Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Verstößen gegen rechtliche Regelungen, die nicht als Verbrechen oder Vergehen, und somit nicht als strafbar gelten, jedoch dennoch geahndet werden. Der Schutz des öffentlichen Rechts und der Allgemeinheit steht hierbei im Vordergrund. Bei den Sanktionen handelt es sich in der Regel um Geldbußen, die vom zuständigen Amt oder von der Polizei verhängt werden können.

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    Einführung in das Ordnungswidrigkeitenrecht

    Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Verstößen gegen rechtliche Regelungen, die nicht als Verbrechen oder Vergehen, und somit nicht als strafbar gelten, jedoch dennoch geahndet werden. Der Schutz des öffentlichen Rechts und der Allgemeinheit steht hierbei im Vordergrund. Bei den Sanktionen handelt es sich in der Regel um Geldbußen, die vom zuständigen Amt oder von der Polizei verhängt werden können.

    Definition des Ordnungswidrigkeitenrechts

    Beim Ordnungswidrigkeitenrecht handelt es sich um einen Bereich des öffentlichen Rechts, der die Ahndung von rechtswidrigem und vorwerfbarem Verhalten dessen Ahndung öffentliches Interesse besteht, regelt. Es werden Verhaltensweisen sanktioniert, die gegen bestimmte Normen verstoßen und eine Geldbuße nach sich ziehen.

    Die Geldbuße wird durch die Verwaltungsbehörde oder das Gericht festgesetzt und kann bis zu 10.000 Euro betragen.

    Weitere Auswirkungen können unter anderem ein Fahrverbot, die Einziehung von Führerscheinen oder der Ausschluss von der beruflichen Tätigkeit sein.

    Ordnungswidrigkeitenrecht einfach erklärt

    Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich im Wesentlichen mit kleineren Verstößen gegen Gesetze und Ordnungen. Es hilft, Ordnung in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten und regelt, welche Strafen bei bestimmten Verstößen verhängt werden. Die verwendeten Begriffe im Ordnungswidrigkeitenrecht sind "Ordnungswidrigkeit" und "Bußgeld".

    Eine Ordnungswidrigkeit ist ein rechtswidriges und vorwerfbares Verhalten, das den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, welches die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht. Ein Bußgeld ist die Geldbuße, die als Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit von einer Behörde oder einem Gericht verhängt wird.

    Beispiele im Ordnungswidrigkeitenrecht

    Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Verkehrsunfälle, bei denen es zu leichten Verletzungen kommt, überhöhte Geschwindigkeit, das Parken im Parkverbot oder das Halten in der zweiten Reihe. Aber auch Verstöße im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, zum Beispiel die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen oder Hygienerichtlinien, können Ordnungswidrigkeiten darstellen.

    Typische Fälle aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht

    Fälle, in denen das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Tragen kommt, sind zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hierbei setzt die Behörde ein Bußgeld fest, das sich an der Höhe der überschrittenen Geschwindigkeit orientiert. Ein weiteres Beispiel sind Verstöße gegen die Abstandsregeln im Straßenverkehr. Bei der Nichteinhaltung des Mindestabstands können ebenfalls Bußgelder verhängt werden.

    Vertiefung in das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Prüfungsschema

    In diesem Abschnitt wollen wir tiefer in das Thema Ordnungswidrigkeitenrecht eintauchen und darauf eingehen, wie das Prüfungsschema in diesem Rechtsgebiet aussieht. Gleichzeitig betrachten wir den Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

    Das Prüfungsschema im Ordnungswidrigkeitenrecht

    Um zu ermitteln, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, gibt es ein festes Prüfungsschema, das von Juristen angewandt wird. Dieses Schema besteht im Wesentlichen aus drei Schritten:

    • 1. Tatbestandsprüfung: Zunächst wird geprüft, ob der gesetzliche Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt ist. Hierbei muss jedes Element des gesetzlichen Tatbestands erfüllt sein.
    • 2. Rechtswidrigkeit: Anschließend wird geprüft, ob die Handlung rechtswidrig war. Dies ist in der Regel der Fall, sofern keine Rechtfertigungsgründe vorliegen.
    • 3. Schuld: Zuletzt wird geprüft, ob dem Täter die Ordnungswidrigkeit auch vorwerfbar ist. Hierbei spielen vor allem subjektive Elemente eine Rolle, also ob der Täter die Tat absichtlich oder fahrlässig begangen hat.

    Die Kenntnis und das Verständnis dieses Prüfungsschemas sind für die Anwendung des Ordnungswidrigkeitenrechts unerlässlich.

    Anwendung des Ordnungswidrigkeitenrecht Prüfungsschemas

    Bei der Anwendung des Prüfungsschemas ist eine genaue Betrachtung jedes einzelnen Schrittes erforderlich. Das kann in einigen Fällen kompliziert sein, da viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind. Zum Glück gibt es zahlreiche Gesetze und Rechtsprechungen, die bei der Interpretation der einzelnen Schritte helfen. Eine Anwendung des Prüfungsschemas könnte zum Beispiel so aussehen:

    Ein Autofahrer fährt mit überhöhter Geschwindigkeit und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Bei der Tatbestandsprüfung wird festgestellt, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Es gibt keine Rechtfertigungsgründe, die seine Handlung entschuldigen könnten, daher ist seine Handlung rechtswidrig. Schließlich war ihm die Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt und er hat bewusst schneller als erlaubt gefahren, somit ist ihm die Tat auch schuldhaft.

    Unterschied zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    Das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht haben verschiedene Zielsetzungen und Sanktionsmöglichkeiten, obwohl sie sich in einigen Aspekten überschneiden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden liegt in der Art der Verstöße und der darauf folgenden Reaktionen:

    • Das Strafrecht bestraft Handlungen, die als schwerwiegend angesehen werden und die Rechtsgüter von Einzelpersonen oder der Gesellschaft bedrohen. Dazu gehören zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug. Die Sanktionen reichen von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
    • Das Ordnungswidrigkeitenrecht hingegen ahndet weniger gravierende Verstöße gegen Rechtsnormen - die vor allem das öffentliche Interesse betreffen. Die Sanktionen beschränken sich auf Geldbußen und werden in der Regel von Verwaltungsbehörden verhängt.

    Während im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt und der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" (in dubio pro reo), liegt im Ordnungswidrigkeitenrecht die Beweislast beim Beschuldigten.

    Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass das Ordnungswidrigkeitenrecht eine "mildere Form" des Strafrechts ist, die sich mit weniger schweren Verstößen befasst.

    Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht

    Im Ordnungswidrigkeitenrecht sind die Verfahren, die durchgeführt werden, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, von entscheidender Bedeutung. Die gebräuchlichsten sind das Bußgeldverfahren und das OWiG Verfahren. Sie sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt und haben zum Ziel, die Rechtsordnung durchzusetzen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

    Das Bußgeldverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht

    Ein Bußgeldverfahren ist ein Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht, in dem geprüft wird, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ob eine Geldbuße verhängt werden soll. Es wird von der zuständigen Behörde eingeleitet und endet entweder mit einer Einstellung des Verfahrens oder mit einem Bußgeldbescheid.

    Das Verfahren beginnt mit der Kenntniserlangung des Vorwurfs an einer Ordnungswidrigkeit durch die Behörde. In der Regel beruht dieses Wissen auf Informationen von Dritten oder einer polizeilichen Feststellung. Sobald die Behörde davon Kenntnis hat, muss sie prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht. Besteht dieser, so wird das Bußgeldverfahren eingeleitet.

    In der Ermittlungsphase sammelt die Behörde alle für das Verfahren relevanten Informationen und Beweise. Ziel ist es, den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dabei kann sie Zeugen befragen, Sachverständige hinzuziehen oder weitere notwendige Maßnahmen ergreifen. Die Ermittlungen sollten gründlich und unvoreingenommen durchgeführt werden, um die faire Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten.

    Während des gesamten Verfahrens haben die Betroffenen bestimmte Rechte, um ihre Interessen zu wahren. Sie haben zum Beispiel das Recht auf Akteneinsicht, das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen und das Recht, eigene Beweise vorzulegen.

    Praxisbeispiel eines Bußgeldverfahrens

    Stellen wir uns vor, du wurdest geblitzt, weil du die zulässige Geschwindigkeit um 20 km/h überschritten hast. Die Polizei, die dich geblitzt hat, übermittelt die Informationen an die zuständige Bußgeldbehörde. Diese prüft den Anfangsverdacht und leitet das Bußgeldverfahren ein. Im Zuge der Ermittlungen erhältst du einen Anhörungsbogen, in dem du die Möglichkeit hast, dich zu dem Vorwurf zu äußern. Du kannst beispielsweise entlastende Umstände oder Beweise vorbringen. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Behörde, ob sie einen Bußgeldbescheid erlässt oder das Verfahren einstellt. In diesem Fall würde wahrscheinlich ein Bußgeldbescheid ergehen, da das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und dokumentiert wurde.

    OWiG Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht

    Das OWiG Verfahren bezeichnet das verfahrensrechtliche Vorgehen gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Es legt die Verfahrensbestimmungen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fest. Dabei regelt es sowohl das Bußgeldverfahren als auch die gerichtliche Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

    Im OWiG Verfahren findet die Anwendung des Prüfungsschemas statt, das wir bereits besprochen haben. Es stellt sicher, dass bei jeder Ordnungswidrigkeit eine eingehende Untersuchung des Tatverdachts durchgeführt wird. Nach der umfassenden Prüfung von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld erfolgt entweder eine Sanktionierung oder das Verfahren wird eingestellt.

    Die Sanktionen im OWiG Verfahren sind in der Regel Bußgelder. Diese können jedoch bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Wiederholungstätern durch Nebenfolgen wie Fahrverbote oder den Entzug der Fahrerlaubnis ergänzt werden.

    Erklärung des OWiG Verfahrens

    Das OWiG Verfahren ist in seiner Struktur und seinen Prozessen sehr ähnlich dem Strafverfahren – es wird jedoch von Verwaltungsbehörden und nicht von der Staatsanwaltschaft oder Gerichten durchgeführt. Dabei sind im OWiG viele strafprozessuale Grundsätze und Verfahrensvorschriften direkt oder analog anwendbar. Es gewährleistet dadurch sowohl die Rechtssicherheit als auch die Fairness des Verfahrens gegenüber den Betroffenen.

    Die Behörde leitet ein OWiG Verfahren in der Regel ein, wenn sie von einer Ordnungswidrigkeit Kenntnis erlangt. Sie führt dann Ermittlungen durch, um festzustellen, ob die Beschuldigungen zutreffen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird eine Entscheidung getroffen, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird oder nicht.

    Ein Beispiel für ein OWiG Verfahren könnte eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sein, bei der die Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt wurden. Hier würde die Behörde nach Kenntniserlangung ein OWiG Verfahren einleiten, die Sachlage prüfen und ggf. ein Bußgeld verhängen. Hierbei würde auch geprüft, ob die Verletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte, um die Höhe des Bußgeldes zu bemessen.

    Ordnungswidrigkeitenrecht - Das Wichtigste

    • Ordnungswidrigkeitenrecht: Bereich des öffentlichen Rechts, der die Ahndung von Verstößen gegen rechtliche Regelungen regelt.
    • Definition des Ordnungswidrigkeitenrechts: Regelung von Verhaltensweisen, die gegen bestimmte Normen verstoßen und eine Geldbuße nach sich ziehen.
    • Prüfungsschema im Ordnungswidrigkeitenrecht: Ermittlung, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, durch die Schritte Tatbestandsprüfung, Prüfung der Rechtswidrigkeit und Prüfung der Schuld.
    • Unterschied zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Strafrecht bestraft schwerwiegendere Vergehen, die Rechtsgüter von Einzelpersonen oder Gesellschaft bedrohen; Ordnungswidrigkeitenrecht ahndet weniger gravierende Verstöße, die vor allem öffentliches Interesse betreffen.
    • Bußgeldverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht: Verfahren zur Prüfung, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ob eine Geldbuße verhängt werden soll.
    • OWiG Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht: Verfahrensrechtliches Vorgehen gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, regelt sowohl Bußgeldverfahren als auch gerichtliche Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
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    Ordnungswidrigkeitenrecht
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Ordnungswidrigkeitenrecht
    Was haben das Gefahrenabwehrrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht gemeinsam?
    Gefahrenabwehrrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht haben gemeinsam, dass sie beide dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Sie stellen Mechanismen bereit, um rechtswidrige Handlungen zu sanktionieren und zukünftige Verstöße zu verhindern.
    Welche Gesetze gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht?
    Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist das Hauptgesetz das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Zusätzlich finden sich relevante Bestimmungen in zahlreichen anderen Gesetzen und Verordnungen wie dem Straßenverkehrsgesetz, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Jugendschutzgesetz.
    Was ist das Ordnungswidrigkeitenrecht?
    Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Bereich des öffentlichen Rechts, der sich mit rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen befasst, die weniger schwerwiegend sind als Straftaten und daher mit Geldbußen und nicht mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Es regelt also geringfügige Rechtsverstöße.
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