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Recht - Cheatsheet
Vertragsschluss: Angebot und Annahme Definition: Vertragsschluss erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme. Details: Angebot: Rechtsverbindliche Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält Annahme: Vorbehaltlose Zustimmung zum Angebot, formfrei Zugang: Willenserklärungen müssen zugehen, um wirksam zu werden Bindung: Durch Angebot gebunden, auß...

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Vertragsschluss: Angebot und Annahme

Definition:

Vertragsschluss erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme.

Details:

  • Angebot: Rechtsverbindliche Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält
  • Annahme: Vorbehaltlose Zustimmung zum Angebot, formfrei
  • Zugang: Willenserklärungen müssen zugehen, um wirksam zu werden
  • Bindung: Durch Angebot gebunden, außer bei Freizeichnungsklauseln
  • Kommt kein Vertrag zustande, wenn Annahmeerklärung vom Angebot abweicht (neues Angebot).

Mängel und Vertragsbruch

Definition:

Mängel: Fehler/Zustandsabweichungen an einer Leistung/Sache. Vertragsbruch: Nichterfüllung vertragsgemäßer Pflichten.

Details:

  • Arten von Mängeln: Sachmängel, Rechtsmängel
  • § 434 BGB definiert Sachmangel
  • Rechte des Käufers bei Mängeln: § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
  • Verjährung von Mängelansprüchen: 2 Jahre (§ 438 BGB)
  • Vertragsbruch: Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten
  • Folgen: Schadensersatz (§ 280 BGB), Rücktritt (§ 323 BGB), Minderung (§ 441 BGB)

Handelsvertretung und Prokura

Definition:

Handelsvertretung: selbständiger Gewerbetreibender, vermittelt Geschäfte für andere. Prokura: weitreichende Vollmacht für handelsrechtliche Vertretung.

Details:

  • Handelsvertretung: §§ 84-92c HGB
  • Pflichten des Handelsvertreters: Bemühungen um Geschäftsabschlüsse, Interessenwahrung
  • Rechte des Handelsvertreters: Provision, Ausgleichsanspruch
  • Prokura: § 48 HGB
  • Erteilung der Prokura: nur durch Kaufmann, Eintragung ins Handelsregister
  • Umfang: alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäfte
  • Einschränkungen: Grundlagengeschäfte, Privatgeschäfte

Unterschied zwischen Handels- und Bürgerlichem Recht

Definition:

Unterschied zwischen Handels- und Bürgerlichem Recht: Handelsrecht regelt besondere Vorschriften für Kaufleute, während das Bürgerliche Recht allgemeines Privatrecht ist.

Details:

  • Handelsrecht ist im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt.
  • Bürgerliches Recht ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
  • Handelsrecht hat Vorrang vor Bürgerlichem Recht bei Kaufleuten.
  • Bürgerliches Recht gilt für alle natürlichen und juristischen Personen.
  • Beispiele für spezifische Vorschriften im Handelsrecht: Kaufmannseigenschaften, Handelsregister, Buchführungspflichten.
  • Unter Sondervorschriften im Handelsrecht fallen z.B. die Firma und Prokura.

Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane

Definition:

Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane in Handels- und Gesellschaftsrecht: Regeln für die Organmitglieder zur Führung der Gesellschaft. Enthalten in BGB, HGB, GmbHG und AktG. Verantwortlich für ordnungsgemäße Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.

Details:

  • Rechte: Zugang zu Informationen, Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Stimmberechtigung, Vergütung.
  • Pflichten: Sorgfaltspflicht, Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Aufstellungspflicht von Jahresabschlüssen.
  • Gesellschaftsorgane: Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung.
  • Haftung: Bei Pflichtverletzung persönliche Haftung möglich, Entlastung durch D&O-Versicherungen.

Haftungsregelungen der Gesellschafter

Definition:

Haftungsregelungen der Gesellschafter bestimmen, inwieweit Gesellschafter bei Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haften.

Details:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Persönliche und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter (\[§ 128 HGB\])
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Wie bei GbR, alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen (\[§ 128 HGB\])
  • Kommanditgesellschaft (KG): Komplementär haftet unbeschränkt, Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage (\[§ 171 HGB\])
  • Gemeinschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt, Gesellschafter haften nicht persönlich (\[§ 13 GmbHG\])
  • Aktiengesellschaft (AG): Gesellschafter (Aktionäre) haften nur mit ihrer Einlage (\[§ 1 AktG\])

Kündigungsschutz und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Definition:

Kündigungsschutz: rechtliche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer gegen willkürliche Kündigungen. Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beendigung durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Fristablauf.

Details:

  • Kündigungsarten: ordentliche Kündigung (fristgerecht), außerordentliche Kündigung (fristlos)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen
  • wichtige Fristen: Kündigungsfrist, Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß $622 BGB
  • Kündigungsschutz im Betrieb: Betriebsratanhörungspflicht nach $102 BetrVG
  • besonderer Kündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder
  • Beendigungsmöglichkeiten: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Ablauf von befristeten Verträgen
  • Formvorschriften: Schriftform der Kündigung nach $623 BGB

Analyse von Fallstudien

Definition:

Analyse von realen oder hypothetischen Fällen, um rechtliche Prinzipien in der Praxis anzuwenden und deren Implikationen zu verstehen.

Details:

  • Identifikation relevanter rechtlicher Fakten
  • Anwendung von Rechtsvorschriften auf den Fall
  • Prüfung der Parteienpositionen
  • Ermittlung rechtlicher Konfliktpunkte
  • Entwicklung von Lösungsvorschlägen
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