Vertragsschluss: Angebot und Annahme
Definition:
Vertragsschluss erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme.
Details:
- Angebot: Rechtsverbindliche Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält
- Annahme: Vorbehaltlose Zustimmung zum Angebot, formfrei
- Zugang: Willenserklärungen müssen zugehen, um wirksam zu werden
- Bindung: Durch Angebot gebunden, außer bei Freizeichnungsklauseln
- Kommt kein Vertrag zustande, wenn Annahmeerklärung vom Angebot abweicht (neues Angebot).
Mängel und Vertragsbruch
Definition:
Mängel: Fehler/Zustandsabweichungen an einer Leistung/Sache. Vertragsbruch: Nichterfüllung vertragsgemäßer Pflichten.
Details:
- Arten von Mängeln: Sachmängel, Rechtsmängel
- § 434 BGB definiert Sachmangel
- Rechte des Käufers bei Mängeln: § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
- Verjährung von Mängelansprüchen: 2 Jahre (§ 438 BGB)
- Vertragsbruch: Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten
- Folgen: Schadensersatz (§ 280 BGB), Rücktritt (§ 323 BGB), Minderung (§ 441 BGB)
Handelsvertretung und Prokura
Definition:
Handelsvertretung: selbständiger Gewerbetreibender, vermittelt Geschäfte für andere. Prokura: weitreichende Vollmacht für handelsrechtliche Vertretung.
Details:
- Handelsvertretung: §§ 84-92c HGB
- Pflichten des Handelsvertreters: Bemühungen um Geschäftsabschlüsse, Interessenwahrung
- Rechte des Handelsvertreters: Provision, Ausgleichsanspruch
- Prokura: § 48 HGB
- Erteilung der Prokura: nur durch Kaufmann, Eintragung ins Handelsregister
- Umfang: alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäfte
- Einschränkungen: Grundlagengeschäfte, Privatgeschäfte
Unterschied zwischen Handels- und Bürgerlichem Recht
Definition:
Unterschied zwischen Handels- und Bürgerlichem Recht: Handelsrecht regelt besondere Vorschriften für Kaufleute, während das Bürgerliche Recht allgemeines Privatrecht ist.
Details:
- Handelsrecht ist im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt.
- Bürgerliches Recht ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
- Handelsrecht hat Vorrang vor Bürgerlichem Recht bei Kaufleuten.
- Bürgerliches Recht gilt für alle natürlichen und juristischen Personen.
- Beispiele für spezifische Vorschriften im Handelsrecht: Kaufmannseigenschaften, Handelsregister, Buchführungspflichten.
- Unter Sondervorschriften im Handelsrecht fallen z.B. die Firma und Prokura.
Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane
Definition:
Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane in Handels- und Gesellschaftsrecht: Regeln für die Organmitglieder zur Führung der Gesellschaft. Enthalten in BGB, HGB, GmbHG und AktG. Verantwortlich für ordnungsgemäße Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
Details:
- Rechte: Zugang zu Informationen, Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Stimmberechtigung, Vergütung.
- Pflichten: Sorgfaltspflicht, Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Aufstellungspflicht von Jahresabschlüssen.
- Gesellschaftsorgane: Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung.
- Haftung: Bei Pflichtverletzung persönliche Haftung möglich, Entlastung durch D&O-Versicherungen.
Haftungsregelungen der Gesellschafter
Definition:
Haftungsregelungen der Gesellschafter bestimmen, inwieweit Gesellschafter bei Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haften.
Details:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Persönliche und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter (\[§ 128 HGB\])
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Wie bei GbR, alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen (\[§ 128 HGB\])
- Kommanditgesellschaft (KG): Komplementär haftet unbeschränkt, Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage (\[§ 171 HGB\])
- Gemeinschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt, Gesellschafter haften nicht persönlich (\[§ 13 GmbHG\])
- Aktiengesellschaft (AG): Gesellschafter (Aktionäre) haften nur mit ihrer Einlage (\[§ 1 AktG\])
Kündigungsschutz und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Definition:
Kündigungsschutz: rechtliche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer gegen willkürliche Kündigungen. Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Beendigung durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Fristablauf.
Details:
- Kündigungsarten: ordentliche Kündigung (fristgerecht), außerordentliche Kündigung (fristlos)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen
- wichtige Fristen: Kündigungsfrist, Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß $622 BGB
- Kündigungsschutz im Betrieb: Betriebsratanhörungspflicht nach $102 BetrVG
- besonderer Kündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder
- Beendigungsmöglichkeiten: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Ablauf von befristeten Verträgen
- Formvorschriften: Schriftform der Kündigung nach $623 BGB
Analyse von Fallstudien
Definition:
Analyse von realen oder hypothetischen Fällen, um rechtliche Prinzipien in der Praxis anzuwenden und deren Implikationen zu verstehen.
Details:
- Identifikation relevanter rechtlicher Fakten
- Anwendung von Rechtsvorschriften auf den Fall
- Prüfung der Parteienpositionen
- Ermittlung rechtlicher Konfliktpunkte
- Entwicklung von Lösungsvorschlägen