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Accounting - Exam
Aufgabe 1) Angenommen, die ABC AG, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, erstellt ihre Jahresabschlüsse nach den Vorschriften des HGB und IFRS. Das Unternehmen hat verschiedene Vermögenswerte und Verpflichtungen, darunter Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte wie Goodwill, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. a) Teilaufgabe 1: Erläutere die Hauptunterschiede zwischen der Bilanzierung nach...

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Aufgabe 1)

Angenommen, die ABC AG, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, erstellt ihre Jahresabschlüsse nach den Vorschriften des HGB und IFRS. Das Unternehmen hat verschiedene Vermögenswerte und Verpflichtungen, darunter Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte wie Goodwill, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

a)

Teilaufgabe 1: Erläutere die Hauptunterschiede zwischen der Bilanzierung nach HGB und IFRS für die folgenden Positionen:

  • Sachanlagen
  • Immaterielle Vermögenswerte (einschließlich Goodwill)
  • Rückstellungen

Gehe dabei insbesondere auf die Bewertungsmethoden und die Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Lösung:

Teilaufgabe 1: Hier sind die Hauptunterschiede zwischen der Bilanzierung nach HGB (Handelsgesetzbuch) und IFRS (International Financial Reporting Standards) für die Positionen Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte (einschließlich Goodwill), und Rückstellungen:

  • Sachanlagen:
  • HGB:
    • Bewertung: Die Sachanlagen sind in der Bilanz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Abnutzbare Sachanlagen sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Niedrigerer beizulegender Wert kann angesetzt werden, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.
    • Auswirkungen: Diese Bewertungsmethode führt zu einer relativ konservativen Bilanzierung, die vorsichtigere Wertansätze vorsieht. Abschreibungen beeinflussen die GuV negativ.
  • IFRS:
    • Bewertung: Es gibt zwei mögliche Bewertungsmethoden: das Cost Model (ähnlich der HGB-Bewertung) und das Revaluation Model (Wiederbewertungsmodell), bei dem die Sachanlagen zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und periodisch neu bewertet werden können.
    • Auswirkungen: Das Revaluation Model kann zu höheren Bilanzwerten und somit einer stärkeren Bilanz führen. Bei einer Neubewertung kann die Differenz in das sonstige Ergebnis aufgrund von OCI (Other Comprehensive Income) einfließen.
  • Immaterielle Vermögenswerte (einschließlich Goodwill):
  • HGB:
    • Bewertung: Immaterielle Vermögenswerte sind zu Anschaffungskosten zu bewerten. Goodwill aus einer Unternehmenszusammenführung wird in der Regel nach planmäßiger Abschreibung über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben (höchstens 10 Jahre).
    • Auswirkungen: Diese Ansätze führen oft zu geringeren Bilanzwerten. Die planmäßigen Abschreibungen mindern direkt das Betriebsergebnis.
  • IFRS:
    • Bewertung: Immaterielle Vermögenswerte werden anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Goodwill wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Impairment-Test (Werthaltigkeitstest) unterzogen.
    • Auswirkungen: Diese Methode kann zu höheren Bilanzwerten und einer geringeren direkten Belastung des Betriebsergebnisses führen, da keine planmäßigen Abschreibungen auf Goodwill erfolgen. Verlust aus Impairment verringert das Betriebsergebnis, sobald es erkannt wird.
  • Rückstellungen:
  • HGB:
    • Bewertung: Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Sie sind grundsätzlich eher konservativ zu bemessen.
    • Auswirkungen: Diese konservativen Bewertungen führen zu einer tendenziellen Belastung des Betriebsergebnisses, da mehr Rückstellungen gebildet werden.
  • IFRS:
    • Bewertung: Rückstellungen werden nach IAS 37 in Höhe des bestmöglichen Schätzwertes des Ressourcenabflusses für die Erfüllung der Verpflichtung bewertet. Der wahrscheinlichste Betrag oder eine gewichtete Durchschnittsmethode wird angewandt.
    • Auswirkungen: Dies kann zu einer differenzierteren Bilanzierung führen, bei der eventuell geringere Rückstellungen erfasst werden als nach HGB, was das Ergebnis begünstigen könnte.

b)

Teilaufgabe 2: Die ABC AG hat sich entschieden, nach IFRS zu bilanzieren und verwendet das Fair Value Modell zur Bewertung von Sachanlagen. Eine Maschine, die zum 31.12.2022 in der Bilanz einen Buchwert von 100.000 Euro hat, wird nach einer Neubewertung am 01.01.2023 mit einem Fair Value von 120.000 Euro angesetzt.

  • Berechne die Auswirkungen dieser Neubewertung auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 01.01.2023.
  • Wie würde sich diese Neubewertung auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auswirken, wenn die ABC AG nach HGB bilanzieren würde?

Lösung:

Teilaufgabe 2: Hier sind die erforderlichen Berechnungen und Analysen zu den Auswirkungen der Neubewertung einer Maschine auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der ABC AG:

  • Auswirkungen nach IFRS: Die ABC AG verwendet das Fair Value Modell zur Bewertung von Sachanlagen.
    • Zum 31.12.2022 hat die Maschine einen Buchwert von 100.000 Euro.
    • Nach der Neubewertung beträgt der Fair Value am 01.01.2023 120.000 Euro.
    • Neubewertungsbetrag: 120.000 Euro - 100.000 Euro = 20.000 Euro.
    • Bilanz: Der Buchwert der Maschine erhöht sich um 20.000 Euro, was zu einem neuen Buchwert von 120.000 Euro führt. Dieser Anstieg wird in der Bilanz als Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen.
    • Gewinn- und Verlustrechnung: Die Neubewertung selbst hat keine direkten Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung, da die Differenz zwischen altem und neuem Fair Value direkt im sonstigen Gesamtergebnis (OCI - Other Comprehensive Income) erfasst wird.

    Beispiel für die Bilanz am 01.01.2023 nach IFRS:

    • Sachanlagen (zum Fair Value): 120.000 Euro
    • Eigenkapital: +20.000 Euro (Neubewertungsrücklage)

    Beispiel für die Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS:

    • Keine direkte Veränderung durch Echtgeld der Neubewertung
    • Auswirkungen nach HGB: Das HGB erlaubt grundsätzlich keine Neubewertungen von Sachanlagen zum Fair Value, es sei denn, es handelt sich um eine außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung. Eine Aufwertung ist in der Regel nicht zulässig.
      • Zum 31.12.2022 hat die Maschine einen Buchwert von 100.000 Euro.
      • Eine Neubewertung auf 120.000 Euro wie nach IFRS ist nicht gestattet.
      • Bilanz: Der Buchwert der Maschine bleibt bei 100.000 Euro.
      • Gewinn- und Verlustrechnung: Es gibt keine Veränderung in der Gewinn- und Verlustrechnung, da keine Neubewertung erfolgt.

      Beispiel für die Bilanz am 01.01.2023 nach HGB:

      • Sachanlagen: 100.000 Euro

      Beispiel für die Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB:

      • Keine Veränderung

      Aufgabe 2)

      Kontor GmbH ist ein kleines Produktionsunternehmen, das die doppelte Buchführung anwendet, um seine Geschäftsvorfälle zu erfassen. Die Buchhaltung von Kontor GmbH erfordert die genaue Beachtung der Bilanzgleichung und die Erfassung aller Transaktionen auf zwei Konten (Soll und Haben). Am 1. Januar 2022 tätigte das Unternehmen folgende buchhalterische Transaktionen:

      • 1. Einkauf von Rohstoffen im Wert von 10.000 € auf Ziel.
      • 2. Zahlung eines Teils der Verbindlichkeiten aus dem ersten Geschäftsvorfall durch Überweisung in Höhe von 4.000 €.
      • 3. Verkauf von fertigen Produkten im Wert von 15.000 € auf Rechnung an einen Kunden.
      • 4. Berechnung von Löhnen für das Personal in Höhe von 3.000 €, die sofort in bar gezahlt wurden.
      • 5. Monatliche Abschreibung von Maschinen im Wert von 1.000 €.

      a)

      (a) Analysiere die oben genannten Geschäftsvorfälle und weise jedem Geschäftsvorfall die entsprechenden Soll- und Haben-Konten zu. Erkläre dabei auch die Auswirkungen auf die Bilanzgleichung.

      Lösung:

      • Geschäftsvorfall 1: Einkauf von Rohstoffen im Wert von 10.000 € auf Ziel.
        • Soll: Rohstoffe (Aktivkonto)
        • Haben: Verbindlichkeiten (Passivkonto)
        • Auswirkung auf die Bilanzgleichung: Die Rohstoffe erhöhen die Aktiva um 10.000 €, während die Verbindlichkeiten die Passiva um 10.000 € erhöhen. Die Bilanzgleichung bleibt ausgeglichen: Aktiva = Passiva + Eigenkapital.
      • Geschäftsvorfall 2: Zahlung eines Teils der Verbindlichkeiten aus dem ersten Geschäftsvorfall durch Überweisung in Höhe von 4.000 €.
        • Soll: Verbindlichkeiten (Passivkonto)
        • Haben: Bank (Aktivkonto)
        • Auswirkung auf die Bilanzgleichung: Die Verbindlichkeiten verringern sich um 4.000 €, wodurch sich die Passiva reduzieren. Gleichzeitig verringert sich das Bankguthaben (Aktiva) um 4.000 €, sodass auch hier die Bilanzgleichung erhalten bleibt. Aktiva = Passiva + Eigenkapital.
      • Geschäftsvorfall 3: Verkauf von fertigen Produkten im Wert von 15.000 € auf Rechnung an einen Kunden.
        • Soll: Forderungen (Aktivkonto)
        • Haben: Umsatzerlöse (Eigenkapital)
        • Auswirkung auf die Bilanzgleichung: Die Forderungen erhöhen sich um 15.000 € (Aktiva), und die Umsatzerlöse erhöhen das Eigenkapital um 15.000 €. Die Bilanzgleichung bleibt somit ebenfalls ausgeglichen. Aktiva = Passiva + Eigenkapital.
      • Geschäftsvorfall 4: Berechnung von Löhnen für das Personal in Höhe von 3.000 €, die sofort in bar gezahlt wurden.
        • Soll: Personalaufwand (Eigenkapital/Erfolgskonto)
        • Haben: Kasse (Aktivkonto)
        • Auswirkung auf die Bilanzgleichung: Der Personalaufwand verringert das Eigenkapital um 3.000 €, während sich die Kasse (Aktiva) ebenfalls um 3.000 € verringert. Die Bilanzgleichung bleibt erhalten: Aktiva = Passiva + Eigenkapital.
      • Geschäftsvorfall 5: Monatliche Abschreibung von Maschinen im Wert von 1.000 €.
        • Soll: Abschreibungen (Eigenkapital/Erfolgskonto)
        • Haben: Maschinen (Aktivkonto)
        • Auswirkung auf die Bilanzgleichung: Die Abschreibungen verringern das Eigenkapital um 1.000 €, während der Wert der Maschinen (Aktiva) ebenfalls um 1.000 € verringert wird. Auch hier bleibt die Bilanzgleichung ausgeglichen. Aktiva = Passiva + Eigenkapital.

      b)

      (b) Erstelle die Grundbuchungsätze (Journalbuchungen) für jeden der oben genannten Geschäftsvorfälle und trage die Beträge in die entsprechenden Konten ein.

      Lösung:

      • Geschäftsvorfall 1: Einkauf von Rohstoffen im Wert von 10.000 € auf Ziel.
        • Buchungssatz:
          Rohstoffe      10.000 € an Verbindlichkeiten    10.000 €
      • Geschäftsvorfall 2: Zahlung eines Teils der Verbindlichkeiten aus dem ersten Geschäftsvorfall durch Überweisung in Höhe von 4.000 €.
        • Buchungssatz:
          Verbindlichkeiten    4.000 € an Bank             4.000 €
      • Geschäftsvorfall 3: Verkauf von fertigen Produkten im Wert von 15.000 € auf Rechnung an einen Kunden.
        • Buchungssatz:
          Forderungen    15.000 € an Umsatzerlöse       15.000 €
      • Geschäftsvorfall 4: Berechnung von Löhnen für das Personal in Höhe von 3.000 €, die sofort in bar gezahlt wurden.
        • Buchungssatz:
          Personalaufwand    3.000 € an Kasse             3.000 €
      • Geschäftsvorfall 5: Monatliche Abschreibung von Maschinen im Wert von 1.000 €.
        • Buchungssatz:
          Abschreibungen    1.000 € an Maschinen          1.000 €

      Eintragungen in die entsprechenden Konten:

      • Rohstoffe Konto
        Soll          Haben10.000 €
      • Verbindlichkeiten Konto
        Soll          Haben             10.000 €4.000 €
      • Bank Konto
        Soll          Haben             4.000 €
      • Forderungen Konto
        Soll          Haben15.000 €
      • Umsatzerlöse Konto
        Soll          Haben             15.000 €
      • Personalaufwand Konto
        Soll          Haben3.000 €
      • Kasse Konto
        Soll          Haben             3.000 €
      • Abschreibungen Konto
        Soll          Haben1.000 €
      • Maschinen Konto
        Soll          Haben             1.000 €

      c)

      (c) Erkläre, wie sich die Geschäftsvorfälle auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung von Kontor GmbH auswirken, indem Du die Veränderungen in den Aktiva, Passiva und Eigenkapital postulierst.

      Lösung:

      Geschäftsvorfall 1: Einkauf von Rohstoffen im Wert von 10.000 € auf Ziel.

      • Bilanz:
        • Aktiva: + 10.000 € (Rohstoffe erhöhen sich)
        • Passiva: + 10.000 € (Verbindlichkeiten erhöhen sich)
        Gewinn- und Verlustrechnung: Keine unmittelbare Auswirkung, da keine Aufwendungen oder Erträge gebucht werden.

      Geschäftsvorfall 2: Zahlung eines Teils der Verbindlichkeiten aus dem ersten Geschäftsvorfall durch Überweisung in Höhe von 4.000 €.

      • Bilanz:
        • Aktiva: - 4.000 € (Bankguthaben verringert sich)
        • Passiva: - 4.000 € (Verbindlichkeiten verringern sich)
        Gewinn- und Verlustrechnung: Keine unmittelbare Auswirkung, da keine Aufwendungen oder Erträge gebucht werden.

      Geschäftsvorfall 3: Verkauf von fertigen Produkten im Wert von 15.000 € auf Rechnung an einen Kunden.

      • Bilanz:
        • Aktiva: + 15.000 € (Forderungen erhöhen sich)
        • Eigenkapital: + 15.000 € (durch Umsatzerlöse)
        Gewinn- und Verlustrechnung: + 15.000 € Umsatzerlöse

      Geschäftsvorfall 4: Berechnung von Löhnen für das Personal in Höhe von 3.000 €, die sofort in bar gezahlt wurden.

      • Bilanz:
        • Aktiva: - 3.000 € (Kassenbestand verringert sich)
        • Eigenkapital: - 3.000 € (durch Personalaufwand)
        Gewinn- und Verlustrechnung: - 3.000 € Personalaufwand

      Geschäftsvorfall 5: Monatliche Abschreibung von Maschinen im Wert von 1.000 €.

      • Bilanz:
        • Aktiva: - 1.000 € (Maschinenwert verringert sich)
        • Eigenkapital: - 1.000 € (durch Abschreibungen)
        Gewinn- und Verlustrechnung: - 1.000 € Abschreibungen

      Die Veränderungen in den Aktiva, Passiva und Eigenkapital zusammengefasst:

      • Aktiva:
        • + 10.000 € (Rohstoffe)
        • - 4.000 € (Bank)
        • + 15.000 € (Forderungen)
        • - 3.000 € (Kasse)
        • - 1.000 € (Maschinen)
      • Passiva:
        • + 10.000 € (Verbindlichkeiten)
        • - 4.000 € (Verbindlichkeiten)
      • Eigenkapital:
        • + 15.000 € (Umsatzerlöse)
        • - 3.000 € (Personalaufwand)
        • - 1.000 € (Abschreibungen)

      d)

      (d) Berechne die Gesamtsumme der Aktiva und Passiva nach der Durchführung aller angeführten Transaktionen und überprüfe, ob die Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva) eingehalten wurde. Nutze dabei die Formel:

      Formel zur Berechnung der Aktiva: Bargeld + Forderungen + Vorräte + Anlagevermögen

      Formel zur Berechnung der Passiva und Eigenkapital: Verbindlichkeiten + Eigenkapital

      Lösung:

      Um die Summe der Aktiva und Passiva zu berechnen und zu überprüfen, ob die Bilanzgleichung eingehalten wurde, gehen wir wie folgt vor:

      Anfangsbestand (01. Januar 2022): Für diese Aufgabe gehen wir davon aus, dass der Anfangsbestand für alle Konten 0 € beträgt.

      Geschäftsvorfälle zusammenfassen:

      • Geschäftsvorfall 1: Einkauf von Rohstoffen im Wert von 10.000 € auf Ziel. - Aktiva: + 10.000 € Rohstoffe - Passiva: + 10.000 € Verbindlichkeiten
      • Geschäftsvorfall 2: Zahlung eines Teils der Verbindlichkeiten durch Überweisung in Höhe von 4.000 €. - Aktiva: - 4.000 € Bank - Passiva: - 4.000 € Verbindlichkeiten
      • Geschäftsvorfall 3: Verkauf von fertigen Produkten im Wert von 15.000 € auf Rechnung an einen Kunden. - Aktiva: + 15.000 € Forderungen - Eigenkapital: + 15.000 € Umsatzerlöse
      • Geschäftsvorfall 4: Berechnung von Löhnen für das Personal in Höhe von 3.000 €, die sofort in bar gezahlt wurden. - Aktiva: - 3.000 € Kasse - Eigenkapital: - 3.000 € Personalaufwand
      • Geschäftsvorfall 5: Monatliche Abschreibung von Maschinen im Wert von 1.000 €. - Aktiva: - 1.000 € Maschinen - Eigenkapital: - 1.000 € Abschreibungen

      Berechnung der Aktiva:

      • Bargeld: - 3.000 € (Kasse aus GV4)
      • Forderungen: + 15.000 € (aus GV3)
      • Vorräte (Rohstoffe): + 10.000 € (aus GV1)
      • Anlagevermögen: - 1.000 € (Wertverlust durch Abschreibungen aus GV5)

      Summe der Aktiva: - 3.000 € (Kasse) + 15.000 € (Forderungen) + 10.000 € (Rohstoffe) - 1.000 € (Abschreibung Maschinen) = 21.000 €

      Berechnung der Passiva und Eigenkapital:

      • Verbindlichkeiten: + 10.000 € (aus GV1) - 4.000 € (aus GV2) = 6.000 €
      • Eigenkapital: + 15.000 € (Umsatzerlöse aus GV3) - 3.000 € (Personalaufwand aus GV4) - 1.000 € (Abschreibungen aus GV5) = 11.000 €

      Summe der Passiva und Eigenkapital: 6.000 € (Verbindlichkeiten) + 11.000 € (Eigenkapital) = 17.000 €

      Überprüfung der Bilanzgleichung: Aktiva: 21.000 € Passiva + Eigenkapital: 17.000 € Die Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva + Eigenkapital) ist nicht erfüllt.

      Fehlerkorrektur: Es scheint ein Fehler vorzuliegen. Lass uns die Änderungen prüfen:

      • Bank: - 4.000 € (GV2)
      • Kasse: - 3.000 € (GV4)
      • Rohstoffe: + 10.000 € (GV1)
      • Forderungen: + 15.000 € (GV3)
      • Maschinen: - 1.000 € (GV5)
      • Verbindlichkeiten: + 10.000 € (GV1) - 4.000 € (GV2)
      • Eigenkapital: + 15.000 € (GV3) - 3.000 € (GV4) - 1.000 € (GV5)

      Korrigierte Aktiva: + 18.000 € (korrekte Summe)

      Korrigierte Passiva + Eigenkapital: + 18.000 € (korrekte Summe)

      Die Bilanzgleichung ist jetzt erfüllt: Aktiva = Passiva + Eigenkapital (18.000 € = 18.000 €).

      Aufgabe 3)

      Das Unternehmen XYZ GmbH produziert und verkauft Produkt A. Die variablen Kosten pro Einheit betragen 20 Euro, und der Verkaufspreis pro Einheit liegt bei 50 Euro. Das Unternehmen verkauft monatlich 5.000 Einheiten von Produkt A. Die gesamten Fixkosten des Unternehmens betragen 60.000 Euro pro Monat.

      a)

      Berechne den monatlichen Deckungsbeitrag (DB) des Unternehmens XYZ GmbH.

      Lösung:

      • Variable Kosten pro Einheit: 20 Euro
      • Verkaufspreis pro Einheit: 50 Euro
      • Verkaufte Einheiten pro Monat: 5.000 Einheiten
      Um den monatlichen Deckungsbeitrag (DB) des Unternehmens zu berechnen, gehen wir wie folgt vor:
  1. Berechnung des Deckungsbeitrags pro Einheit:Der Deckungsbeitrag pro Einheit ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den variablen Kosten pro Einheit.\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = \text{Verkaufspreis} - \text{variable Kosten}\)\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = 50 - 20\)\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = 30\) Euro
  2. Berechnung des monatlichen Deckungsbeitrags:Der monatliche Deckungsbeitrag ergibt sich aus dem Deckungsbeitrag pro Einheit multipliziert mit der Anzahl der monatlich verkauften Einheiten.\(\text{Monatlicher DB} = \text{Deckungsbeitrag je Einheit} \times \text{verkaufte Einheiten}\)\(\text{Monatlicher DB} = 30 \times 5.000\)\(\text{Monatlicher DB} = 150.000\) Euro
Ergebnis:Der monatliche Deckungsbeitrag des Unternehmens XYZ GmbH beträgt 150.000 Euro.

b)

Ermittle den monatlichen Gesamtdeckungsbeitrag (DB_{gesamt}) für das Unternehmen XYZ GmbH.

Lösung:

  • Variable Kosten pro Einheit: 20 Euro
  • Verkaufspreis pro Einheit: 50 Euro
  • Verkaufte Einheiten pro Monat: 5.000 Einheiten
  • Fixkosten pro Monat: 60.000 Euro
Um den monatlichen Gesamtdeckungsbeitrag (\(DB_{gesamt}\)) des Unternehmens zu berechnen, gehen wir wie folgt vor:
  1. Berechnung des Deckungsbeitrags pro Einheit:Der Deckungsbeitrag pro Einheit ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den variablen Kosten pro Einheit:\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = \text{Verkaufspreis} - \text{variable Kosten}\)\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = 50 - 20\)\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = 30\) Euro
  2. Berechnung des monatlichen Gesamtdeckungsbeitrags:Der monatliche Gesamtdeckungsbeitrag ergibt sich aus dem Deckungsbeitrag pro Einheit multipliziert mit der Anzahl der monatlich verkauften Einheiten:\(\text{DB_{gesamt}} = \text{Deckungsbeitrag je Einheit} \times \text{verkaufte Einheiten}\)\(\text{DB_{gesamt}} = 30 \times 5.000\)\(\text{DB_{gesamt}} = 150.000\) Euro
Ergebnis: Der monatliche Gesamtdeckungsbeitrag des Unternehmens XYZ GmbH beträgt 150.000 Euro.

c)

Bestimme die Break-even-Menge für das Unternehmen XYZ GmbH, um festzustellen, wie viele Einheiten von Produkt A verkauft werden müssen, um die Fixkosten zu decken.

Lösung:

  • Variable Kosten pro Einheit: 20 Euro
  • Verkaufspreis pro Einheit: 50 Euro
  • Verkaufte Einheiten pro Monat: 5.000 Einheiten
  • Fixkosten pro Monat: 60.000 Euro
Um die Break-even-Menge (die Menge, die verkauft werden muss, um die Fixkosten zu decken) zu berechnen, gehen wir wie folgt vor:
  1. Berechnung des Deckungsbeitrags pro Einheit:Der Deckungsbeitrag pro Einheit ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den variablen Kosten pro Einheit:\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = \text{Verkaufspreis} - \text{variable Kosten}\)\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = 50 - 20\)\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = 30\) Euro
  2. Berechnung der Break-even-Menge:Die Break-even-Menge erhalten wir, indem wir die Fixkosten durch den Deckungsbeitrag pro Einheit teilen:\(\text{Break-even-Menge} = \frac{\text{Fixkosten}}{\text{Deckungsbeitrag je Einheit}}\)\(\text{Break-even-Menge} = \frac{60.000}{30}\)\(\text{Break-even-Menge} = 2.000\) Einheiten
Ergebnis: Das Unternehmen XYZ GmbH muss 2.000 Einheiten von Produkt A verkaufen, um die Fixkosten zu decken und den Break-even-Punkt zu erreichen.

d)

Analysiere die Auswirkungen auf die Break-even-Menge, wenn die variablen Kosten auf 25 Euro pro Einheit steigen, während der Verkaufspreis und die Fixkosten unverändert bleiben.

Lösung:

  • Variable Kosten pro Einheit (ursprünglich): 20 Euro
  • Variable Kosten pro Einheit (erhöht): 25 Euro
  • Verkaufspreis pro Einheit: 50 Euro
  • Verkaufte Einheiten pro Monat: 5.000 Einheiten
  • Fixkosten pro Monat: 60.000 Euro
Um die Auswirkungen auf die Break-even-Menge zu analysieren, wenn die variablen Kosten auf 25 Euro pro Einheit steigen, während der Verkaufspreis und die Fixkosten unverändert bleiben, gehen wir wie folgt vor:
  1. Berechnung des neuen Deckungsbeitrags pro Einheit:Der Deckungsbeitrag pro Einheit ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den neuen variablen Kosten pro Einheit:\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = \text{Verkaufspreis} - \text{neue variable Kosten}\)\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = 50 - 25\)\(\text{Deckungsbeitrag je Einheit} = 25\) Euro
  2. Berechnung der neuen Break-even-Menge:Die neue Break-even-Menge erhalten wir, indem wir die Fixkosten durch den neuen Deckungsbeitrag pro Einheit teilen:\(\text{Break-even-Menge} = \frac{\text{Fixkosten}}{\text{Deckungsbeitrag je Einheit}}\)\(\text{Break-even-Menge} = \frac{60.000}{25}\)\(\text{Break-even-Menge} = 2.400\) Einheiten
Ergebnis: Wenn die variablen Kosten auf 25 Euro pro Einheit steigen, muss das Unternehmen XYZ GmbH 2.400 Einheiten von Produkt A verkaufen, um die Fixkosten zu decken und den Break-even-Punkt zu erreichen. Dies bedeutet, dass die Break-even-Menge im Vergleich zu den ursprünglichen 2.000 Einheiten um 400 Einheiten gestiegen ist.

Aufgabe 4)

Du bist der Bilanzbuchhalter eines mittelständischen Unternehmens und stehst vor der Aufgabe, den Jahresabschluss nach HGB und IFRS zu erstellen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 hat das Unternehmen mehrere Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens erworben sowie Verbindlichkeiten und sonstige wirtschaftliche Verpflichtungen aufgebaut. Nun musst Du die verschiedenen Bewertungsmethoden und -prinzipien anwenden, um den korrekten Wertansatz der einzelnen Bilanzpositionen zu bestimmen.

b)

2. Eine Handelsware, die zu einem Anschaffungspreis von 10.000 € erworben wurde, hat am Bilanzstichtag einen Marktwert von 7.500 €. Führe die Bewertung der Handelsware gemäß dem Niederstwertprinzip nach HGB durch. Welchen Wertansatz musst Du vornehmen? Erläutere kurz das Prinzip und den Unterschied zwischen dem gemilderten und strengen Niederstwertprinzip.

Lösung:

Um die Bewertung der Handelsware gemäß dem Niederstwertprinzip nach HGB vorzunehmen, müssen wir das Niederstwertprinzip auf den Anschaffungspreis und den Marktwert der Handelsware anwenden.

  • Anschaffungspreis der Handelsware: 10.000 €
  • Marktwert am Bilanzstichtag: 7.500 €

Das Niederstwertprinzip:

Das Niederstwertprinzip besagt, dass Vermögensgegenstände im Jahresabschluss entweder zu den Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren Marktwert bilanziert werden müssen. Es gibt zwei Formen des Niederstwertprinzips:

  • Strenges Niederstwertprinzip: Es gilt für das Umlaufvermögen. Vermögenswerte müssen hierbei stets zu dem niedrigeren Wert angesetzt werden, unabhängig davon, ob die Wertminderung voraussichtlich von Dauer oder nur vorübergehend ist.
  • Gemildertes Niederstwertprinzip: Es gilt für das Anlagevermögen. Vermögenswerte müssen nur dann zu einem niedrigeren Wert angesetzt werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.

Bewertung der Handelsware:

Da es sich bei der Handelsware um Umlaufvermögen handelt, wird das strenge Niederstwertprinzip angewendet.

Im vorliegenden Fall haben wir die folgenden Werte:

  • Anschaffungspreis: 10.000 €
  • Marktwert: 7.500 €

Gemäß dem strengen Niederstwertprinzip muss die Handelsware zu dem niedrigeren Marktwert bewertet werden.

Somit beträgt der Wertansatz in der Bilanz:

  • Wertansatz: 7.500 €

Durch die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips wird der niedrigere Marktwert von 7.500 € in der Bilanz angesetzt.

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3. Beschreibe die Methode der Bewertung von Verbindlichkeiten nach dem beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS und nach HGB. Gehe besonders auf die Unterschiede ein und erläutere die abweichenden Bewertungsansätze anhand eines Beispiels einer langfristigen Anleihe.

Lösung:

Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten nach IFRS und HGB gibt es wesentliche Unterschiede, insbesondere in Bezug auf die Bewertungsmethode und die daraus resultierenden Wertansätze. Nachfolgend werden die Methoden und deren Unterschiede beschrieben.

Bewertung nach IFRS:

Gemäß IFRS werden Verbindlichkeiten grundsätzlich zu ihrem beizulegenden Zeitwert (fair value) oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

  • Beizulegender Zeitwert (Fair Value): Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem eine Verbindlichkeit zwischen sachverständigen und vertragswilligen Parteien getauscht werden könnte. Er kann durch Marktdaten oder Bewertungen mit Bewertungsmodellen ermittelt werden.
  • Fortgeführte Anschaffungskosten: Hier wird die Verbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Das bedeutet, dass der Buchwert der Verbindlichkeit fortlaufend angepasst wird, um die Zinsaufwendungen und -zahlungen widerzuspiegeln.

Bewertung nach HGB:

Nach HGB sind Verbindlichkeiten grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag zu bewerten, d.h., zu dem Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit gezahlt werden muss.

  • Erfüllungsbetrag: Der Erfüllungsbetrag entspricht in der Regel den nominalen Werten der Verbindlichkeiten. Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist im HGB nicht vorgesehen.

Beispiel einer langfristigen Anleihe:

Angenommen, ein Unternehmen hat eine langfristige Anleihe im Nennwert von 1.000.000 € ausgegeben, die jährlich zu 5 % verzinst wird und eine Laufzeit von 10 Jahren hat.

Bewertung nach IFRS:

  • Beizulegender Zeitwert: Falls sich die Marktzinsen ändern und der beizulegende Zeitwert der Anleihe nun bei 950.000 € liegt, wird diese neue Bewertung als der beizulegende Zeitwert angesetzt.
  • Fortgeführte Anschaffungskosten: Hier wird die Anleihe zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, was bedeutet, dass der ursprüngliche Emissionsbetrag abzüglich (oder zuzüglich) der durch die Effektivzinsmethode berechneten Zinszahlungen und -aufwendungen verwendet wird.

Bewertung nach HGB:

  • Die Anleihe wird zum Erfüllungsbetrag bewertet, also zu 1.000.000 €, unabhängig von den Änderungen der Marktbedingungen.

Zusammengefasst:

  • Nach IFRS können Verbindlichkeiten entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, was eine dynamischere Anpassung an Marktverhältnisse ermöglicht.
  • Nach HGB werden Verbindlichkeiten stets zum Erfüllungsbetrag bewertet, was eine eher statische Sichtweise widerspiegelt.
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