Tatsachen oder Beweismitteln
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    Anklage StPO
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Anklage StPO
    Was sagt der § 170 Abs. 2 StPO aus?
    § 170 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung) besagt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einzustellen hat, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, also wenn die durchgeführten Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten.
    Wann wird eine Anklage zugelassen?
    Eine Anklage wird zugelassen, wenn das Gericht nach Prüfung der Anklageschrift und gegebenenfalls der Akten feststellt, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies bedeutet, dass es nach vorläufiger Bewertung der Sach- und Rechtslage wahrscheinlich erscheint, dass eine Verurteilung des Angeklagten erfolgen wird.
    Wann wird Anklage erhoben und wann wird ein Strafbefehl ausgestellt?
    Eine Anklage wird erhoben, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Schluss kommt, dass eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist. Ein Strafbefehl wird hingegen in einfachen und klaren Sachverhalten erlassen, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass kein Hauptverfahren notwendig ist.
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