Geschäftsunfähigkeit

Du befindest dich in der faszinierenden Welt des Zivilrechts, einer Komponente, die wichtig und relevant für den Alltag ist. Insbesondere der Begriff "Geschäftsunfähigkeit" spielt hierbei eine bedeutende Rolle. In diesem Artikel wirst du zunächst die Definition und die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsunfähigkeit kennenlernen. Anschließend werden konkrete Beispiele für Geschäftsunfähigkeit und deren Folgen im Zivilrecht präsentiert. Der Bereich der Geschäftsunfähigkeit bei Minderjährigen und Demenz ist ebenso Teil des Artikels wie die Frage der Beweislast bei Geschäftsunfähigkeit. Der Abschluss bringt eine Vereinfachung des Themas für ein leichteres Verständnis.

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    Definition und rechtliche Grundlagen der Geschäftsunfähigkeit

    Geschäftsunfähigkeit ist ein wichtiger Begriff im Bereich des zivilen Rechts. Um das Konzept der Geschäftsunfähigkeit vollständig zu verstehen, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, darunter seine Definition gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), die Rolle der gesetzlichen Vertretung und die relevanten Paragraphen und rechtlichen Grundlagen.

    Geschäftsunfähigkeit ist der rechtliche Zustand einer natürlichen Person, der sie daran hindert, selbstständig gültige Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

    Der Gesetzgeber hat diesen Begriff eingeführt, um Personen zu schützen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Handlungen vollständig zu verstehen und entsprechend verantwortungsbewusst zu handeln.

    Definition: Geschäftsunfähigkeit im BGB

    Grundlegend definiert das BGB Geschäftsunfähigkeit in § 104 BGB. Demnach sind geschäftsunfähig, wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat und wer sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seine freie Willensbestimmung ausschließt.

    Ein typisches Beispiel für Geschäftsunfähigkeit ist ein Kind unter sieben Jahren, das eine Kaufvereinbarung für ein Auto unterzeichnet. Da das Kind unter sieben Jahren ist, ist es geschäftsunfähig und die Vereinbarung ist rechtlich nicht bindend.

    Gesetzliche Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit

    Geschäftsunfähige Personen können nicht selbstständig rechtswirksame Willenserklärungen abgeben. Daher benötigen sie eine gesetzliche Vertretung, die in ihrem Namen handelt.

    Ein gesetzlicher Vertreter ist eine Person, die nach den Bestimmungen des BGB die rechtliche Verantwortung übernimmt, die Interessen einer geschäftsunfähigen Person zu vertreten - zum Beispiel der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Kindes ist oft seine Mutter oder sein Vater.

    Geschäftsunfähigkeit Paragraph und rechtliche Grundlagen

    Die Geschäftsunfähigkeit ist im BGB in den §§ 104 bis 111 geregelt. Diese Paragraphen legen die Definition der Geschäftsunfähigkeit fest, definieren die Anforderungen an gesetzliche Vertreter und stellen klar, welche Rechtsgeschäfte trotz Geschäftsunfähigkeit rechtswirksam sind.

    § 104 BGBDefiniert die Geschäftsunfähigkeit
    § 105 BGBGibt an, dass die Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen nichtig sind
    § 106 BGBWeist auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit Jugendlicher zwischen 7 und 18 Jahren hin

    Von Interesse ist hier der § 110 BGB, das sogenannte "Taschengeldparagraph". Er stellt eine Ausnahme dar und erlaubt es geschäftsunfähigen Personen in bestimmten Fällen, kleine Geschäfte abzuschließen.

    Geschäftsunfähigkeit: Beispiele und Folgen

    Im rechtlichen Kontext hat Geschäftsunfähigkeit weitreichende Auswirkungen. Es ist hilfreich, diese Auswirkungen anhand von Beispielen ins Bewusstsein zu rufen. Es ist ebenso wichtig, die Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Zivilrecht zu verstehen, insbesondere die Wirkung von Geschäftsunfähigkeit auf Verträge und andere rechtliche Verpflichtungen.

    Geschäftsunfähigkeit Beispiele aus dem Alltag

    Geschäftsunfähigkeit tritt in einer Vielzahl von Alltagssituationen auf. Obwohl die meisten Menschen das Konzept der Geschäftsunfähigkeit vermutlich mit Minderjährigen in Verbindung bringen, ist der Begriff auch auf Erwachsene anwendbar, die aufgrund von geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen als geschäftsunfähig gelten.

    Ein typisches Beispiel ist ein 6-jähriges Kind, das in einem Laden einen Spielzeugkauf ohne das Wissen seiner Eltern vornimmt. Da es noch nicht sieben Jahre alt ist, ist es nach deutschem Recht geschäftsunfähig. Der Kauf ist daher rechtlich nicht wirksam, und das Geschäft kann die Bezahlung des Spielzeugs nicht verlangen.

    Ein weiteres Beispiel könnte eine ältere Person sein, die an schwerer Demenz leidet und einen Vertrag für den Kauf eines Hauses unterzeichnet. Da ihre geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt sind und sie möglicherweise die Konsequenzen oder Bedingungen des Vertrags nicht versteht, könnte sie als geschäftsunfähig eingestuft werden, und der Vertrag wäre rechtlich anfechtbar.

    Geschäftsunfähigkeit und ihre Folgen im Zivilrecht

    Geschäftsunfähigkeit spielt eine große Rolle im Zivilrecht, insbesondere in Bezug auf Rechtsgeschäfte. Wenn eine Person als geschäftsunfähig eingestuft wird, ist sie grundsätzlich nicht in der Lage, Rechtsgeschäfte zu tätigen. Doch was bedeutet das konkret?

    Ein Rechtsgeschäft ist eine Handlung, die darauf abzielt, Rechte zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. Typische Beispiele für Rechtsgeschäfte sind der Abschluss eines Vertrags, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder die Erteilung einer Vollmacht.

    Werden solche Rechtsgeschäfte von einer geschäftsunfähigen Person vorgenommen, sind sie nach § 104 BGB grundsätzlich nichtig, also von Anfang an unwirksam. Aber Achtung! Es gibt Ausnahmen. Dazu gehört zum Beispiel das bereits erwähnte Taschengeldparagraph nach § 110 BGB.

    Diese Regelung erlaubt es geschäftsunfähigen Personen, kleine Geschäfte mit Mitteln abzuschließen, die ihnen zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung überlassen wurden, zum Beispiel das Kaufen von Süßigkeiten mit dem Taschengeld.

    Die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften hat weitreichende Folgen. Zum Beispiel könnte eine Person, die ein Produkt von einer geschäftsunfähigen Person kauft, dieses Produkt möglicherweise nicht behalten, wenn das Rechtsgeschäft als nichtig erklärt wird.

    Ein Beispiel: Ein Kind unter sieben Jahren verkauft sein Fahrrad an einen Nachbarn. Später klagen die Eltern des Kindes auf Rückgabe des Fahrrads, da das Kind als geschäftsunfähig gilt und daher nicht in der Lage ist, rechtsverbindliche Verkaufsverträge abzuschließen. In diesem Fall würde der Kaufvertrag wahrscheinlich für nichtig erklärt, und das Fahrrad müsste an das Kind zurückgegeben werden.

    Spezielle Fälle: Geschäftsunfähigkeit bei Minderjährigen und Demenz

    Bestimmte Gruppen von Personen sind im Rahmen des BGB besonders vor rechtlichen Fallstricken geschützt. Dazu gehören insbesondere Minderjährige und Menschen mit Demenzerkrankungen. In beiden Fällen können besondere Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit Anwendung finden.

    Geschäftsunfähigkeit bei Minderjährigen im Detail

    Geschäftsunfähigkeit ist ein besonders wichtiger Aspekt, wenn es um Minderjährige geht. Wie bereits zuvor erwähnt, sind Kinder unter sieben Jahren in Deutschland grundsätzlich geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass sie nicht die rechtliche Fähigkeit besitzen, Verträge abzuschließen oder andere rechtliche Verpflichtungen einzugehen.

    Unter besonderen Umständen können jedoch auch Kinder zwischen sieben und 18 Jahren als geschäftsunfähig gelten - das BGB spricht hier von beschränkter Geschäftsfähigkeit und legt diese in § 106 BGB fest. Sie können Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters abschließen.

    § 110 BGBErlaubt Minderjährigen den Abschluss von kleinen Geschäften mit ihren freien Mitteln (Taschengeldparagraph)
    § 111 BGBSetzt für ein rechtswirksames Rechtsgeschäft die nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters voraus, sofern der Minderjährige eine verbindliche Verpflichtung eingegangen ist

    Sollte ein Minderjähriger ohne die erforderliche Zustimmung seiner Eltern beispielsweise ein Handy bei einem Mobilfunkanbieter bestellen, so könnte dieser Vertrag möglicherweise als unwirksam eingestuft werden. Insofern die Eltern als gesetzliche Vertreter ihre Zustimmung nachträglich verweigern, wäre der Mobilfunkanbieter rechtlich dazu verpflichtet, die Bestellung zu stornieren.

    In der Praxis sind solche Situationen allerdings nicht immer eindeutig. Es kommt immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an und oftmals ist die Einschätzung rechtlicher Experten gefragt.

    Geschäftsunfähigkeit und Demenz: Ein Überblick

    Neben Minderjährigen sind auch Personen, die an einer Krankheit wie Demenz leiden, besonders schutzbedürftig. Demenz hat Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten, darunter auch das Verständnis und die Fähigkeit, informierte Entscheidungen zu treffen.

    Bei Personen, die unter Demenz leiden, kann somit Geschäftsunfähigkeit vorliegen. Dem BGB nach ist diese Personenkreis in dem Zustand mich krankhafter Störung der Geistestätigkeit, dass die freie Willensbestimmung ausgeschlossen ist.

    Ob eine Person aufgrund von Demenz als geschäftsunfähig eingestuft wird, hängt jedoch von der Schwere der Erkrankung ab. Nicht jede Person mit Demenz ist automatisch geschäftsunfähig. Es muss stets eine individuelle Beurteilung durch einen Sachverständigen stattfinden, um den Zustand der Geschäftsfähigkeit zu bestimmen.

    Ein Beispiel könnte ein älterer Herr sein, der an fortgeschrittener Demenz leidet und ohne das Wissen seiner Familie seinen gesamten Besitz an einen Nachbarn "verkauft". Sofern nachgewiesen werden kann, dass der ältere Herr aufgrund seiner Demenzerkrankung die Tragweite dieser Entscheidung nicht vollständig verstanden hat, könnte der Verkauf, und somit der Vertrag, als nichtig eingestuft werden.

    Falls den Angehörigen einer dementen Person Geschäfte auffallen, die ohne ihr Wissen getätigt wurden, sollten sie dringend rechtlichen Beistand suchen. Gerade bei Erkrankungen wie Demenz kann es wichtig sein, eine Betreuung zu beantragen, um die Rechte und das Vermögen der betroffenen Person zu schützen.

    Beweislast bei Geschäftsunfähigkeit

    Die Beweislast bei Geschäftsunfähigkeit ist ein entscheidender Punkt im Zivilrecht. Sie betrifft die Frage, wer den Nachweis erbringen muss, dass eine Person zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts geschäftsunfähig war. Dies kann in vielen Fällen eine komplexe Angelegenheit sein und erfordert ein tiefgehendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen.

    Wer trägt die Beweislast bei Geschäftsunfähigkeit?

    Im deutschen Zivilrecht gilt generell der Grundsatz, dass die Beweislast bei der Partei liegt, die aus einem bestimmten rechtlichen Zustand Rechtsfolgen herleitet - also bei der Person, die behauptet, dass eine andere Person zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts geschäftsunfähig war.

    Beweislast bezeichnet in diesem Kontext die Verpflichtung einer Partei, die Voraussetzungen eines behaupteten rechtlichen Zustands nachzuweisen. Wer die Beweislast hat, muss also im Streitfall die Tatsachen beweisen, die zur Begründung des eigenen Anspruchs oder zur Abwehr des Anspruchs des Gegners erforderlich sind.

    Wenn also jemand behauptet, dass eine andere Person aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht dazu in der Lage war, ein gültiges Rechtsgeschäft vorzunehmen, liegt die Beweislast grundsätzlich bei dieser Person. Sie muss nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts die Voraussetzungen für Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BGB vorlagen.

    Ein Beispiel: Ein Verkäufer schließt einen Kaufvertrag mit einem Käufer ab, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses stark alkoholisiert war. Später behauptet der Käufer, aufgrund seiner Alkoholisierung und der damit verbundenen geistigen Beeinträchtigung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschäftsunfähig gewesen zu sein. In diesem Fall liegt die Beweislast für die Geschäftsunfähigkeit grundsätzlich bei dem Käufer. Er muss also beweisen, dass er zum relevanten Zeitpunkt aufgrund seiner Alkoholisierung geschäftsunfähig war.

    Es handelt sich hierbei um einen Grundsatz. In bestimmten Fällen können jedoch im Einzelfall auch abweichende Regelungen zur Beweislast gemacht werden. So kann etwa nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter bestimmten Umständen eine sogenannte sekundäre Darlegungslast bestehen. Dann muss die andere Partei - also in unserem Beispiel der Verkäufer - substanziiert darlegen, dass keine Geschäftsunfähigkeit vorgelegen hat.

    Es ist zu beachten, dass die Beweislast bei Geschäftsunfähigkeit immer eine Einzelfallentscheidung ist. Im Falle eines Rechtsstreits sollte ein juristischer Fachexperte zu Rate gezogen werden, um die bestmögliche Verteidigung und Argumentationslinie in Anspruch zu nehmen.

    Geschäftsunfähigkeit einfach erklärt

    Du fragst dich, was Geschäftsunfähigkeit eigentlich bedeutet? Kein Problem, denn genau damit beschäftigt sich dieser Abschnitt. Aber Achtung: Zivilrecht kann manchmal komplex sein. Dennoch wird versucht, die wichtigsten Informationen so einfach wie möglich darzustellen, sodass auch komplexe Sachverhalte verständlich werden.

    Einfache Erklärung: Was bedeutet Geschäftsunfähigkeit?

    Geschäftsunfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der eine Person bezeichnet, die nicht in der Lage ist, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. In einfachen Worten, eine geschäftsunfähige Person kann keine Verträge abschließen oder kündigen, keinen Kredit aufnehmen oder sonstige rechtlich relevante Handlungen vornehmen. Rechtsgeschäfte, die von einer geschäftsunfähigen Person vorgenommen werden, sind grundsätzlich unwirksam, es sei denn, sie werden vom gesetzlichen Vertreter genehmigt.

    Stell dir vor, ein siebenjähriger Junge geht in ein Spielwarengeschäft und kauft einen teuren Roboter. Da der Junge geschäftsunfähig ist, wird dieser Kauf als unwirksam betrachtet - es sei denn, seine Eltern oder sein gesetzlicher Vertreter erlauben den Kauf.

    Geschäftsunfähigkeit einfach erklärt: Ein Exkurs in das Zivilrecht

    Geschäftsunfähigkeit ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht. Es ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Speziell im Bereich des Zivilrechts ist Geschäftsunfähigkeit ein wichtiger rechtlicher Status, der bestimmt, ob eine Person Rechtsgeschäfte eingehen kann oder nicht.

    Im Deutschen Zivilrecht betrifft Geschäftsunfähigkeit insbesondere die Fähigkeit einer Person, juristisch bindende Rechtsgeschäfte einzugehen. Bei Personen, die als geschäftsunfähig gelten, sind Rechtsgeschäfte, die sie eingehen, grundsätzlich unwirksam.

    § 104 BGBRegelt die Geschäftsunfähigkeit und bestimmt, dass Rechtsgeschäfte von Geschäftsunfähigen unwirksam sind.
    § 105 BGBErgänzt § 104 BGB und stellt fest, dass unwirksame Rechtsgeschäfte nichtig sind - es gibt also keine rechtlichen Folgen.
    § 106 BGBRegelt die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen und legt fest, dass Rechtsgeschäfte, die sie ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter eingehen, schwebend unwirksam sind.

    Geschäftsunfähigkeit und ebenso die beschränkte Geschäftsfähigkeit sind Schutzmechanismen des deutschen Zivilrechts, um schwächere Parteien, d.h. vor allem Kinder, Jugendliche und Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der vollen Ausübung ihrer geistigen Fähigkeiten sind, zu schützen.

    Ein Beispiel für die Anwendung dieser Regelungen ist ein 16-jähriges Mädchen, das ohne Kenntnis der Eltern einen Handyvertrag abschließt. Da sie minderjährig ist und ohne die Zustimmung ihrer Eltern handelte, wäre dieser Vertrag schwebend unwirksam. Nur mit der Zustimmung ihrer Eltern würde der Vertrag rechtskräftig werden.

    Abschließend kann also gesagt werden, dass Geschäftsunfähigkeit ein äußerst wichtiges Konzept im Rahmen des Zivilrechts ist. Sie schützt insbesondere Minderjährige und Personen, die in ihrer geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, vor rechtlichen Fallstricken.

    Geschäftsunfähigkeit - Das Wichtigste

    • Geschäftsunfähigkeit: rechtlicher Begriff, der eine Person bezeichnet, die keine Rechtsgeschäfte vornehmen kann.
    • Gesetzliche Vertretung: Notwendig für geschäftsunfähige Personen, um rechtskräftige Willenserklärungen abgeben zu können.
    • BGB Paragraphen 104 bis 111: Legen Definition und Anforderungen an Geschäftsunfähigkeit und gesetzliche Vertretung fest.
    • Beweislast: Verpflichtung einer Partei, die Voraussetzungen eines behaupteten rechtlichen Zustands nachzuweisen.
    • Geschäftsunfähigkeit bei Minderjährigen: Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich geschäftsunfähig, Kinder zwischen sieben und 18 Jahren haben eine beschränkte Geschäftsfähigkeit.
    • Geschäftsunfähigkeit und Demenz: Personen mit Demenzerkrankungen können unter Umständen als geschäftsunfähig eingestuft werden.
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    Geschäftsunfähigkeit
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Geschäftsunfähigkeit
    Wer ist geschäftsunfähig?
    Geschäftsunfähig nach deutschem Recht sind Kinder unter 7 Jahren und Personen, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, sofern dieser Zustand nicht nur vorübergehend ist.
    Wann ist man geschäftsunfähig?
    Man ist geschäftsunfähig, wenn man unter 7 Jahre alt ist (Kinder) oder wenn man aufgrund von psychischen Störungen oder geistiger Behinderung nicht in der Lage ist, die Bedeutung von Rechtsgeschäften zu verstehen (§ 104 BGB, Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch).
    Was bedeutet "geschäftsunfähig"?
    Geschäftsunfähig bedeutet, dass eine Person keine rechtsgültigen Verträge abschließen kann. Dies betrifft in der Regel Personen unter 7 Jahren und Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen.
    Wer stellt Geschäftsunfähigkeit bei Demenz fest?
    Die Geschäftsunfähigkeit bei Demenz wird normalerweise durch ein medizinisches Gutachten festgestellt, das von einem Neurologen oder Psychiater durchgeführt wird. Der endgültige Beschluss über die Geschäftsunfähigkeit wird dann von einem Gericht gefällt.
    Was passiert bei Geschäftsunfähigkeit mit laufenden Verträgen?
    Laufende Verträge bleiben bei Geschäftsunfähigkeit grundsätzlich unberührt. Geschäftsunfähigkeit betrifft nur Rechtsgeschäfte, die nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit abgeschlossen wurden. Verträge, die vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit.
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