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Definition: Was bedeutet geschlossener Vollzug?
Ein geschlossener Vollzug bezeichnet in der Jura den Zeitraum, in dem Straftäter ihre Haftstrafe vollständig innerhalb der Gefängnismauern verbringen. Diese Form des Vollzugs ist oft Teil von schwerwiegenderen Strafen und dient gleichzeitig als Mittel zur Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit.
Der Geschlossene Vollzug stellt den strengsten Bereich des Strafvollzugs dar. Dabei handelt es sich um eine Form der Inhaftierung, bei der die Gefangenen kontinuierlich innerhalb der Haftanstalt untergebracht sind und sich nicht selbstständig außerhalb der Gefängnismauern bewegen dürfen.
Der geschlossene Vollzug ist eine Form der Inhaftierung, in der Strafgefangene vollständig innerhalb einer Justizvollzugsanstalt untergebracht sind. Dies beinhaltet das Leben, Arbeiten und Teilnehmen an erzieherischen Maßnahmen innerhalb der Gefängnismauern. Die Inhaftierten haben keinen Zugang zur Außenwelt und können sich nicht frei in der Öffentlichkeit bewegen.
Ein Fall von geschlossenem Vollzug könnte eine Person sein, die zu vier Jahren Haft wegen schweren Diebstahls verurteilt wurde. Diese Person würde ihre gesamte Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbringen und könnte während dieser Zeit das Gelände der Anstalt nicht verlassen.
Merkmale des Geschlossenen Vollzugs
Bei der Durchführung eines geschlossenen Vollzugs gibt es bestimmte Merkmale, die diesen vom offenen Vollzug unterscheiden.
- Höchstmaß an Sicherheitsvorkehrungen
- Kontinuierliche, rund um die Uhr Überwachung der Inhaftierten
- Keine Freigänge oder Lockerungen, wie Arbeit außerhalb der Anstalt
- Strukturierte Tagesabläufe mit Arbeits- und Freizeitphasen
Ablauf im Geschlossenen Vollzug
Innerhalb des geschlossenen Vollzugs erfolgt der Alltag nach einem genauen Plan. Zunächst steht in der Regel frühmorgens das Wecken an, danach folgen die Mahlzeiten, Arbeits- oder Therapieeinheiten, sowie Zeit für Freizeit und Erholung. Dieser durchstrukturierte Tagesablauf zielt darauf ab, die Inhaftierten zu disziplinieren und sie auf ein geordnetes Leben nach der Haft vorzubereiten.
Der Ablauf in einem geschlossenen Vollzug kann von Anstalt zu Anstalt variieren, je nach den individuellen Verhaltens- und Therapiebedürfnissen der Inhaftierten, dem Sicherheitsbedarf und der Kapazität der Anstalt.
Ein starker Fokus im geschlossenen Vollzug liegt auf der Resozialisierung der Inhaftierten. Dies ist das Ziel, die Gefangenen so zu behandeln und zu erziehen, dass sie nach ihrer Entlassung als gesetzestreue Bürger in die Gesellschaft zurückkehren können.
Sollte ein Inhaftierter beispielsweise Schwierigkeiten haben, sich im Vollzug zurechtzufinden, könnte er zusätzliche Unterstützung in Form von Therapie oder Beratung erhalten. Zudem könnten ihm Kurse zur Berufsvorbereitung angeboten werden, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach der Entlassung zu verbessern.
Bereich | Fokus im geschlossenen Vollzug |
Therapie | Aufarbeitung der Straftat, Bewältigung von Problemen |
Berufsvorbereitung | Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach der Entlassung |
Freizeit | Geeignete Freizeitangebote zur Beschäftigung und Weiterbildung |
Die Resozialisierung ist ein zentraler Aspekt des Vollzugs. Sie bezeichnet das Ziel, einen ehemaligen Straftäter wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
Unterschied Offener und Geschlossener Vollzug
Kennen zu lernen, wie sich der offene Vollzug vom geschlossenen Vollzug unterscheidet, ist entscheidend, um das Rechtssystem und die Strafvollzugssysteme zu verstehen. Die Charakteristika, Regeln und das Ziel dieser beiden Vollzugsformen variieren signifikant. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Wahl zwischen offenem und geschlossenem Vollzug nicht zufällig ist, sondern auf der Grundlage einer sorgfältigen Einschätzung der Risiken und Bedürfnisse des Einzelnen beruht.
Geschlossener und offener Vollzug: ein Vergleich
Im geschlossenen Vollzug leben und arbeiten die Inhaftierten innerhalb der Gefängnismauern, während der offene Vollzug ein weniger restriktiver Ansatz ist, bei dem die Häftlinge tagsüber aus dem Gefängnis entlassen werden können, um zu arbeiten oder an Rehabilitationsprogrammen teilzunehmen.
Offener Vollzug bezeichnet eine Form des Strafvollzugs, in der der Inhaftierte mehr Freiheiten genießt und die Möglichkeit hat, tagsüber ausserhalb der Justizvollzugsanstalt zu arbeiten oder sich auszubilden.
Ein weiterer Unterschied zwischen offenem und geschlossenem Vollzug besteht in den Sicherheitsmaßnahmen. Während der geschlossene Vollzug eine strikte Überwachung und hohe Sicherheitsvorkehrungen aufweist, ist der offene Vollzug durch eine geringere Überwachung und flexiblere Regeln gekennzeichnet. Tatsächlich basiert der offene Vollzug auf dem Prinzip der Selbstkontrolle und Eigenverantwortung.
Zum Beispiel könnte ein Gefangener im offenen Vollzug die Erlaubnis erhalten, tagsüber ausserhalb der Anstalt zu arbeiten und abends in die Anstalt zurückzukehren. Dieser Ansatz fördert eine allmähliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft und bietet den Häftlingen die Möglichkeit, soziale und berufliche Fähigkeiten zu entwickeln.
Besonderheiten des offenen Vollzugs
Beim offenen Vollzug gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Eine der markantesten Unterschiede ist, dass der offene Vollzug deutlich weniger restriktiv als der geschlossene Vollzug ist. Die Gefangenen haben die Möglichkeit, unter Aufsicht ausserhalb des Gefängnisses zu arbeiten, zu studieren oder an Rehabilitationsprogrammen teilzunehmen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des offenen Vollzugs ist das Konzept der Selbstverantwortung. Die Häftlinge sind angehalten, eigene Entscheidungen zu treffen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Diese Eigenverantwortung ist ein entscheidender Schritt im Rehabilitationsprozess und legt den Grundstein für ein erfolgreiches Leben nach der Entlassung.
Auch wenn der offene Vollzug weniger restriktiv ist, ist er dennoch an Regeln und Auflagen gebunden. Die Einhaltung dieser Auflagen wird streng überwacht und Verstöße können zu Sanktionen oder zur Rückstufung in den geschlossenen Vollzug führen.
Unterschiedliche Regeln des offenen und geschlossenen Vollzugs
Die Regeln des geschlossenen und des offenen Vollzugs unterscheiden sich stark voneinander und hängen vom jeweiligen Vollzugskonzept ab. Im geschlossenen Vollzug sind die Bewegungsfreiheiten stark eingeschränkt und der Tagesablauf ist streng strukturiert. Im offenen Vollzug dagegen, besteht mehr Raum für persönliche Entfaltung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
In der folgenden Tabelle erhältst du einen Überblick über einige der Hauptunterschiede:
Geschlossener Vollzug | Offener Vollzug |
Höchstmaß an Sicherheit und Überwachung | Niedriges Sicherheitsniveau |
Unterbringung ausschließlich innerhalb der Gefängnismauern | Möglichkeit, außerhalb des Gefängnisses zu arbeiten oder zu studieren |
Strikte Einhaltung des vorgegebenen Tagesablaufs | Individuell gestalteter Tagesablauf |
Ein Gefangener im geschlossenen Vollzug könnte also einen streng geregelten Tagesablauf mit Arbeit, Mahlzeiten und Freizeitaktivitäten haben, die alle innerhalb der Gefängnismauern stattfinden. Im Gegensatz dazu könnte ein Gefangener im offenen Vollzug tagsüber einer Arbeit außerhalb des Gefängnisses nachgehen und abends in die Anstalt zurückkehren.
Besuch im Geschlossenen Vollzug
In einem geschlossenen Vollzug haben Gefangene das Recht auf Besuch. Dies ist ein grundlegendes Recht, das auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist. Allerdings ist dieses Recht mit bestimmten Auflagen und Einschränkungen verbunden. Um einen Besuch zu ermöglichen, müssen sowohl der Inhaftierte als auch der Besucher bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Regeln beachten.
Grundsätzlich muss jeder Besuch vorher angemeldet und genehmigt werden. Der genaue Ablauf und die Regeln können von Vollzugsanstalt zu Vollzugsanstalt variieren, aber gewöhnlich muss der Inhaftierte einen Antrag auf Genehmigung eines Besuches stellen. Zu diesem Antrag müssen in der Regel auch Informationen über den Besucher, den gewünschten Besuchstermin und den Grund des Besuches angegeben werden.
Was die Dauer und Häufigkeit der Besuche angeht, so gibt es hierbei auch Einschränkungen. Im Normalfall stehen dem Gefangenen pro Monat zwischen zwei und vier Stunden Besuchszeit zur Verfügung, diese können jedoch je nach den Regeln der Anstalt flexibel eingeteilt werden.
Zum Beispiel könnte ein Inhaftierter einen Antrag auf einen zweistündigen Besuch von seinem Anwalt und einem einstündigen Besuch von seiner Familie innerhalb eines Monats stellen.
Der Besucherraum ist in der Regel durch eine Glasscheibe geteilt, um den direkten Kontakt zwischen dem Besucher und dem Inhaftierten zu verhindern. Es können auch spezielle Räume für den Besuch mit Kindern zur Verfügung gestellt werden.
Ausgang und Hafturlaub: Regeln im Geschlossenen Vollzug
In einem geschlossenen Vollzug sind die Bewegungsfreiheiten der Gefangenen stark eingeschränkt. Allerdings gibt es bestimmte Situationen und Voraussetzungen, unter denen ein Ausgang oder ein Hafturlaub gewährt werden kann. Wichtig hierbei ist zu verstehen, dass sowohl der Ausgang als auch der Hafturlaub Ausnahmen darstellen und an strenge Bedingungen geknüpft sind.
Ein Ausgang kann in bestimmten Einzelfällen gewährt werden, etwa bei einem wichtigen privaten Ereignis wie einer Hochzeit oder einer Beerdigung. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Anstaltsleitung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Sicherheitsstufe des Gefangenen und seinem Verhalten in der Haft.
Hafturlaub hingegen wird als Privileg verstanden und dient vor allem der Vorbereitung der Entlassung und der Kontaktaufnahme zu Angehörigen und Freunden. Im Normalfall wird Hafturlaub nur gegen Ende der Haftzeit und unter strenger Beaufsichtigung gewährt. Die Entscheidung über einen Hafturlaub liegt ebenfalls bei der Anstaltsleitung.
Ein Gefangener könnte zum Beispiel einen Antrag auf Ausgang stellen, um die Beerdigung eines nahen Angehörigen zu besuchen. Oder ein Gefangener, der kurz vor der Entlassung steht, könnte einen Antrag auf Hafturlaub stellen, um die Familienbeziehungen zu stärken und die Resozialisierung zu erleichtern.
Wie man als Besucher im Geschlossenen Vollzug agiert
Wenn du einen Gefangenen im geschlossenen Vollzug besuchen möchtest, gibt es einige Dinge, die du beachten solltest. Hierbei spielen Anstand, Respekt und die Einhaltung der Regeln eine zentrale Rolle.
- Vorbereitung: Stelle sicher, dass du dich im Vorfeld über die Regeln und Abläufe informierst und diese genau befolgst. Dazu zählt auch die vorherige Anmeldung des Besuchs.
- Kommunikation: Definiere vor dem Besuch klare Gesprächsthemen. Vermeide kontroverse oder unangemessene Themen, die den Inhaftierten oder die Aufsichtspersonen verärgern könnten.
- Verhalten: Zeige Respekt gegenüber dem Inhaftierten und dem Personal. Berücksichtige dabei auch die Würde des Inhaftierten und trage dazu bei, eine positive und konstruktive Atmosphäre zu schaffen.
An diesen Beispielen siehst du, wie gründlich du dich vorbereiten solltest und wie wichtig es ist, einen respektvollen Umgang und Anstand zu wahren. Das Besuchen eines Angehörigen oder Freundes im geschlossenen Vollzug kann eine belastende Erfahrung sein, aber mit der richtigen Einstellung und Vorbereitung kannst du dazu beitragen, die Situation für alle Beteiligten angenehmer zu gestalten.
Stell dir vor, du planst, deinen Bruder im Geschlossenen Vollzug zu besuchen. Du informierst dich im Vorfeld über die Besuchsregeln, meldest deinen Besuch an und bereitest dich auf das Gespräch vor. Während des Besuchs zeigst du Respekt gegenüber deinem Bruder und den Aufsichtspersonen und achtest darauf, ein angemessenes Verhalten an den Tag zu legen.
geschlossener Vollzug - Das Wichtigste
- Geschlossener Vollzug: Form der Inhaftierung ohne Zugang zur Außenwelt und Selbständigkeit außerhalb der Gefängnismauern
- Merkmale des Geschlossenen Vollzugs: Hohe Sicherheitsvorkehrungen, kontinuierliche Überwachung, keine Lockerungen wie Ausgang, strukturierte Tagesabläufe
- Ablauf im Geschlossenen Vollzug: Gerichtet auf Disziplinierung und Vorbereitung auf ein geordnetes Leben nach der Haft
- Unterschied Offener und Geschlossener Vollzug: Sicherheitsstufen, Freiheitsgrade, Art der Tagesstruktur etc.
- Regeln für Besuch, Ausgang und Hafturlaub im Geschlossenen Vollzug: Voranmeldung und Genehmigung notwendig, strenge Bedingungen
- Resozialisierung: Ziel ist die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft nach ihrer Haftzeit
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