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Erpressung Definition
Nach geltendem Recht definiert §253 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) Erpressung als das Vorgehen einer Person, um sich oder einen Dritten durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel rechtswidrig zu bereichern. Es ist wichtig, sich die Merkmale einer Erpressung klar zu machen, um sie von anderen Straftaten unterscheiden zu können.Die Erpressung ist nach §253 StGB gegeben, wenn Gewalt angewendet oder mit einem empfindlichen Übel gedroht wird und hierdurch eine rechtswidrige Bereicherung erfolgt.
Merkmal | Beispiel/Definition |
Gewalt | Anwendung von körperlicher Kraft, ohne Einwilligung der betroffenen Person |
Drohung mit empfindlichem Übel | Drohung mit zukünftigen Schaden, der nicht unwesentlich ist |
Rechtswidrige Bereicherung | Jede Vermögensverschiebung zu Lasten eines anderen, die ohne rechtlichen Grund erfolgt |
Es ist zu beachten, dass das Rechtssystem zwischen einfachen und besonders schweren Fällen von Erpressung unterscheidet. Besonders schwer ist der Fall der Erpressung zum Beispiel, wenn der Täter sie gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Erpressung verbunden hat. Dafür sieht das Gesetz Höchststrafen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Beispiele für Erpressung im Alltag
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Erpressung oft sehr weit gefasst. Im tatsächlichen juristischen Sinne sind allerdings nur solche Handlungen Erpressung, die alle gesetzlichen Merkmale erfüllen.Eine Schülerin droht einem Mitschüler, ein peinliches Foto von ihm zu veröffentlichen, wenn er ihr nicht seine Hausaufgaben gibt. Hier liegt Erpressung vor, da die Schülerin versucht, sich durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel (Veröffentlichung des Fotos) einen Vermögensvorteil zu verschaffen (die Hausaufgaben des Mitschülers).
Ein Mitarbeiter droht seinem Chef damit, Betriebsgeheimnisse zu veröffentlichen, wenn er nicht eine Gehaltserhöhung erhält. Auch hier liegt Erpressung vor, da der Mitarbeiter durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel (Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen) versucht, sich rechtswidrig zu bereichern (Gehaltserhöhung).
Räuberische Erpressung
Eine besondere Form der Erpressung ist die räuberische Erpressung. Auch sie ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und zwar in § 255. Da sie besondere Voraussetzungen und Rechtsfolgen mit sich bringt, unterscheidet sie sich von der 'einfachen' Erpressung.Räuberische Erpressung ist eine Straftat, die über die einfache Erpressung hinausgeht. Dabei kommt zur Erpressung noch der Aspekt des Raubes hinzu.Räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB liegt vor, wenn jemand bei einer Erpressung Gewalt gegen eine Person ausübt oder sie bedroht, um den erpressten Vermögensvorteil zu sichern.
- Bei der räuberischen Erpressung ist das Tatopfer eine natürliche Person.
- Die Drohung oder Gewalt muss der Sicherung des Vermögensvorteils dienen.
Die räuberische Erpressung wurde ins Strafgesetzbuch aufgenommen, um die rechtliche Lücke zu schließen, die sich ergab, wenn eine Erpressung mit den Mitteln eines Raubes umgesetzt wurde. In dieser Hinsicht ähnelt sie der Körperverletzung mit Todesfolge, die auch Mordmerkmale enthalten kann, aber kein Mord ist.
Das Schema der räuberischen Erpressung im StGB
Das Schema zur räuberischen Erpressung im Strafrecht besteht aus mehreren Merkmalen, die zusammenkommen müssen, damit tatsächlich eine räuberische Erpressung im Sinne von § 255 StGB vorliegt.Merkmal | Beispiel/Legale Definition |
Gewaltanwendung oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben | Zwingt eine Person eine andere Person durch physischen Zwang oder durch eine unmittelbare Gefahr für deren physisches Wohlbefinden zu einem Verhalten, das zu einem Vermögensverlust führt. |
Erpresserischer Willensentschluss | Der Täter handelt in der Absicht, sich oder einen Dritten durch das Opfer begünstigen zu lassen. |
Sicherung des Vermögensvorteils | Die angewandte Gewalt oder die Drohung dient dazu, den erlangten Vermögensvorteil zu sichern. |
Eine Person dringt in das Haus einer anderen Person ein und zwingt diese, einen Vertrag zu unterschreiben, der das Haus zu einem niedrigeren Preis verkauft. Die Person bleibt im Haus und bedroht die andere Person, bis der Vertrag rechtskräftig ist und keine Rückabwicklung mehr erfolgen kann. In diesem Fall liegt räuberische Erpressung vor.
Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung
Im Strafrecht gibt es häufig Begriffe, die in der Alltagssprache synonym verwendet werden, in der juristischen Fachsprache jedoch unterschiedliche Tatbestände bezeichnen. So ist es auch bei den Begriffen "Raub" und "räuberische Erpressung". Trotz ihrer Ähnlichkeiten handelt es sich um zwei verschiedene Straftatbestände mit unterschiedlichen, jeweils sehr spezifischen Merkmalen.Unterschiede zwischen Raub und räuberischer Erpressung
Den Unterschied zwischen Raub und räuberischer Erpressung festzustellen, ist für Laien oft schwierig, da sich die Tatbestände überschneiden können. Beide Delikte beinhalten die Anwendung von Gewalt oder die Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, sowie den Vorsatz, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern.Definition | Raub | Räuberische Erpressung |
Gewalt oder Drohung | Die Gewalt oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben dient der Erlangung einer Sache. | Die Gewalt oder die Drohung dient der Sicherung des Vermögensvorteils. |
Aneignungsabsicht | Erforderlich ist der Vorsatz, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. | Erforderlich ist der Vorsatz, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. |
Zeitpunkt | Gewalt oder Drohung dient der Erlangung einer Sache und muss vor oder während der Tat erfolgen. | Gewalt oder Drohung zur Sicherung des erlangten Vermögensvorteils kann auch nach der Erlangung des Vermögensvorteils erfolgen. |
Beispiele zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung
Um die Abgrenzungen zwischen Raub und räuberischer Erpressung besser zu verdeutlichen, sind nachfolgend Beispiele für beide Tatbestände aufgeführt.Raub:Ein Täter bedroht sein Opfer mit einem Messer mit den Worten "Gib mir dein Geld, sonst steche ich dich ab". Hier liegt ein Raub vor, da der Täter die Drohung einsetzt, um das Opfer zur Herausgabe von Geld zu zwingen. Die Drohung wird vor oder während der Tat ausgesprochen.
Räuberische Erpressung:Ein Täter schließt sein Opfer in einem Raum ein und fordert von ihm, dass es ihm sein Bankpasswort verrät. Nachdem das Opfer das Passwort herausgegeben hat, lässt der Täter das Opfer im Raum zurück und droht ihm, ihn zu töten, wenn er die Polizei ruft, bevor der Täter seine Bankkonten geleert hat. Hier liegt eine räuberische Erpressung vor, da die Drohung dazu dient, den bereits erlangten Vermögensvorteil zu sichern.
Strafmaß und gesetzliche Regelungen für räuberische Erpressung
Räuberische Erpressung fällt unter die Kategorie der Verbrechen und wird gemäß § 255 StGB bestraft. Ein Verbrechen ist definiert als eine rechtswidrige Handlung, die gemäß Gesetz mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder höher geahndet werden kann. Da es sich um eine schwere Straftat handelt, ist das Mindeststrafmaß ein Jahr Freiheitsstrafe.Details zum Strafmaß bei räuberischer Erpressung
Gemäß § 255 StGB beträgt das maximale Strafmaß für räuberische Erpressung bis zu 15 Jahren. Das tatsächliche Strafmaß hängt jedoch von einer Vielzahl von Faktoren ab, die im individuellen Fall berücksichtigt werden:- Die Schwere der Tat
- Die persönlichen Verhältnisse des Täters
- Der Grad der Schuld
- Die Folgen für das Opfer
Erpressung - Das Wichtigste
- Definition Erpressung: Verhalten einer Person, die versucht, sich oder einen Dritten zu bereichern, indem sie Gewalt anwendet oder androht.
- Merkmale von Erpressung: Anwendung von Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel, rechtswidrige Bereicherung.
- Beispiel für Erpressung: Schülerin droht einem Mitschüler, ein peinliches Foto von ihm zu veröffentlichen, wenn er ihr nicht seine Hausaufgaben gibt.
- Räuberische Erpressung: Straftat, die über die einfache Erpressung hinausgeht und den Aspekt des Raubes beinhaltet. Die Gewalt oder Drohung wird genutzt, um den erpressten Vermögensvorteil zu sichern.
- Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung: Raub setzt Gewalt oder Drohung ein, um unmittelbar an das Vermögensgut zu gelangen. Bei räuberischer Erpressung dient die Gewalt oder Drohung dazu, den bereits erlangten Vermögensvorteil zu sichern.
- Strafe und mögliche Folgen räuberische Erpressung: Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, das Strafmaß kann durch strafmildernde oder strafverschärfende Umstände variieren. Neben rechtlichen können auch persönliche Konsequenzen entstehen.
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