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Introduction to Business Law (MiM) - Cheatsheet
Introduction to Business Law (MiM) - Cheatsheet Grundprinzipien und Definitionen des Wirtschaftsrechts Definition: Grundprinzipien und Definitionen des Wirtschaftsrechts umfassen die wesentlichen Regeln und Prinzipien, die das wirtschaftliche Handeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen bestimmen. Details: Privatautonomie: Fähigkeit der Individuen, ihre rechtlichen Beziehungen sel...

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Introduction to Business Law (MiM) - Cheatsheet

Grundprinzipien und Definitionen des Wirtschaftsrechts

Definition:

Grundprinzipien und Definitionen des Wirtschaftsrechts umfassen die wesentlichen Regeln und Prinzipien, die das wirtschaftliche Handeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen bestimmen.

Details:

  • Privatautonomie: Fähigkeit der Individuen, ihre rechtlichen Beziehungen selbst zu gestalten.
  • Vertragsfreiheit: Freiheit der Parteien, den Inhalt ihrer Verträge zu bestimmen.
  • Eigentumsschutz: Schutz des Eigentums und anderer Vermögensrechte.
  • Wettbewerbsrecht: Regelung des fairen Wettbewerbs und Verhinderung von Monopolen und Kartellen.
  • Regelungen zum Insolvenzrecht: Verfahren und Vorschriften im Falle der Zahlungsunfähigkeit.
  • Gesellschaftsrecht: Regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und die Struktur von Unternehmen.

Rechtsquellen und -hierarchien im Wirtschaftsrecht

Definition:

Rechtsquellen und -hierarchien im Wirtschaftsrecht beschreiben die verschiedenen Ebenen von Rechtsnormen und wie sie zueinander stehen.

Details:

  • Gesetzestexte: Primäre Rechtsquelle (z. B. HGB, BGB)
  • Verordnungen: Konkreterisieren Gesetze (z. B. BaFin-Verordnungen)
  • Richtlinien und Verordnungen der EU: Vorrang vor nationalem Recht
  • Verträge und sonstige privatrechtliche Vereinbarungen
  • Rechtsprechung: Entscheidungen der Gerichte, besonders höchstrichterliche Urteile
  • Vorrangregelung: EU-Recht > nationales Recht > Verordnungen > Satzungen > Verträge

Vertragsabschluss: Formvorschriften und Willenserklärungen

Definition:

Vertragsabschluss: Rechtsgeschäft, das durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande kommt. Formvorschriften eventuell erforderlich.

Details:

  • Willenserklärungen: Erklärungen mit Rechtsbindungswillen
  • Formvorschriften: Schriftform (§ 126 BGB), elektronische Form (§ 126a BGB), Textform (§ 126b BGB), notarielle Beurkundung (§ 128 BGB)
  • Fehlende Form: Vertrag möglicherweise nichtig (§ 125 BGB)

Kaufrecht: Pflichten von Käufer und Verkäufer

Definition:

Kaufvertrag gemäß § 433 BGB: Verkäufer verpflichtet zur Übergabe und Übereignung der Sache; Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Sache.

Details:

  • Verkäufer: Übergabe und Übereignung der mangelfreien Sache
  • Käufer: Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Sache
  • § 433 BGB: Grundlage des Kaufvertrags
  • Mängelrechte des Käufers: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz

Garantie und Gewährleistung im Kaufrecht

Definition:

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung im Kontext des Kaufrechts - spezifiziert Rechte des Käufers bei mangelhafter Ware.

Details:

  • Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben; Dauer: 2 Jahre ab Kauf.
  • Garantie: freiwillig vom Verkäufer/Hersteller; individuell ausgestaltbar.
  • Gewährleistung umfasst Nachbesserung, Austausch, Minderung, Rücktritt.
  • Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten zulasten des Verkäufers.

Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

Definition:

Anforderungen für die geltendmachung von Schäden.

Details:

  • Schaden: Tatsächlicher Vermögensnachteil.
  • Pflichtverletzung: Verstoß gegen vertragliche/nicht vertragliche Pflichten.
  • Kausalität: Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.
  • Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Schädigers.
  • Rechtswidrigkeit: Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter.

Grundlagen der dinglichen Rechte

Definition:

Grundlagen der dinglichen Rechte: Bezieht sich auf die Regelungen und Prinzipien, die den rechtlichen Umgang mit Sachen (z.B. Eigentum, Besitz) bestimmen.

Details:

  • Dingliche Rechte: Unmittelbare Herrschaft über eine Sache (z.B. Eigentum, Pfandrecht).
  • Eigentum: Vollherrschaft über eine Sache (§ 903 BGB).
  • Besitz: Tatsächliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB).
  • Übertragung: Eigentumsübertragung erfordert Einigung und Übergabe (§ 929 BGB).
  • Sicherungsrechte: Mobiliarsicherheiten (z.B. Pfand, Sicherungsübereignung).

Übereignung von beweglichen und unbeweglichen Sachen

Definition:

Übergabe des Eigentums von beweglichen Sachen (z.B. Möbel) und unbeweglichen Sachen (z.B. Grundstücke).

Details:

  • Bewegliche Sachen: Eigentumsübertragung durch Einigung (§929 BGB) und Übergabe.
  • Unbewegliche Sachen: Eigentumsübertragung durch Auflassung (§873 BGB) und Eintragung im Grundbuch.
  • Voraussetzung: Verfügungsbefugnis des Veräußerers.
  • Schutz des guten Glaubens (§§932-936 BGB) bei beweglichen Sachen möglich.
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