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Rechtssubjekte Definition: Was sind Rechtssubjekte?
Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten, die in der Rechtsordnung anerkannt sind. Sie sind diejenigen, die im Rechtsverkehr handeln und an rechtliche Beziehungen beteiligt sind.
- Natürliche Personen: Jeder Mensch ist von Geburt an ein Rechtssubjekt und hat somit Rechte und Pflichten.
- Juristische Personen: Organisationen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können ebenfalls Rechtssubjekte sein, wenn sie von der Rechtsordnung als solche anerkannt sind.
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte: Die Unterschiede
Rechtssubjekte sind die Akteure im Rechtsverkehr und können Rechte und Pflichten haben. Im Gegensatz dazu sind Rechtsobjekte die Gegenstände, auf die sich diese Rechte und Pflichten beziehen:- Rechtsobjekte können materieller oder immaterieller Art sein.
- Beispiele für materielle Rechtsobjekte sind Grundstücke, Autos, Hausrat und Geld.
- Immaterielle Rechtsobjekte sind beispielsweise Urheberrechte, Patente und Markenrechte.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Unterschiede: Ein Unternehmen (Rechtssubjekt) besitzt ein Patent (Rechtsobjekt) für eine Erfindung. Das Unternehmen hat aufgrund des Patents das Recht, die Erfindung zu nutzen und zu verwerten, und gleichzeitig die Pflicht, das Patentrecht Dritten gegenüber durchzusetzen.
Rechtssubjekte einfach erklärt: Natürliche und juristische Personen
Im Zivilrecht gibt es zwei Hauptarten von Rechtssubjekten: Natürliche Personen und juristische Personen. Im Folgenden werden diese beiden Kategorien näher erläutert.Natürliche Personen | Juristische Personen |
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Wichtige weiterführende Informationen: Neben natürlichen und juristischen Personen existieren im Zivilrecht noch sog. "rechtsfähige Personengesellschaften", wie die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Diese Gesellschaftsformen erlangen ihre Rechtsfähigkeit erst durch die Eintragung in das Handelsregister.
Rechtssubjekte Übersicht: Die verschiedenen Arten
In der Rechtsordnung unterscheidet man zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen als Rechtssubjekte. Die beiden Arten sind grundlegend verschieden in ihrer Struktur und Funktionsweise. In den folgenden Abschnitten werden Beispiele für beide Arten von Rechtssubjekten im Zivilrecht sowie ihre Bedeutung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genauer beleuchtet.
Rechtssubjekte Beispiele: Natürliche Personen im Zivilrecht
Natürliche Personen sind alle Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Wohnsitz oder ihrer Geschäftsfähigkeit. Im Zivilrecht sind natürliche Personen in unterschiedlichen Rollen und Kontexten beteiligt. Dazu zählen unter anderem:- Vertragsparteien: Natürliche Personen können Verträge abschließen und damit Rechte und Pflichten erwerben oder übertragen.
- Eigentümer von Sachen: Natürliche Personen können Eigentum an materiellen und immateriellen Gütern erwerben, besitzen und darüber verfügen.
- Schuldner und Gläubiger: Im Rahmen von Schuldverhältnissen können natürliche Personen sowohl als Schuldner (in der Pflicht zur Leistung) als auch als Gläubiger (berechtigt, Leistungen zu fordern) auftreten.
- Erben und Erblasser: Natürliche Personen sind in erbrechtlichen Beziehungen involviert, sowohl als Erblasser (die Person, von der das Vermögen stammt) als auch als Erben oder Vermächtnisnehmer (die Personen, denen das Vermögen zufällt).
- Verbraucherschutzgesetze: Diese schützen Verbraucher im Vertragsrecht, insbesondere bei unfairen Vertragsbedingungen und unerlaubter Handelspraktiken.
- Persönlichkeitsrechte: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild sind Beispiele für Schutzrechte, die natürliche Personen vor unzulässigen Eingriffen in ihre Privatsphäre und Selbstbestimmung bewahren.
Rechtssubjekte BGB: Juristische Personen und ihre Bedeutung
Juristische Personen sind rechtlich anerkannte Organisationen, die als Rechtssubjekte agieren können. Im BGB gibt es zwei Hauptkategorien von juristischen Personen: Juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Juristische Personen des privaten Rechts sind zum Beispiel:- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaften (AG)
- Eingetragene Genossenschaften (eG)
- Eingetragene Vereine (e.V.)
- Stiftungen
- Behörden
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten)
- Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen)
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Verträge abschließen und kündigen
- Eigentum erwerben und veräußern
- Klage erheben oder als Beklagte in einem Rechtsstreit agieren
- Insolvenz anmelden oder von Gläubigern in Anspruch genommen werden.
Vertiefung: Rechtssubjekte in der Praxis
Neben natürlichen Personen und klassischen juristischen Personen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt es noch weitere Rechtssubjekte im Zivilrecht, nämlich Vereine, Stiftungen und Körperschaften. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die konkreten Formen der Handlungsfähigkeit dieser Rechtssubjekte unterscheiden sich von denen natürlicher und juristischer Personen. Vereine sind Organisationen, die aus einer Gruppe von Personen (den Mitgliedern) bestehen und einem gemeinsamen Zweck verfolgen, der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Vereinsrechtliche Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 21 bis 79 BGB. Vereine können in zwei Kategorien eingeteilt werden:- Eingetragene Vereine (e.V.): Diese Vereine sind im Vereinsregister eingetragen und erlangen somit als Rechtssubjekt volle Rechtsfähigkeit.
- Nicht eingetragene Vereine: Diese sind zwar rechtlich als Personenvereinigung anerkannt, besitzen aber keine eigene Rechtspersönlichkeit und handeln durch ihre Mitglieder.
- Kommunen
- Länder
- Bund (als Körperschaft)
- Universitäten
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern
- Berufsgenossenschaften
Rechtssubjekte Natürliche Personen: Rechte und Pflichten im Zivilrecht
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben natürliche Personen bestimmte Rechte und Pflichten, die ihre Stellung im Rechtsverkehr bestimmen. Einige der wichtigsten Rechte und Pflichten natürlicher Personen im Zivilrecht sind die folgenden:- Handlungsfähigkeit: Natürliche Personen können rechtliche Handlungen wie das Abschließen von Verträgen, die Verfügung über Vermögenswerte oder die Geltendmachung von Rechtsansprüchen vornehmen.
- Recht auf allgemeines Persönlichkeitsrecht: Natürliche Personen haben das Recht, ihre Persönlichkeit, Privatsphäre und Ehre zu schützen. Dieses Recht umfasst auch das Recht am eigenen Bild und den Schutz vor unbefugten Eingriffen in die Privatsphäre.
- Recht auf Schutz von Familien- und Erbrecht: Natürliche Personen haben das Recht auf Schutz und Anerkennung ihrer familiären Beziehungen und erbrechtlichen Ansprüche, etwa in Form von Ehe, Adoption, Unterhalt oder Vererbung.
- Recht auf Eigentum: Natürliche Personen haben das Recht, Eigentum an materiellen und immateriellen Gütern zu erwerben, zu besitzen und darüber zu verfügen.
- Vertragsfreiheit: Natürliche Personen haben die Freiheit, Verträge abzuschließen und selbst zu bestimmen, welche Vertragsinhalte sie vereinbaren möchten. Allerdings müssen Verträge im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen und dem Grundsatz von Treu und Glauben stehen.
- Rechtsschutz: Natürliche Personen haben das Recht, ihre Rechtsposition durch rechtliche Instrumente wie Klage, Berufung oder Vollstreckung zu schützen und durchzusetzen.
Rechtssubjekte Juristische Personen: Haftung, Organisation und Vertretung
Juristische Personen weisen einige Besonderheiten auf, die sie von natürlichen Personen unterscheiden. Insbesondere sind für juristische Personen in Bezug auf Haftung, Organisation und Vertretung spezielle Regelungen und Strukturen festgelegt. Die Haftung juristischer Personen ist in der Regel auf das eigene Vermögen der Organisation beschränkt, während die persönliche Haftung ihrer Mitglieder oder Organe für die Verbindlichkeiten der juristischen Person ausgeschlossen ist. Die Haftung kann jedoch bei bestimmten Konstellationen, wie beispielsweise beim Durchgriffshaftung oder der fehlerhaften Gründung einer Gesellschaft, auf die Organe oder Mitglieder ausgedehnt werden. Die Organisation juristischer Personen ist durch ihre Satzung, das jeweils anwendbare Gesetz und die internen Organe geregelt. Zu den Organen einer juristischen Person gehören beispielsweise:- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Geschäftsführung
- Gesellschafterversammlung
Die Vertretung juristischer Personen erfolgt durch ihre Organe oder gesetzliche Vertreter, die zur Vornahme von Rechtshandlungen und zur Wahrung der Rechtspersönlichkeit der juristischen Person befugt sind. Die Vertretungsmacht kann auch durch Vollmachten oder Prokuren geregelt und beschränkt sein. Juristische Personen sind im Rahmen ihrer Organisation und Vertretung an gesetzliche Vorgaben und an ihre eigene Satzung gebunden.
Eine sorgfältige Einhaltung dieser Regeln ist notwendig, um die Gültigkeit von Rechtshandlungen und die Handlungsfähigkeit der juristischen Person sicherzustellen. Nachlässigkeit oder fehlerhafte Handhabung kann zu Rechtsverlusten, Haftungsansprüchen oder sogar zur Auflösung der juristischen Person führen.
Rechtssubjekte - Das Wichtigste
- Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten in der Rechtsordnung, z.B. natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (Unternehmen, Vereine).
- Rechtsobjekte beziehen sich auf die Gegenstände von Rechten und Pflichten, z.B. materielle Güter (Autos, Geld) oder immaterielle Güter (Urheberrechte, Patente).
- Natürliche Personen sind rechtlich handlungsfähig von Geburt bis Tod und nehmen verschiedene Rollen im Zivilrecht ein, z.B. Vertragsparteien, Eigentümer, Schuldner und Gläubiger.
- Juristische Personen sind rechtlich anerkannte Organisationen, die als Rechtssubjekte agieren können, z.B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, eingetragene Vereine und Stiftungen.
- Die Haftung juristischer Personen ist meist auf das eigene Vermögen beschränkt und die persönliche Haftung ihrer Mitglieder oder Organe für die Verbindlichkeiten der juristischen Person ausgeschlossen.
- Vertiefende Beispiele von Rechtssubjekten sind Vereine, Stiftungen und Körperschaften, deren rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsfähigkeit sich von natürlichen und klassischen juristischen Personen unterscheiden.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtssubjekte Studium
Was bedeutet Rechtssubjekt?
Rechtssubjekt bedeutet eine Person oder Organisation, die Träger von Rechten und Pflichten ist und somit am Rechtsverkehr teilnehmen kann. In der Rechtswissenschaft unterscheidet man zwischen natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (z.B. Unternehmen, Vereine).
Was für ein Rechtssubjekt ist der Bürgermeister?
Der Bürgermeister ist eine natürliche Person, die ein öffentliches Amt ausübt. Als solche ist er sowohl Privatrechtssubjekt mit eigenen Rechten und Pflichten als auch Träger öffentlicher Gewalt im Rahmen seiner Amtsführung.
Was sind Rechtssubjekte?
Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten innerhalb der Rechtsordnung. Sie können natürliche Personen (z.B. Menschen) und juristische Personen (z.B. Unternehmen, Vereine) sein. Rechtssubjekte sind fähig, Rechtsverhältnisse einzugehen und unterliegen den gesetzlichen Regelungen und Schutzvorschriften.
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