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Recht - Exam
Aufgabe 1) Fallbeispiel: Paul betreibt ein Unternehmen, das Büromöbel vertreibt. Am 1. November sendet er eine E-Mail an die Firma XYZ GmbH und bietet an, 50 Schreibtische zum Preis von 200 € pro Stück zu liefern. In seiner E-Mail gibt Paul an, dass das Angebot bis zum 5. November gilt. Am 4. November erhält Paul eine E-Mail von der Firma XYZ GmbH, in der sie 40 Schreibtische zu einem Preis von 18...

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Aufgabe 1)

Fallbeispiel:Paul betreibt ein Unternehmen, das Büromöbel vertreibt. Am 1. November sendet er eine E-Mail an die Firma XYZ GmbH und bietet an, 50 Schreibtische zum Preis von 200 € pro Stück zu liefern. In seiner E-Mail gibt Paul an, dass das Angebot bis zum 5. November gilt. Am 4. November erhält Paul eine E-Mail von der Firma XYZ GmbH, in der sie 40 Schreibtische zu einem Preis von 180 € pro Stück bestellt. Paul akzeptiert das Angebot am 6. November. Am 7. November sendet die Firma XYZ GmbH eine weitere E-Mail, in der sie mitteilt, dass sie nun doch 50 Schreibtische zu dem ursprünglich angebotenen Preis von 200 € pro Stück bestellen möchten. Paul möchte die Bestellung nun nicht mehr annehmen.

  • Angebot: Rechtsverbindliche Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält.
  • Annahme: Vorbehaltlose Zustimmung zum Angebot, formfrei.
  • Zugang: Willenserklärungen müssen zugehen, um wirksam zu werden.
  • Bindung: Durch Angebot gebunden, außer bei Freizeichnungsklauseln.
  • Kommt kein Vertrag zustande, wenn Annahmeerklärung vom Angebot abweicht (neues Angebot).

a)

Unter analoge Anwendung der bereitgestellten Notizen, erläutere, ob zwischen Paul und der Firma XYZ GmbH ein Vertrag zustande gekommen ist, als die Firma XYZ GmbH das erste Gegenangebot am 4. November gemacht hat.

Lösung:

Analyse:Um zu klären, ob zwischen Paul und der Firma XYZ GmbH ein Vertrag zustande gekommen ist, als die Firma XYZ GmbH das erste Gegenangebot am 4. November gemacht hat, müssen wir die folgenden Punkte untersuchen:

  • Angebot: Paul hat am 1. November ein rechtsverbindliches Angebot gemacht, 50 Schreibtische zu je 200 € zu verkaufen. Dieses Angebot war bis zum 5. November gültig.
  • Annahme: Die Firma XYZ GmbH hat Paul am 4. November ihrerseits eine E-Mail gesendet, in der sie 40 Schreibtische zu je 180 € bestellen wollte. Dies weicht von Pauls ursprünglichem Angebot ab.
  • Kommt kein Vertrag zustande, wenn Annahmeerklärung vom Angebot abweicht (neues Angebot): Die Antwort der Firma XYZ GmbH am 4. November stellt kein einfaches Akzeptieren des Angebots dar, sondern vielmehr ein neues Gegenangebot.
  • Zugang: Paul hat dieses Gegenangebot der Firma XYZ GmbH am 6. November angenommen.
Schlussfolgerung:Da die Firma XYZ GmbH ihr Angebot abgeändert hat (40 Schreibtische zu 180 €), handelt es sich hierbei um ein neues Angebot. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieses Gegenangebot von Paul angenommen wird. Paul hat das Gegenangebot am 6. November akzeptiert. Somit kam ein Vertrag zwischen Paul und der Firma XYZ GmbH zustande, allerdings über 40 Schreibtische zu je 180 €.

b)

Diskutiere die Rechtswirksamkeit der Annahme durch Paul am 6. November im Kontext des ersten Gegenangebots der Firma XYZ GmbH und erläutere, ob hier ein Vertrag entstanden ist.

Lösung:

Analyse der Rechtswirksamkeit der Annahme durch Paul am 6. November:Um zu klären, ob Pauls Annahme des ersten Gegenangebots am 6. November rechtswirksam ist und ob ein Vertrag entstanden ist, betrachten wir die folgenden Aspekte:

  • Angebot: Am 1. November macht Paul ein initiales Angebot, 50 Schreibtische zu je 200 € zu verkaufen. Dieses Angebot war bis zum 5. November gültig.
  • Gegenangebot: Am 4. November sendet die Firma XYZ GmbH eine E-Mail an Paul, in der sie anbietet, 40 Schreibtische zu je 180 € zu kaufen. Dieses Gegenangebot weicht von Pauls ursprünglichem Angebot ab und gilt somit als eigenes neues Angebot.
  • Annahme: Paul akzeptiert das Gegenangebot der Firma XYZ GmbH am 6. November.
  • Zugang: Für die Wirksamkeit der Annahme ist es entscheidend, dass die Annahmeerklärung Paul rechtzeitig zugeht. In diesem Fall hat die Annahme des Gegenangebots am 6. November stattgefunden, und dieser Zeitpunkt ist für die Rechtswirksamkeit zu berücksichtigen.
Schlussfolgerung:Durch die E-Mail der Firma XYZ GmbH am 4. November mit dem Angebot, 40 Schreibtische zu je 180 € zu kaufen, ist ein neues Angebot entstanden. Pauls Annahme dieses neuen Angebots am 6. November ist wirksam, da sie auf das geänderte Angebot der Firma XYZ GmbH eingegangen ist. Somit ist durch die Annahme von Paul am 6. November ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Dieser Vertrag bezieht sich auf den Verkauf von 40 Schreibtischen zu je 180 €.Das spätere Angebot der Firma XYZ GmbH am 7. November, nun doch 50 Schreibtische zu dem ursprünglich angebotenen Preis von 200 € zu kaufen, stellt ein weiteres neues Angebot dar. Paul ist jedoch nicht verpflichtet, dieses neue Angebot anzunehmen, da bereits ein gültiger Vertrag über die 40 Schreibtische besteht.

c)

Überprüfe, ob und inwiefern die Firma XYZ GmbH am 7. November ein bindendes Angebot an Paul gemacht hat und ob Paul verpflichtet ist, dieses Angebot anzunehmen.

Lösung:

Überprüfung des Angebots der Firma XYZ GmbH am 7. November:Um zu klären, ob die Firma XYZ GmbH am 7. November ein bindendes Angebot an Paul gemacht hat und ob Paul verpflichtet ist, dieses Angebot anzunehmen, sehen wir uns folgende Punkte an:

  • Angebot der Firma XYZ GmbH am 7. November: Die Firma XYZ GmbH hat am 7. November Paul ein neues Angebot gemacht, 50 Schreibtische zu je 200 € zu kaufen. Dies ist rechtlich als neues eigenständiges Angebot zu bewerten, da es sich von den vorhergehenden Kommunikation unterscheidet.
  • Bindung: Wie im Kontext dargestellt, ist ein Anbieter durch sein Angebot gebunden, sofern keine Freizeichnungsklauseln vorhanden sind. Diese Bindung gilt allerdings nur innerhalb der vorgegebenen Frist – hier bis zum 5. November. Danach ist Paul nicht mehr an sein ursprüngliches Angebot gebunden.
  • Kommt kein Vertrag zustande, wenn Annahmeerklärung vom Angebot abweicht (neues Angebot): Da die Annahme der Firma XYZ GmbH am 7. November inhaltlich dem ursprünglichen Angebot von Paul entspricht (50 Schreibtische zu 200 €), handelt es sich nicht um ein Gegenangebot, sondern um ein neues, unabhängiges Angebot der Firma an Paul.
  • Verpflichtung zur Annahme: Paul ist rechtlich nicht verpflichtet, dieses neue Angebot anzunehmen. Verträge kommen grundsätzlich nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, das heißt durch Angebot und Annahme. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Paul, ein neues Angebot anzunehmen, selbst wenn er zuvor ein ähnliches Angebot gemacht hat, das inzwischen abgelaufen ist.
Schlussfolgerung:Das Angebot der Firma XYZ GmbH am 7. November ist ein eigenständiges, bindendes Angebot an Paul, 50 Schreibtische zu je 200 € zu verkaufen. Paul ist jedoch rechtlich nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen, da bereits ein Vertrag über den Verkauf von 40 Schreibtischen zu je 180 € zustande gekommen ist und das neue Angebot zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt ist (nach Ablauf der ursprünglichen Bindungsfrist). Paul kann das neue Angebot ablehnen und ist nicht durch die vorherige Kommunikation gebunden.

d)

Angenommen, Paul hat Zusatzklauseln in sein ursprüngliches Angebot eingefügt, die ihm das Rücktrittsrecht ermöglichen. Überlege, wie sich solche Freizeichnungsklauseln auf die Vertragsverhandlungen auswirken könnten und ob Paul trotzdem die Schreibtische liefern müsste.

Lösung:

Freizeichnungsklauseln und ihre Auswirkungen auf die Vertragsverhandlungen:Wenn Paul in sein ursprüngliches Angebot Zusatzklauseln eingefügt hätte, die ihm das Recht zum Rücktritt ermöglichen, müssen diese Freizeichnungsklauseln bei der Beurteilung der Vertragsverhandlungen berücksichtigt werden. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Definition von Freizeichnungsklauseln: Freizeichnungsklauseln sind Vertragsklauseln, die dem Angebotssteller erlauben, sich unter bestimmten Bedingungen von der Bindung an das Angebot zu lösen. Solche Bedingungen könnten beispielsweise im Falle von Lieferschwierigkeiten, Preisänderungen bei Lieferanten oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen gelten.
  • Wirkung der Freizeichnungsklauseln: Diese Klauseln beseitigen oder mindern die rechtliche Bindung des Angebotsstellers an sein ursprünglich gemacht Angebot. Das bedeutet, dass Paul sich unter den in den Klauseln genannten Bedingungen von seinem Angebot zurückziehen kann, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
  • Einfluss auf die Vertragsverhandlungen: Falls Paul eine Freizeichnungsklausel in sein ursprüngliches Angebot eingefügt hat, wäre er nicht an das Angebot gebunden, wenn die Bedingungen der Klausel eingetreten sind. Die Firma XYZ GmbH könnte auf Grundlage dessen kein bindendes Geschäft fordern, wenn die Freizeichnungsklausel greift.
Konkrete Anwendung auf den Fall:Angenommen, Paul hat tatsächlich eine Freizeichnungsklausel in sein Angebot eingefügt, die ihm ein Rücktrittsrecht gewährt. Dann wäre das ursprüngliche Angebot vom 1. November nicht mehr bindend, falls die Bedingungen für den Rücktritt erfüllt sind. In diesem Fall hätte Paul das Recht, das Angebot bis zum 5. November zurückzuziehen oder die Annahme der Bestellung am 7. November abzulehnen.
  • Beispiel: Paul könnte eine Klausel eingefügt haben, dass er sich das Recht vorbehält, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Preise für Rohmaterialien um einen bestimmten Prozentsatz steigen. Wenn ein solcher Preisanstieg tatsächlich eingetreten ist, könnte Paul die Lieferung der Schreibtische verweigern.
Schlussfolgerung:Freizeichnungsklauseln hätten einen erheblichen Einfluss auf die Vertragsverhandlungen und würden Paul ermöglichen, die Lieferung der Schreibtische unter bestimmten Bedingungen abzulehnen. Somit müsste Paul, bei Vorliegen einer solchen Klausel, nicht zwingend die Schreibtische liefern, selbst wenn die Firma XYZ GmbH das ursprüngliche Angebot am 7. November annehmen möchte.

Aufgabe 2)

Du bist der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, das 500 Laptops zur Ausstattung eines neuen Büros bestellt hat. Nach Lieferung stellt sich heraus, dass 150 Laptops nicht funktionieren. Untersuche die rechtlichen Möglichkeiten, die Du als Käufer nach deutschem Recht hast, um mit dieser Situation umzugehen.

a)

Untersuche, welche Art von Mangel (Sachmangel oder Rechtsmangel) bei den Laptops vorliegt und zitiere die entsprechenden Gesetzesstellen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

  • Beschreibe den relevanten Paragraphen des BGB zur Definition eines Sachmangels und erläutere anhand der Informationen im Hauptteil der Aufgabe, warum es sich um einen Sachmangel handelt.

Lösung:

Unter einem Sachmangel versteht das deutsche Recht einen Mangel an der Sache selbst, der ihre Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder aufhebt. Nach Lieferung von 500 Laptops sind 150 davon nicht funktionsfähig, weshalb hier ein Sachmangel vorliegt.

Relevanter Paragraph des BGB

  • Der Paragraph 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschreibt, wann eine Sache als frei von Sachmängeln gilt:
  • § 434 BGB Sachmangel
  • (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
  • 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
  • 2. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
  • (2) Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer unsachgemäß durchgeführt worden ist.
  • (3) Ein Sachmangel liegt ferner vor, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

In diesem Fall sind 150 der gelieferten Laptops nicht funktionsfähig und somit nicht für die vorausgesetzte Verwendung geeignet, was einen Sachmangel darstellt. Da die Laptops ihre vereinbarte Beschaffenheit nicht haben und sich nicht für die gewöhnliche bzw. vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen, erfüllen sie den Tatbestand des § 434 BGB.

b)

Welche Rechte kannst Du gemäß § 437 BGB geltend machen? Erläutere die möglichen Rechtsfolgen einer Mängelanzeige.

  • Definiere jede der Rechte, die unter § 437 BGB fallen, und beschreibe, was sie in diesem speziellen Fall bedeuten könnten (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz).

Lösung:

Gemäß § 437 BGB hat der Käufer im Falle eines Sachmangels verschiedene Rechte. Diese Rechte umfassen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz. Im Fall der nicht funktionsfähigen Laptops sieht das wie folgt aus:

Relevanter Paragraph des BGB

  • Der Paragraph 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert die Rechte des Käufers bei Mängeln:
  • § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
  • Wenn die Sache mangelhaft ist, kann der Käufer, soweit die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
  • 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
  • 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Absatz 5 vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und
  • 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

1. Nacherfüllung

Der Käufer kann vom Verkäufer verlangen, den Mangel zu beheben. Dies kann durch Reparatur der defekten Laptops oder durch Austausch gegen funktionsfähige Laptops erfolgen. In diesem speziellen Fall bedeutet das, dass der Verkäufer die defekten 150 Laptops entweder reparieren oder durch neue, funktionierende Laptops ersetzen muss.

2. Rücktritt

Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall der Laptops würde das bedeuten, dass der Vertrag über die 150 defekten Laptops rückgängig gemacht wird und der Käufer den Kaufpreis für diese Geräte zurückerhält.

3. Minderung

Statt zurückzutreten, kann der Käufer auch die Minderung des Kaufpreises verlangen. Dies bedeutet, dass der Kaufpreis entsprechend dem Wert der mangelhaften Laptops reduziert wird. Im vorliegenden Fall könnte der Kaufpreis für die 150 defekten Laptops gemindert werden.

4. Schadensersatz

Der Käufer kann zudem Schadensersatz geltend machen, wenn ihm durch die mangelhaften Laptops weitere Schäden entstanden sind. Dies könnte zum Beispiel entgangener Gewinn oder zusätzliche Kosten für Ersatzgeräte sein. In diesem Fall könnte der Käufer vom Verkäufer Ersatz für alle durch die nicht funktionsfähigen Laptops entstandenen Schäden fordern.

c)

Berechne, wie lange Du Zeit hast, um Deine Ansprüche wegen der Mängel geltend zu machen, und erkläre die Verjährungsfrist gemäß § 438 BGB.

  • Bestimme den Zeitpunkt ab dem die Verjährungsfrist zu laufen beginnt und gehe auf Sonderfälle ein, die die Frist verlängern oder verkürzen könnten.

Lösung:

Gemäß § 438 BGB gelten bestimmte Verjährungsfristen für Ansprüche aus Sachmängeln. Diese Fristen regeln, wie lange Du als Käufer Zeit hast, um Ansprüche wegen der Mängel geltend zu machen.

Relevanter Paragraph des BGB

  • Der Paragraph 438 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt die Verjährungsfristen für Mängelansprüche:
  • § 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche
  • (1) Die in den §§ 437 Nr. 1 und Nr. 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
  • 1. in zwei Jahren bei Sachen, die nicht für ein Bauwerk verwendet worden sind und deren Mangelhaftigkeit nicht auf das Vorhandensein eines Rechtsmangels beruht,
  • 2. in fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
  • 3. in der Regel dreißig Jahre bei Mängeln, die auf einem dinglichen Recht eines Dritten beruhen, aufgrund dessen der Dritte die Herausgabe der Sache verlangen kann, oder bei sonstigen Rechtsmängeln.
  • (2) Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache.

Verjährungsfrist für die Laptops

In Deinem Fall gilt die allgemeine Verjährungsfrist von zwei Jahren für Sachmängel gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB, da die Laptops nicht für ein Bauwerk verwendet wurden und es sich nicht um einen Rechtsmangel handelt.

Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Laptops. Das bedeutet, dass Du von dem Zeitpunkt an, ab dem die Laptops geliefert wurden, zwei Jahre Zeit hast, um Ansprüche wegen der Mängel geltend zu machen.

Sonderfälle

  • Die Verjährungsfrist kann sich verlängern, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Du Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hast, jedoch nicht mehr als zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (§ 438 Abs. 3 BGB).
  • Eine Verkürzung der Verjährungsfrist ist in Verbrauchergeschäften unzulässig. Sie kann jedoch in anderen Fällen durch vertragliche Vereinbarung erfolgen, darf jedoch nicht unter einem Jahr liegen, wenn der Verkäufer in einem individuellen Vertrag ihre Verkürzung vereinbart.

In Deinem Fall beginnt die Verjährungsfrist mit der Ablieferung der Laptops und beträgt in der Regel zwei Jahre.

d)

Falls der Lieferant Deine Aufforderung zur Nacherfüllung ablehnt, welche weiteren Möglichkeiten stehen Dir offen? Zitiere und erläutere die relevanten Paragraphen aus dem BGB.

  • Beziehe Dich insbesondere auf §§ 323 und 441 BGB und erkläre die Bedingungen und Konsequenzen eines Rücktritts oder einer Minderung des Kaufpreises bei Vertragsbruch.

Lösung:

Wenn der Lieferant Deine Aufforderung zur Nacherfüllung ablehnt, bieten Dir das BGB weitere Möglichkeiten, wie Rücktritt vom Vertrag und Minderung des Kaufpreises. Im Folgenden werden die relevanten Paragraphen und ihre Bedingungen sowie Konsequenzen erläutert:

Relevante Paragraphen des BGB

  • § 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
  • (1) Erbringt der Schuldner bei einem gegenseitigen Vertrag eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
  • (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
  • (5) Ist der Schuldner zur Nacherfüllung nicht berechtigt, kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Gläubiger unzumutbar ist.
  • § 441 BGB Minderung
  • (1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern.
  • (2) Minderung bedeutet, dass der Kaufpreis in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Bereits entrichteter Mehrbetrag ist nach § 346 Abs. 1 herauszugeben.

Bedingungen und Konsequenzen

1. Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB)

Du kannst vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferant die Nacherfüllung ablehnt oder diese für Dich unzumutbar ist. Dies setzt voraus, dass Du dem Lieferanten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast und diese erfolglos verstrichen ist. Der Rücktritt bedeutet, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Du gibst die mangelhaften Laptops zurück und erhältst den Kaufpreis erstattet.

2. Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB)

Statt zurückzutreten, kannst Du auch die Minderung des Kaufpreises verlangen. Dabei wird der Kaufpreis entsprechend dem Wert der mangelhaften Laptops reduziert. Die Minderung bedeutet, dass die Gesamtzahl der gelieferten Laptops berücksichtigt wird und der Preis entsprechend dem Verhältnis der funktionalen zu den defekten Laptops gesenkt wird.

In Deinem Fall könnte entweder der Rücktritt vom Vertrag bezüglich der 150 defekten Laptops erfolgen oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises gefordert werden. Beides setzt voraus, dass eine Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist oder der Lieferant die Nacherfüllung endgültig abgelehnt hat.

Aufgabe 3)

Die Schmidt GmbH, ein Handelsunternehmen, möchte eine neue Vertriebslinie auf den Markt bringen. Dafür beauftragt sie Herrn Meyer als selbständigen Handelsvertreter, der regional für das Unternehmen Geschäfte abschließen soll. Ein weiteres wichtiges Vorhaben der Schmidt GmbH ist die Erteilung der Prokura an Frau Müller, um ihr die Befugnis zu geben, wichtige geschäftliche Entscheidungen zu treffen und das Unternehmen weitreichend zu vertreten. Bei diesen beiden Vorhaben gibt es jedoch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

a)

Beschreibe die rechtlichen Grundlagen, Pflichten und Rechte von Herrn Meyer als Handelsvertreter gemäß den Paragraphen des HGB (Handelsgesetzbuch).

Lösung:

Rechtliche Grundlagen, Pflichten und Rechte von Herrn Meyer als Handelsvertreter gemäß den Paragraphen des HGB (Handelsgesetzbuch)

  • Rechtliche Grundlagen:
    • Der Handelsvertreter ist gemäß §§ 84-92c HGB geregelt. Nach § 84 Abs. 1 HGB ist ein Handelsvertreter ein selbstständiger Gewerbetreibender, der damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
  • Pflichten von Herrn Meyer als Handelsvertreter:
    • Bemühungspflicht: Nach § 86 Abs. 1 HGB ist Herr Meyer verpflichtet, sich um die Vermittlung und den Abschluss von Geschäften zu bemühen.
    • Benachrichtigungspflicht: Nach § 86 Abs. 2 HGB hat Herr Meyer die Pflicht, die Schmidt GmbH über alle wesentlichen Geschäftsangelegenheiten, insbesondere über Marktentwicklungen und bedeutende Geschäfte, zu informieren.
    • Wettbewerbsverbot: Gemäß § 90 HGB darf Herr Meyer nicht ohne Einwilligung der Schmidt GmbH für ein anderes Unternehmen tätig werden, das mit der Schmidt GmbH im Wettbewerb steht.
    • Sorgfaltspflicht: Nach § 86 Abs. 1 HGB hat Herr Meyer die Interessen der Schmidt GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren.
  • Rechte von Herrn Meyer als Handelsvertreter:
    • Provisionsanspruch: Nach § 87 HGB hat Herr Meyer Anspruch auf eine Provision für alle Geschäfte, die aufgrund seiner Vermittlung oder Abschlusses zustande gekommen sind.
    • Ausgleichsanspruch: Gemäß § 89b HGB hat Herr Meyer bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich.
    • Buchauszug: Nach § 87c HGB kann Herr Meyer von der Schmidt GmbH einen Buchauszug verlangen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Provisionsabrechnung überprüfen zu können.
    • Spesenersatz: Nach § 87d HGB hat Herr Meyer einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstanden sind.

b)

Angenommen, Herr Meyer erzielt in einem Jahr einen Umsatz von 500.000 EUR durch seine Vermittlungsgeschäfte für die Schmidt GmbH. Laut Vertrag steht ihm eine Provision in Höhe von 5% des erzielten Umsatzes zu. Berechne die Provision, die Herr Meyer erhält und plaziere das Ergebnis innerhalb einer mathematischen Darstellung unter Verwendung von LaTeX.

Lösung:

Berechnung der Provision für Herrn Meyer

  • Angenommener Umsatz durch Vermittlungsgeschäfte: 500.000 EUR
  • Vertraglich festgelegter Provisionssatz: 5%

Um die Provision zu berechnen, verwenden wir die folgende Formel:

  • \[ \text{Provision} = \text{Umsatz} \times \text{Provisionssatz} \]

Setzen wir die gegebenen Werte in die Formel ein:

  • \[ \text{Provision} = 500.000 \text{ EUR} \times 0,05 \]

Das ergibt:

  • \[ \text{Provision} = 25.000 \text{ EUR} \]

Herr Meyer erhält somit eine Provision in Höhe von 25.000 EUR.

c)

Erläutere die Voraussetzungen für die Erteilung der Prokura an Frau Müller einschließlich der notwendigen Schritte zur rechtlichen Gültigkeit. Gehe dabei besonders auf die Erteilung durch den Kaufmann und die Eintragung ins Handelsregister ein sowie welche Art von Geschäften Frau Müller im Rahmen ihrer Prokura durchführen darf.

Lösung:

Voraussetzungen und notwendige Schritte für die Erteilung der Prokura an Frau Müller

  • Voraussetzungen für die Erteilung der Prokura:
    • Erteilung durch den Kaufmann: Die Prokura kann nur durch einen im Handelsregister eingetragenen Kaufmann erteilt werden, gemäß § 48 HGB. In diesem Fall wird die Prokura durch die Schmidt GmbH, die als Handelsunternehmen eingetragen ist, erteilt.
  • Notwendige Schritte zur rechtlichen Gültigkeit:
    • Erteilung der Prokura: Die Prokura wird durch eine ausdrückliche Erklärung des Kaufmanns erteilt, dass Frau Müller zur Prokuristin bestellt wird. Hierbei ist die Schriftform üblich, aber nicht zwingend erforderlich.
    • Eintragung ins Handelsregister: Die Erteilung der Prokura muss ins Handelsregister eingetragen werden, gemäß § 53 HGB. Die Eintragung hat deklaratorische Wirkung, das heißt, die Prokura ist bereits mit der Erteilung durch den Kaufmann wirksam, jedoch muss die Eintragung erfolgen, um die Prokura öffentlich bekannt zu machen.
  • Geschäfte, die Frau Müller im Rahmen ihrer Prokura durchführen darf:
    • Umfang der Prokura: Die Prokura ermächtigt Frau Müller grundsätzlich zu allen Arten gerichtlicher und außergerichtlicher Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, gemäß § 49 Abs. 1 HGB.
    • Ausnahmen: Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Prokura keine Gültigkeit hat, gemäß § 49 Abs. 2 HGB:
      • Veräußerung und Belastung von Grundstücken, es sei denn, dies ist ihr ausdrücklich gestattet.
      • Erteilung weiterer Prokura.
      • Anmeldung zum Handelsregister.

    Zusammengefasst erfordert die Erteilung der Prokura an Frau Müller die ausdrückliche Erklärung durch die Schmidt GmbH und die anschließende Eintragung ins Handelsregister. Im Rahmen ihrer Prokura kann Frau Müller nahezu alle Geschäftsarten durchführen, die mit dem Betrieb eines Handelsgewerbes verbunden sind, mit einigen spezifischen Ausnahmen.

    Aufgabe 4)

    Unternehmer U betreibt seit mehreren Jahren ein Geschäft für Haushaltsgeräte. Anfang des Jahres schließt U einen Vertrag mit dem Lieferanten L über die Lieferung von 100 Waschmaschinen zu einem Preis von insgesamt 50.000 €. U und L vereinbaren, dass die Lieferung und Zahlung innerhalb von zwei Wochen erfolgen soll. Nach Ablauf der zwei Wochen hat U die Ware jedoch nicht erhalten. Zudem hat L die Zahlung von U auch nicht erhalten. Als U L kontaktiert, erfährt er, dass L in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und Insolvenz anmelden musste. U möchte nun wissen, welche rechtlichen Schritte er unternehmen kann und ob hierbei Handelsrecht oder Bürgerliches Recht zur Anwendung kommt. Anhand des geschilderten Sachverhalts beantworte bitte die folgenden Fragen:

    a)

    Erläutere, ob es sich bei dem Unternehmer U und dem Lieferanten L um Kaufleute im Sinne des Handelsrechts handelt und begründe Deine Antwort unter Bezugnahme auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

    Lösung:

    Erläuterung zur Kaufmannseigenschaft von Unternehmer U und Lieferant L gemäß Handelsrecht:

    • Um festzustellen, ob es sich bei Unternehmer U und Lieferant L um Kaufleute im Sinne des Handelsrechts handelt, sollten wir zunächst die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) betrachten.
    • Nach § 1 HGB ist ein Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist nach § 1 Abs. 2 HGB jedes Gewerbe, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
    • Unternehmer U betreibt seit mehreren Jahren ein Geschäft für Haushaltsgeräte. Das legt nahe, dass U ein Gewerbe betreibt, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Somit kann U als Kaufmann im Sinne von § 1 HGB eingestuft werden.
    • Für Lieferant L gilt dasselbe, sofern er ebenfalls ein Handelsgewerbe betreibt. Da L als Lieferant von 100 Waschmaschinen agiert und in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann davon ausgegangen werden, dass auch L ein Handelsgewerbe betreibt, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
    • Daher sind sowohl U als auch L vermutlich Kaufleute im Sinne des Handelsrechts, wodurch das Handelsrecht Anwendung findet.

    Daher lassen sich die folgenden Punkte festhalten:

    • Unternehmer U ist ein Kaufmann gemäß § 1 HGB, da er ein Handelsgewerbe betreibt.
    • Lieferant L ist ebenfalls ein Kaufmann gemäß § 1 HGB, da auch er ein Handelsgewerbe betreibt.
    • Aufgrund der Kaufmannseigenschaft beider Parteien findet das Handelsrecht Anwendung.

    b)

    Prüfe, ob U im Falle der Insolvenz von L spezielle Rechte gemäß dem Handelsrecht hat, die ihm im Rahmen des Bürgerlichen Rechts nicht zustehen würden. Nenne und erläutere diese Rechte und beziehe Dich auf die entsprechenden Paragraphen des HGB.

    Lösung:

    Prüfung der speziellen Rechte von U im Falle der Insolvenz von L gemäß Handelsrecht:

    Im Falle der Insolvenz des Lieferanten L hat Unternehmer U möglicherweise spezielle Rechte gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB), die ihm im Rahmen des Bürgerlichen Rechts (BGB) nicht zustehen würden. Diese Rechte werden im Folgenden erläutert:

    • § 51 HGB – Erleichterung der Forderungsanmeldung: Im Insolvenzverfahren können Kaufleute ihre Forderungen einfacher anmelden als Nicht-Kaufleute. Nach § 51 HGB erfolgt die Anmeldung der Forderung im Handelsrecht regelmäßig durch ein Buchauszug. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess für Kaufleute wie U.
    • § 53 HGB – Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht: Dieser Paragraph regelt das spezielle kaufmännische Zurückbehaltungsrecht. Anders als im BGB wird Kaufleuten ermöglicht, ein Zurückbehaltungsrecht an Waren, die sich in ihrem Besitz befinden, geltend zu machen, bis ihre Forderungen erfüllt sind. Sollte U also zuvor Waren von L haben, könnte er diese zurückbehalten.
    • § 346 HGB – Handelsgeschäfte unter Kaufleuten: Nach § 346 HGB gelten bei Handelsgeschäften zwischen Kaufleuten einige Erleichterungen, z.B. bezüglich verlangter Sicherheit. Dies kann zu schnelleren und effizienteren Maßnahmen im Falle eines Insolvenzverfahrens führen.
    • § 354a HGB – Abtretbarkeit von Forderungen: Nach § 354a HGB sind Forderungen aus Handelsgeschäften abtretbar, auch wenn das vertraglich ausgeschlossen wurde. Daher könnte U seine Forderung gegen L einfacher an einen Dritten (z.B. Inkassobüro) abtreten, was ihm im Insolvenzfall Flexibilität verschaffen würde.

    Zusätzlich ist es wichtig, weitere spezifische Regelungen des HGB im Kontext der Insolvenz zu prüfen:

    • § 366 HGB – Prioritätenordnung bei der Befriedigung von Forderungen: Dieser Paragraph bestimmt die Reihenfolge, in welcher die Forderungen der Gläubiger befriedigt werden. Im Gegensatz zum allgemeinen Bürgerlichen Recht enthält das Handelsrecht spezifische Vorgaben zur Befriedigung der Ansprüche kaufmännischer Gläubiger.

    Zusammenfassung:

    • Unternehmer U hat im Falle der Insolvenz von Lieferant L durch das Handelsrecht einige spezifische Vorteile, wie erleichterte Forderungsanmeldung (§ 51 HGB), das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht (§ 53 HGB), sowie die Abtretbarkeit von Forderungen (§ 354a HGB).
    • Durch die Anwendung von Handelsrecht in einem Insolvenzverfahren kann sich außerdem die Effizienz der Abwicklung erhöhen, was für Kaufleute von Vorteil ist.

    c)

    Berechne den Schadensersatz, den U gegebenenfalls von L verlangen kann, falls die 100 Waschmaschinen einen Gewinn von 200 € pro Stück eingebracht hätten. Wie hoch wäre der entgangene Gewinn für U und aus welcher Rechtsgrundlage leitet sich dieser Schadensersatzanspruch ab? Formuliere die entsprechende Berechnung.

    Lösung:

    Berechnung des entgangenen Gewinns und der Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch:

    Um den Schadensersatz zu berechnen, den U gegebenenfalls von L verlangen kann, müssen wir den entgangenen Gewinn bestimmen. In diesem Fall hätte jede der 100 Waschmaschinen einen Gewinn von 200 € eingebracht. Die Berechnung des entgangenen Gewinns erfolgt wie folgt:

    • Gewinn pro Waschmaschine: 200 €
    • Anzahl der Waschmaschinen: 100 Stück

    Daraus ergibt sich der entgangene Gewinn wie folgt:

    • Entgangener Gewinn = Anzahl der Waschmaschinen x Gewinn pro Waschmaschine
    • Entgangener Gewinn = 100 x 200 €
    • Entgangener Gewinn = 20.000 €

    Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch:

    Der Schadensersatzanspruch leitet sich aus den §§ 280, 281 BGB ab:

    • Gemäß § 280 Abs. 1 BGB kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt. Im konkreten Fall hat L die Pflicht zur Lieferung der Waschmaschinen verletzt.
    • Gemäß § 281 Abs. 1 BGB kann der Gläubiger, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung nicht erbracht hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Da L die Waschmaschinen nicht geliefert hat, kann U Schadensersatz für den entgangenen Gewinn verlangen.

    Zusammenfassung:

    • Der entgangene Gewinn für U beträgt insgesamt 20.000 €, da 100 Waschmaschinen à 200 € Gewinn = 20.000 €.
    • Der Schadensersatzanspruch von U gegen L ergibt sich aus den §§ 280, 281 BGB, da L seine vertragliche Pflicht zur Lieferung der Waschmaschinen verletzt hat.
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