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Was ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren?
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das einsetzt, wenn du als Bürger gegen bestimmte Gesetze oder Verordnungen verstoßen hast, welche nicht dem Strafgesetzbuch (StGB), sondern dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) unterliegen. Beispiele für solche Verstöße sind Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Lärmbelästigung.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen gesetzliche Ordnungsvorschriften, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist in den §§ 35 bis 110 des Ordnungswidrigkeitengesetzes geregelt. Es beginnt mit der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit und endet mit der Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Behörde.
Die meisten Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch den Bußgeldbescheid abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt, der die Festsetzung der Geldbuße beinhaltet. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Ein Beispiel für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das Verfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wurdest du geblitzt, so leitet die zuständige Behörde (in der Regel die Polizei) das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Dabei prüft sie, ob du tatsächlich gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen hast und legt im Falle eines Verstoßes die Höhe der Geldbuße fest.
Abgrenzung: Unterschied Ordnungswidrigkeitenverfahren Bußgeldverfahren
Obwohl die Begriffe "Ordnungswidrigkeitenverfahren" und "Bußgeldverfahren" oft synonym verwendet werden, gibt es wichtige Unterschiede. Grundsätzlich ist das Bußgeldverfahren ein Unterfall des Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wird über eine Geldbuße (das Bußgeld) entschieden. Es ist also das Verfahren, das unmittelbar zur Verhängung eines Bußgelds führt. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren hingegen umfasst alle Verfahrensschritte von der Feststellung des Verstoßes bis zur Entscheidung über das Bußgeld.
Ein Bußgeldverfahren ist ein spezifisches Verfahren innerhalb des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Festsetzung einer Geldbuße. Es endet mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides.
Denke dir ein Beispiel vor: Du bist zu schnell gefahren und wurdest geblitzt. Das darauf folgende Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst mehrere Phasen: Zunächst wird festgestellt, dass du zu schnell gefahren bist (Feststellung der Ordnungswidrigkeit). Anschließend wird geprüft, ob du für den Verstoß verantwortlich bist (Verantwortlichkeitsprüfung). Schließlich entscheidet die Behörde, wie hoch das Bußgeld ausfallen soll (Bußgeldverfahren).
Der Ablauf im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren besteht hauptsächlich aus vier Phasen: Die Anhörung, die Akteneinsicht, das Bußgeldverfahren und die mögliche Einspruchserhebung gegen den Bußgeldbescheid. Jede dieser Phasen hat einen festgelegten Ablauf und bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen.
Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang das im Ordnungswidrigkeitengesetz verankerte Recht auf Akteneinsicht. Dieses ermöglicht es dir, Einblick in alle Unterlagen zu erhalten, die im Zusammenhang mit der dir vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit stehen.
Start des Ordnungswidrigkeitenverfahrens: Die Anhörung
Die Anhörung ist der erste Schritt im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bevor die zuständige Behörde (in der Regel die Polizei oder das Ordnungsamt) einen Bußgeldbescheid erlässt, muss sie dir Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dies geschieht durch die sogenannte Anhörung. Hierbei werden dir die gegen dich erhobenen Vorwürfe schriftlich mitgeteilt. In der Anhörung hast du die Möglichkeit, dich zu äußern und Einwendungen gegen den Vorwurf zu erheben.
Die Anhörung ist der erste Schritt im Ordnungswidrigkeitenverfahren und gibt dir die Möglichkeit, zu den gegen dich erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.
- Die Behörde schickt dir ein Anhörungsschreiben
- In diesem Schreiben wird der Vorwurf detailliert dargelegt
- Du hast das Recht, dich zu den Vorwürfen zu äußern
- Du kannst den Sachverhalt aus deiner Sicht schildern und gegebenenfalls Beweismittel vorlegen
Stell dir vor, du erhältst ein Anhörungsschreiben wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. In diesem Schreiben steht, wann und wo du zu schnell gefahren sein sollst und wie hoch die gemessene Geschwindigkeit war. Du hast nun die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Vielleicht kannst du nachweisen, dass du zu dem genannten Zeitpunkt gar nicht gefahren bist oder dass das Messgerät fehlerhaft war.
Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Die Akteneinsicht ist ein zentrales Recht innerhalb des Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Du hast das Recht, alle Unterlagen einzusehen, die im Zusammenhang mit der gegen dich erhobenen Ordnungswidrigkeit stehen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fotos, Zeugenaussagen, Protokolle oder Messdaten handeln.
Die Akteneinsicht ermöglicht es dir, den gegen dich erhobenen Vorwurf auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen und deine Verteidigung daran auszurichten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Akteneinsicht zu nehmen:
- Du kannst einen formlosen Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde stellen
- Du kannst ein Einschreiben mit Rückschein nutzen, um deinen Antrag zu dokumentieren
- Die Akteneinsicht findet dann in der Regel in den Räumen der Behörde statt
- Du hast das Recht, Kopien von den Akten zu machen
Bei der Akteneinsicht solltest du besonders auf Fehler bei der Feststellung der Ordnungswidrigkeit achten. Vielleicht wurde die Geschwindigkeitsmessung nicht korrekt durchgeführt oder das Messgerät war nicht geeicht. Solche Fehler können dazu führen, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wird.
Kannst du dir das so vorstellen: Du erhältst einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bist dir aber sicher, dass du nicht zu schnell gefahren bist. Also beantragst du Akteneinsicht und prüfst die Messdaten. Dabei fällt dir auf, dass das Messgerät, das deine Geschwindigkeit ermittelt hat, nicht geeicht war. Das könnte ein entscheidender Fehler sein, der zur Einstellung des Verfahrens führt.
Die Einstellung und Kosten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zieht verschiedene Kosten nach sich und kann aus unterschiedlichen Gründen eingestellt werden. Die Kosten können sich aus der Höhe der Geldbuße, den Gebühren für das Verfahren und etwaigen Anwaltskosten zusammensetzen. Die Einstellung des Verfahrens kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, beispielsweise aufgrund von Beweismangel oder Zweifeln an der Tatbegehung.
Gründe für die Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren entscheidet die Behörde, ob es zu einem Bußgeld kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Die Einstellung kann verschiedene Ursachen haben. Sie erfolgt in der Regel dann, wenn die Tat nicht ausreichend nachgewiesen werden kann oder wenn Zweifel an der Person des Täters bestehen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn das gemessene Bild auf einem Blitzerfoto nicht eindeutig ist oder wenn Zeugenaussagen sich widersprechen.
Die Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens bedeutet, dass die Behörde das Verfahren nicht weiterverfolgt und somit auch kein Bußgeld verhängt wird.
Folgende Gründe können zu einer Einstellung des Verfahrens führen:
- Beweismangel
- Zweifel an der Person des Täters
- Unverhältnismäßigkeit der Verfolgung
- Verjährung
Die Behörde kann das Ordnungswidrigkeitenverfahren auch dann einstellen, wenn sie die Verfolgung der Tat als unverhältnismäßig ansieht. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Außerdem kommt eine Einstellung in Betracht, wenn die Tat bereits verjährt ist. Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Monate.
Die Kosten im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Die Kosten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Neben der Geldbuße, die sich nach der Schwere des Verstoßes richtet, fallen Verfahrenskosten und unter Umständen Anwaltskosten an.
Die Verfahrenskosten umfassen die Kosten für das Verfahren vor der Behörde und, falls es dazu kommt, vor Gericht. Hierzu zählen unter anderem die Gebühren für die Zustellung des Bußgeldbescheides, die Kosten einer notwendigen Beweisaufnahme und die Gerichtskosten.
Kostenart | Beispiel |
Geldbuße | abhängig von der Schwere des Verstoßes |
Verfahrenskosten | z.B. Gebühren für die Zustellung des Bußgeldbescheides |
Anwaltskosten | z.B. Gebühren für die Akteneinsicht oder die Vertretung im Gerichtsverfahren |
Was passiert, wenn das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt wird?
Wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt, so hat dies verschiedene Konsequenzen. Insbesondere hat die Einstellung \emph{Auswirkungen auf die Kosten} des Verfahrens und den \emph{Eintrag in das Verkehrszentralregister}.
Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass du \emph{kein Bußgeld} zahlen musst. Abhängig vom Zeitpunkt der Einstellung können trotzdem \emph{Verfahrenskosten} anfallen. Diese musst du bezahlen, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde. Ein Eintrag in das Verkehrszentralregister erfolgt nur, wenn das Verfahren mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurde und das Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt.
- Die Kosten für das Verfahren werden in der Regel von dir getragen, wenn das Verfahren erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt wird.
- Kein Eintrag ins Verkehrszentralregister bei Bußgeldern unter 60 Euro und bei Einstellung des Verfahrens.
Ein Beispiel hierfür: Wird das Verfahren eingestellt, bevor es zu einem Bußgeldbescheid kommt, so muss du normalerweise keine Kosten tragen. Wurde der Bußgeldbescheid aber bereits erlassen und das Verfahren danach eingestellt, so kann es sein, dass du die Verfahrenskosten tragen musst. Ein Eintrag ins Verkehrszentralregister erfolgt nicht, wenn das Bußgeld unter 60 Euro liegt oder das Verfahren eingestellt wurde.
Ordnungswidrigkeitenverfahren - Das Wichtigste
- Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist ein rechtliches Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen bestimmte Gesetze oder Verordnungen, die dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) unterliegen
- Ordnungswidrigkeit und Bußgeldverfahren unterscheiden sich insofern, als dass das Bußgeldverfahren spezifisch zur Festsetzung einer Geldbuße dient, während das Ordnungswidrigkeitenverfahren den gesamten Prozess von der Feststellung des Verstoßes bis zur Entscheidung über das Bußgeld abdeckt
- Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durchläuft verschiedene Phasen: Anhörung, Akteneinsicht, Bußgeldverfahren und eventuelle Einspruchserhebung
- Die Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, darunter Beweismangel, Zweifel an der Person des Täters, Unverhältnismäßigkeit der Verfolgung oder Verjährung
- Das Ordnungswidrigkeitenverfahren zieht verschiedene Kosten nach sich, einschließlich der Geldbuße, der Verfahrenskosten und möglicher Anwaltskosten
- Wenn das Verfahren eingestellt wird, hat dies Auswirkungen auf die Kosten des Verfahrens und den Eintrag in das Verkehrszentralregister
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Ordnungswidrigkeitenverfahren
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