Grundlagen der doppelten Buchführung
Definition:
Grundlagen der doppelten Buchführung: System zur Darstellung von Geschäftsvorfällen in zwei Konten, um finanzielle Transaktionen transparent und nachvollziehbar abzubilden.
Details:
- Jeder Geschäftsfall berührt mindestens zwei Konten.
- Erträge und Aufwendungen werden systematisch erfasst.
- Grundgleichung: Aktiva = Passiva.
- Konten: Bestandskonten (Aktiv- und Passivkonten), Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten).
- Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg.
- Bilanzierungs- und Buchungsregel: Soll an Haben.
- Hauptbestandteile: Eröffnungsbilanz, laufende Buchungen, Abschlussbilanz.
- Dokumentationspflicht gemäß HGB §§238, 239.
Erstellung und Auswertung von Konten
Definition:
Erstellung und Auswertung von Konten - wesentlicher Teil der Buchführung, um finanzielle Transaktionen zu erfassen und den Status von Vermögens- und Schuldpositionen zu überwachen.
Details:
- Kontoarten: Bestandskonten (Aktiv- und Passivkonten) und Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten)
- Buchungssätze: Soll an Haben
- Kontenplan: Systematische Darstellung aller Konten
- Abschluss der Konten: Überführung in die Schlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Kennzahlen: Analyse z.B. mittels Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Verschuldungsgrad
Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände
Definition:
Erfassung und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände in der Bilanz nach HGB und IFRS.
Details:
- Ansatzkriterien: Identifizierbarkeit, Verfügungsmacht, wirtschaftlicher Nutzen
- Bewertung: Anschaffungs- oder Herstellungskosten; planmäßige Abschreibung
- Vorsichtprinzip: Außerplanmäßige Abschreibung bei Wertminderung
- Beispiel: Patente, Software, Markenrechte
- Unterschiede HGB und IFRS bei Ansatz und Bewertung beachten
Bewertungsprinzipien (z.B. Niederstwertprinzip, Imparitätsprinzip)
Definition:
Bewertungsprinzipien stellen sicher, dass Vermögenswerte und Schulden korrekt und vorsichtig bewertet werden.
Details:
- Niederstwertprinzip: Das niedrigere von Anschaffungs-/Herstellungskosten und aktuellem Marktwert ist anzusetzen.
- Imparitätsprinzip: Verluste sind bereits zu berücksichtigen, wenn sie erkennbar sind; Gewinne erst bei Realisierung.
- Realisationsprinzip: Gewinne sind erst zu berücksichtigen, wenn sie realisiert sind, d.h. bei Ertragsverbuchung.
Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Definition:
Erstellung der Bilanz und GuV umfasst die Dokumentation der finanziellen Lage und Performance eines Unternehmens.
Details:
- **Bilanz:** Stichtagsbezogene Darstellung von Vermögenswerten (Aktiva) und Kapitalquellen (Passiva).
- **GuV:** Periodenbezogene Darstellung von Erträgen und Aufwendungen.
- **Grundgleichung der Bilanz:** \[ \text{Aktiva} = \text{Passiva} \text{ (Eigenkapital + Fremdkapital)} \]
- **Eigenkapitalrechnung:** \[ \text{Eigenkapital} = \text{Gesamtvermögen} - \text{Gesamtverbindlichkeiten} \]
- **Ergebnisberechnung GuV:** \[ \text{Jahresüberschuss} = \text{Erträge} - \text{Aufwendungen} \]
- Einhaltung von GoB und IFRS/ HGB verpflichtend.
- Elemente der Bilanz: Umlaufvermögen, Anlagevermögen, Eigenkapital, Verbindlichkeiten
- Reihenfolge in Bilanz: Nach der Liquidierbarkeit der Vermögenswerte
- Reihenfolge in GuV: Von oben Erträge und Aufwendungen bis zum Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag
- Ziel: Transparenz, Vergleichbarkeit, Entscheidungsgrundlage
Rechnungslegungsnormen (z.B. HGB, IFRS)
Definition:
Standards zur Erstellung und Darstellung von Abschlüssen. HGB: Deutsches Handelsgesetzbuch. IFRS: Internationale Rechnungslegungsstandards.
Details:
- HGB: National, strenger, vorsichtsorientiert.
- IFRS: International, transparenter, prinzipienbasiert.
- Ziel: Vergleichbarkeit und Transparenz der Abschlüsse gewährleisten.
- Einfluss auf Steuerrecht, Investorenentscheidungen und Kreditwürdigkeitsprüfungen.
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Definition:
Körperschaftsteuer: Steuer auf Einkommen juristischer Personen (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine). Gewerbesteuer: Steuer auf Ertrag von Gewerbebetrieben.
Details:
- Körperschaftsteuer: Bemessungsgrundlage: zu versteuerndes Einkommen
- Steuersatz: i.d.R. 15%
- Formel: \[ \text{Körperschaftsteuer} = \text{zu versteuerndes Einkommen} \times 0,15 \left( 1 - \text{GewSt} \right) \]
- Gewerbesteuer: Basis: Ertrag des Unternehmens
- Steuermesszahl: i.d.R. 3,5%
- Hebesatz: individuell je Gemeinde
- Formel: \[ \text{Gewerbesteuer} = \text{Steuermessbetrag} \times \text{Hebesatz} \]
Deckungsbeitragsrechnung
Definition:
Kurze Formel des Deckungsbeitrags: Differenz zwischen den erlösrelevanten Einnahmen und den variablen Kosten.
Details:
- Berechnung: \( DB = E - K_{var} \) (Deckungsbeitrag = Erlös - Variable Kosten)
- Verwendung: Beitrag zur Deckung der Fixkosten und zur Erzielung von Gewinn.
- Deckungsbeitrag pro Stück: \( DB_{st} = p - kv \) (Preis - variable Kosten pro Einheit)
- Gesamtdeckungsbeitrag: Summe aller individuellen Deckungsbeiträge.
- Entscheidungshilfe in der Kosten- und Leistungsrechnung, Produktportfolio-Analysen, Preisfindung und Sortimentsgestaltung.