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Besitzverlust: Definition und Grundlagen
Der Besitzverlust, auch bekannt als Eigentumsherausgabe, ist ein wesentlicher Bestandteil des Zivilrechts.
Der Besitzverlust bezeichnet die aufgehobene tatsächliche Herrschaftsmacht über eine Sache. Sie kann entweder freiwillig oder unfreiwillig eintreten.
Im Prinzip wird der Besitzverlust in drei Hauptkategorien eingeteilt - freiwillig, unfreiwillig und dazwischen.
Besitzverlust einfach erklärt
Es ist ein Szenario, in dem die Herrschaft über eine Sache aufgegeben oder verloren geht. Diese Tatsache kann sich auf verschiedene Arten manifestieren.
Wenn du beispielsweise dein Smartphone in einem Restaurant liegen lässt und es danach nicht mehr findest, hast du den Besitz über das Smartphone verloren.
Arten des Besitzverlusts
Es existieren verschiedene Arten des Besitzverlusts: Die wohl bekanntesten sind der vollständige Besitzverlust und der Besitzverlust durch Besitzdiener.
Beim Vollständigen Besitzverlust wird die gesamte Herrschaftsmacht aufgehoben, während beim Besitzverlust durch Besitzdiener eine dritte Person in deinem Namen die Sache übernimmt.
Vollständiger Besitzverlust
Der vollständige Besitzverlust bezieht sich auf den vollständigen Verlust der Kontrolle und des Anspruchs über ein Objekt oder eine Eigentum. Es tritt auf, wenn die Person, die früher die Kontrolle und den Anspruch über eine Eigenschaft hatte, diese nicht mehr besitzt oder beansprucht.
Wenn du beispielsweise dein Haus verkaufst, erlebst du einen vollständigen Besitzverlust, da du die Kontrolle und den Anspruch über das Haus aufgibst.
Besitzverlust durch Besitzdiener
Der Besitzverlust tritt auch ein, wenn eine dritte Person, ein sogenannter Besitzdiener, die Sache übernimmt und beherrscht. Dies ist jedoch kein vollständiger Besitzverlust, da der ursprüngliche Besitzer immer noch den rechtlichen Anspruch auf das Eigentum hat.
Der Besitzdiener handelt unter der scheinbaren Berechtigung des Besitzers und das Eigentum wird gewöhnlich als im Besitz des Besitzers angesehen.
Besitzverlust im BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch [BGB] regelt in Deutschland die Rechtbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es enthält auch Bestimmungen zum Besitzverlust und dessen Auswirkungen.
Besitzverlust und Vermögensschaden im BGB
Im BGB wird ein Vermögensschaden oft im Kontext zu einem Besitzverlust betrachtet. Es wird argumentiert, dass ein Vermögensschaden vorliegt, wenn durch den Verlust der Besitzherrschaft ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
Dies bedeutet, dass sowohl materielle Schäden, die sich in einer konkreten Vermögensminderung ausdrücken, als auch immaterielle Schäden wie der Entzug von Gebrauchsvorteilen, als Vermögensschaden gelten können.
Der folgende Überblick verdeutlicht, wann im Zivilrecht ein Vermögensschaden durch Besitzverlust angenommen wird:
- Vorliegen einer konkreten Vermögensminderung.
- Verlust von Sachen, Rechten und anderen Vermögensbestandteilen.
- Entzug von Gebrauchsvorteilen einer Sache.
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist der Grundsatz der Totalreparation: Das Ziel ist es, den Zustand wiederherzustellen, der ohne den schädigenden Ereignis bestanden hätte.
Besitzverlust als Schaden: Wann spricht man davon?
Im BGB gilt der Besitzverlust als ein Schaden, wenn durch den Verlust ein Vermögensnachteil entsteht. Dieser wird als Differenz zwischen dem Vermögensstand vor und nach dem schädigenden Ereignis definiert.
Üblicherweise spricht man von einem Vermögensschaden dann, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine ungünstige Vermögenslage entsteht.
Nehmen wir an, du hast dein Fahrrad im Park abgestellt und als du zurückkommst, ist es gestohlen worden. In diesem Fall hast du einen Besitzverlust erlitten und im wirtschaftlichen Sinne einen Vermögensschaden, da dir nun die Nutzung des Fahrrads entzogen ist.
Besitzverlust und seine Bedeutung in der Jura
Im Rechtswesen hat der Besitzverlust eine auffallende Bedeutung. Es geht dabei um weit mehr als nur den reinen physischen Verlust eines Gegenstandes. Wichtig sind hier vielmehr die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.
Durch den Verlust der Besitzherrschaft entstehen verschiedene Auswirkungen:
- Der Besitzer kann keine Ansprüche mehr geltend machen.
- Er kann nicht mehr über die Sache verfügen.
- Er kann die Sache nicht mehr gebrauchen oder verbrauchen.
Der Besitzverlust ist also immer auch ein Verlust von Rechten.
Beispielsweise kann der ehemalige Besitzer einer Sache nach dem Besitzverlust diese Sache nicht mehr behalten, benutzen oder verkaufen. Er hat auch nicht mehr das Recht, andere vom Gebrauch der Sache auszuschließen.
Besitzverlust - Das Wichtigste
- Besitzverlust: aufgehobene tatsächliche Herrschaftsmacht über eine Sache, kann freiwillig oder unfreiwillig eintreten
- Vollständiger Besitzverlust: gesamte Herrschaftsmacht wird aufgehoben, Kontrolle und Anspruch über ein Objekt oder Eigentum wird verloren
- Besitzverlust durch Besitzdiener: dritte Person übernimmt und beherrscht die Sache im Namen des ursprünglichen Besitzers
- Besitzverlust im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): besitzverlustbedingter Vermögensschaden kann auftreten, wenn durch den Verlust der Besitzherrschaft ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht
- Besitzverlust als Schaden: wird im BGB angenommen, wenn durch den Besitzverlust ein Vermögensnachteil entsteht; wichtig sind sowohl konkrete Vermögensminderung als auch Entzug von Gebrauchsvorteilen
- Rechtliche Konsequenzen des Besitzverlusts: besitzverlustbedingte Verlust von Rechten wie Ansprüche geltend machen, über die Sache verfügen, Gebrauch oder Verbrauch der Sache
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Besitzverlust
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