Allgemeines Steuerrecht

Im Folgenden erhältst du eine umfassende Einführung in das Allgemeine Steuerrecht - ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Rechtsprechung. Du verstehst die Ziele und Prinzipien, erlernst die Unterschiede zum Speziellen Steuerrecht und eignest dir Basiswissen an. Definitionen und wichtige Begriffe des Allgemeinen Steuerrechts werden hierbei ebenso verständlich erläutert. Dieser Artikel gibt dir somit einen fundierten Überblick und tiefergehende Einblicke in das Allgemeine Steuerrecht, um dein bestehendes Jurawissen zu erweitern.

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    Einführung in das Allgemeine Steuerrecht

    Im Zuge dieser Einführung wirst du ein grundlegendes Verständnis des Allgemeinen Steuerrechts erlangen, das sowohl für Studierende als auch für Berufstätige von Bedeutung ist. Das Allgemeine Steuerrecht behandelt die Grundlagen und Prinzipien unserer Steuersystematik, die sich auf nationale und internationale Steuern beziehen. Zudem definiert und erläutert das Allgemeine Steuerrecht eine Vielzahl von Begriffen und Konzepten, die für die Anwendung in der Praxis relevant sind.

    Was ist das Allgemeine Steuerrecht?

    Das Allgemeine Steuerrecht ist der Teil des Steuerrechts, welcher die allgemeinen Normen, Prinzipien und Verfahrensvorschriften beinhaltet, die für alle Steuerarten gelten. Es regelt unter anderem die Entstehung und Durchsetzung von Steueransprüchen, sowie steuerliche Meldepflichten, Einspruchs- und Klageverfahren. Es dient als Grundlage und leitender Rahmen für das Besondere Steuerrecht, welches die einzelnen Steuerarten wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer spezifiziert.

    GrundbegriffeErklärungen
    SteuerGeldleistung ohne Gegenleistung, die ein Träger der öffentlichen Gewalt zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei wem der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
    SteuerpflichtigerPerson oder Körperschaft, die nach dem Steuergesetz eine Steuerschuld entstehen lässt.

    Ziele und Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts

    Das Allgemeine Steuerrecht verfolgt mehrere Ziele, die auf verschiedenen Prinzipien basieren. An erster Stelle steht das Ertragsziel: Hierbei geht es um die Sicherung der Einnahmen des Staates durch die Erhebung von Steuern. Daneben gibt es jedoch auch Lenkungsziele, bei denen Steuern dazu dienen, wirtschaftliches oder gesellschaftliches Verhalten positiv oder negativ zu beeinflussen.

    Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts: Zu den grundlegenden Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts gehören unter anderem das Leistungsfähigkeitsprinzip, das Gerechtigkeitsprinzip, das Äquivalenzprinzip und das Verursacherprinzip.

    • Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass Steuern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben werden sollen.
    • Das Gerechtigkeitsprinzip bedeutet, dass eine gerechte Verteilung der Steuerlast gewährleistet sein soll.
    • Das Äquivalenzprinzip stellt einen Zusammenhang zwischen der Steuerleistung und der Gegenleistung des Staates her.
    • Das Verursacherprinzip besagt, dass diejenigen die Kosten tragen sollten, die sie verursacht haben.

    Allgemeiner Gleichheitssatz im Steuerrecht

    Das grundlegende Prinzip des allgemeinen Gleichheitssatzes im Steuerrecht besagt, dass alle Steuerpflichtigen in gleichen Verhältnissen gleich besteuert werden sollen und in ungleichen Verhältnissen ungleich besteuert werden sollen. Zum Beispiel sollten Personen mit höherem Einkommen aufgrund ihres höheren Einkommens mehr Steuern zahlen als Personen mit niedrigerem Einkommen. Dies wird durch den progressiven Einkommensteuertarif verwirklicht, der in der Formel \(\text{Steuer} = \text{Einkommen} \times \text{Steuersatz}(\text{Einkommen})\) ausgedrückt wird.

    Weitere Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts

    Neben den bereits genannten Prinzipien gibt es weitere, die ebenso bedeutsam für das Allgemeine Steuerrecht sind. Dazu gehören das Belastungsklarheitsprinzip, das Legalitätsprinzip und das Prinzip der Steuergerechtigkeit.

    Das Belastungsklarheitsprinzip fordert eine klare und verständliche Formulierung der Steuergesetze, sodass die steuerliche Belastung für die Steuerpflichtigen vorhersehbar ist. Das Legalitätsprinzip bedeutet, dass Steuern nur aufgrund eines Gesetzes erhoben werden dürfen und die Abgabenordnung als grundsätzliche Rechtsgrundlage dient. Das Prinzip der Steuergerechtigkeit verlangt, dass die Besteuerung individuell fair und im gesellschaftlichen Gesamtkontext ausgewogen sein muss.

    Unterschied zwischen Allgemeinem und Speziellem Steuerrecht

    Im Studium der Rechtswissenschaften, insbesondere im Schwerpunktbereich Steuerrecht, tauscht du dich definitiv mit den Konzepten des Allgemeinen und Speziellen Steuerrechts. Es ist entscheidend, diese beiden Bereiche voneinander abzugrenzen, da sie verschiedene Aspekte des Steuerrechts abdecken und unterschiedliche Anwendungsgebiete haben.

    Einführung in das Spezielle Steuerrecht

    Das Spezielle Steuerrecht, auch materielles Steuerrecht genannt, befassst sich detailliert mit den einzelnen Steuerarten und den dafür geltenden Gesetzen und Vorschriften. Das Spezielle Steuerrecht enthält die konkreten Bestimmungen und Regelungen für die vielfältigen Steuerarten wie Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Verkehrssteuer und verschiedene Verbrauchsteuern. In diesen Detailbereichen, die das Spezielle Steuerrecht ausmachen, liegen die speziellen Voraussetzungen, unter welchen die Steuerschuld entsteht und die Berechnungsgrundlage der Höhe dieser Steuern.

    Im Speziellen Steuerrecht werden die Berechnungsgrundlagen, Steuersätze, Steuervergünstigungen und viele weitere Feinheiten geregelt. Jede Steuerart hat ein eigenes spezielles Gesetz, wie beispielsweise das Einkommensteuergesetz (EStG), das Umsatzsteuergesetz (UStG) oder das Körperschaftsteuergesetz (KStG), in dem die Einzelheiten der jeweiligen Steuer niedergelegt sind. Zudem gehören auch Folgegesetze und Durchführungsverordnungen zu jeder Steuerart zum Speziellen Steuerrecht.

    Ein Unternehmen hat beispielsweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese unterliegen sowohl der Gewerbesteuer als auch der Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer wird aufgrund der Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) berechnet, wobei der Gewerbeertrag als Berechnungsgrundlage dient. Die Körperschaftsteuer wird nach den Vorgaben des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Beide Steuerarten haben spezifische Regeln und Vorschriften, die im Speziellen Steuerrecht geregelt sind.

    Abgrenzung zwischen Allgemeinem und Speziellem Steuerrecht

    Das Allgemeine Steuerrecht steht in engem Zusammenhang mit dem Speziellen Steuerrecht, sie ergänzen und vernetzen sich gegenseitig, weisen jedoch deutliche Unterschiede auf.

    Die Abgrenzung zwischen Allgemeinem und Speziellem Steuerrecht erfolgt nach dem Inhalt der enthaltenen Regelungen: Das Allgemeine Steuerrecht enthält die allgemeinen, übergeordneten Vorschriften, die für alle Steuerarten gelten, während das Spezielle Steuerrecht die einzelnen Steuerarten und deren Detailregelungen behandelt.

    Dementsprechend befasst sich das Allgemeine Steuerrecht primär mit den Grundprinzipien und Verfahrensregelungen, die auf sämtliche Steuern anwendbar sind. Dagegen konzentriert sich das Spezielle Steuerrecht auf die tiefergehende Auseinandersetzung mit den einzelnen Steuergesetzen und spezifischen rechtlichen Fragestellungen, die sich aus der Anwendung dieser Gesetze ergeben können. Beispielsweise wird im Allgemeinen Steuerrecht geregelt, was ein Steuerschuldverhältnis ist und welche Pflichten sich daraus ergeben. Im Speziellen Steuerrecht wird dann die konkrete Höhe der einzelnen Steuern geregelt.

    Vergleichsweise kann man sagen, das Allgemeine Steuerrecht bildet das "Dach" des Steuerrechts, unter dem die verschiedenen "Zimmer" des speziellen Steuerrechts Platz finden. Jeder Raum ist in sich abgeschlossen und hat seine eigenen Regeln, die aber alle unter dem übergeordneten "Dach" des Allgemeinen Steuerrechts funktionieren müssen.

    Die Abgrenzung zwischen Allgemeinem und Speziellem Steuerrecht ist nicht nur eine Frage der theoretischen Systematik, sondern hat auch ganz praktische Bedeutung für den Steuerpflichtigen und den beratenden Steuerberater: Im Rahmen einer Steuerberatung muss z.B. geklärt werden, welche speziellen Steuerarten auf den Steuerpflichtigen Anwendung finden und welche allgemeinen Regeln dabei zu beachten sind.

    Beispiele für Anwendungsfälle im Allgemeinen Steuerrecht

    Das Allgemeine Steuerrecht findet Anwendung in diversen Szenarien und Lebenssituationen. Hier einige Beispiele:

    Stell dir vor, du bist Angestellter und erhältst ein Monatseinkommen. Auf dieses Einkommen muss du Einkommensteuer zahlen. Diese Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem du dein Einkommen erwirtschaftet hast. Die Höhe dieser Steuerschuld hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab und wird nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip berechnet.

    Ein weiteres Beispiel ist die Gründung einer GmbH. Bei der Gründung einer solchen Gesellschaft entsteht Körperschaftsteuerpflicht. Die Körperschaftsteuerpflicht entsteht dabei nicht nur durch den Betrieb einer gewerblichen Tätigkeit, sondern bereits durch die Gründung und Eintragung der GmbH ins Handelsregister. Die Berechnung der Körperschaftsteuer richtet sich nach den Gewinnen, die das Unternehmen erwirtschaftet hat. Dabei werden auch hier die Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts, wie das Leistungsfähigkeits-, Gerechtigkeits-, Äquivalenz- und Verursacherprinzip berücksichtigt.

    Zur Vertiefung: Denn auch im Bereich der Umsatzsteuer finden sich Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts wieder. Wenn ein Unternehmer zum Beispiel Waren oder Dienstleistungen verkauft, muss er auf den Verkaufspreis Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Die Höhe dieser Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Hier gilt insbesondere das Äquivalenz- und Verursacherprinzip, da die Umsatzsteuer im Preis der Ware oder Dienstleistung enthalten ist und vom Verbraucher bezahlt wird. Der Unternehmer fungiert in diesem Fall lediglich als Steuereinnehmer für das Finanzamt.

    Allgemeines Steuerrecht - Das Wichtigste

    • Ziele und Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts: Ertragsziel, Lenkungsziele
    • Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts: Leistungsfähigkeitsprinzip, Gerechtigkeitsprinzip, Äquivalenzprinzip, Verursacherprinzip
    • Allgemeiner Gleichheitssatz im Steuerrecht: gleiche Besteuerung in gleichen Verhältnissen, ungleiche Besteuerung in ungleichen Verhältnissen
    • Weitere Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts: Belastungsklarheitsprinzip, Legalitätsprinzip, Prinzip der Steuergerechtigkeit
    • Unterschied zwischen Allgemeinem und Speziellem Steuerrecht: Allgemeines Steuerrecht beinhaltet allgemeine, übergeordnete Vorschriften, Spezielles Steuerrecht behandelt einzelne Steuerarten und deren Detailregelungen
    • Grundlagen des Allgemeinen Steuerrechts: Steuer, Steuerpflichtiger, Prinzipien des Allgemeinen Steuerrechts (Leistungsfähigkeitsprinzip, Gerechtigkeitsprinzip, Äquivalenzprinzip, Verursacherprinzip)
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    Häufig gestellte Fragen zum Thema Allgemeines Steuerrecht
    Was ist das allgemeine Steuerrecht?
    Allgemeines Steuerrecht befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen, die für alle Steuerarten gelten. Es umfasst unter anderem Normen zur Steuerpflicht, zur Berechnung der Steuer und zum Steuerverfahren. Es wird hauptsächlich durch die Abgabenordnung geregelt.
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