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Definition der Körperverletzung
Innerhalb des Strafrechts bezeichnet Körperverletzung grundsätzlich jegliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer Person. Es gibt allerdings unterschiedliche Schweregrade und Erscheinungsformen, die je nach Wirkung und Absicht des Täters unterschiedlich bewertet und geahndet werden.
Unter Körperverletzung versteht man im allgemeinen Sinne jede Gesundheitsschädigung, die nicht nur vorübergehend ist und durch Fremdeinwirkung hervorgerufen wird.
Einfache Körperverletzung | Schwere Körperverletzung |
Leichte Verletzungen, z.B. Prellungen | Erhebliche Verletzungen, z.B. Knochenbrüche |
Stellt man sich beispielsweise vor, dass Person A Person B absichtlich mit der Faust ins Gesicht schlägt und B hierbei ein blaues Auge davonträgt, so liegt eine Körperverletzung vor.
Körperverletzung im Strafgesetzbuch (StGB)
Die Körperverletzung ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) umfassend geregelt. Dort finden sich verschiedene Tatbestände, die unter den Begriff der Körperverletzung fallen.
- Laut § 223 StGB wird beispielsweise die vorsätzliche Körperverletzung unter Strafe gestellt. Hierbei handelt es sich um eine bewusste und gewollte Handlung, die zu einer Gesundheitsschädigung führt.
- § 224 StGB handelt von der gefährlichen Körperverletzung. Dabei ist nicht nur die Tat an sich, sondern auch die Art und Weise ihrer Durchführung strafbar, wenn sie besonders gefährlich für das Opfer ist, z.B. durch den Einsatz einer Waffe oder eine andere lebensgefährdende Behandlung.
- Unter § 226 StGB fällt die schwere Körperverletzung. Diese beinhaltet besonders schwere Gesundheitsschäden, z.B. Verlust des Sehvermögens, dauerhafte Entstellung oder dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit.
- Im § 227 StGB wird die Körperverletzung mit Todesfolge unter Strafe gestellt, wenn das Opfer infolge der Körperverletzung stirbt.
Eine Besonderheit stellt die Körperverletzung auf Verlangen dar. Diese ist in § 228 StGB geregelt und beinhaltet, dass eine Körperverletzung nicht bestraft wird, wenn das Opfer in die Verletzung eingewilligt hat und das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit durch die Einwilligung keinen Schaden nimmt. Es handelt sich dabei also um eine Rechtfertigung der sonst strafbaren Handlung.
Arten von Körperverletzung
Das deutsche Strafrecht unterscheidet verschiedene Arten der Körperverletzung. Genauere Kenntnisse dieser Einteilung können dabei helfen, Vergehen im Hinblick auf Körperverletzungen besser einordnen und verstehen zu können.
Fahrlässige Körperverletzung
Die fahrlässige Körperverletzung ist eine Form der Körperverletzung, bei der der Täter die Gesundheitsschädigung des Opfers nicht vorsätzlich, sondern unachtsam herbeiführt. In § 229 StGB ist festgelegt, dass du eine Strafe zu erwarten hast, wenn du durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines anderen verursachst.
Mit "Fahrlässigkeit" ist eine nachlässige oder unachtsame Verhaltensweise gemeint, durch die Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit anderen Menschen Schaden nehmen. Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn du die erforderliche Sorgfalt in einer gegebenen Situation außer Acht lässt.
Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur vorsätzlichen Körperverletzung nicht um eine bewusste Handlung, sondern vielmehr um eine Vernachlässigung der notwendigen Sorgfalt, die zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Ein Beispiel für fahrlässige Körperverletzung könnte sein, wenn du beim Autofahren eine rote Ampel übersehen und dadurch einen Fußgänger verletzt.
Gefährliche Körperverletzung
Die gefährliche Körperverletzung wird in § 224 StGB definiert. Sie liegt vor, wenn die Art und Weise der Durchführung der Körperverletzung selbst gefährlich ist. Dazu zählt beispielsweise die Verwendung von Waffen, Gift oder anderen gefährlichen Werkzeugen.
- Verletzung mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug
- Verletzung durch eine hinterlistige Art und Weise
- Verletzung durch mehrere zusammenwirkende Personen
Zu den gefährlichen Werkzeugen zählen Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Hierzu gehören zum Beispiel Messer, Schusswaffen, aber auch Autos.
Schwere Körperverletzung
Die Schwere Körperverletzung wird in § 226 StGB geregelt. Sie umfasst Verletzungen, die langfristige oder bleibende gesundheitliche Schäden zur Folge haben.
Ein Beispiel für eine schwere Körperverletzung wäre eine Handlung, die dazu führt, dass das Opfer dauerhaft nicht mehr sehen kann oder eine körperliche Funktion dauerhaft verliert.
Vorsätzliche und versuchte Körperverletzung
Die vorsätzliche Körperverletzung, geregelt in § 223 StGB, trifft zu, wenn du gezielt handelst, um einem anderen Menschen Schaden zuzufügen. Es ist dabei unerheblich, ob du den tatsächlich eingetretenen Schaden auch genau so herbeiführen wolltest; es reicht aus, wenn du eine Körperverletzung im Allgemeinen beabsichtigt hast.
Nicht nur die tatsächlich vollzogene, sondern auch die bloß versuchte Körperverletzung ist nach deutschem Strafrecht strafbar. Auch hierbei muss die Absicht zur Schädigung eines anderen vorliegen, die Tat muss jedoch nicht vollendet werden.
In der Praxis kann es natürlich schwierig sein, den Nachweis zu erbringen, dass eine Handlung tatsächlich vorsätzlich und nicht etwa fahrlässig erfolgt ist. Entscheidend ist hier die Beweisführung, die sich im Einzelfall durch Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder andere Beweismittel ergeben kann.
Rechtliche Folgen der Körperverletzung
Nachdem du nun bereits einen Einblick in die verschiedenen Arten von Körperverletzungen erhalten hast, wollen wir nun die möglichen rechtlichen Folgen für die jeweiligen Taten betrachten. Diese können je nach Schweregrad der Tat und weiteren Faktoren variieren, von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen ist alles möglich.
Körperverletzung Strafe
Die Strafe für eine Körperverletzung variiert stark und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Es spielen sowohl die Art und Schwere der Körperverletzung, als auch die Umstände der Tat und mögliche vorherige Verurteilungen eine Rolle. Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Strafen zur Verfügung, um auf eine Körperverletzung zu reagieren.
Die Strafen können dabei von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, je nachdem, wie schwer die Körperverletzung ist und unter welchen Umständen sie begangen wurde.
Für eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB gilt eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB erhöht sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB kann das Strafmaß sogar bis zu fünfzehn Jahren betragen.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei nur um die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen handelt. In der Praxis orientieren sich die Gerichte bei der Verhängung des konkreten Strafmaßes an den Umständen des Einzelfalls und der Schuld des Täters.
Körperverletzung mit Todesfolge
Wird eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen, sind die Konsequenzen erheblich. § 227 StGB sieht für diesen Sachverhalt eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren möglich.
Hiermit wird deutlich, dass das Gesetz dem Verlust von Menschenleben durch eine Körperverletzung eine sehr hohe Bedeutung beimisst und entsprechende Taten streng ahndet.
Verjährung bei Körperverletzung
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Kontext der rechtlichen Folgen von Körperverletzung ist die Verjährung. Grundsätzlich beginnt die Verjährung einer Straftat mit der Begehung der Tat. Das bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist von der Tat an der Täter nicht mehr verfolgt werden kann.
Für verschiedene Arten der Körperverletzung gelten unterschiedliche Verjährungsfristen:- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): 5 Jahre
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): 10 Jahre
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): 20 Jahre
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): 20 Jahre
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährung durch verschiedene Faktoren gehemmt oder unterbrochen werden kann. So führt zum Beispiel die Erhebung der öffentlichen Klage zu einer Unterbrechung der Verjährung.
Interessant ist auch, dass die Verjährung im Bereich der Körperverletzung gemäß § 78b StGB grundsätzlich beginnt, sobald die Tat beendet ist. Bei der fortgesetzten Körperverletzung beginnt die Verjährung jedoch erst mit der Beendigung der letzten Einzelhandlung.
Körperverletzung - Das Wichtigste
- Definition Körperverletzung: Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit durch jegliche Gesundheitsschädigung, die nicht nur vorübergehend ist und durch Fremdeinwirkung hervorgerufen wird.
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Gesundheitsschädigung durch nachlässiges Verhalten und Vernachlässigung der notwendigen Sorgfalt.
- Vorsätzliche und versuchte Körperverletzung (§ 223 StGB): Gezieltes Handeln zur Schädigung eines anderen, egal ob die Tat vollendet ist oder nur versucht wurde.
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Körperverletzung, die aufgrund ihrer Durchführung oder der benutzten Mittel gefährlich ist, etwa durch Einsatz von Waffen.
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Körperverletzung, die langfristige oder bleibende gesundheitliche Schäden zur Folge hat.
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Körperverletzung, infolge derer das Opfer stirbt.
- Körperverletzung verjährung: Verjährungsfristen variieren je nach Art der Körperverletzung – einfache Körperverletzung verjährt nach 5 Jahren, gefährliche Körperverletzung nach 10, schwere und mit Todesfolge nach 20 Jahren.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Körperverletzung
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