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Unterschlagung Definition und Grundlagen
Die Verfügungsdelikte, also kriminelle Handlungen, die gegen das Vermögen einer anderen Person gerichtet sind, nehmen in der juristischen Ausbildung einen bedeutenden Platz ein. Eine dieser Handlungen, die Unterschlagung, hat oftmals weitreichende Konsequenzen und wird folglich streng geahndet. Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, ist es wichtig, jede Nuance des Unterschlagungsrechts genau zu verstehen.
In seiner grundlegendsten Form, ist die Unterschlagung das widerrechtliche Zueignen einer fremden beweglichen Sache, mit der Absicht, sie dauerhaft zu behalten. Sie ist im Strafrecht in § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Zum Beispiel: Wenn du einen verlorenen Geldbeutel findest und diesen behältst, ohne zu versuchen, den Eigentümer ausfindig zu machen, kann dies als Unterschlagung angesehen werden.
Unterschlagung gemäß § 246 StGB Betrachtung
Der Paragraph 246 des StGB befasst sich speziell mit der Unterschlagung. Bei der Betrachtung dieser Regelung fällt auf, dass der Gesetzgeber hier sehr genaue und strikte Anforderungen stellt.
- Die Sache muss eine bewegliche Sache sein.
- Der Täter, oder die Täterin, muss die Sache widerrechtlich in seinen/ihren Besitz gebracht haben. Ein bloßer Besitz ist nicht ausreichend.
- Es muss eine Bereicherungsabsicht gegeben sein. Dies bedeutet, dass die Person beabsichtigen muss, sich durch die Handlung wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede unrechtmäßige Bereicherung zwingend zur Anzeige gebracht oder strafrechtlich verfolgt wird. Oftmals wird die Polizei in ihrem Ermessen entscheiden, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.
Veruntreuende Unterschlagung: Unterschiede und Bedingungen
Unterschlagung kann auch in Form von Veruntreuung auftreten, bei der eine Person, die legaler Besitzer eines Gegenstandes oder Geldes ist, dieses vermögensrechtlich missbraucht. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Person eine Verpflichtung hat, die Sache oder das Geld für einen bestimmten Zweck zu verwenden.
Veruntreuung ist also eine Form der Unterschlagung, bei der der Täter einen Gegenstand oder Geld, das/den er legal besitzt, aber verpflichtet ist, für einen bestimmten Zweck zu nutzen, zu einem anderen Zweck verwendet.
Solltest du beispielsweise Geld, das dir für einen speziellen Zweck von einem Verein anvertraut wurde, für deine eigenen Bedürfnisse verwenden, könnte dies als veruntreuende Unterschlagung betrachtet werden.
Wichtig dabei ist, dass das Geld oder der Gegenstand legal in deinem Besitz war. Nur die zweckentfremdende Nutzung macht die Handlung zur veruntreuenden Unterschlagung.
Beispiele Unterschlagung
Wissen über die Unterschlagung ist nicht nur theoretisch von Bedeutung, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die praktische Anwendung beim Lösen von juristischen Fällen. Durch Anwendung eines strukturierten Schemas und Analyse von Beispielen, kannst du dein Verständnis zur Unterschlagung vertiefen und mehr Sicherheit im Umgang mit diesem Thema erlangen.
Du verstehst ein Konzept am besten, wenn du es in der Praxis siehst. Daher ist es nützlich, praktische Beispiele zur Unterschlagung zu betrachten und zu analysieren. Die folgenden Beispielsfälle sollen dir helfen, dein Wissen zu festigen und anzuwenden.
Ein Angestellter findet in der Firma eine Geldtasche. Statt diese im Fundbüro abzugeben oder seinen Vorgesetzten zu informieren, behält er sie für sich. Dies ist ein klassisches Beispiel für Unterschlagung.
Ein weiteres Beispiel könnte ein Fall sein, bei dem jemand ein Fahrrad benutzt, das er in einem öffentlichen Raum gefunden hat. Ohne den Eigentümer ausfindig zu machen oder das Fundstück bei der Polizei zu melden, beschließt er, es für sich zu behalten und benutzt es fortan. Auch in diesem Fall liegt eine Unterschlagung vor.
Das Unterschlagung Schema: Schritt für Schritt erklärt
Für die Beurteilung von Fällen, in denen eine Unterschlagung vorgeworfen wird, ist ein systematisches Vorgehen von Vorteil. Das folgende Schema soll dir dabei helfen, die einzelnen Prüfpunkte der Unterschlagung systematisch und vollständig abzuarbeiten:
Voraussetzungen der Unterschlagung:
- Objekt: Es handelt sich um eine fremde bewegliche Sache.
- Aneignung: Der Täter hat sich die Sache "zu eigen gemacht", d.h., er hat sie ohne Zustimmung des Eigentümers in Besitz genommen und behandelt sie wie sein Eigenes.
- Bereicherungsabsicht: Der Täter beabsichtigt, die Sache dauerhaft zu behalten.
Rechtswidrigkeit und Schuld:
- Rechtswidrigkeit: Die Handlung ist nicht gerechtfertigt (beispielsweise durch einen Notstand).
- Schuld: Der Täter handelt vorsätzlich und ist nicht etwa aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig.
Schon bei der Beantwortung dieser schlichten Fragen kann sich herausstellen, dass es sich bei dem Verhalten des Täters nicht um eine Unterschlagung handelt. Oft zeigen sich hier bereits differenzierte Unterschiede zu anderen Straftaten gegen das Eigentum.
Zu beachten ist, dass bei einer Unterschlagung auch die Aneignung von Sachen strafbar sein kann, die herrenlos sind oder deren Eigentum unklar ist.
Wenn du beispielsweise ein Handy findest und dies behältst, ohne den Eigentümer ausfindig zu machen oder das Fundstück bei der Polizei zu melden, so handelt es sich auch hier um eine Unterschlagung.
Konsequenzen und Verfahren bei Unterschlagung
Bei dem Straftatbestand der Unterschlagung spielt die Würdigung der Konsequenzen eine signifikante Rolle. Unterschiedliche Faktoren beeinflussen das Ausmaß der Strafe, wobei sowohl die genauen Umstände des Einzelfalls als auch allgemeine rechtliche Bestimmungen beachtet werden müssen.
Unterschlagung Strafe: Ausmaß und Berechnung
Die Strafe für Unterschlagung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich kann ein Täter mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Wichtig ist dabei die genaue Betrachtung der einzelnen Tatbestandsmerkmale.
Die Strafe wird anhand der Schwere der Tat und der persönlichen Verhältnisse des Täters bemessen. Hierunter fallen beispielsweise das Vorleben des Täters, sein Verhalten nach der Tat, die Beweggründe für die Tat und ob der Täter bereits früher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Darüber hinaus sieht das Gesetz bei besonders schweren Fällen der Unterschlagung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Unter einen besonders schweren Fall kann fallen, wenn der Täter eine wertvolle Sache unterschlagen hat oder wenn er durch die Tat eine Person in wirtschaftliche Not bringt.
Das Gericht bestimmt die Höhe der Strafe nach seinem Ermessen innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Generell kann man sagen, je höher der Schaden und je schwerwiegender die Folgen der Tat, desto höher ist in der Regel auch die Strafe.
Unterschied Diebstahl und Unterschlagung: Klare Abgrenzungen
Obwohl sowohl Diebstahl als auch Unterschlagung Straftaten gegen das Eigentum sind, bestehen deutliche Unterschiede zwischen den beiden Delikten. Diese Unterschiede liegen vor allem in den spezifischen Handlungen und den damit verbundenen Absichten des Täters.
Diebstahl ist gemäß § 242 StGB das Nehmen einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, die Sache rechtswidrig zu zueignen. Es erfordert somit eine aktive Handlung des Täters, die gegen den Willen des Eigentümers gerichtet ist. Im Gegensatz dazu erfordert die Unterschlagung keine aktive Zueignung, es genügt, wenn eine bereits bestehende Besitzlage ausgenutzt wird.
Unterschlagung Verjährung
Die Verjährung von Unterschlagung ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Dabei handelt es sich um den Zeitraum, nach dessen Ablauf die Tat nicht mehr verfolgt werden kann. Für die Unterschlagung beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB grundsätzlich drei Jahre.
Beispielsweise: Du hast im Jahr 2010 einen Geldbeutel gefunden und diesen behalten, ohne den Eigentümer ausfindig zu machen. Wenn bis zum Jahr 2013 keine Anzeige erstattet wurde, so wäre die Tat verjährt und könnte rechtlich nicht mehr verfolgt werden.
Es ist zu beachten, dass die Verfolgungsverjährung mit Vornahme der Tat beginnt. Fristunterbrechungen und -hemmungen können jedoch eintreten, beispielsweise durch Ermittlungshandlungen der Staatsanwaltschaft.
Unterschlagung als Antragsdelikt: Bedeutung und Implikationen
Die Unterschlagung gehört zu den Antragsdelikten. Dies bedeutet, dass eine Strafverfolgung in der Regel nur auf Antrag des Verletzten oder dessen rechtlichem Vertreter durchgeführt wird. Der Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist, der Antragsfrist, gestellt werden.
Der Strafantrag ist gemäß § 77 StGB eine Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, dass die Verfolgung einer Tat gewünscht wird. Es handelt sich um ein formfreies Rechtsgeschäft, das jederzeit widerrufen werden kann.
Hast du beispielsweise deine Uhr unbeaufsichtigt in einem Fitnessstudio liegen gelassen und ein anderer Besucher nimmt diese an sich, so liegt hier eine Unterschlagung vor. Möchtest du den Täter strafrechtlich verfolgen, muss du einen Strafantrag stellen.
Dies kann jedoch auch nach Ablauf der Frist noch geschehen, sofern ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dieses ist in der Regel anzunehmen, wenn die Unterschlagung unter missbräuchlicher Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses begangen wurde.
Unterschlagung von Geld
Die Unterschlagung von Geld weist einige spezifische Szenarien und Besonderheiten auf, die in Fällen dieser Art zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Dabei gilt es zunächst, die Tatumstände genau zu identifizieren und aufzuarbeiten, um eine solide Basis für den weiteren juristischen Umgang mit dem Fall zu schaffen.
Die Identifizierung von Fällen, in denen Geld unterschlagen wurde, stellt oft eine besondere Herausforderung dar. Vor allem, weil Geld als bewegliches Gut in der Regel nicht eindeutig identifizierbar ist und häufig in verschiedenartigsten Kontexten unterschlagen werden kann.
Geldunterschlagung meint speziell das unrechtmäßige Aneignen von Geldbeträgen. Das kann im beruflichen Umfeld geschehen, beispielsweise wenn Mitarbeiter Geld aus der Firmenkasse nehmen oder Gelder auf private Konten umleiten.
Die Aufarbeitung nach Entdeckung einer Unterschlagung ist besonders wichtig. Hierbei gilt es nicht nur, den entstandenen Schaden zu ermitteln und die Tatumstände aufzuklären, sondern zudem eventuell bestehende Strukturen oder Schwachstellen aufzudecken, die die Unterschlagung erst ermöglicht haben.
Dazu gehören unter anderem:
- Analyse der Kontobewegungen
- Prüfung der Compliance-Richtlinien
- Überprüfung der internen Kontrollsysteme
- Befragung und Einbeziehung der Mitarbeiter und Beteiligten
- Durchführung von Audits
Ein Buchhalter, der innerhalb eines längeren Zeitraums immer wieder kleinere Beträge von den Konten der Firma auf sein privates Konto überweist, begeht eine Unterschlagung von Geld. Das Auffinden solcher strafbaren Handlungen kann durch eine genaue Prüfung der Kontobewegungen und eine sorgfältige Analyse etwaiger Unregelmäßigkeiten erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterschlagung von Geld und deren Aufarbeitung sowohl juristische als auch betriebswirtschaftliche Aspekte beinhaltet. Nicht nur die strafrechtliche Verfolgung steht im Fokus, sondern auch die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens und die Prävention zukünftiger Fälle.
Unterschlagung - Das Wichtigste
- Definition: Unterschlagung als widerrechtliche Zueignung fremder, beweglicher Sache, geregelt in § 246 StGB
- Besonderheiten: Kann auch bei Aneignung herrenloser oder unbekannter Eigentumssachen vorliegen
- Schema zur Unterschlagung: Objekt, Aneignung und Bereicherungsabsicht sowie Rechtswidrigkeit und Schuld
- Veruntreuende Unterschlagung: Form der Unterschlagung, bei der Eigentümer den Gegenstand oder das Geld, das er für einen bestimmten Zweck nutzen soll, zweckentfremdet
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, abhängig von Schwere und persönlichen Verhältnissen des Täters, bei schweren Fällen Drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe
- Unterschied Diebstahl und Unterschlagung: Beim Diebstahl aktive, beim Unterschlagung passive Aneignung, Handlung beim Diebstahl gegen den Willen des Eigentümers, bei der Unterschlagung genügt Ausnutzung der Besitzlage
- Verjährung: Nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB grundsätzlich drei Jahre Verjährungsfrist für Unterschlagung
- Unterschlagung als Antragsdelikt: Strafverfolgung in der Regel nur auf Antrag des Verletzten oder dessen rechtlichem Vertreter
- Unterschlagung von Geld: Geldunterschlagung als spezielle Form, meist schwierige Identifizierung, Aufarbeitung durch Analyse der Kontobewegungen, Prüfung der Compliance-Richtlinien, Überprüfung der internen Kontrollsysteme, Beteiligung von Mitarbeitern und Durchführung von Audits.
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