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Bestechlichkeit im Strafrecht Studium
Im Jura Studium begegnest du vielen Phänomenen des Strafrechts, eines davon ist die Bestechlichkeit. Diese stellt eine besondere Form der Korruption dar und ist generell strafbar. Im Folgenden soll dir einmal genauer erläutert werden, was genau Bestechlichkeit ist und welche Konsequenzen sie mit sich bringt.
Bestechlichkeit, definiert im § 331 des Strafgesetzbuches (StGB), bezeichnet das unrechtmäßige Annehmen von Vorteilen seitens Amtsträger, in Erwartung oder unter Verpflichtung einer Diensthandlung. Diese Diensthandlung darf durch die Bezahlung weder ungerecht gefördert noch verzögert werden.
Im Strafrecht ist Bestechlichkeit ein tatbestandlicher Begriff, welcher unter den Korruptionsdelikten anzusiedeln ist. Er besitzt einen relativ breiten Anwendungsbereich, da der Begriff "Vorteil" im Gesetzestext weit gefasst ist. Dabei sind sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile gemeint.
Bestechlichkeit stgb: Was das Strafgesetzbuch aussagt
Das Strafgesetzbuch gibt im § 331 StGB minutengenaue Auskunft darüber, was unter Bestechlichkeit zu verstehen ist. Im Folgenden hast du eine Aufschlüsselung, welche dir die verschiedenen Aspekte des Paragraphen näher erläutern soll.
Aufbau des § 331 StGB | Absatz 1 |
Gegenstand der Bestechung | Einen Vorteil fordern, sich versprechen lassen oder annehmen |
Handlung | Für die Dienstausübung |
Täter | Beamter, Europäischer Amtsträger, Soldat etc. |
Strafe | Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Ein Polizeibeamter, der von einem Verkehrssünder 50 Euro annimmt und dafür keinen Bußgeldbescheid ausstellt, macht sich der Bestechlichkeit strafbar.
Ein Vorteil im Sinne des § 331 StGB ist jede materielle oder immaterielle Verbesserung der eigenen Situation, die außerhalb der üblichen, rechtlich vorgesehenen Vergütung liegt.
Bestechlichkeit im Amt: Strafbarkeit und Konsequenzen
Die Strafbarkeit von Bestechlichkeit im Amt ist im Strafgesetzbuch genau definiert. Konkret sagt das Gesetz hierzu Folgendes:
- Wer als Amtsträger einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, für die Dienstausübung kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
- Wer als Europäischer öffentlicher Amtsträger einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, für die Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung\n kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Die Straftat der Bestechlichkeit hat aufgrund der hohen Strafandrohung große Konsequenzen für die betroffene Person. Neben der Möglichkeit einer Freiheits- oder Geldstrafe kann im Falle einer Verurteilung auch der Verlust des Beamtenstatus drohen.
So kann ein Arzt im öffentlichen Dienst, der von einem Pharmavertreter eine hochwertige Uhr als Gegenleistung für die bevorzugte Verschreibung bestimmter Medikamente erhält, bei Entdeckung nicht nur mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, sondern auch seinen Job verlieren.
Unterschied Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
Im Strafrecht Studium kannst du auf eine Vielzahl von delikat formulierten Sachverhalten stoßen. Die Unterscheidung zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit fällt dabei besonders ins Gewicht. Beide Begriffe sind im Kontext der Korruptionsdelikte anzusiedeln, ihre genaue Differenzierung ist jedoch wesentlich für das Verständnis von Korruptionsstrafrecht. Hierbei handelt es sich um komplexe Tatbestände, welche sich vor allem im Hinblick auf den Bezug zu einer Diensthandlung unterscheiden.
Definition von Bestechlichkeit und Vorteilsannahme
Die Bestechlichkeit, definiert durch den § 331 StGB, richtet sich gegen Amtsträger, welche einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, wenn hierdurch ihre Diensthandlung in unlauterer Weise beeinflusst wird.
Die Vorteilsannahme hingegen, ist im § 331 Abs. 1 StGB geregelt und bestraft das Fordern, sich Versprechen lassen oder Annehmen eines Vorteils durch einen Amtsträger oder einen für den öffentlichen Dienst besonders verpflichteten Personen, ohne dass hierfür eine konkrete Diensthandlung im Gegenzug erwartet wird.
Es ist wichtig zu unterscheiden, dass allein die Durchführung einer Diensthandlung keinen Straftatbestand erfüllt. Erst in Kombination mit der Annahme von Vorteilen kann eine strafbare Handlung vorliegen.
Die Abgrenzung der beiden Tatbestände erfordert daher, dass sowohl die Vorteilsannahme als auch die Bestechlichkeit den Tatbestandsmerkmalen nach auch das Fordern und Sich-Versprechen-Lassen eines Vorteils umfassen. Das bloße Annehmen eines Vorteils reicht für die Bestechlichkeit aber nicht aus, es muss zusätzlich eine Beziehung zur Diensthandlung bestehen.
Ein klares Beispiel für den Unterschied wäre, wenn ein Polizist von einem Bürger 50 Euro annimmt und dafür kein Strafzettel ausstellt (Bestechlichkeit). Das gleiche wäre, wenn der Polizist das Geld ohne Gegenleistung annimmt (Vorteilsannahme).
Verständnis der Unterschiede im Strafrecht Studium
Das Verständnis dieser Unterschiede ist für das Strafrecht Studium immens wichtig, da sie einzelne Fallbeurteilungen maßgeblich beeinflussen können. Schließlich sind bei Bestechlichkeit die Strafandrohungen deutlich höher als bei der Vorteilsannahme.
Wie bereits erwähnt, sind die Unterschiede nur durch die genaue Auseinandersetzung mit den Tatbestandsmerkmalen und ihrer Bedeutung zu verstehen. Dadurch ist auch die korrekte Anwendung und Ausdeutung der §§ 331, 333 StGB sichergestellt.
Beispielsweise würde ein Beamter, der ein Abendessen als Dank für hilfreiche Auskünfte annimmt, wegen Vorteilsannahme belangt. Wenn der Beamte aber das Essen annimmt und dafür eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Bauplatzes zusichert, liegt eine Bestechlichkeit vor.
In der Praxis wird häufig die Forderung nach einer Gegenleistung (Inkriminierung) von der Akzeptanz der Gegenleistung ohne speziellen Hintergrund (Hoffnung) abgegrenzt. Ein Hoffen auf zukünftige Vorteile kann sowohl bei Vorteilsannahme als auch bei Bestechlichkeit strafbar sein. Im Falle der Bestechlichkeit muss allerdings der Täter das Gedeih und Verderb des zukünftigen Vorteils in seiner Hand haben.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
In manchen Sektoren ist der Graubereich zwischen legalen Geschäftspraktiken und illegalen Handlungen wie der Bestechlichkeit besonders schwer zu bestimmen. Zwei prägnante Beispiele hierfür sind der geschäftliche Verkehr und das Gesundheitswesen. Beide Bereiche sind von speziellen Regelungen geprägt und besitzen eigene Straftatbestände, die grobe Unregelmäßigkeiten sanktionieren.
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Besondere Regelungen
Die Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr beschäftigt sich in erster Linie mit der unrechtmäßigen Vergabe von Vorteilen innerhalb von Geschäftsbeziehung, sei es im B2B-Bereich (Business-to-Business) oder im B2C-Bereich (Business-to-Consumer). Im deutschen Strafrecht bildet § 299 StGB den rechtlichen Rahmen für diesen Tatbestand.
§ 299 StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr belegt mit Strafe, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, um im Wettbewerb in unlauterer Weise zu handeln.
Du wirst feststellen, dass dieser Tatbestand ähnlich wie der der Bestechlichkeit von Amtsträgern aufgebaut ist. Gleichermaßen geht es um die Forderung, das Sich-Versprechen-Lassen oder das Annehmen eines Vorteils - die Verbindung mit einer "unlauteren" Handlung unterscheidet allerdings den spezifischen Kontext.
Stell dir vor, ein Mitarbeiter einer Einkaufsabteilung lässt sich von einem Lieferanten für die Vergabe von Aufträgen regelmäßig in ein Luxusrestaurant einladen. Ein solcher Fall fällt unter § 299 StGB und ist als Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zu klassifizieren.
- Der Täter ist Beauftragter oder Angestellter eines Unternehmens.
- Mit der Tat wird gegen das Wettbewerbsprinzip verstoßen.
- Es wird ein Vorteil gefordert, sich versprechen lassen oder angenommen.
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Spezielle Straftatbestände
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ist ein weiterer Sonderfall, der die Linie zwischen rechtmäßigem und unrechtmäßigen Verhalten zieht. Hier ist sie in den §§ 299a und 299b StGB geregelt und stellt die unrechtmäßige Annahme von Vorteilen innerhalb des Gesundheitssektors unter Strafe.
§ 299a StGB und § 299b StGB sanktionieren das Fordern, Angenommensein und Sich-Versprechen-Lassen von Vorteilen bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie bei der Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial.
Die Bestimmungen sollen die Integrität des Gesundheitswesens schützen und sicherstellen, dass Entscheidungen ausschließlich zum Wohle des Patienten und nicht aus monetären Interessen getroffen werden. Der spezielle Straftatbestand gilt für alle Heilberufe, die aufgrund einer berufsrechtlichen Regelung zur Berufsausübung befugt sind.
Ein klares Beispiel wäre ein Arzt, der von einem Pharmavertreter regelmäßig Geschenke annimmt und im Gegenzug ausschließlich dessen Medikamente verschreibt. In diesem Fall würde es sich um Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gemäß §§ 299a, 299b StGB handeln.
- Die Tat muss innerhalb der Ausübung eines Heilberufes erfolgen.
- Das Annehmen von Vorteilen beeinflusst die freie Entscheidung des Mediziners und gefährdet somit das Wohl des Patienten.
- Es existiert eine direkte Verbindung zwischen der Annahme des Vorteils und der damit verbundenen Handlung, bspw. Verordnung eines bestimmten Medikaments.
Bestechlichkeit - Das Wichtigste
- Bestechlichkeit: Unrechtmäßiges Annehmen von Vorteilen von Amtsträgern in Erwartung oder Verpflichtung einer Diensthandlung laut § 331 StGB
- Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch (§ 331 StGB): Voraussetzungen sind das Fordern, Versprechen lassen oder Annehmen eines Vorteils sowie die Ausführung einer Diensthandlung durch Amtsträger, Strafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Unterschied Bestechlichkeit und Vorteilsannahme: Bestechlichkeit erfordert die Beziehung zur Diensthandlung, Vorteilsannahme bezieht sich auf die unrechtmäßige Annahme von Vorteilen ohne Bezug zu einer konkreten Diensthandlung
- Bestechlichkeit im Amt: Strafbar, kann zu Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Verlust des Beamtenstatus führen
- Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB): Unrechtmäßige Vergabe von Vorteilen im geschäftlichen Kontext, strafbar wenn dies den Wettbewerb in unlauterer Weise beeinflusst
- Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB): Unrechtmäßige Annahme von Vorteilen im Zusammenhang mit der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder der Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
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