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Definition: Was ist eine eingetragene Genossenschaft?
Eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Körperschaft des privaten Rechts. Ihr Zweck ist in den meisten Fällen auf die wirtschaftliche und/oder soziale Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet. Die Gründung erfolgt durch mindestens drei natürliche oder juristische Personen. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister macht die Genossenschaft zu einer juristischen Person.
- Mitglieder der Genossenschaft haben ein Mitspracherecht, unabhängig von der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung.
- Die Mitglieder haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, aber die Genossenschaft kann weitere Nachschüsse anordnen.
- Die Gewinne einer Genossenschaft werden in der Regel an die Mitglieder ausgeschüttet.
Die Bedeutung der eingetragenen Genossenschaft im Jura
Die eingetragene Genossenschaft ist im Jura von großer Bedeutung, da sie verschiedene Rechtsgebiete berührt. Sie wird nicht nur im Gesellschaftsrecht besprochen, sondern kann auch im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht oder Steuerrecht relevant sein. Sie ermöglicht es zudem, bestimmte Ziele gemeinschaftlich und demokratisch zu erreichen, die einzelnen Personen oder Unternehmen verwehrt bleiben könnten. Aus diesem Grund wird sie oft im Zusammenhang mit Kooperativen, Wohnungsbauunternehmen oder auch Banken und Versicherungen verwendet.
Nehmen wir zum Beispiel eine Dorfgemeinschaft, die einen Supermarkt in ihrem Ort eröffnen will. Als Einzelperson ist es nahezu unmöglich, ein solches Vorhaben umzusetzen. Die Rechtsform der Genossenschaft erlaubt es jedoch, dieses Ziel gemeinschaftlich zu erreichen. Jedes Mitglied kann Anteile erwerben und somit zum Kapital der Genossenschaft beitragen. Gleichzeitig hat jedes Mitglied ein Stimmrecht, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile. So wird gewährleistet, dass Entscheidungen demokratisch getroffen werden. Nach erfolgreicher Gründung der Genossenschaft und Eintragung ins Genossenschaftsregister kann das Projekt 'Supermarkt' realisiert werden.
Genossenschaft gründen
Das Gründen einer Genossenschaftstellt eine echte Alternative zu anderen Unternehmensformen dar, insbesondere wenn du den demokratischen Charakter und die Mitgliederförderung im Mittelpunkt sehen möchtest. Dabei gibt es bestimmte Schritte und Regeln, die zu beachten sind.Grundlagen für die Gründung einer Genossenschaft
Der erste Schritt zur Gründung einer Genossenschaft ist die Identifizierung eines gemeinsamen Förderzwecks. Dieser sollte den Bedürfnissen und Interessen der Mitglieder entsprechen und das Fundament der Genossenschaft bilden. Danach folgt das Aufsetzen der Satzung.Die Satzung einer Genossenschaft ist ein rechtliches Dokument, das die grundlegenden Regeln und Strukturen der Genossenschaft festlegt. Unterrichtspunkte sind unter anderem der Name und Sitz der Genossenschaft, der genaue Förderzweck, die Höhe der Geschäftsanteile und die Organe der Genossenschaft.
Gründungsphase | Anzahl der Gründungsmitglieder |
Vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister | Mindestens 3 |
Nach der Eintragung ins Genossenschaftsregister | Mindestens 1 |
Genossenschaft gründen und das Zivilrecht
Rechtlich gesehen ist die Gründung einer Genossenschaft durch das Zivilrecht, genauer gesagt das Genossenschaftsgesetz (GenG), geregelt. Wie bei anderen Körperschaften des privaten Rechts, beinhaltet die Gründung einer Genossenschaft die Entstehung einer juristischen Person. Dies hat Auswirkungen auf ihre Haftung, Steuerpflicht und weiteren rechtlichen Aspekte.Ein wichtiger Punkt in der Gründungsphase einer Genossenschaft ist die erforderliche Prüfung der Gründungsunterlagen und der Betriebswirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Prüfungsverband. Dieser Schritt dient der Sicherung des genossenschaftlichen Förderzwecks und der Wahrung der Interessen der Mitglieder. Nur Genossenschaften, die diese eingehende Prüfung bestehen, werden ins Genossenschaftsregister eingetragen.
Haftung in einer Genossenschaft: Was man wissen sollte
Mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister wird die Genossenschaft zu einer juristischen Person. Dies bringt auch bestimmte Auswirkungen auf die Haftung mit sich.Grundsätzlich haftet die Genossenschaft mit ihrem Genossenschaftsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen der Mitglieder. Die Mitglieder haften jedoch in Höhe ihrer eingezahlten Geschäftsanteile und gegebenenfalls mit weiteren, in der Satzung festgelegten Pflichtanteilen.
Unterschiede der Haftung bei Genossenschaften und anderen Rechtsformen
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen weist die Genossenschaft einige Besonderheiten auf. Während zum Beispiel bei einer GmbH die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, bleibt die Haftung in einer Genossenschaft selbst bei Insolvenz auf die Einlage der Mitglieder begrenzt. In einer AG oder GmbH besteht keine Pflicht zur Leistung weitere Nachschüsse, während in einer Genossenschaftdie Satzung weitere Nachschüsse vorsehen kann. Allerdings müssen solche Nachschusspflichten in der Satzung explizit geregelt und auf einen Höchstbetrag begrenzt sein. Hier sind die wichtigsten Unterschiede in tabellarischer Form:Rechtsform | Haftung |
Genossenschaft | Haftung auf die Einlage und mögliche Nachschüsse beschränkt |
GmbH | Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt |
AG | Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt |
Genossenschaftsrecht im Überblick
Als Teil des Gesellschaftsrechts, umfasst das Genossenschaftsrechtalle juristischen Aspekte im Zusammenhang mit der Gründung, Organisation und Verwaltung von Genossenschaften. Das Genossenschaftsrecht wird durch das Genossenschaftsgesetz (GenG) bestimmt, das die klare Rechtsgrundlage für eingetragene Genossenschaften in Deutschland abgibt.Im Genossenschaftsgesetz sind wichtige Regelungen für folgende Punkte festgehalten:
- Gründung einer Genossenschaft einschließlich der Anforderungen an Satzung und Mitglieder
- Haftung der Genossenschaft und ihrer Mitglieder
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Verwaltung und Kontrolle der Genossenschaft
Bedeutung der Genossenschaft in der modernen Jura
Die Genossenschaft hat in der modernen Jura eine bedeutende Rolle als alternative Rechtsform für Unternehmen. Durch den demokratischen Charakter und der genossenschaftlichen Selbsthilfe, ermöglicht die Genossenschaft eine starke Gemeinschaft von Menschen und Unternehmen, die gemeinsam ihre wirtschaftlichen oder sozialen Ziele verfolgen können. In der Praxis finden wir Genossenschaften in vielen Bereichen wie im Einzelhandel, in der Landwirtschaft, im Handwerk, in der Wohnungswirtschaft, dem Bankwesen und in vielen anderen Sektoren. Aber auch im Kontext der Sharing Economy oder als Instrument der Nachhaltigkeit ist die Genossenschaft von immer größerer Relevanz.
Zukunftsperspektiven der Genossenschaft im Zivilrecht
Die Genossenschaft hat viele Vorteile, aber auch Herausforderungen in der heutigen Zeit. Einerseits bietet die Genossenschaft als demokratische Organisationsform die Möglichkeit, gemeinsame wirtschaftliche Ziele zu verfolgen und trägt dabei zur sozialen Gerechtigkeit bei. Andererseits müssen Genossenschaften sich an die sich rasch ändernden regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Mit dem vermehrten Aufkommen von globalen Herausforderungen wie Klimawandel und Ungleichheit, spielt die Genossenschaft eine immer größere Rolle. Die demokratische Struktur und die Ausrichtung auf das Gemeinwohl bieten ein hohes Potential zur Lösung dieser Probleme. Dabei ist es allerdings wichtig, den rechtlichen Rahmenkontinuierlich anzupassen und zu modernisieren, um neue Formen der Genossenschaft zu ermöglichen. Zukünftig könnten beispielsweise digitale oder ökologisch ausgerichtete Genossenschaften verstärkt in den Fokus rücken.Genossenschaf - Das Wichtigste
- Eingetragene Genossenschaft ist eine Körperschaft des privaten Rechts und wird durch mindestens drei natürliche oder juristische Personen gegründet.
- Die Genossenschaft als Rechtsform wird durch das Genossenschaftsgesetz reguliert; Mitglieder haben Mitspracherechte und haften bis zur Höhe ihrer Einlage.
- Eingetragene Genossenschaften spielen eine bedeutende Rolle im Jura und können in verschiedenen Rechtsgebieten, wie Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht relevant sein.
- Gründung einer Genossenschaft umfasst Schritte wie Identifizierung eines Förderzwecks, Erstellung einer Satzung, Auswahl der Vorstände und Prüfung durch einen Prüfungsverband.
- Haftung in einer Genossenschaft ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt, Mitglieder haften jedoch in Höhe ihrer eingezahlten Geschäftsanteile und möglicherweise weiteren Pflichtanteilen.
- Genossenschaftsrecht ist ein Teil des Gesellschaftsrechts und umfasst alle Aspekte im Zusammenhang mit der Gründung, Organisation und Verwaltung von Genossenschaften.
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